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IGNORED

Waffen erben in NRW


Kompressor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schönen guten Tag, durch den Tod meines Vaters habe ich 5 Langwaffen, und 33 Kurzwaffen auf Grüner- sowie Sammler WBK geerbt. Ich bin seit meinem 16. Lebensjahr Jäger und habe mittlerweile seit 30. Jahren durchgängig gültige Jagdscheine. Natürlich besitze ich auch eigene Waffen auf Grüne-WBK. Gerade komme ich zum zweiten Mal von der zuständigen Behörde wieder und bin sehr erschrocken. Selbstverständlich habe ich neue Waffenbestizkarten sowie die Weiterführung der Sammlung beantragt. Die erste Kernaussage ist :"die Waffe müssen blockiert werden" bis auf das Kontingent der Langwaffen (Erwerb auf Jagdschein). Nachdem ich dann noch die entsprechenden Paragraphen im Waffengesetzt sowie in der Verwaltungsvorschrift zitiert habe folgte die Aussage, das müsse alles in Ruhe geprüft werden, es kommt dann ein schriftlicher Bescheid. Gut das meine Rechtschutzversicherung auch das Verwaltungsrecht beinhaltet.

Gruß

Geschrieben

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

doch..... weil NRW! die MÜSSEN es ja wenigstens mal versuchen. wer weiß, vielleicht lässt er es ja mit sich machen und muckt nicht auf.

Kompressor, Du bist auf dem richtigen Weg.

alzi

Geschrieben

doch..... weil NRW! ...

Rein sachlich gesehen, nicht.

Denn spätestens, wenn der TE eine Begründung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangt, sieht es mau aus fürs Amt

Und da selbst in NRW die Richter ans Gesetz gebunden sind, ist ein Unterliegen der Behörde sicher.

Und der Steuerzahler trägt die Kosten des (unsinnigen) Verfahrens.

Geschrieben

Ich zitiere mal §17 (3) WaffG:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.

Ich empfehle dir, alles schriftlich zu beantragen, sodass du nachher einen Nachweis hast. Bezüglich der Sammlung musst du entsprechend betonen, dass du die Sammlung selbstverständlich weiterführen möchtest.

Viel Erfolg.

Gruß

Stefan

Geschrieben

Ich stand vor nun fast 2 Jahren vor der gleichen Situation, wenn auch nicht in gleichem Umfang. Auf meiner Waffenbehörde (ein Landkreis im Saarland) war das überhaupt gar kein Problem ("Sie sind ja Sportschütze und somit sachkundig"), die sind sowieso sehr umgänglich und der SB hat mir damals sogar noch beim korrekten Ausfüllen des Antrages auf Erben-WBK geholfen. O.K., das mit dem Drilling auf Sportschützen-WBK wegen Trap hat der mir aber dann auch nicht abgekauft - war aber auch nur als Scherz meinerseits gedacht.

Markus.

Geschrieben

Wohl eine besonders linke Gemeinde, in der Du da wohnst, vermute ich !

Wie meine Vorredner bereits beschrieben haben, Bescheid beantragen und ggfs., sollte das Amt es nicht bereits selbst bemerkt haben, Deinem Rechtsbeistand (Dr. Scholzen aus D´Dorf freut sich immer über solche Sachen !!!!) "Feuer frei (!) erteilen.

Das wird lustig für die Behörde !

Streitwert ermitteln lassen (33 x Kurzwaffe einläufig à 250 EUR und 5 x Langwaffe (doppel-läufig ?) à 500 EUR, das macht mal so eben ungefähr 10.750 EUR...) und so richtig ungebremst draufhauen !

Viel Spaß !

BFP

Geschrieben

Wohl eine besonders linke Gemeinde, in der Du da wohnst, vermute ich !

Wie meine Vorredner bereits beschrieben haben, Bescheid beantragen und ggfs., sollte das Amt es nicht bereits selbst bemerkt haben, Deinem Rechtsbeistand (Dr. Scholzen aus D´Dorf freut sich immer über solche Sachen !!!!) "Feuer frei (!) erteilen.

Das wird lustig für die Behörde !

Streitwert ermitteln lassen (33 x Kurzwaffe einläufig à 250 EUR und 5 x Langwaffe (doppel-läufig ?) à 500 EUR, das macht mal so eben ungefähr 10.750 EUR...) und so richtig ungebremst draufhauen !

Viel Spaß !

Wir haben den Fall bei uns im Verein und trotz Dr. S. ist es für die Betroffene keinesfalls lustig.

ES gibt Leute die keinen Spaß an solch einer Auseinandersetzung haben

Geschrieben

@Tommy D

Lustig ist immer exakt dann, wenn man faktisch Recht hat, dies die Behörde jedoch weder verstanden hat, noch dies einzusehen gewillt ist.

Dann muss halt eben ein gelehrter kommen, und den Ämtern mal den Kopf waschen !

Wenn dann jemand Angst vor behördlichen, evtl. späteren Repressalien entwickelt, hat er IMHO den demokratie- und rechtstaatlichkeits Begriff nicht erfasst.

Man muss halt manchmal um sein Recht auf Waffenbesitz kämpfen !

BFP

Geschrieben

Ich zitiere mal §17 (3) WaffG:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.

Ich empfehle dir, alles schriftlich zu beantragen, sodass du nachher einen Nachweis hast. Bezüglich der Sammlung musst du entsprechend betonen, dass du die Sammlung selbstverständlich weiterführen möchtest.

Viel Erfolg.

Gruß

Stefan

§20 (3) WaffG ist hier m.E. maßgeblich und da gibt's für die Behörde nix zu deuteln:

(3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines

Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1

Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden,

sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist

erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu

überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits

aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe

ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3

Nr. 2 entsprechend.

Geschrieben

Jetzt gibt es eine kleine Überraschung. In meiner wirklich großen Unzufriedenheit mit dem Verlauf der Antragsstellung bin ich dann noch mal zur Behörde gefahren, um meiner Verbitterung und Verärgerung Ausdruck zu verleihen. Der Dezernatsleiter öffnet mir, und wir führen ein wirklich nettes konstruktives Gespräch auf Augenhöhe. Die neuen Waffenbesitzkarten (grün) werden natürlich ausgestellt, das Blockiersystem ist vollkommener Quatsch, für die Waffen auf die rote WBK gibt es auch eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Lediglich durch die Umstellung auf eine neue Verwaltungssoftware kann sich die Bearbeitung etwas verzögern. Ich werde natürlich weiter über den Status-Quo berichten. Nochmals Danke für die nette Unterstützung- Gruß Kompressor

Geschrieben

... Der Dezernatsleiter öffnet mir, und wir führen ein wirklich nettes konstruktives Gespräch auf Augenhöhe. Die neuen Waffenbesitzkarten (grün) werden natürlich ausgestellt, das Blockiersystem ist vollkommener Quatsch, für die Waffen auf die rote WBK gibt es auch eine für beide Seiten akzeptable Lösung. ...

So soll das sein!

Auch in NRW.

Geschrieben

Jetzt gibt es eine kleine Überraschung. In meiner wirklich großen Unzufriedenheit mit dem Verlauf der Antragsstellung bin ich dann noch mal zur Behörde gefahren, um meiner Verbitterung und Verärgerung Ausdruck zu verleihen. Der Dezernatsleiter öffnet mir, und wir führen ein wirklich nettes konstruktives Gespräch auf Augenhöhe. Die neuen Waffenbesitzkarten (grün) werden natürlich ausgestellt, das Blockiersystem ist vollkommener Quatsch, für die Waffen auf die rote WBK gibt es auch eine für beide Seiten akzeptable Lösung.

Freut mich!

Und an dem Fall sieht man auch wieder, dass es enorm vorteilhaft ist, solide Vorkenntnisse zu haben bzw. sich zuzulegen - und auch nicht auf abstruse, selbstgestrickte Rechtsauslegungen einzelner Behördenmitarbeiter hin "einzuknicken".

Geschrieben

Na, dann dürfte es ja positiv geklärt sein.

Ich muß allerdings sagen, auf den Rechtsstreit hätte ich mich sogar ohne Rechtsschutzversicherung eingelassen; wäre bestimmt lustig geworden!

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Kompressor

Dein Problem kommt mir bekannt vor.Bin selber aus NRW und habe 2 Rote und 10 Grüne Karten geerbt. Der ganze Spass geht jetzt seit 10 Monaten und meine Behörde macht mächtig Ärger. Habe dazu schon geschrieben.Nochmals ich habe selber eine WBK und bin beruflich Waffenträger. Sollte ich weiter sammeln wollen muss ich erneut Sachkunde, Gutachten nachweisen und eine Prüfung absolvieren. Sonst will die Behörde alle Waffen auf Grün umschreiben. Wie hast du dich mit deiner Behörde bei den roten Karten einigen können? das wäre sehr wichtig für mich zu wissen. Evtl. kann ich meine Behörde noch umstimmen.

Gruus Condor1

  • 1 Monat später...
Geschrieben

@Condor, sorry habe Deine Antwort übersehen. Eigentlich hatte ich mich mit dem ZA-Leiter auf die Ausstellung von grünen WBK´s geeinigt, weil das Sammelgebiet meines Vaters 2002 sehr sehr eingeschränkt wurde.

So die nächsten Runden sind eingeläutet.

Nach genau zwei Monaten hab ich ich mal kurz durchgeklingelt, und schwupp war der erste Bescheid im Haus. Leider hat mich die Inkompetenz wirklich nachhaltig beeindruckt.

Gemäß Kostenverordnung zum Waffengesetz 03.07.2001 GV.NRW S262 habe ich zu Zahlen:

Austellung WBK 20.2 3x30€

Austellung WBK 26.10b 1x135€

Austellung WBK 26.16b, 26.35 2x30€

Gesamt 285€.

Der zeitnahe Widerspruch auszugsweise:

Gemäß meinen Anträgen vom 21.01.2013 auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 17.3 WaffG und § 20 WaffG infolge eines Erbfalls, lege ich Einspruch gegen die Erhebung der Verwaltungsgebühren respektive der nicht korrekten Ausstellung der beantragten Erlaubnisse ein.

Nach GV.NRW.S262 vom 03.07.2001 sind die folgenden Positionen nicht korrekt:

  1. Ausstellung WBK 20.2 -nicht in der GV existent. Außerdem bin ich kein Sportschütze sondern habe gemäß $ 20 WaffG infolge Erbfalls beantragt. Hier Ausstellung nach 26.24 GV.NRW.
  2. Ausstellung WBK 26.16b- Ich bin zwar Jäger, jedoch habe ich gemäß $ 20 WaffG infolge Erbfalls beantragt . Ich habe die Waffen nicht auf Jagdschein erworben sondern infolge Erbfalls . Hier Ausstellung nach 26.24 GV.NRW.
  3. Ausstellung WBK 26.35 habe ich nicht beantragt. Meine waffenrechtlichen Erlaubnisse WBK sowie WBK liegen mir vor und sind nicht verloren!!!. Die von mir eingereichten waffenrechtlichen Erlaubnisse meines verstorbenen Vaters waren exakt nach den eingereichten Anträgen sortiert, und am 21.01.2013 von mir persönlich an Sie übergeben worden. Eine Sichtung der Unterlagen Ihrerseits sowie die Ausfertigung eines Übergabeprotokolles über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgte nicht.

Richtig ist der die Ausstellung WBK 26.20b wie beantragt, mit dem Kostenfaktor von 135€.

Die Gesamtsumme 1xWBKs nach 26.24 mit dem Maximalbetrag von 60€ sowie 1x WBK 26.20b mit 135€ errechnet sich zu 195€.

Bitte berichtigen Sie die entsprechenden Dokumente zeitnah, die bisherige Bearbeitungszeit von 8-Wochen ist inakzeptabel.

Heute kam dann ja zeitnah der Oberknaller:

Richtig ist, das Ich vier grüne WBKs beantrags hatte, weil ja nur max. 8-Waffen eingetragen werden können. Der Standart- Vordruck wurden mir von der Behörde gestellt, leider nicht für den Erbfall und nur für maximal 3 einzutragende Waffen ausgelegt. Eine Beratung wie Sie mir per Getzt durch einen Beamten einer Behörde zusteht beschränkte sich lediglich auf `die Waffen müssen blockiert werden`.

Ausstellung WBK 26.24 4x30€ weil ich vier Anträge gestellt habe!!.

Ausstellung 26.10b 1x135 €

Summe 255€.

Den Termin mit dem Dezernatsleiter werde ich morgen vereinbaren. Sollte der Munitionserwerb eingeschränkt oder nicht vorhanden sein, gibt es gleich eine Dienstaufsichtbeschwerde sowie den Widerspruch gegen den neuen Bescheid.

Sportliche Grüße-Kompressor

:

Geschrieben

@heletz, Danke für den Tipp-da muß ich mich wohl noch einarbeiten.

Ich habe gerade mit der Rechtschutzversicherung gesprochen, mein Eigenanteil liegt bei 150€ für das Verfahren. Prinzipiell rechnet sich die Eröffnung eines Verfahrens für 60€ also nicht. Außerdem habe ich auch eine wirklich großzügige Wiederladeausrüstung geerbt.

Die Dienstaufsichts und Fachaufsichtsbeschwerde reiche ich dennoch bei Bedarf ein.

Gruß Kompressor

Geschrieben

...

Die Dienstaufsichts und Fachaufsichtsbeschwerde reiche ich dennoch bei Bedarf ein.

Gruß Kompressor

Abwägen muß man immer.

Und das wissen die auch.

Mit der (kostenlosen) Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde rechen sie aber nicht unbedingt.

Archiviert

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