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IGNORED

Leihwaffe im B Schrank mit Muni. Jedoch kein WBK Eintrag - Rems Murr


valli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das ist ein guter Punkt, denn wer sagt einem, daß in der persönlichen Akte beim Amt nicht doch was hängen bleibt. Was bin ich froh, daß wir eine gute und kooperative SB haben. Dafür ein dickes Danke.

ja, nee, is klar! Wer sagt einem, dass es den Weihnachtsmann nicht doch gibt? Und vielleicht tut deine SB nur so kooperativ und hat in der Akte vielleicht ganz was anderes stehen? Ich würd' ja mal nachsehen und vor allem: Kopien ziehen! Und nicht vergessen die auch beglaubigen zu lassen!

Geschrieben
Hallo Heinlein,

danke für Deine Ausführung und Deine Sicht der Dinge.

Ich gebe Dir in vielen Punkten recht, vor allem wenn dies tatsächlich in die Statistik, als Kontrolle mit Beanstandung aufgenommen wurde und als solche in dieser verbleibt.

Immer gern. Und aus meiner Sicht wird es statistisch eine Kontrolle mit Beanstandung bleiben, weil es eben das gewesen ist.

....

Den Punkt "Wenn sich der LWB "einmal irrt"" sehe ich jedoch anders, denn dann handelt es sich schließlich um einen Verstoss gegen das Waffengesetz, und dies kann nicht gleichgesetzt werden mit dem geschilderten Vorgang.

.....

Ich kann Dich verstehen, aber dazu zwei Dinge:

1). Auch meine Reaktion (Dienstaufsichtsbeschwerde) wäre nicht gleichzusetzen, da ich nicht zum Stellen einer Strafanzeige geraten habe.

2). Es geht um den Schutz eines schwachen (d.h. mit weniger Möglichkeiten ausgestatteten) und freien Bürgers gegen den mächtigen Staat, der sich das Recht heraus nimmt, unangemeldet Wohnungen aufzusuchen, Beanstandungen auszusprechen und auch Konsequenzen einzuleiten. Aus diesem Grund wäre ich als Bürger in Deinem Falle mindestens so empfindlich wie es der Staat bei unseren Versäumnissen ist.

Halt uns mal auf dem Laufenden, wie das Ganze weitergeht.

Habe die Ehre. :hi:

Geschrieben
Immer gern. Und aus meiner Sicht wird es statistisch eine Kontrolle mit Beanstandung bleiben, weil es eben das gewesen ist.

falsch! Ist es ja nicht gewesen.

Es wurde nur zunächst davon ausgegangen und später revidiert und der Schriftverkehr an den Betroffenen über diesen Umstand findet sich auch in der Akte.

Geschrieben
ja, nee, is klar! Wer sagt einem, dass es den Weihnachtsmann nicht doch gibt? ....

.......und vor allem: Kopien ziehen! Und nicht vergessen die auch beglaubigen zu lassen!

Und, wie oben bereits erwähnt, an 10, besser an 20 Orten (auch im Ausland) hinterlegen....

....und im Wald vergraben......

...sowie auf jeden Fall einen Kopiensatz an einen Heliumballon hängen und im Garten eines entfernten Verwandten an einer verankerten Schnur in die Luft steigen lassen und dort mindestens 5 Jahre schweben lassen.....

Geschrieben
falsch! Ist es ja nicht gewesen.

....

Doch, weil es vor Ort eine Beanstandung gegeben hat. Damit war es eine Waffenkontrolle mit Beanstandung, die später ggfls revidiert wurde. Und was sich in den Akten findet, findet sich nicht notwendigerweise in Statistiken.

Geschrieben

Gibt es denn in BaWü überhaupt Arbeitsanweisungen, wie eine solche Statistik zu erstellen ist, oder ist das da eher dem Zufall und der individuellen Interpretation des Sachbearbeiters bei Zuruf überlassen?

Geschrieben
Doch, weil es vor Ort eine Beanstandung gegeben hat. Damit war es eine Waffenkontrolle mit Beanstandung, die später ggfls revidiert wurde. Und was sich in den Akten findet, findet sich nicht notwendigerweise in Statistiken.

ich geb's auf!

Du hast gewonnen und bekommst drei grüne Punkte. Bei vier Punkten gibt es eine rosa Kaffeemaschine.

Herr, gib mir die Kraft solchen Unsinn zu ertragen.

Geschrieben
wie war das noch mit den Kanonen und den Spatzen?

[...]

Wenn der Behördenvertreter sich einmal irrt, begeht er in der Regel keine Straftat oder Owi.

Wenn der LWB sich aber geirrt hätte, dann hätte der Behördenvertreter aber sicher mit Kanonen geschossen, oder? Wenn der Behördenvertreter sich irrt, dann war es bloß menschlich...

bye knight

Geschrieben
Wenn der LWB sich aber geirrt hätte, dann hätte der Behördenvertreter aber sicher mit Kanonen geschossen, oder? Wenn der Behördenvertreter sich irrt, dann war es bloß menschlich...

für mich zählt immer der Umgang mit Fehlern. Passieren können die jedem, egal Behörde oder Bürger. Unterläuft einer Behörde ein Fehler, reagiere ich immer

so vernünftig und ruhig wie nötig. Entschuldigt sich der Bearbeiter, gibt den Fehler zu und sucht nach einer guten Lösung, ist es für mich damit erledigt.

Leider hatte auch ich schon einmal erhebliche Probleme mit einer Behörde (nicht Waffenbeh.), die Ihren Fehler weder einsehen noch korrigieren wollten. Die

entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde bis in höhere "Kreise" hat den Sachverhalt schnell korrigiert und die Bearbeiter entsprechend "aufgeklärt".

Fazit: Viel Arbeit für alles Beteiligten, die unnötig und vermeidbar wäre, wenn es in diesem Land eine Fehlerkultur gäbe.

Gruß RNehring

Geschrieben
Wenn der LWB sich aber geirrt hätte, dann hätte der Behördenvertreter aber sicher mit Kanonen geschossen, oder? Wenn der Behördenvertreter sich irrt, dann war es bloß menschlich...

Quatsch! Der Behördenvertreter hätte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen reagiert.

Geschrieben
Quatsch! Der Behördenvertreter hätte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen reagiert.

Und? Wenn der Behördenvertreter einen Fehler macht, dann ist es nach deiner Argumentation doch völlig ok, wenn der LWB dann eben auch mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen reagiert (Diszi, sonstige Beschwerden, Schreiben an den Petitionsausschuss, Einschaltung der Medien, denk dir sonst was aus). Die Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnest du dann als "mit Kanonen auf Spatzen", dabei ist sie doch gesetzlich vorgesehen - wenn auch in der Praxis nicht immer praktiziert. Letzteres liegt aber daran, dass der Bürger eben oft einen menschlichen Fehler auf Sachbearbeiterseite eben als solchen akzeptiert, der Staat aber einen menschlichen Fehler auf Bürgerseite eben nicht.

Du misst mit zweierlei Maßstab!

bye knight

Geschrieben
Und? Wenn der Behördenvertreter einen Fehler macht, dann ist es nach deiner Argumentation doch völlig ok, wenn der LWB dann eben auch mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen reagiert (Diszi, sonstige Beschwerden, Schreiben an den Petitionsausschuss, Einschaltung der Medien, denk dir sonst was aus). Die Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnest du dann als "mit Kanonen auf Spatzen", dabei ist sie doch gesetzlich vorgesehen - wenn auch in der Praxis nicht immer praktiziert. Letzteres liegt aber daran, dass der Bürger eben oft einen menschlichen Fehler auf Sachbearbeiterseite eben als solchen akzeptiert, der Staat aber einen menschlichen Fehler auf Bürgerseite eben nicht.

Du misst mit zweierlei Maßstab!

bye knight

du verkennst Eines (wurde weiter oben auch schon geschrieben): wenn der LWB "einen Fehler macht" (übrigens ein niedliche Umschreibung), begeht er eine OWI oder eine Straftat!

Begeht ein Behördenvertreter "einen Fehler", so wäre zu prüfen, ob er seine Amtshandlung sorgfältig vorgenommen hat oder nicht. In diesem Fall ist es ja aber wohl klar wie Kloßbrühe und das hat ja auch der Behördenvertreter eingesehen.

Natürlich wird hier mit zweierlei Maßstab gemessen.

Begeht der LWB "einen Fehler", bleibt dem Behördenvertreter überhaupt keine andere Möglichkeit als entsprechend zu reagieren. Andernfalls macht er sich selbst strafbar.

Umgekehrt liegt es aber im Ermessen des Bürgers, den "Fehler" des Behördenvertreters zu beurteilen. Dabei wird er sein Bewertung auch sicherlich davon abhängig machen, inwieweit ihn der "Fehler" persönlich beeinträchtigt hat.

Und in so einem piffeligen Fall wie diesem hier, wo der Bürger kaum oder gar keine Nachteile hatte, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde "mit Kanonen auf Spatzen schießen". So nach dem Motto: "Herr Lehrer (Vorgesetzter), ich weiß was... der XY hat einen Fehler gemacht und ihn auch zugegeben, bäh, bäh, bäh!"

Geschrieben
Begeht der LWB "einen Fehler", bleibt dem Behördenvertreter überhaupt keine andere Möglichkeit als entsprechend zu reagieren. Andernfalls macht er sich selbst strafbar.

Und wenn es in dem Haushalt eine interne Org-Anweisung gibt, behördliches Fehlverhalten zwingend anzufechten, bleibt dem LWB auch keine andere Möglichkeit. So what?

Natürlich macht der Staat kein Gesetz, wonach der Bürger Fehlhandlungen der Staatsgewalten zwingend anzufechten hat. Da wäre er ja schön blöd. Deswegen muss man den Zustand noch lange nicht richtig finden, nach dem Motto "richtig ist, was im Gesetz steht." Wenn das Gesetz falsch ist, dann kann das dadurch nicht richtig werden.

Sei 's drum. Wir werden das hier eh nicht zu Ende diskutieren können :s75:

So nach dem Motto: "Herr Lehrer (Vorgesetzter), ich weiß was... der XY hat einen Fehler gemacht und ihn auch zugegeben, bäh, bäh, bäh!"

Das ignoriere ich mal...

bye knight

Geschrieben

Dienstaufsichts-Beschwerde ?

Kenne ich als 3F-Schreiben:

Formlos

Fristlos

Fruchtlos

Sie kann und darf für den speziellen Einzelfall keine Bedeutung haben. Sie kann also höchstens für die Karriere des öffentlichen Bediensteten schädlich sein. Der Vorgesetzte wird bei seiner Bewertung sicherlich "würdigen" daß der Beschwerdeführer im Konflikt mit dem Beschwerten lag...:rolleyes:

Aber solch ein Vorgang bleibt in der Personal-Akte und verzögert die Karriere.

Ich werde also für mich persönlich immer abwägen, ob eine Beschwerde, eine Klage oder irgendein sonstiges rechtsstaatliches Hilfsmittel nötig ist.

Als Teil des Volks-Souveräns fühle ich mich gegenüber der Behörde mehr als Kunde denn als Bittsteller oder Untertan. Je mehr der mir gegenüber demonstrierte Umgang diesem meinem Verständnis zuwiderläuft, desto wahrscheilicher wird es sein, daß die oben erwähnten Hilfsmittel zum Einsatz kommen.

kein Problem, immer sportlich bleiben.

Geschrieben
Aber solch ein Vorgang bleibt in der Personal-Akte und verzögert die Karriere.

Wenn die Beschwerde inhaltlich Substanz hat, an dem in ihr enthaltenen Vorwurf also etwas dran ist.

Ansonsten eher nicht. Dann mag das für manchen Vorgesetzten unter der Rubrik laufen: "Viel Feind, viel Ehr'..."

Geschrieben

Ach Du meine Güte. Der Thread läuft ja immer noch.

Das Problem ist aus der Welt. Fehler können passieren. Die Behörde hat sofort eingelenkt. Warum also jetzt großes Tam Tam veranstalten?

Man sieht sich mehrmals im Leben..

Geschrieben
Begeht der LWB "einen Fehler", bleibt dem Behördenvertreter überhaupt keine andere Möglichkeit als entsprechend zu reagieren. Andernfalls macht er sich selbst strafbar.

Umgekehrt liegt es aber im Ermessen des Bürgers, den "Fehler" des Behördenvertreters zu beurteilen. ...

Nachdem ja jeder freiwillig bei einer Behörde arbeitet und von meinem (respektive unser aller Geld bezahlt wird) gestaltet sich mein Ermessenspielraum da relativ gering. Nieten gehören nach meinem Ermessen als solche enttarnt und aktenkundig erfasst, also bleibt mir keine Wahl. Ansonsten mache ich mich mitschuldig.

Außerdem zeigt meine langjährige Erfahrung, dass es eher zum Ziel führt, einmal ein Faß aufzumachen als einmal klein bei zu geben. Ersteres sorgt für eine etwas peniblere Bearbeitung in der Zukunft, letzteres zum nächsten Willkürakt.

Wenn ich meine Arbeit schlampig mache, sinkt mein Umsatz - da hat auch niemand Mitleid mit mir.

Gruß

Erik

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