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IGNORED

gelbe WBK


Alex549

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Hallo Zusammen!

Ich habe b´seit einiger zeit eine grüne WBK und jetzt die gelbe beantragt.

Meine Frage ist jetzt, was isz da überhaupt der große Unterschied?

Ist schon klar, dass auf die grüne Halbautomaten, VRF und Pistolen kommen und auf die gelbe eigentlich alles andere...

Bei der grünen WBK kenne ich das bisher so:

1.) Beim Verband Disziplin ausuchen, die zur Wunschwaffe passt und, die auf die grüne WBK gehört (z.b. irgendwas halbautomatisches)

2.) Bedürfnisnachweis beim Verband einfordern

3.) Mit Bedürfnisnachweis bei der Behörde Voreintrag abholen (-> bezahlen)

4.) Mit Voreintrag eine entsprechende Waffe kaufen (-> bezahlen)

5.) Waffe bei der Behörde eintragen lassen (-> bezahlen)

6.) Schießen gehen und sich freuen! (-> kostet auch!)

Bei der gelben WBK habe ich das bislang so erlebt:

1.) Beim Verband Disziplin ausuchen, die zur Wunschwaffe passt und, die auf die gelbe WBK gehört (z.b. irgendwas zum Repetieren (keine VRF!))

2.) Bedürfnisnachweis beim Verband einfordern

3.) Mit Bedürfnisnachweis bei der Behörde blanko gelbe WBK abholen (-> bezahlen)

4.) Mit blanko gelber WKB einkaufen gehen (2/6er Regel beachten)

...

... was kommt jetzt?

trägt der Händler, bei dem ich ein Repetiergewehr gekauft habe jetzt als Voreintrag die Waffe in die WBK ein (genau wie bei der grünen?) - ober kaufe ich einfach und muß dann mit der Rechnung zum Sachbearbeiter und der macht die ganzen Eintragenungen?

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...- ober kaufe ich einfach und muß dann mit der Rechnung zum Sachbearbeiter und der macht die ganzen Eintragenungen?

Wenn Du beim Händler kaufst, macht der den Eintrag und Du läßt bei der Behörde abstempeln.

Die Rechnung geht den SB gar nichts an.

Natürlich kannst Du auch von privat kaufen und machst dann ganz normal Meldung bei der Behörde.

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trägt der Händler, bei dem ich ein Repetiergewehr gekauft habe jetzt als Voreintrag die Waffe in die WBK ein (genau wie bei der grünen?) - ober kaufe ich einfach und muß dann mit der Rechnung zum Sachbearbeiter und der macht die ganzen Eintragenungen?

Versteh' ich das Richtig: Du machst Dir Sorgen, wer seinen Kuli abnutzt ?

Wie nach jedem Waffenerwerb muss Du als Erwerber Deiner Behörde den Erwerb anzeigen, die trägt dann in Deine WBK ein, was noch fehlt, nach Deinen Angaben. Auf jeden Fall haut sie Dir den Stempel (Dienstsiegel) drauf und will dafür auch noch Geld haben.

Der Verkäufer muss ja die WBK gesehen haben, er hat ein vitales Interesse daran, daß in der WBK die korrekten Angaben sind, also macht das Sinn, daß er darin richtig ausfüllt.

Es bleibt also meistens eine Kooperation, das Füllen der gelben WBK. Du gibst Geld, der Verkäufer Ware und die Behörde den Stempel. Und so ist das dann auch bei der WBK. Jeder darf mal.

Achja: bei der Gelben musst Du nur 1x eine Verbands.Bescheinigung vorlegen. Deshalb kann man mit der Gelben WBK einfach in den Laden gehen und fragen: Habt Ihr was Nettes ?

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Die Rechnung geht den SB gar nichts an.

Die meisten Händler geben Dir anstandslos auch getrennte Rechnung und Lieferschein. So hast Du eine schriftliche Angabe über die Waffe mit allen relevanten Daten, auf der kein Preis steht. Problem gelöst.

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Die Rechnung geht den SB gar nichts an.

... wobei ich noch nicht wirklich einen Sinn sehe, dem SB den Kaufpreis vorenthalten zu müssen. So schützenswert ist dies meiner Meinung nach nicht. Wenn mich der BÜMA mit einem überhöhten Preis wohlmöglich über den Tisch gezogen hat, werde ich bestimmt nicht meine Zuverlässigkeit wegen Dummheit los. War es ein Schnapp, auch nicht

Ich habe bei meinem letzten Erwerb auf "Gelb" dem SB den Kaufbeleg vorgelegt. Er hat meine WBK durch seinen Drucker gejagt und so den Eintrag vorgenommen. Sieht in einem Dokument irgendwie sauberer aus als handschriftliches Gekrakel.

Manfred

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Kurz gesagt: Mal so, mal so...

Es gibt Händler die möchten dir gerne die gekaufte Waffe in die WBK eintragen und du musst es beim Amt anmelden.

Im Prinzip braucht da aber keiner was eintragen, schon gar kein Privatmensch, das kannst du komplett beim Amt machen. (Es soll SBs geben die sich bei fremden Einträgen auf den Schlips getreten fühlen...)

Ich lege in der Regel die Rechnung vor, der SB trägt ein und gut. Ist am bequemsten. Neulich habe ich einen K31 von einem Bekannten gekauft, per Handschlag ohne Rechnung. In diesem Fall gehe ich zum SB und fülle einen Vordruck aus. (Waffenart, Kaliber, Waffennummer und Unterschrift) Diese Angaben trägt der SB in die Karte ein und fertig.

Viele Wege führen nach Rom, frag einfach mal welcher für dein Amt der kürzeste ist.

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Die Ausgangsfrage hat eigentlich folgenden Hintergrund:

Über einen Schützenkollegen, der von jemandem gehört hat.....

... wie auch immer - er hatte mir das zumindest so erklärt:

"Du gehst in den Laden, deutest auf das, was Du haben willst und zeigst Deine gelbe WBK vor. Der Händler verkauft Dir dann die Waffe, macht allerdings keine Eintragenungen auf der gelben, weil er ja nicht weiß, ob Du die 2/6er Regel eingehalten hast.

Jetzt gehst Du mit der Quittung zu deinem Sachbearbeiter und der trägt die Waffe dann ein!"

Konnte ich mir irgenwie nicht vorstellen, dass ich (ganz legal!) eine Waffe bekomme, ohne, dass auf der WBK irgendein Eintrag zu finden ist!!!

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Die Ausgangsfrage hat eigentlich folgenden Hintergrund:

Passt schon! Ein kleiner Punkt wo wir noch nicht überreglementiert sind. Deine Erlaubnis zum Erwerb ist die WBK, Punkt. Der Händler meldet die Überlassung der Betreffenden Waffe, deine Aufgabe ist nun, den Erwerb anzumelden, fertig.

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Der Händler verkauft Dir dann die Waffe, macht allerdings keine Eintragenungen auf der gelben, weil er ja nicht weiß, ob Du die 2/6er Regel eingehalten hast.

Das wird den Händler so oder so nicht kratzen. Den Ärger hat, wenn die 2/6-Regel nicht eingehalten wurde, ausschließlich der Käufer - nicht der Verkäufer.

Manfred

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Das wird den Händler so oder so nicht kratzen. Den Ärger hat, wenn die 2/6-Regel nicht eingehalten wurde, ausschließlich der Käufer - nicht der Verkäufer.

Würde ich nicht so sehen. Das kann auch Ärger für den Verkäufer geben. Stichwort "Überlassen an einen Nichtberechtigten".

§ 34 WaffG

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. [...]

Das hängt jedoch davon ab, ob ein Erwerb unter Nichtbeachtung von 2/6 waffenrechtlich so gesehen wird wie ein Erwerb ohne Erlaubnis. Dafür könnte sprechen, dass die Erlaubnis eben nur zu zwei Erwerbsvorgängen pro Halbjahr berechtigt.

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Würde ich nicht so sehen. Das kann auch Ärger für den Verkäufer geben. Stichwort "Überlassen an einen Nichtberechtigten".

Falls der Verkäufer mal bemerken sollte, daß auf der Erwerbsberechtigung bereits 2 Waffen im letzten Halbjahr draufstehen, kann er nachfragen, es kann ja sein, daß sein Kunde eine andere Erwerbsgrundlage als das sporgestreckte Bedürfnis hat.

Wenn aber der Verkäufer keinen Anlass hat, zu fragen, sehe ich nicht, wie er dafür verantwortlich sein kann.

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Kurz gesagt: Mal so, mal so...

Es gibt Händler die möchten dir gerne die gekaufte Waffe in die WBK eintragen und du musst es beim Amt anmelden.

Im Prinzip braucht da aber keiner was eintragen, schon gar kein Privatmensch, das kannst du komplett beim Amt machen. (Es soll SBs geben die sich bei fremden Einträgen auf den Schlips getreten fühlen...)

Das WaffG sieht das im Hinblick auf HÄNDLER etwas anders als du!

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

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Würde ich nicht so sehen. Das kann auch Ärger für den Verkäufer geben. Stichwort "Überlassen an einen Nichtberechtigten".

Das ist Quatsch... natürlich ist ein Inhaber einer WBK zum Erwerb einer Waffe berechtigt (sofern sie auf die WBK "paßt"). Wenn es zusätzliche Einschränkungen gibt, die der Händler nicht kennen kann, dann ändert das nichts daran daß der Käufer prinzipiell berechtigt ist... nur eben vorübergehend nicht erwerben darf.

Z.B. haben viele Schützen mehrere WBK... wie soll der Händler wissen, daß Du nicht auf einer anderen in den letzten 6 Monaten zwei Waffen eingetragen bekommen hast? Andersrum ist der Erwerb von mehr als 2 Waffen pro 6 Monate "in der Regel" nicht zulässig, der SB kann es Dir aber in besonderen Fällen trotzdem gestatten. Hier sind manche SB recht freizügig. Auch das kann der Händler nicht wissen.

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Hallo,

hoffe das ich hier richtig bin. Also ich bin absoluter Neuling gerade mal seit 9 Monaten dabei. Somit noch keine WBK.

Ich möchte eine grüne und eine gelbe WBK beantragen. Nun gehen hier die Meinungen meiner Kollegen auseinander.

Die einen sagen beide zusammen beantragen und die anderen sagen ich soll sie einzeln beantragen. Da ich im Forum

schon länger mitlese, habe ich mir gedacht ich frage mal die "alten Hasen" nach Ihrer Meinung. Über eure Antwort würde ich mich freuen.

Also mein Bundesland ist BW falls das eine Bedeutung hat.

Arnold

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Die einen sagen beide zusammen beantragen und die anderen sagen ich soll sie einzeln beantragen.

Jeder Verband und jedes Landratsamt oder sonstige Behörde verwendet andere Formulare.

Ich kenne das so, daß man auf einem Formular beides (richtig und vollständig ausgefüllt!) ankreuzt und dann auch beide Scheine gleichzeitig bekommt.

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Falls Du sowohl Verwendung für die Waffen nach 14.4 als auch die "gefährlichen", "deliktrelevanten" und teilweise kontingentierten Waffen der Grünen WBK erwerben willst, dann macht die zusätzliche Anschaffung der "Gelben" Sinn.

Von den Kosten her ist es kein Unterschied, ob Du gleichzeitig oder hintereinander beantragst. Der Behörde ist es auch gleichgültig, wo Du welche Waffe erwirbst und in welcher Reihenfolge.

Der einzige Grund, warum es Sinn machen könnte, wäre in einem Verband wie dem WSSB zu sein, der Dir nur 2 Verbandsbescheinigungen pro Halbjahr ausstellt.

So eine gelbe WBK sollte aber jeder Sportschütze haben, einfach um die Vielfalt zu genießen. Und um spontan einer Waffe Asyl zu gewähren.

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So eine gelbe WBK sollte aber jeder Sportschütze haben, einfach um die Vielfalt zu genießen. Und um spontan einer Waffe Asyl zu gewähren.

Unbedingt!

Abgesehen davon ist die Eintragung einer Waffe auf Gelb nicht nur wesentlich unkomplizierter, sondern auch viel, viel billiger. (Bei Grün zahlt man für das Bedürfnis, für den voreintrag, für den Munitionserwerb und für die Eintragung der konkreten Waffe jeweils extra!)

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[...]

Bei der gelben WBK habe ich das bislang so erlebt:

1.) Beim Verband Disziplin ausuchen, die zur Wunschwaffe passt und, die auf die gelbe WBK gehört (z.b. irgendwas zum Repetieren (keine VRF!))[...]

Das ist die falsche Reihenfolge.

Die richtige Reihenfolge ist: Man schießt eine Disziplin die einem gefällt, braucht dafür nun eine eigene Waffe und wenn es die "auf Gelb" gibt und man eine gelbe WBK hat, kauft man die Waffe unter Beachtung der 2/6 Regelung. Den Rest wissen Händler und Behörde und helfen gern weiter.

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....kauft man die Waffe unter Beachtung der 2/6 Regelung. Den Rest wissen Händler und Behörde und helfen gern weiter.

Allerdings, hinsichtlich der 2/6 Regelung habe ich schon bei Händlern gekauft, denen diese Regelung nicht so viel sagte. Im Zweifel ist das ja auch für diese nicht überschaubar, weil verschiedene Wbk´s existieren und man beim Kauf auf "Gelb" ja nicht seine "Grüne" vorzeigt.

Besser, man berechnet es selbst.

Was haltet ihr von folgender Methode:

Ab der Eintragung der VORletzten Waffe (wbk- übergreifend....) 6 Monate draufrechnen plus ein Tag.

Also:

vorletzter Eintrag 5.5.11, nächster Erwerb ab dem 6.11.11 möglich.

Sollen zwei Waffen gleichzeitig erworben werden berechnet man 6 Monate plus ein Tag von der Eintragung der letzten Waffe an.

Findet die heinlein-Methode allgemeine Zustimmung?

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Findet die heinlein-Methode allgemeine Zustimmung?

Nein.

Frist von sechs Monaten für den Erwerb zweier Waffen beginnt mit dem Tag des Erwerbs der ersten Waffe.

Also, 2.1.2012 Erwerb der ersten Waffe. Frist ist am 2.7.2012 um 23:59:59 Uhr abgelaufen. Innerhalb dieser Frist darf eine zweite Waffe erworben werden. Also z.B. am 1.7.2012.

Am 3.7.2012 kann eine Waffe erworben werden, mit der erneut die Frist von sechs Monaten, innerhalb derer eine zweite waff erworben werden darf, zu laufen beginnt.

Siehe WaffG, AwAffVV und VVWaff.

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Das wird in den OÄmtern nicht einheitlich gehandhabt. Bei uns läuft es aber genau so, wie von heinlein beschrieben.

Da das Amt aber jederzeit Ausnahmen davon zulassen darf (in der Regel...), sollte man sowas absprechen, bevor man zum Händler geht.

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