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IGNORED

Munition im Handgepäck vergessen


Karlfried54

Empfohlene Beiträge

Ich wollte beruflich mal ein Paket Hülsen (für Handwaffen) im Flugzeug als Hand- oder Check-in-Gepäck befördern.

Die Kollegen haben mir abgeraten und statt dessen empfohlen, es als separates Paket mit der Post zu verschicken.

Das Recht ist auf meiner Seite, aber das hilft mir nix, wenn ich im Ausland bin und meinen Rückflug verpasse, weil ein Trottel bei der Flughafensicherheit einen Anfall bekommen hat nachdem er die Hülsen im Röntgen auf dem Monitor gesehen hat. Auch wenn ich am Ende Recht habe, kann eine Menge Ärger auf mich zukommen, der es am Ende nicht wert ist, es darauf anzulegen.

Bevor einer auf die Idee kommt: das "Ausland" um das es ging erlaubt auch die Mitnahme von Hülsen. Die gehen dort mit Waffen auf die Jagd, da würden hier einige den Herzkasper kriegen. :D

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[...]

Hat jemand eine Idee was aus solch einer Sache hätte werden können?[...]

Mit der Sicherheitsschleuse hast du den nicht allgemein zugänglichen Bereich eines Flughafens betreten. Es folgt die Festnahme durch die Bundespolizei, Abbruch der Reise und ein Urteil mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wegen fahrlässigem Verstoß gegen § 19 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Verbindung mit § 11 LuftSiG.

Jenen mit Hülsen und Munitionsschachteln im Gepäck empfehle ich besonders § 11 (1) Nr. 3 zu lesen. Auch wenn das am Ende nicht zu einer Verurteilung reichen möchte, kann da Ärger entstehen.

§ 11 Verbotene Gegenstände

(1) Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von

1. Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet

werden können,

2. Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in

Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder

einen Brand verursachen können,

3. Gegenständen, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition

oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken,

4. sonstigen in der Anlage der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. EG

Nr. L 355 S. 1) genannten Gegenständen

in Luftfahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen ist verboten.

(2) Das Bundesministerium des Innern kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den in Absatz 1 Nr. 1 bis

4 geregelten Fällen zulassen, soweit ein Bedürfnis besteht und die nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche

Erlaubnis zum Mitführen dieser Gegenstände vorliegt. Die Erlaubnis kann mit einer Nebenbestimmung versehen

werden.

(3) § 27 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes bleibt unberührt.

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Die öffentliche Enthauptung hast du noch vergessen...

Ich bin mir unschlüssig, wie ich deine Antwort verstehen soll.

Wenn du mit meiner rechtlichen Einschätzung und der darauf beruhenden Prognose für den weiteren Handlungsablauf nicht einverstanden bist, kannst du das ruhig sagen.

So fühle ich mich ein wenig verschaukelt.

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Ich neige ansonsten eigentlich nicht zu so beißendem Sarkasmus, aber manchmal kann ich nicht anders.

Dass mit der (fahrlässigen) Mun.-Mitnahme gegen Bestimmungen, s.o., verstoßen wurde - da sind wir uns einig.

Dass bei einem Gegenstand (hier: .308 Win-Patrone), der ansonsten - ohne Mitführen des entsprechenden "Abschussgerätes" - zu nichts taugt, das "Abführen in Ketten" so zwingend ist, stelle ich in Frage...

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Eigene Erfahrung:

1998 Flug von MIA nach DUS

In MIA 2 Pakete a 20 Mumpeln gekauft und im Fluggepäck verstaut.

Check-in in MIA problemlos.

Ankunft in DUS ,roter Ausgang

Zoll frug was ich hätte.

"2 Pakete Munition"

Zoll schreit zum Nachbarschalter "ich habe hier Munition, darf der das"

Nachbarschalter schreit zurück " Frag mal ob der nen Jagdschein hat, wenn ja darf der alles"

Thema durch.

1995 Flug ins lange Wochenende von CGN nach KLU

nur Handgepäck

im Quartier angekommen schüttele ich den Inhalt des Rucksackes auf das Bett

Unterwäsche, Socken, Toilettenartikel und eine Schachtel Waidmannsheil-Pappe 3,25mm mit noch 8 Patronen.

Uupps!!!

Haben die Pappnasen bei der Handgepäckkontrolle in CGN übersehen!

Gruß

Frank

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LuftSiG greift erst nach der Sicherheitsschleuse, daher die Kontrollen vorher!

Was macht man dann mit dem Attentäter, der zwei erlaubnisfreie Flüssigkeiten, die eine explosive Mischung ergeben mitführt und der *an* der Schleuse erwischt wird? Laufen lassen weil strafbar macht er sich erst hinter der Schleuse?

Mir hat man erklärt die Schleuse steht bereits *im* nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens, die "rote Linie" ist davor. Wenn ich mir die Gegebenheiten diverser Flughäfen vor das geistige Auge rufe, so ist es tatsächlich so, dass man zuerst eine Tür durchschreitet und unmittelbar danach beginnt der Bereich mit den Röntgengeräten und den Metalldetektoren. Die Geräte und das Kontrollpersonal stehen also *im* nicht allgemein zugänglichen Bereich, nicht davor.

Es ist sicher ein Problemfeld, denn auch das Kind mit der überzeugend aussehenden Spielzeugpistole beginge eine Straftat.

Ist aber nicht mein Gebiet und am Ende entscheidet das Gericht.

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Eigene Erfahrung:

1998 Flug von MIA nach DUS

[...]

1995 Flug ins lange Wochenende von CGN nach KLU

nur Handgepäck

[...]

Zwei hübsche es-war-einmal-Geschichten. 1995 gab es noch kein LuftSiG und 1998 brauchte man noch keine Verbringungsgenehmigung wenn man als Jagdscheininhaber Waffen oder Munition mitbringen wollte. Als Handlungsanleitung für heute sind die Geschichten nicht empfehlenswert.

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Was macht man dann mit dem Attentäter, der zwei erlaubnisfreie Flüssigkeiten, die eine explosive Mischung ergeben mitführt und der *an* der Schleuse erwischt wird? Laufen lassen weil strafbar macht er sich erst hinter der Schleuse?

Dass es noch andere Gesetze gibt setze ich als bekannt voraus!

Ist aber nicht mein Gebiet und am Ende entscheidet die Kammer.

Muß aber nicht immer erst so weit kommen.

Im Falle der Hülse wird die Sache schon durch die Fachdienststelle der Kripo als keine Straftat eingestellt.

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Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen habe ich für Reisen, bei denen man kontrolliert wird, einen Rucksack in dem ansonsten keine Waffen- oder Munitionsteile transportiert werden. Allein die ansammlung von Pulverrückständen die sich im Gewebe verfangen können schon mal eine Sprengstoffspürhund munter machen.

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Ich habe 17 Jahre im Flughafensicherheitsdienst gearbeitet. Fackt ist, von dem Flieger hätten sie nur noch die Rücklichter gesehen. Soetwas bringt eine menge Ärger kann ich Ihnen versichern. Zunächst wird Alarm ausgelöst, dann werden sie erstmal ins Büro der Bundespolizei verfrachtet. Dann werden sie zu der Sache verhört, Ob terroristischer Hintergrund usw. Die Einzelheiten erspare ich mir hier. Bis man Ihnen glaubt und sie nachweisen "dürfen", daß sie berechtigt sind diese Patronen zu besitzen, vergehen Stunden. Lassen sie sich auf keinen Fall von den "Herren Beamten" provozieren, dann haben sie noch eine fette Anzeige am Hals. Die dann nicht gerade billig wird.

In dem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen : Wenn sie mal weg fliegen sollten, dann lassen sie sich niehmals dazu hinreißen NUR IM SPAß zu sagen, ich habe eine Waffe oder Muni. im Gepäck. Obwohl das nur ein Spaß sein sollte. Dafür hat am Flughafen niehmand auch nur das geringste Verständnis. Es passiert das selbe wie oben schon beschrieben und sie haben ohne wenn und aber eine fette Anzeige am Arsch und der Urlaub ist gelaufen. Dazu kommt das in so einem Fall meistens zur Gepäck itentifizierung der gesammte Flieger ausgeladen wird . Jeder muß sein Gepäck raussuchen. Dann wird es wieder eingeladen natürlich ohne das Gepäck des Verursachers. Das ALLES und die Verspätung der Airlein wird in Rechnung gestellt. Da kommt schnell eine sehr große Summe zusammen, wie sie sich denken können.

So eie Sache lassen Urlauber gucken, die besonders schlau sein wollen. Kommt 2- 3 mal im Jahr vor.

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Einem Vereinsmitglied ist genau das Szenario neulich passiert: Mit dem gleichen Rucksack zum Flughafen, mit dem er am Vortag noch beim Training war. Darin ein aufmunitioniertes Magazin für eine CZ. Bei der Sicherheitskontrolle bemerkt, ab ins Büro der Bundespolizei. Sachverhalt geschildert, dann zusammen bei der zuständigen Polizeibehörde (Köln) angerufen und die Berechtigung gecheckt. Da alles OK war, Magazin eingesackt mit dem Hinweis "Können Sie sich später abholen. Guten Flug!" Dann mit WBK die Mumpeln am nächsten Tag abgeholt.

Dass PP Köln hat am Telefon noch rumgepupt wg. angeblicher Ordnungswiedrigkeit, "Transport ohne vom Bedürfnis umfassten Zweck". Wurde denen später dann wohl auch klar, dass das nur für Waffen gilt, jedenfalls kam dann später noch ein Schreiben an unser Mitglied, die Sache wäre eingestellt.

Also, es kann auch ganz vernünftig ablaufen. Die Polizei hat aber auch gesagt, dass es deutlich ernster gewesen wäre, wenn die Munition die Sicherheitsschleuse unbemerkt passiert hätte und erst dann aufgefallen wäre. Dann wäre nämlich ganz schnell eine Straftat draus geworden, wie in einem der vorherigen Beiträge geschildert.

Gruß

Flotti

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Mal der Neugier halber, weil ja hier auch ein Expert ist:

Ich will jetzt meinetwegen mit meiner Waffe oder nur Munition unterwegs sein. Denn ich hörte von einem bei mir aus der Patronensammlervereinigung, dass man eben 5KG Munition mitnehmen darf ( wenn er aus den Staaten kommt).

Muss man das sicher vorher anmelden und dann im Koffer transportieren oder geht das ins Handgepäck?

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Lesen schadet der Dummheit!

Ich habe hier viel Emotionen wahrgenommen, die ich teilweise unterstütze und nachempfinden kann.

Ich habe hier auch Sachargumente / Grundlagen gefunden, die einigen nicht gefallen. Verstehe ich.

Ich möchte noch einen Grundsatz hinzufügen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Mit dem Kauf eines Flugtickets geht man einen Vertrag ein. Man liest nicht alle Bedingungen, die der

IATA - International Air Transport Association, der sich alle Fluggesellschaften angeschlossen haben, wahrscheinlich schon gar nicht. Da steht u.a. drin, dass Munition-/steile und Dinge, die wie so etwas aussehen, vom

Transport ausgeschlossen sind.

Mein "Laden" hat als Werbegeschenk u.a. USB-Sticks in der Form von ca. (etwas größeren) .308 Patronen

verteilt. Auf einem Hinweiszettel haben wir besonders auf die Konsequenzen beim Mitführen auf Flugreisen hingewiesen. Aus den mitgeteilten Erfahrungen wegen Zuwiderhandlungen könnte ich ein Buch schreiben.

Übrigens wird wohl keiner gezwungen, einen Flughafen zu betreten / eine Flugreise zu machen. Ja, ja, ich weiß schon: Wir fühlen uns alle als "global player".

Also, nicht am Stammtisch meckern, sondern diese Kraft darauf verwenden, die Gegebenheiten zu verändern.

JA zum legalen Waffenbesitz (mit allen Konsequenzen)! Rührt Euch! :gutidee:

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Geht hier aber auch außerhalb der Öffnungszeiten!

Ev. eingeleitete Ermittlungen werden aber nicht auf dem Flughafen geführt, sondern auf der zuständigen Polizeidienststelle und dort dürfte sich dann schnell die Berechtigung klären, was allerdings bei einer Hülse unproblematisch sein dürfte, bis eben auf die Unannehmlichkeiten auf dem Flughafen.

Der Flughafen hat in der Regel eine eigene Polizeidienststelle, bei der das Verfahren u.U. geführt wird ;-(

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Tach,

mir ist auch mal was passiert.

Ich hatte meinen Laptopkoffer als Munitionskoffer (weil abschließbar) fürs Schießengehen zweckentfremdet, weil ich an dem normalen was geklebt habe.

Als ich dann wieder den Laptop drin hatte, habe ich einen Flug angetreten, mußte auch ins Büro wegen Laptopfunktionsprobe, der wurde mit dem Schnüffelgerät auf Sprengstoff oder sonstwas untersucht (als ob ich so aussehe, das ich 5x am Tag in die Moschee renne :mad: )

Also das volle Föhn-Programm, wurde mal wieder komplett gefilzt!

Als ich am Zielort war und meine Laptoptasche aufklappte, fiel der Deckel überm Stuhl runter und was rollte frisch fröhlich raus? Natürlich paar 9mm-Patronen (ich wußte nicht, das die drin waren!), die sich wohl aus der etwas beschädigten Schüttpackung selbstständig gemacht haben.

Aber mich behandeln wie einen Terroristen und dann nicht mal die "Konterbande" gefunden! Armselig für unsere Flughafensicherheit!

ps: ich bin auch u.A. vom ehem. BGS ausgebildeter Luftfahrtsicherheitsassistent, aber ich übe die Tätigkeit nicht aus, weil ich schlicht keinen Bock hab, mich mit Mallefliegern um eine Tube Euterfett rumzustreiten oder um ne Pulle Mineralwasser!

Um Sinn und Unsinn rede ich nicht, vorne abgegeben, im Duty Free neu gekauft, da bekommt man übrigens ziemlich alles, um ein Flugzeug zumindest in ernste Schwierigkeiten zu bringen wenn nicht gar runterholen! :gaga:

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vorne abgegeben, im Duty Free neu gekauft, da bekommt man übrigens ziemlich alles, um ein Flugzeug zumindest in ernste Schwierigkeiten zu bringen wenn nicht gar runterholen!

Es braucht noch nicht mal den Einkauf...

Wie ich schon sagte, z.B. aus meiner Brille (die u.a. "Gläser aus Glas" hat) mache ich im Handumdrehen einen x-mal gefährlicheren Gegenstand,

als es etwa eine lachhafte, abgeschossene Patronenhülse (= "topgefährliches" Munitionsteil...) je sein könnte.

Diese Hysterie treibt schon seltsame Blüten.

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[...]

Muss man das sicher vorher anmelden und dann im Koffer transportieren oder geht das ins Handgepäck?

Die Mitnahme von Waffen und Munition klärst du vorher mit der Fluggesellschaft. Manche schließen das nämlich kategorisch aus.

Besteht Einignung mit der Fluggesellschaft, kommen Waffen und Munition in getrennte Koffer. Diese Koffer musst du aufgeben, sie dürfen nicht ins Handgepäck aber natürlich kann z.B. die Munition in den Koffer mit der Bekleidung. Beim Aufgeben infomierst du das Personal über den Inhalt. In Deutschland rufen die dann die Bundespolizei, die den Inhalt, den Ladezustand und die Erlaubnisdokumente überprüft. Dann gibst du die Sachen auf.

Am Zielort ist es dann ganz unterschiedlich. Mal kreisen die Koffer fröhlich am Band mit all dem anderen Gepäck, mal bekommst du es am Schalter für sperriges Gepäck und mal trägt das ein Bediensteter des Flughafens direkt zum Zoll. Wenn du Pech hast, sucht man dich im Abflug-Flughafen, weil in deinem aufgegebenen Gepäck Waffen oder Munition gefunden worden ist, obwohl ja vorher kontrolliert wurde aber die Schicht hat gewechselt und keiner weiß was.

In USA gibt es, zumindest an ein paar großen Flughäfen, extra Schalter für Personen die mit Waffen reisen, dort gibt man die Sachen auf.

Nach meiner Information gelten die 5kg Munition für das ganze Flugzeug und alle Reisenden zusammen. Deshalb wollen die Fluggesllschaften bei der Anmeldung genau die Menge wissen. Der Flugkäpitän ist der letzte der zustimmen muss, dass Munition in sein Flugzeug geladen wird. Der könnte noch kurz vor Schluss nein sagen und Gerüchte sagen das sei schon passiert.

Niemals darfst du Waffen oder Munition im Handgepäck mitnehmen denn entweder ist es im Abflugland oder im Zielland eine schwere Straftat.

Die ganzen Vorschriften über Ein- und Ausfuhr, Mitnahme, Verbringung etc. sind natürlich ebenfalls zu beachten und mit Waffen oder Munition geht man immer durch den "roten Ausgang" beim Zoll und meldet die Sachen ungefragt an.

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Hallo,

am Check In sagst Du, dass Du Waffe und Mun dabei hast. Am Check In wird die Bundespolizei informiert, die kommt und überprüft das Waffenrechtliche. Waffe und Mun dürfen sich sehr wohl in einem Koffer befinden.

Nachdem Die Bundespolizei überprüft hat, kommt ein spezieller Anhänger an den Koffer.

Und das dabei haben einer Hülse ist nicht weiter schlimm.

Das das kontrollieren vor dem Einsteigen notwendig ist, zeigen manche Statistiken. Viele Passagiere nehmen Dinge mit, das glaubst Du nicht. Ich schreibe hier nicht von Tatmitteln, sondern Gefahrgut.

Da wünscht man sich, nicht mit im Flugzeug zu sitzen.

Und das so ein Aufstand wegen einer Hülse gemacht wird, stimmt so auch nicht. Man kann alles übertreiben.

Wenn überhaubt, kommt es zu einer Bezitzaufgabe und das wars.

Grüße

fichtl

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