MarianWi Posted July 22, 2012 Share Posted July 22, 2012 Hallo Zusammen, wahrscheinlich gibt es hier schon mehere Themen die sich mit der Frage Waffenschrank teilen befassen. Da ich aber nur ältere Beiträge gefunden habe und immer noch nicht weiß ob mein vorhaben rechtens ist eröffne ich ein neues. Ich (noch nicht in besitz einer WBK) und mein Vater (WBK Besitzer) wollen uns sobald ich meine eigene WKA bekommen habe aus Platzgründen seine großen Waffeschrank teilen. Platz genug wäre in dem Schrank und er wäre auch für die Waffen meines Vatters sowie jene ich anzuschaffen gedenke zugelassen. Ich habe bei mir in der Wohnung nur ein Platz Problem. Ich müsste den Waffenschrank mitten im Wohnzimmer aufstellen. Und das ist das große Problem. Ich lebe mir meiner Freundin in einer 58qm Dachgeschosswohnung und dann würde jeder Besuch den wir empfangen Fragen stellen: Was das denn? Ich möchte nicht dass gerade Freunde die meine Freundin von der UNI her kennt (treffen sich mal hier mal dort zum lernen) wissen dass bei uns dann scharfe Waffen und Munition gelagert werden. Ich weiß, dass lt dem § 13 AWaffV Abs. 10 ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben zulässig. Sonst nicht. Was kann ich tun...???? Danke im Vorraus für eure Hilfe Gruß Marian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lady Elisabeth Posted July 22, 2012 Share Posted July 22, 2012 Hallo, Eine möglichkeit wäre einen Schrank drum zu bauen. Aber wenn du ihn mit deinem Vater teilen möchtest warum steht er bei dir in der Wohnung? Grüße Elli Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarianWi Posted July 22, 2012 Author Share Posted July 22, 2012 ich möchte mir einen mit meinem Vatter teilen da ich keinen Platz in der Wohnung habe.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Abyss Posted July 22, 2012 Share Posted July 22, 2012 ich möchte mir einen mit meinem Vatter teilen da ich keinen Platz in der Wohnung habe.... Dann lass ihn doch bei Deinem Vater stehen - er hat eine WBK, also wohl auch Waffen dazu, die er schon in diesem Schrank unterbringt, der ja wohl auch bei ihm stehen dürfte. Daher verstehe ich Deine Anfrage nicht so ganz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Dann lass ihn doch bei Deinem Vater stehen - er hat eine WBK, also wohl auch Waffen dazu, die er schon in diesem Schrank unterbringt, der ja wohl auch bei ihm stehen dürfte. Da der Anfragende aber selbst nicht dort wohnt, darf er die Waffen eben nicht in diesem Schrank lagern, weil keine häusliche Gemeinschaft vorliegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
brotfried Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 dann muss der anfragende halt einen eigenen schrank in der wohnung des vaters installieren. wenn er allerdings nicht einmal gegenüber freunden zugeben will, daß er eine waffe besitzt, wird er eh nicht lange spaß am sport haben. versteckspielchen sind demotivierend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swagger Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 [...]Ich lebe mir meiner Freundin in einer 58qm Dachgeschosswohnung und dann würde jeder Besuch den wir empfangen Fragen stellen: Was das denn?Ich möchte nicht dass gerade Freunde die meine Freundin von der UNI her kennt (treffen sich mal hier mal dort zum lernen) wissen dass bei uns dann scharfe Waffen und Munition gelagert werden.[...] Und was soll das? Schämst Du Dich dafür? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skorremaster Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Da der Anfragende aber selbst nicht dort wohnt, darf er die Waffen eben nicht in diesem Schrank lagern, weil keine häusliche Gemeinschaft vorliegt. Zweitwohnsitz beim Vater - Eltern anmelden und gut ist es Gruß Skorremaster Link to comment Share on other sites More sharing options...
mms2304 Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Die gemeinsame Aufbewahrung mit dem Vater wäre denkbar. Allerdings kommt es jetzt auch darauf an welches waffenrechtliche Bedürfnis beide haben. Ist der Vater z.B. Jäger könnte es kritisch werden. Oder liegt z.B. aus Altersgründen keine Berechtigung für GK-Waffen vor. Im Zweifel würde ich dass mit dem zuständigen Sachbearbeiter vor Ort klären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
brotfried Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Die gemeinsame Aufbewahrung mit dem Vater wäre denkbar. Allerdings kommt es jetzt auch darauf an welches waffenrechtliche Bedürfnis beide haben.Ist der Vater z.B. Jäger könnte es kritisch werden. Oder liegt z.B. aus Altersgründen keine Berechtigung für GK-Waffen vor. quark. die behörde interessiert, ob es sich um eine häusliche gemeinschaft handelt. wenn dies zutrifft und der vater jäger und der sohnemann sportschütze ist, spricht einer gemeinsamen aufbewahrung in einem schrank nichts entgegen. handelt es sich nicht um eine häusliche gemeinschaft, muss man halt zwei schränke nehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mms2304 Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 quark. die behörde interessiert, ob es sich um eine häusliche gemeinschaft handelt. wenn dies zutrifft und der vater jäger und der sohnemann sportschütze ist, spricht einer gemeinsamen aufbewahrung in einem schrank nichts entgegen.handelt es sich nicht um eine häusliche gemeinschaft, muss man halt zwei schränke nehmen. Bevor "quark" sagst lies mal bitte den §13 Abs.10 AWaffV. Dort ist die rede von berechtigten Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben. Heißt im Klartext beide müssen die Berechtigung auch für die Waffen des jeweils anderen haben. Wäre also z.B. einer unter 25 und hat kein Gutachten über die pers. Eignung vorgelegt, wäre die gemeinsame Aufbwahrung schon hinfällig wenn der andere GK-Waffen hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FloTheBrain Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Als ich noch Platzprobleme hatte, habe ich mir bei IKEA dies schmale Billy-Regal gekauft, 40 cm breit, 202 cm hoch. Mein A Schrank ist so schmal, das er da problemlos reinging. Dann die Rückwand ausgeschnitten und eine als Zubehör erhältiche, blickdichte Glastür davor. Schrank in das Billy-Regal und in der Wand verankert. Tür zu und gut. Stand zwar 8 cm nach hinten raus, aber wenn man den Schrank zwischen oder an andere Möbel stellt dürfte das kein Problem sein. Ansonsten muss ein zweiter Schrank zu deinem Vater, der keinen Schlüssel dafür hat, da keine häusliche Gemeinschaft vorliegt. In jedem Falle würde ich mir dazu noch was schriftliches vom Sachbearbeiter einholen. Dort muss sowieso angegeben werden wo du die Waffen lagerst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Dort muss sowieso angegeben werden wo du die Waffen lagerst. selbst bei der letzten Waffenanmeldung wurde nur das "Wie" gefragt, das "Wo" stand nicht auf dem Anzeigeformular. edit, ein"d" gelöscht Link to comment Share on other sites More sharing options...
RNehring Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Ich möchte nicht dass gerade Freunde die meine Freundin von der UNI her kennt (treffen sich mal hier mal dort zum lernen) wissen dass bei uns dann scharfe Waffen und Munition gelagert werden. Hallo Marian, zu der eigentlichen Frage haben die anderen netten Benutzer schon einiges gesagt. Daher meine Antwort nur zum Thema, Freunde und nicht wissen dass... Genau das ist das heutige gesellschaftliche Problem. Du willst schon zum Beginn Deines Hobbys vor anderen katzbuckeln, als ob Du die Pest an Dir hättest. Hey, steh zu Deinem Hobby. Das ist legitim. Nur Du hast den Beweis Deiner rechtlichen Zuverlässigkeit in Form einer WBK in den Händen. Was haben Deine potentiellen Hoplophoben zu bieten, außer Ihren dümmlichen Vorurteilen? Viel Spaß beim Schießen. Gruß RNehring Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 @ schuster: Spätestens wenn die Kontrolettis vor der Tür stehen wird das "Wo" durchaus interessant. Zweitwohnsitz bei den Eltern wäre eine Möglichkeit. Oder halt die Fragen beantworten... entweder ehrlich offen oder ausweichend (Was ist das? - Ein Tresor. - Was ist da drin? - Wenn ich wollte daß es jeder weiß hätte ich es nicht eingeschlossen.) Man kann den Tresor auch etwas verstecken, z.B. einen passenden Wandteppich dran hängen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FloTheBrain Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 @ schuster Bei einer Kontrolle beim Wohnsitz des LWB könnte dass dann aber zu Problemen führen. Mein SB fragte nicht nur wie, sondern auch wo. Als ich dann sagte bei mir wollte er noch wissen ob im Keller oder in der Wohnung.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Mein SB fragte nicht nur wie, sondern auch wo. Er hat aber nicht gefragt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Abyss Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 Da der Anfragende aber selbst nicht dort wohnt, darf er die Waffen eben nicht in diesem Schrank lagern, weil keine häusliche Gemeinschaft vorliegt. Das gilt dann aber auch umgekehrt - sein Vater kann dann seine Waffen auch nicht beim Sohn lagern. Von daher wird es schwierig mit dem einen Schrank (Hinweis auf die von mir anfänglich nicht bedachte Problematik mit dem Nichtvorhandensein einer häuslichen Gemeinschaft). Link to comment Share on other sites More sharing options...
heinlein Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 ....Ich lebe mir meiner Freundin in einer 58qm Dachgeschosswohnung und dann würde jeder Besuch den wir empfangen Fragen stellen: Was das denn? Ich möchte nicht dass gerade Freunde die meine Freundin von der UNI her kennt (treffen sich mal hier mal dort zum lernen) wissen dass bei uns dann scharfe Waffen und Munition gelagert werden. Ich weiß, dass lt dem § 13 AWaffV Abs. 10 ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben zulässig. Sonst nicht. Was kann ich tun...???? ..... Um mal wieder zum Ausgangsproblem zurückzukommen: ich bin zwar ständiger Bedenkenträger, glaube aber nicht, dass eine Meldung allein beim Vater eine häusliche Gemeinschaft schafft. Mir wäre das auch viel zu umständlich. Erstmal der formelle Akt und dann das Hin und Herbringen von Waffen und Munition. Ich persönlich habe zwar kein Problem damit, Bekannten von meinem Hobby zu erzählen, aber Du wolltest ja Rat. Warum sagst Du nicht, dass der Tresor schon in der Bude war und ihr ihn der Einfachheit halber übernommen habt. Praktisch für Wertsachen. Oder Du billig drangekommen bist und nicht "Nein" sagen konntest. Echte Gelegenheit usw. Um es kurz zu machen: auf die Frage "Was das denn?" würde ich sagen: "ein Tresor". Ich weiß zwar nicht, was ihr so für Bekannte habt, aber normal fragt man das erstens nicht, weil man es sieht und hakt dann sicher nicht mehr groß nach, weil es einfach neugierig rüberkommt. So spannend ist so ein Teil ja nun auch nicht. So, und jetzt kannst Du da einen Vorhang vor hängen . Nein, im Ernst: diese Sache mit der Meldung beim Vater kommt mir krumm vor. Eine Meldung allein schafft aus meiner Sicht so wenig eine häusliche Gemeinschaft wie einen Wohnsitz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarianWi Posted July 23, 2012 Author Share Posted July 23, 2012 Erstmal danke für eure Anregungen und Ratschläge. Meine Freunde wissen das ich Sportschütze bin. Ich habe da auch kein Problem damit das Leuten zu erzählen mit dennen ich mich gut verstehe. Bin ja auch stolz drauf. Möchte aber nicht das mr oder mrs x mit denen ich nix zu tun habe, die ich Vorallem nicht kennen und somit keinem sozialen umfeld zuordnen kann wissen das bei mir in dr wohnung ein Tresor steht. Wer weiß wer mich dann auf einmal. Besuchen kommt obwohl keiner zu Hause ist. Klar kann so was immer passieren aber muss ja nicht selber die lunte anzünden. Dachte nur das es irgend eine Möglichkeit gibt sich den großen Schrank zu teilen. Das hi. Und her wäre nicht das Problem da wir eh meist zusammen zum schießstand fahren ( bis jetzt geht es ja auh nicht anders ) zudem wohnen. Wir fast nebenan. 3 min Link to comment Share on other sites More sharing options...
heinlein Posted July 23, 2012 Share Posted July 23, 2012 ....Dachte nur das es irgend eine Möglichkeit gibt sich den großen Schrank zu teilen. Das hi. Und her wäre nicht das Problem da wir eh meist zusammen zum schießstand fahren ( bis jetzt geht es ja auh nicht anders ) zudem wohnen. Wir fast nebenan. 3 min Ja, verstehe ich. Aber das ist doch irgendwie Tinnef. Ihr lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft und wollt eine solche auch nicht begründen. Daher finde ich es eben rechtlich schräg, sich darauf zu berufen. Genauso wie eine "Überlassungskette", also aufeinanderfolgende zeitlich begrenzte Überlassungen. Das wäre irgendwie nicht mein Ding und ist wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Ganz persönlich wäre mir das auch zu stressig mit der Fahrerei/Bringerei usw. Außerdem würde ich mich nur ungern insofern von meinem Vater abhängig machen wollen. Zuweilen kauft man sich ja mal zwischendurch was Schickes und muß es dann gleich beim Vater einlagern, egal zu welcher Tages und Nachtzeit. Also, nicht dass Du nachts Waffen kaufst, aber man kommt ja vielleicht mal später von einer Messe oder einem Wettkampf. Ein Kauf im Versandhandel ist da ja unter Umständen auch nicht ganz leicht. Bei Dir darfst Du ja nicht lagern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wyatt1 Posted July 24, 2012 Share Posted July 24, 2012 Und was soll das? Schämst Du Dich dafür? Moin, man man man ich kann es nicht mehr lesen !!!! solche threads gehören sofort gelöscht !!!! diese peinlichkeiten gehören nicht in ein WAFFENFORUM: wenn sich die Leute schämen oder es ihnen peinlich ist eine legale waffe zu besitzen dann solln sie die sofort wieder abschaffen!!!!!!! MfG wyatt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smith & Wesson Posted July 24, 2012 Share Posted July 24, 2012 Bau ´nen Schrank rum und gut is... Hatte in einer früheren Wohnung den kleinen Kurzwaffentresor (selbstverständlich an die Wand geschraubt) mit ´nem Laken abgedeckt und als Sockel für die Zimmerpflanze benutzt. Der Hoplophobe Freundeskreis hat vier Jahre daneben gesessen, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Solange Deine Freundin es nicht jeden auf die Nase bindet, dass ihre Leute neben nem Waffenschrank sitzen, ist es die auch rechtlich sicherste Methode, die Waffen ordnungsgemäß zu verwahren. Wenn Du auf Nr. Sicher gehen willst, dann baust du noch ein einfaches Schloss in die Holztür, der Schlüssel dazu zum Tresorschlüssel. Und wenn jemand fragt, was da drin ist, dann sagst Du mit verschwörerischem Grinsen und Augenzwinkern, dass der Inhalt dieses Schrankes nur deine Freundin und dich etwas angeht... Der denkt dann an alles Mögliche, nur nicht an Waffen... Hatte vorher meine Waffen auch jahrelang bei meinem Vater einlagern müssen, war auf Dauer nur Rennerei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted July 24, 2012 Share Posted July 24, 2012 man man man ich kann es nicht mehr lesen !!!![...] diese peinlichkeiten gehören nicht in ein WAFFENFORUM: wenn sich die Leute schämen oder es ihnen peinlich ist eine legale waffe zu besitzen dann solln sie die sofort wieder abschaffen!!!!!!! ... und wir fordern Toleranz von unseren Gegnern, damit wir unserem Hobby nachgehen können. Lass doch jeden selbst entscheiden, mit welchen Besuchern er Lust hat, über sein Hobby zu diskutieren und mit wem nicht. Was ich nicht mehr lesen kann, sind solche und ähnliche intolerante Kommentare wie der oben zitierte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
goodoldrebel Posted July 25, 2012 Share Posted July 25, 2012 Wenn es keinen Platz für einen stehenden Schrank gibt, dann vielleicht für einen liegenden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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