Perser Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Bad Kissingen Wo steht das im Waffg.? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hailey Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 § 12 (4) 1 a) sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können Bzw. wegen des Führens: § 12 (3) 1 diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; Vermutlich ist die Wiese nicht befriedet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hailey Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 bitte löschen Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 ...Vermutlich ist die Wiese nicht befriedet. Wäre ne Hecke drumrum, hätt's keiner gesehen und keinen hätt's gejuckt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Nunja, ist dort nicht die Rede von einem selbstgebauten Schießstand? Hatten die Lufti's ein "F"? Ich denke mal, dass hier wieder mehrere Faktoren eine Rolle spielten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Obwohl keiner von ihnen einen Waffenschein besitzt, schossen sie dort mit zwei Luftgewehren auf einen selbstgebauten Schießstand. Ja und der Pressefuzzi hätte es auch nicht besser gewusst, weil: Selbst mit einem Waffenschein hätten sie das nicht gedurft, denn zum schiessen (ausser Notwehr) benötigt man ja noch zusätzlich zum Waffenschein eine Schiesserlaubnis. "Stellen sie sich vor, jeder würde so in der Gegend herumballern. Stellen sie sich vor, nebenan ist der Nachbar, dort spielen Kinder und sie machen ihre Schießübungen", erklärte die Richterin mit Nachdruck. Hier wird eigentlich nur spekuliert, was hätte passieren können.("stellen sie sich vor") Mich würde mal interessieren, wie die Richterin in anderen Fällen, wo tatsächlich andere Menschen vorsätzlich verletzt wurden, geurteilt hat. Hier ist ja niemandem tatsächlich was passiert und da die Jungs ja einen Schiesstand (mit Kugelfang?) gebaut hatten, war die tatsächliche Gefahr wohl eher gering. Link to comment Share on other sites More sharing options...
scynet Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Vermutlich ist der Bericht auch mit Fehlern gespickt. Eine Wiese nah am Haus, die eigene Wiese, das befriedete Besitztum sind drei verschiedene Dinge aber für die Effekthascherei der Presse egal. Im Endeffekt Schade für die Jungs heute, man erwartet dass sie sich wie Frauen benehmen ihre weibliche Seite zeigen, männliche Verhaltensweisen unterdrücken und nachher will keiner so einen Waschlappen haben. Sehr gut für die innere Sicherheit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tierlieb Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Rechtlich vermutlich korrekt. Befriedetes Gelände und so. *seufz* Aber: Geldstrafen. 400, 1600 und 1800 EUR? Früher, als die Welt noch vernünftig und erwachsen war, wäre der Nachbar, der sich gestört fühlte, vorbei gekommen und hätte gesagt "Du-du-du, schieß in eine sichere Richtung". Im schlimmsten Fall hätte der Dorfpolizist das getan. Vielleicht altern Nationen auch ganz normal und werden empfindlich, fragil und senil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Habakuk Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 ...........Früher, als die Welt noch vernünftig und erwachsen war, wäre der Nachbar, der sich gestört fühlte, vorbei gekommen und hätte gesagt "Du-du-du, schieß in eine sichere Richtung". Im schlimmsten Fall hätte der Dorfpolizist das getan. Vielleicht altern Nationen auch ganz normal und werden empfindlich, fragil und senil. Recht hast Du! Quo vadis, 'schland...... Gruß Habakuk (Hervorhebung von mir) Link to comment Share on other sites More sharing options...
RALF-H Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Vor Jahren hatte ich mal gepostet, daß das Waffenrecht von Interessierter Seite zu einer Art STVO gemacht wird, bei der Jeder, der falsch parkt, mit lebenslangem Führerscheinentzug bedroht wird. Ich wurde damals ausgelacht, alles nicht so schlimm! Nun scheinen wir auf der Zielgeraden zu sein! Oder fällt keinem auf, daß selbst bei kleinsten Dingen sehr häufig die Möglichkeiten so weit ausgeschöpft werden, wie es gerade noch machbar ist, ohne sich als Richter selbst einem Berufungsrisiko auszusetzen. Das auch und vor allem bei Ersttaten. Eine Verwarnung, und die Auflage, binnen 3 Monaten eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung nachzuweisen, wären hier doch wohl auch eine Sanktionsmöglichkeit gewesen. Das Waffenrecht wird hier also nicht primär zur Ahndung von Verstößen genutzt, sondern als Mittel zur rigorosen, öffentlichkeitswirksamen Disziplkinierung von Menschen. Die Message lautet:"Wer sich mit Waffen auch nur beschäftigt, oder Umgang damit hat, wird von uns belauert, um beim ersten Fehler, den er macht, der Öffentlichkeit zum Fraße vorgeworfen und/oder, überspitzt gesagt, in seiner bürgerlichen Existenz vernichtet zu werden.! Also ist es gut für Euch, mit Waffen nichts zu tun zu haben, und jeden, bei dem Ihr eine seht und auch nur die vage Möglichkeit besteht, es wäre nicht legal (Damit wird das deutsche Denunziantentum bedient.) erstmal vorsichtshalber anzuzeigen!" Wenn er nur Waffenbücher besitzt, könnte er immer noch ein Nazi sein! Tut mir leid, aber ich hab' jetzt mal ein bisschen hyperventiliert! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flohbändiger Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 denn zum schiessen (ausser Notwehr) benötigt man ja noch zusätzlich zum Waffenschein eine Schiesserlaubnis. Wo steht denn, dass man bei Notwehr keine Schießerlaubnis benötigt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 .... als Richter selbst einem Berufungsrisiko ... Richter haben kein "Berufungsrisiko". Erstens geht die Zielgruppe meist nicht in die nächste Instanz und zweitens juckt ein kassiertes Urteil einen Richter weder in der Denke noch vom Gehalt oder den Pensionsansprüchen her. Augsburg hatte so eine Vorsitzende (Straf-)Richterin am Landgericht. Deren Urteile wurde zu 60% von den Berufungs-/Revisionsinstanzen kassiert. Ergebnis: NULL. Keine Änderung in der Marschrichtung. Ging letztes Jahr endlich in Pension. Mit völlen Prozenten und ohne Abzüge, logisch. Warum auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RALF-H Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Wie ich sagte, ich habe eben hyperventiliert! Link to comment Share on other sites More sharing options...
heinlein Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Wo steht denn, dass man bei Notwehr keine Schießerlaubnis benötigt? Das ist eine paradoxe Frage, weil der von Dir verwandte Begriff "Notwehr" ja die Rechtmäßigkeit gem. 32 I StGB impliziert und Du Dir damit die Antwort selbst gegeben hast. War das Absicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flohbändiger Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 War das Absicht? Ja, insbesondere weil im alten WaffG das Schießen in Fällen der Notwehr oder des Notstandes laut § 45 Abs. 6 Nr. 3 explizit von der Erlaubnispflicht ausgenommen wurde. Im neuen WaffG, wo die entsprechenden Ausnahmen in § 12 Abs. 4 und in Anlage 2 geregelt sind, tauchen Notwehr und Notstand nicht mehr auf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Wo steht denn, dass man bei Notwehr keine Schießerlaubnis benötigt? In den Urteilen des BGH steht z.B., daß man selbst illegal besessene Schußwaffen zur Notwehr straffrei nutzen darf. Das deutsche Notwehrrecht ist besser als z.B. das der Schweiz. Sollte man auch mal sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Also von mir hätten die Beiden ein paar Sozialstunden (natürlich auf einem richtigen Schiessstand) mit anschliessender Sachkundeprüfung aufgebrummt bekommen:-) Und da wundert man sich noch, warum in Deutschland keine Kinder mehr in die Welt gesetzt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smith & Wesson Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Wir haben früher auch immer im Hof mit den LGs geschossen, hat sich auch niemand drüber aufgeregt. Allerdings war das dann nicht von der Straße einsehbar, hatten den Hof eingefriedet und natürlich ein Auge auf den rückwärtigen Bereich gehabt. Auf dem Bauernhof meiner Verwandten war zwar kein nennenswerter Sichtschutz gegeben, der Hof lag aber mindestens 200 m von der Straße weg, umgeben von eigenem Land. Da sind wir mit dem LG um die Gebäude geschlichen, haben uns kleine Ziele aufgestellt und diese dann aus allen möglichen Stellungen und Entfernungen beharkt... Wären die Nachbarn/Polizei/Justiz vor 20 Jahren so drauf gewesen wie sie es jetzt offenbar sind, wäre ich heute höchstwahrscheinlich rechtlich kein LWB... Habe eine Bekannte, deren Jungs sich gerne mit ihren Softairs übers gut einsehbare Grundstück scheuchen. Angesichts dieses Urteils ist es wohl ratsamer, wenn die Jungs sich nen besseren Platz suchen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Und das in Franken. Wie Ich dachte bisher immer, hier wohnen normale Menschen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hailey Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Das mit der Verwarnung ist ja nett gedacht widerspricht aber dem Legalitätsprinzip und der verwarnende Polizist würde sich selbst strafbar machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SAR-M1 Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Unabhängig nach den hier wirklich aufgetretenden Fakten - LG mit oder F, Wiese befriedet und im Besitz der "Täter". über was wird sich hier v. seiten der Justiz so aufgeregt? Es war ein Luftgewehrschießen ggf. auf irgendwelche Büchsen und nicht auf Leute oder Tiere! Das einzigste was dumm war, es in der Öffentlichkeit und nicht auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. Im Falle des eigenen Grundstücks, F - LG und mit ordentlichen Kugelfang, wäre die Aussage der Richterin einfach nur Schwachsinn! Aber in DT. soll jede Waffenliebhaberei im Keim erstickt werden und die Leute Zwangsdiszipliniert werden!! Selbst in der DDR war so ein Schießen ohne Folgen und hat kein Aas gejuckt! Was ist nur aus Dt. ausschließlich im direkten Vergleich dazu geworden?!?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ingo Baumann Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Unabhängig nach den hier wirklich aufgetretenden Fakten - LG mit oder F, Wiese befriedet und im Besitz der "Täter". über was wird sich hier v. seiten der Justiz so aufgeregt? Es war ein Luftgewehrschießen ggf. auf irgendwelche Büchsen und nicht auf Leute oder Tiere! Das einzigste was dumm war, es in der Öffentlichkeit und nicht auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. Im Falle des eigenen Grundstücks, F - LG und mit ordentlichen Kugelfang, wäre die Aussage der Richterin einfach nur Schwachsinn! Aber in DT. soll jede Waffenliebhaberei im Keim erstickt werden und die Leute Zwangsdiszipliniert werden!! Selbst in der DDR war so ein Schießen ohne Folgen und hat kein Aas gejuckt! Was ist nur aus Dt. ausschließlich im direkten Vergleich dazu geworden?!?! Vermutlich Transport ohne verschlossenes Behältnis, daher Führen = verboten ohne WS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 ...Habe eine Bekannte, deren Jungs sich gerne mit ihren Softairs übers gut einsehbare Grundstück scheuchen. Angesichts dieses Urteils ist es wohl ratsamer, wenn die Jungs sich nen besseren Platz suchen... Das kann in der Tat rechtlich voll in das eigene Auge gehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted August 8, 2012 Share Posted August 8, 2012 Mit neonfarbenen Teilen doch voll ok? Link to comment Share on other sites More sharing options...
heinlein Posted August 9, 2012 Share Posted August 9, 2012 ....Im neuen WaffG, wo die entsprechenden Ausnahmen in § 12 Abs. 4 und in Anlage 2 geregelt sind, tauchen Notwehr und Notstand nicht mehr auf. Im StGB steht die Notwehr weiterhin. So sieht das im Ergebnis auch der BGH in seinem Urteil vom 2. November 2011 Az 2 StR 375/11 unter II c) bb oder in der online Fassung ab Rdnr. 31. Bitte jetzt keine Diskussionen über diesen tragischen Fall, es geht mir lediglich um die mögliche Klassifizierung des Schusswaffengebrauchs als Notwehrhandlung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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