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IGNORED

Vater des Amokläufers von Winnenden will Klinik verklagen


JDHarris

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Laßt doch den Troll in Ruhe... wer glaubt, daß Waffen ein hundgefährliches Zeug sind, und nur in die Hände besonders privilegierter Überbürger gehören, während alle anderen per Definition unzuverlässig sind und mit Gewalt zur Vernunft gebracht werden müssen, dem ist nicht zu helfen.

Wer seinen Schützenverein aussehen lassen will wie Moskau Inkasso darf das gerne so handhaben. Ich vertraue darauf, daß 99,9% der Menschen vernünftig sind, und sich an plausible Sicherheitsregeln halten. Eine Aufsicht ist schon sinnvoll, bei Neulingen auch gerne etwas genauer. Aber nicht als Kontrolle, sondern als Hilfestellung.

Genau diese Einstellung, die ihr bei unseren Gegner bemängelt, kommt hier raus. Bravo!

Fragt sich wer hier der Troll ist!

Bei uns fühlen sich die Gäste sicher da wir um Umgang mit Waffen nicht so lax wie bei vielen anderen Vereinen sind.

Moskau Inkasso, lächerlich! Hauptsache beleidigen, Menschen die anders arbeiten verurteilen , starke Leistung

Natürlich steht Hilfestellung an erster Stelle aber auch Kontrolle und Sicherheit.

Was ist daran falsch? Nur das was hier einige hinein interpretieren.

Einschüsse in Wände, Brüstungen, Decken etc. Passieren bei euch nicht? Alles geübte Meisterschützen?

Ich wünsche euch mal bei der Aufsicht, ihr macht aber sicher keine , einen solchen Experten,wie nachfolgend beschrieben.

Bsp.

Schuss bricht nicht. Reflex ist bei ungeübten Schützen ist immer ..... Umdrehen mit der Waffe und der Spruch guck mal .. geht nicht das Teil.....

Nur wenn ich direkt hinter dem Schützen stehe habe ich die Möglichkeit einzugreifen damit er sich nicht völlig umdreht und ggf. sich in dem Moment ein Schuss löst!

Ihr Experten!

Geschrieben
...

Ich wünsche euch mal bei der Aufsicht, ihr macht aber sicher keine , einen solchen Experten,wie nachfolgend beschrieben.

Bsp.

Schuss bricht nicht. Reflex ist bei ungeübten Schützen ist immer ..... Umdrehen mit der Waffe und der Spruch guck mal .. geht nicht das Teil.....

Nur wenn ich direkt hinter dem Schützen stehe habe ich die Möglichkeit einzugreifen damit er sich nicht völlig umdreht und ggf. sich in dem Moment ein Schuss löst!

Ihr Experten!

Wir Experten sorgen dafür, dass jeder ungeübte Schütze eine ausführliche und individuelle Einweisung erhält. Danach dreht der sich auch bei einer der seltenen Störungen nicht mehr unbedacht mit der Waffe um.

Dass die Mündung einer Schusswaffe mit unklarem Status oder geladenen Status in eine nicht sichere Richtung gehalten wird, habe ich erst zweimal erlebt. Mit 'ner UZI bei der Bw als der Dienstaufsicht machende Lamettaträger meinte, den Schießbetrieb mal eben so für (s)eine Ansprache auf den D-Ständen unterbrechen zu müssen, und bei einem Schützenbruder mit deutlichen, altersbedingten kognitiven Einschränkungen. Nur bei letzterem war, wie immer, "rein zufällig" ein Schützenbruder in desssen unmittelbarer Nähe, um eine Gefährdung zu verhindern.

Ein grundsätzlicher "Aufpasser" ist Unfug.

Geschrieben
Moskau Inkasso, lächerlich! Hauptsache beleidigen, Menschen die anders arbeiten verurteilen , starke Leistung

Natürlich steht Hilfestellung an erster Stelle aber auch Kontrolle und Sicherheit.

Wenn der Aufpasser 190 cm groß und gut 100 kg schwer ist überlegst Du Dir 2x ob Du Blödsinn versuchst.

[...]mit der entsprechenden Härte und Ausdruck

Liest sich aber anders...

Einschüsse in Wände, Brüstungen, Decken etc. Passieren bei euch nicht? Alles geübte Meisterschützen?

Das kommt in den besten Vereinen mal vor. Und ist auch nicht weiter Schlimm, denn Brüstung, Wände und Decken sind alle gemeinsam vorne, also "sichere Richtung". Der Schaden wird bezahlt, und gut ist.

Ich wünsche euch mal bei der Aufsicht, ihr macht aber sicher keine , einen solchen Experten,wie nachfolgend beschrieben.

Ich war einige Jahre lang Jugendleiter, und habe zwei Schützen bis zur Deutschen Meisterschaft (DSB Luftgewehr) gebracht. Im neuen Verein und Verband habe ich auch so schnell wie möglich die Aufsichts-Ausbildung gemacht, und bin auch bei Wettkämpfen fast immer zumindest als Hilfs-Aufsicht dabei.

Schuss bricht nicht. Reflex ist bei ungeübten Schützen ist immer ..... Umdrehen mit der Waffe und der Spruch guck mal .. geht nicht das Teil.....

Nur wenn ich direkt hinter dem Schützen stehe habe ich die Möglichkeit einzugreifen damit er sich nicht völlig umdreht und ggf. sich in dem Moment ein Schuss löst!

Erstens hättest Du es ihm auch gleich zu Beginn richtig erklären können. Und zweitens habe ich ja gesagt, daß bei Neulingen etwas mehr Aufmerksamkeit nötig ist. Es ist aber ein Unterschied, ob Du ihn mit sanftem Druck in die richtige Richtung zurück drehst und ihm erklärst was er falsch gemacht hat, oder ob Du ihn "mit 1,9m und 100kg und entsprechender Härte" einfach nur einschüchterst. Wer einen Fehler erkannt hat, kann ihn abstellen. Wer bestimmtes Verhalten nur durch Zwang an- oder abtrainiert bekommt ohne den Sinn zu verstehen, wird den Fehler immer und immer wieder machen.

Geschrieben
...

Erstens hättest Du es ihm auch gleich zu Beginn richtig erklären können. Und zweitens habe ich ja gesagt, daß bei Neulingen etwas mehr Aufmerksamkeit nötig ist. Es ist aber ein Unterschied, ob Du ihn mit sanftem Druck in die richtige Richtung zurück drehst und ihm erklärst was er falsch gemacht hat, oder ob Du ihn "mit 1,9m und 100kg und entsprechender Härte" einfach nur einschüchterst. Wer einen Fehler erkannt hat, kann ihn abstellen. Wer bestimmtes Verhalten nur durch Zwang an- oder abtrainiert bekommt ohne den Sinn zu verstehen, wird den Fehler immer und immer wieder machen.

Genau. :friends:

Abgesehen davon, was machte man dann mit Anfängern meines Formats? Drei böse blickende Aufpasser hinstellen? :gaga:

Wir Experten sorgen dafür, dass jeder ungeübte Schütze eine ausführliche und individuelle Einweisung erhält. Danach dreht der sich auch bei einer der seltenen Störungen nicht mehr unbedacht mit der Waffe um.

Dass die Mündung einer Schusswaffe mit unklarem ...

Ein grundsätzlicher "Aufpasser" ist Unfug.

Geschrieben
Schadensersatz ergibt sich aus dem Verursacherprinzip.

Ich gebe ein Beispiel:

Mann bricht auf dem Teich ins Eis ein. Der Retter öffnet gewaltsam die Garagentür, um eine Leiter zu entnehmen. Schadensersatzpflichtig ist derjenige, der gegen kein Gesetz verstoßen hat-der ins Eis Eingebrochene.

Das wäre ein ziemlich klassischer Fall von §34 und damit nicht widerrechtlich. Daher gibt es auch keinen Schadensersatzpflichtigen.

Außerdem kann sich eine Schadensersatzpflicht aus zig Gründen ergeben - vertragliche Haftung, Gefährdungshaftung, etc.

Geschrieben

Yup,

das ist eine Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Der Retter darf annehmen, dass der zu Rettende ihn mit der Handlung ihn zu retten beauftragt hätte.

Geschrieben
Und genau darum geht es!

Wenn schon eine medizinische Fachklinik keine hellseherischen Fähigkeiten hat, dann ein medizinischer Laie wie die Eltern erst recht nicht.

Das ändert nichts daran, daß der Vater pflichtwidrig seine Pistole hat rumliegen lassen

Doch genau darum ging es!

Hätte er die Waffe verschlossen und der Sohn hätte sie nur mit Gewalt entwenden können hätte es kein Verfahren

gegeben!

Geschrieben

Wie gesagt, alles eine der Interpretation.

Wenn man nur die Negativen Aspekte sehen will bitte schön...( darin sind viele ja Experten)

... damit seid ihr dann auch nicht besser als unsere Gegenspieler!

Meine Meinung!

Wer eine bestimmte Vorgehensweise für Unfug hält bitte sehr. Jeder so wie er es für richtig hält!

Wir fahren mit dem "Aufpasser" gut!

Wenn es immer so wäre das eine gute und fachliche Einweisung ein umdrehen des ungeübten Schützen mit der Waffe in der Hand verhindert würde gäbe es keine bzw. Unfälle!

Dann würden Neuschützen auch nicht die Brüstung, auf den Boden oder unbeabsichtigt in die Wände schießen!

Die Leute stehen unter "Stress" weil neu, ungewohnt, der Rückschlag größer als erwartet ist, etwas unvorhergesehenes passiert etc.

Ein wenig zu einfach Eure Kommentare meine Herren Experten!

Zum 60 kg Männlein. Wenn man im Abstand von max ca. 40 - 50 cm hinter dem Schützen steht ist der Eingriff in die Schwenkbewegung sehr leicht, da frühzeitig erkennbar und zu verhindern!

Euer Troll :ridiculous:

Geschrieben
Das stimmt so nicht.

Sobald eine Selbst- oder Fremdgefährdung festgestelllt wird, sind Ärzte in psychatrischen Kliniken von der ärztlichen Schweigepflicht nicht nur befreit (§§ 34 StgB - Notstand), sondern sie sind sogar dazu verpflichtet, weitergehende Massnahmen zu ergreifen (§§ 138 StgB - Verhinderung schwerer Straftaten).

Gerade das sogenannte psych.Krankengesetz auch bei Juristen höchst umstritten ist, ist dir hoffentlich klar?!

Mittlerweile beschäftigt sich der Gerichtshof für Menschenrechte mit diesen Machwerk von dem Teile glatt aus

der Nazizeit übernommen wurden!

Der Fall Mollath ist ein Beispiel von tausenden wie dieses "Gesetz" hierzulande angewendet wird um mit unliebsamen

Personen umzugehen, ein Vorwurf der Fremdgefährdung ist schnell konstruiert.

Auch die DDR ging auf diese Weise gegen Oppositionelle vor.

Und auch heute noch gibt es Psychiater,Gutachter die sich politisch einspannen lassen um Staatsfeinde mundtot zu

machen wie gesagt das sind keine bloßen Theorien dafür gibt es tausende belegbare Beweise und Anwälte die deshalb

schon den Staat verklagen.

Und was weist du schon darüber ob er "Tötungsfantasien" geäußert hat ?

Bist du so leichtgläubig das du jeden Schmarren glaubst den diese Ärzte in der Pressekonferenz damals geäußert haben

was sie nicht hätten dürfen?!

Eben weil es eine Schweigepflicht gibt die auch über dem Tod hinaus besteht!

Ein Arzt ist in erster Linie seinen Patienten verpflichtet nicht der Presse nd auch nicht einen menschenverachtenden

Entmündigungsgesetz das grundgesetzwidrig ist und das es wohl im 21.Jh. so nur noch in Deutschland sowie in Diktaturen

und Bananenrepubliken gibt Schande! Gerichtshof für Menschenrechte zwingen Sie die Deutschen Politiker dieses Machwerk

endlich abzuschaffen das es geht zeigt ja auch der Fall mit der Sicherungsverwahrung die übrigens auch aus der Nazizeit

stammte...!

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsver...he_Gesetzgebung

Geschrieben
Das wäre ein ziemlich klassischer Fall von §34 und damit nicht widerrechtlich. Daher gibt es auch keinen Schadensersatzpflichtigen.

Außerdem kann sich eine Schadensersatzpflicht aus zig Gründen ergeben - vertragliche Haftung, Gefährdungshaftung, etc.

Natürlich bleibt eine Schadensersatzpflicht.

Das Beispiel unterstreicht nochmal, dass eine Schadensersatzpflicht nichts mit dem behauptetenGesetzesverstoß zu tun hat und sonst kein Schadensersatz zu leisten ist. Das ist einfach falsch.

Geschrieben
Weil wenn Du auch einmal in eines der Unterbringungs- bzw. PsychKrankG der Länder hinein geschaut hättest Du z.B. in Rheinland-Pfalz soetwas gefunden hättest:

Vierter Teil

Unterbringung

Erster Abschnitt

Voraussetzungen, Einrichtungen

§ 11

Voraussetzungen der Unterbringung

(1) Psychisch kranke Personen können gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit untergebracht werden, wenn sie durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer gegenwärtig in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Eine gegenwärtige Gefährdung im Sinne des Satzes 1 besteht dann, wenn infolge der psychischen Erkrankung ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.

(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Unterbringung finden keine Anwendung, wenn eine Person auf Grund des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Person, der die gesetzliche Vertretung obliegt, untergebracht und die in Absatz 1 Satz 1 genannte Gefahr damit abgewendet wird.

else:

Dein

Mausebaer

Ein verbrecherisches Gesetz das seine Anfänge im 19.Jahrhundert fand Käiserzeit,Nazizeit und DDR überdauerte und

in nur wenig abgeänderter Form noch gilt wird durch häufiges Zitieren deselben keinen Deut besser.

Deutschland wird sich wieder bis auf die Knochen wie schon bei der Sicherheitsverwahrung blamieren und nachbessern

müssen.

http://www.taz.de/!103896/

Dieses Gesetz ist nur zu einem Zweck gemacht und zwar "Querulanten" auszuschalten s.Mollath. nichts anderes.

Denn wenn es nach Fremdgefährdung gehen würde müsste man alle Drogenjunkies und Alkoholkranke, Obdachlose

die Passanten bedrohen (zB.Bierflaschen hinterherwerfen) in die Klapsmühle stecken dem ist aber nicht so.

Geschrieben
Wie gesagt, alles eine der Interpretation.

Wenn man nur die Negativen Aspekte sehen will bitte schön...( darin sind viele ja Experten)

... damit seid ihr dann auch nicht besser als unsere Gegenspieler!

Meine Meinung!

Wer eine bestimmte Vorgehensweise für Unfug hält bitte sehr. Jeder so wie er es für richtig hält!

Wir fahren mit dem "Aufpasser" gut!

Wenn es immer so wäre das eine gute und fachliche Einweisung ein umdrehen des ungeübten Schützen mit der Waffe in der Hand verhindert würde gäbe es keine bzw. Unfälle!

Dann würden Neuschützen auch nicht die Brüstung, auf den Boden oder unbeabsichtigt in die Wände schießen!

Die Leute stehen unter "Stress" weil neu, ungewohnt, der Rückschlag größer als erwartet ist, etwas unvorhergesehenes passiert etc.

Ein wenig zu einfach Eure Kommentare meine Herren Experten!

Zum 60 kg Männlein. Wenn man im Abstand von max ca. 40 - 50 cm hinter dem Schützen steht ist der Eingriff in die Schwenkbewegung sehr leicht, da frühzeitig erkennbar und zu verhindern!

Euer Troll :ridiculous:

Nun das Thema war ja ursprünglich eine Waffe im Schiessstand entwenden um damit einen Amoklauf zu begehen. Deswegen hast du ja deinen 100Kg Neandertaler angeführt.

Nur das dieser dann mit einem grösserem Krach auf die Erde fällt wenn er an oder erschossen wird als ein 80Kg normaler Mensch, ist der einzige Unterschied.

Und auf Krav Maga entwaffnungs Szenarien würde ich mich nicht einlassen, die klappen sehr gut im Film und Youtube, in der Wirklichkeit sieht es anders aus.

Wie gesagt der Neandertaler ist sehr gut für die Show und um Leute ein zu schüchtern mit denen man sowieso normal reden kann, wenn man es auch nur würde.

Sonst wenn es sich darum handelt um Neulinge das schiessen bei zu bringen, möchte ich wissen was ich falsch mache mit meinen 90 Kg und 10 Leuten auf der Bahn hinter denen ich nicht gleichzeitig stehen kann und auch nicht will, wenn ich als Schiessinstruktor arbeite.

Könnte mich einer mal aufklären ?=????

Joker

Geschrieben
Komisch - bei mir hat es funktioniert.

Sei aber beruhigt, diejenigen, die nie gelernt haben sich gesellschaftlichen und familiären Regeln zu unterwerfen, lernen das spätestens in der Schule oder im Beruf - oder landen auf der Straße bzw. im gesellschaftlichen Abseits. Daraus resultiert wiederum selbstverschuldete Unzufriedenheit und fehlende Zukunftsperspektive. Ein perfekter Nährboden für Gewaltbereitschaft und Kurzschlußhandlungen. Wie groß war noch gleich der Freundeskreis der letzten "Amokläufer"?

Wenn bei dir die Weltgeschichte erst 1937 beginnt, mag deine Einstellung passen. Allerdings finde ich diese ewige "Nazikeule" bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit langsam ausgenudelt.

Manfred

Wahrscheinlich hat man dich eher zu einem Menschen erzogen der wieder brav in der Reihe mitmarschiert und

vor jeden System den .....hm,hm einzieht?!

Und wenn man die Schandtaten die zu unserer Vergangenheit nun mal gehören, aufzählt hat das noch lange nichts

mit "Nazikeule" zu tun, warum sollte sich ein junger Mann der 1968 vielleicht 19-20 Jahre war (damals war man

erst mit 21 Jahren volljährig) sich von seinen Vater der ein SS-Scherge war etwas sagen lassen hinsichtlich Moral

und Erziehung hätte ich auch nicht getan!

Ich durfte vom Tisch aufstehen und gehen wann es mir passte, ich lebe aber heute trotzdem nicht auf der Strasse

jetzt ist dein Weltbild gestört...

Und Freundeskreis was sagt das über einen Menschen aus Freundschaft kann man sich auch erkaufen das sagt gar

nichts und woher willst gerade DU wissen wie groß der Freundeskreis der "Amokläufer" war?

Weil sich irgendwelche Leute aus der Schule mediengeil vor Kameras gestellt haben und irgendetwas behauptet

haben über Personen die sie wahrscheinlich selbst kaum kannten und es im nachhinein auch nicht nachprüfbar ist.

Ich bezeichne auch nicht gerade viele als meine Freunde vor allem mag ich keine oberflächlich eingestellten Leute

die Menschen danach beurteilen wie sie aussehen und welche klamotten sie tragen und welche Musik sie hören.

Und schon gar keine die nach Gerüchten gehen und sagen ich habe mal gehört....der hat das und das gesagt.

Das Gerücht als Beweis oder wie, gerade du als Waffenbesitzer solltest eine andere Einstellung zur Sache haben.

Nach den Medienberichten sind wir es doch die Freaks,die Spinner, die Waffennarren, also nicht richten auf das man

selbst nicht gerichtet wird.

Schau dir mal den Film an bang,bang du bist tot und wer vielleicht der wirklich Schuldige ist der in der Klasse neuhinzugekommene oder die Cheerleader Gören von reichen Eltern die jeden in den Dreck ziehen der nicht ihrem

kindischen oberflächlichen,naiven Mainstream entsprechen angefangen von Markenklamotten,blondierten Haaren,

dummen Überheblichen Auftreten,Gebaren und falschen Grinsen wie die Angestellten bei MC Doof.

Geschrieben
Nicht betroffen?

Also der Waffenindustrie

Wenns danach ginge müsste Heckler und Koch Jürgen Grässlin verklagen weil der gegen die wiedermal eine Kampagne

fährt, warum machen die das wohl nicht?

Weil es hierzulande auch noch sowas wie Meinungsfreiheit gibt?

Geschrieben
Wieso denn...das ist gängige Praxis! (z.b. bei selbstmordgefährdeten Personen werden Angehörige regelmässig über die mögliche Suizid-Gefahr informiert)

Mir fällt auch gerade ein, immer mehr setzen sich für einen selbstbestimmten Tod ein mal einfach drüber nachdenken.

Ist schon der Gedanke daran eine "Eigengefährdung" Inge Meisel soll wohl nach eigenen Aussagen immer über den

Freitod durch Gift (Zyankali) nachgedacht haben, keiner hätte sich gewagt diese taffe Frau deswegen in die Klapse

einzuweisen!

Geschrieben

Einfach beim Thema bleiben.

Andere Vorgehensweisen akzeptieren.

Es geht nicht um die Show sondern um Sicherheit!

Das wir alle keine Spuchte sind und dabei noch lecker aussehen, damit kann ich gut leben!

Neidisch?

Unterstellungen sind ohne Wissen wie genau mit den Gastschützen, für uns nämlich zahlende Kunden sowie Pot. Mitglieder, umgegangen wird reichlich fehl am Platz.

Ist es tatsächlich so unvorstellbar ( nur weil man selbst ev nicht dazu in der Lage ist ) das es Menschen gibt die außerhalb von Youtube, Kino entsprechend "Fit" und ausgebildet sind doch eine Entwaffnung vorzunehmen?

Bei mehreren "Neulingen" hat es sich bewährt 2 oder 3 Helfer zur Unterstützung auf die Bahn zu holen und oder die Zahl der Schützen zu begrenzen.

Und als Instruktor zu arbeiten macht einfach Laune wenn man die Erfolge der "Azubi's" sieht.

Aber lassen wir das Thema. Es führt eh zu keiner Erkenntnis. Einfach das Recht auf Individualiät gelten lassen, auch wenn es schwer fällt. Keiner hat die reine Lehre und Weisheit was richtig oder falsch ist.,...

Geschrieben

Um mal wieder zurück aufs eigentliche Thema zu kommen.

Schweigepflicht hin oder her. Diese dürfte zwar für alles gelten, was zwischen Arzt und Patient gesagt wurde, sie gilt aber nicht für das, was zwischen den Ärzten und den Eltern zuvor gesagt wurde.

Die Eltern haben hier ihre Aussage gemacht, während die Ärzte sich immer noch in Schweigen hüllen. Warum wollen sie auch nichts zu den Gesprächen mit den Eltern sagen?

Der Vater hätte im übrigen ebenfalls von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen können und zur Waffenaufbewahrung ebenso schweigen können...was er aber nicht tat.

Geschrieben
Um mal wieder zurück aufs eigentliche Thema zu kommen.

Schweigepflicht hin oder her. Diese dürfte zwar für alles gelten, was zwischen Arzt und Patient gesagt wurde, sie gilt aber nicht für das, was zwischen den Ärzten und den Eltern zuvor gesagt wurde.

Falsch!

In § 203 Abs. 1 StGB heißt es ausdrücklich "... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, ...". Das Privatgeheimnis braucht nicht direkt von dem Betroffenen stammen. Alles was die Eltern den Ärzten über den späteren Täter und die Ärzte ggf. mit Erlaubnis den Eltern gesagt haben mögen, fällt auch unter die Schweigepflicht.

Die Eltern haben hier ihre Aussage gemacht, während die Ärzte sich immer noch in Schweigen hüllen. Warum wollen sie auch nichts zu den Gesprächen mit den Eltern sagen?

Siehe vorher und § 203 Abs. 4 StGB! Denn in Abs. 4 wird bestimmt "Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart."

Der Vater hätte im übrigen ebenfalls von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen können und zur Waffenaufbewahrung ebenso schweigen können...was er aber nicht tat.
... und nun mit den Folgen auch diesen Handelns zu Leben hat. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Na dann kann Bundespräsident Gauck die Ärzte ja begnadigen oder Straffreiheit zusagen, wenn sie freiwillig weiteres zur Aufklärung dieses Verbrechens leisten. Der Patient ist eh tot und um seinen Ruf als Massenmörder braucht der sich auch nicht mehr zu scheren.

Ich glaube selbst dann würden sie noch auf ihre Schweigepflicht pochen. Ja, ja...

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