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IGNORED

Neue Erfahrung auf dem Amt, viele Änderungen!


PPC Sniper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...

Und ob da sich nun durch das NWR etwas ändern würde, einfach 3 große Fragezeichen. Da müsste man dies nunmal erforschen und untersuchen, ob es denn nun so sein könnte.

Wenn ja, dann bin ich ja eine Person, die mehr als die Allgemeinheit gefährdet wäre, hoffentlich haben die Behörden das ebenfalls bedacht.

...

Warum sollst du mehr als die Allgemeinheit gefährdet sein? Bisher wussten viele Leute das du Waffen hast und mit dem NWR wissen halt ein paar mehr das selbe.. und abgesehen davon ist mir kein Fall bekannt wo ein LWB wegen seiner Knarren überfallen wurde!

Gruß

Hunter

Geschrieben

...dann bin ich ja eine Person, die mehr als die Allgemeinheit gefährdet wäre, hoffentlich haben die Behörden das ebenfalls bedacht.

Ein sehr interessanter Ansatz, der mir ausgesprochen gut gefällt!

Aber das wird die Zeit zeigen.

Geschrieben

Ein sehr interessanter Ansatz, der mir ausgesprochen gut gefällt!

...

Wenn du denkst das du nun einen Waffenschein wegen der besonderen Gefährdung bekommen wirst träumst du vom Weihnachtsmann :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Warum sollst du mehr als die Allgemeinheit gefährdet sein? Bisher wussten viele Leute das du Waffen hast und mit dem NWR wissen halt ein paar mehr das selbe.. und abgesehen davon ist mir kein Fall bekannt wo ein LWB wegen seiner Knarren überfallen wurde!

Gruß

Hunter

Ja mir ist es ebenfalls nicht bekannt. Oder eben , nicht Wissen, weil eben stillschweigen darüber gewahrt wird, weder Pressemeldungen oder Veröffentlichungen. Ähnlich mit Suiziden , Bahn, Brückensprung etc. Da reicht die Meldung eben nur bis ins nächste Dorf, aber nicht global, es sei denn du wählst eine Methode mit einer Waffe....und diese auch noch legal.

Geschrieben

Ja mir ist es ebenfalls nicht bekannt. Oder eben , nicht Wissen, weil eben stillschweigen darüber gewahrt wird

...

Da musst du dir keine Sorgen machen.. würden bei LWB gehäuft Waffen geklaut gäbe es sehr schnell verschärfte Aufbewahrungsvorschriften und wenn das nicht's helfen würde eben das entfernen der Waffen aus dem "nicht Entwendungssicheren Bereich"

Aber zum Glück scheint das Problem ja nicht zu bestehen und somit gibt es auch keinen Handlungsbedarf!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Da musst du dir keine Sorgen machen.. würden bei LWB gehäuft Waffen geklaut gäbe es sehr schnell verschärfte Aufbewahrungsvorschriften und wenn das nicht's helfen würde eben das entfernen der Waffen aus dem "nicht Entwendungssicheren Bereich"

Aber zum Glück scheint das Problem ja nicht zu bestehen und somit gibt es auch keinen Handlungsbedarf!

Gruß

Hunter

So sehe ich es auch derzeit.

Aber es schadet sicherlich nicht, ein Auge darauf zu halten, und eben achtsam zu sein, ob sich daran was änden wird.

Und sollte es wirklich so sein, das mit dem NWR vermehrt geziehlte Einbrüche entstehen würden, dann wäre es für mich eher ein Skandal, somit profitwürdig für die Presse.

Aber daran glaube ich nicht, oder kannst du mir auch auf Anhieb den Halter von einem KFZ mitteilen? Denn das wäre ja vergleichbar.

Viele Gedanken hier sind schnell übertrieben, ewig die Kunst, einen angemessenen Mittelweg bei Veränderungen zu finden, damit alle soweit zufrieden sind.

Geschrieben

Ich kenne einen Richter am OLG, dessen Hobby ist Urkundenfälschung. Der Mann hätte seine Freude an solchen Urkunden.

Könnte sein, dass er das hat.

Nur ist das doch - da ja derartige Änderungen im Dokument erkennbar durch die Behörde vorgenommen wurden - nicht das Problem des Urkundeninhabers.

Geschrieben

Nebenbei: Weil es so gut ins Thema passt mal zum Vergleich wie es bei uns abläuft anhand eines Privatkauf bzw. Verkaufs abläuft. Am letzten Samstag habe ich eine Waffe privat verkauft. Der Käufer hattte den WES (Waffenerwerbschein) dabei. Ich musste selber die Daten der Waffe auf der einen Zeile ausfüllen, also Waffentyp bzw. Bezeichnung der Waffe bsp. CZ 75, Kaliber (ich schrieb 9 mm Para, andere schreiben aber dann 9 x 19 oder 9 mm Luger) und Serienummer der Waffe und dann noch mit dem Datum und Unterschrift versehen der drei Papiere. Der Käufer unterschrieb dann auch noch die drei Papiere. Ein Papier ging an mich, ein Papier an den Käufer und das dritte Papier sendet der Käufer dann der zuständigen Behörde innerhalb von 30 Tagen. So kann es also auch gehen alles ohne Amt bzw. erst im Nachhinein oder andere Länder andere Sitten. Keine Ahnung ob in Deutschland so ein Privatkauf oder Verkauf auch so abläuft mit selber Daten eintragen oder ob da ein Amt schon vorgängig den Segen dazu geben muss!

Geschrieben

mühli, das kommt auf die Waffe an. Bei nicht deliktrelevanten gibt es im Prinzip überhaupt keine Papiere zum Ausfüllen beim Privatverkauf. Das kann man auch alles mündlich machen, Käufer und Verkäufer haben dann innerhalb 14 Tagen unabhängig voneinander den Erwerb oder die Überlassung jeweils ihrer Behörde zu melden.

Geschrieben

Ähm, fast. ;)

Es geht nach § 34 Abs. 2 WaffG darum, ob der Überlasser der Waffe eine gewerbliche Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 S. 1 WaffG besitzt. Besitzt der Überlasser diese gewerbliche Erlaubnis, so hat dieser die Daten nach § 34 Abs. 2 in die WBK einzutragen. Besitzt der Überlasser diese Erlaubnis nicht, so hat er nichts in den Urkunden herumzumalen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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