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IGNORED

Verfassungsgericht will 2012 über Waffengesetz entscheiden


Stiely

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Grafe bleiben drei Möglichkeiten nach dem Urteil:

1. Jeder lacht ihn aus.

2. Ihr wisst was ich meine.

3. Kombination aus 1 und 2.

Mit Sicherheit gibt es den ein oder anderen Psychopathen der Sportschütze ist. Jedoch gibt es auch den ein oder anderen bei Polizei, Bundeswehr und sämptlichen Spezialeinheiten, im Straßenverkehr, auf den Ämtern, im Drogenmilieu und anderen Illegalen Organisationen. Ich möchte nicht wissen was passiert wenn das wirklich durchgeht. Die Flut an Ausländer-Dieb-Touristen wird gewaltig steigen.

Jedenfalls lasse ich mich nicht ohne Entschädigung enteignen.

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Das ist wieder mal ein richtiger Aufmacher der "Welt".

Es wird nicht voraussichtlich noch in diesem über das Waffengesetz entschieden sondern bestenfalls über die eingereichte/n Klage/n.

Die Entscheidung kann auch eine nicht näher begründete Ablehnung der Klage/n sein. Das käme mir dann jedenfalls irgendwie bekannt vor.

Manfred

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Ich finde es nur bezeichnend für diesen Gutmenschen-Nanny-Staat, daß über so eine hoplophobe Beschwerde überhaupt verhandelt wird.

Eine Beschwerde von besonders überprüften, rechtstreuen Bürgern gegen eine EINDEUTIGE Verletzung des Grundgesetzes jedoch wird OHNE BEGRÜNDUNG abgewiesen. :016:

Da sieht man ganz klar, daß nicht mal mehr das Verfassungsgericht den Ar§ch in der Hose hat, im Sinne unseres Grundgesetzes zu urteilen, sondern auch nur noch grün-/gutmenschen-hörig ist. :crying:

Ich habe böse Befürchtungen, was das Urteil angeht...

Diese Annahme zur Entscheidung durch das Verfassungsgerichts zeigt mir schon, wohin dieser Staat abdriftet...und zwar immer schneller!

MfG

LWB

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Der Artikel besitzt keinen Informationsgehalt, bis auf die Tatsache, dass irgendwas, irgendwo von den Waffengegnern beim Gericht liegt.

Weiß hier jemand näheres?

Wurde die Klage überhaupt angenommen? Würde mich eigentlich wundern. Welches Grundrecht des Klägers soll denn durch das WaffG verletzt worden sein, um überhaupt die Voraussetzungen für eine wirksame Klage zu schaffen?

Und wie soll daraus ein Verbot aller Waffen draus werden?

Angenommen, dass sich noch niemand die Klage näher angesehen hat (hinschicken kann ich ja viel...), nehme ich mal an, dass es einfach an Zulässigkeit oder der Begründung scheitert...

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"Das Waffengesetz stelle damit das Recht auf Ausübung des Schießsports in unzulässiger Weise über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Es gibt schon unheilbar k*anke Hirne. Es soll ja Menschen geben, welche sich in Überwachungsstaaten wohlfühen........ aber eine solch durchgeknallte Argumentation.

Möglicherweise ist Herr. G-Punkt :D ja ein V-Mann, welcher den Zahldrohnen nach ihrer "Rettungsschirm"-Versklavung die letzte Freiheit nehmen soll. Ganz nach dem Motto:

Im Namen des Volkes( :lol: !) kommt Regenschirm und Fikalunion. Ach ja und Waffen her.

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Da G. und seine Promotoren es bislang nicht geschafft haben, auch nur einen einzigen brauchbaren Gesetzesvorschlag zu entwerfen oder auch nur eine der Forderungen so zu formulieren, dass sie politisch diskussionsfähig wäre, sehe ich dieser Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gelassen entgegen. Bislang konnte Grafe weder im Innenausschuss noch an anderen Stellen punkten. Im Gegenteil, wir sollten über jeden seiner öffentlichen Auftritte bei denen er sich selbst demontiert (jeder blamiert sich so gut er kann) froh sein. Und solange Blätter wie die WELT im eine Bühne bieten, sollte man diese Zeitungen einfach mit genau dieser Begründung meiden.

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chiron,...kein informationsgehalt..

dann ist dir wohl der kleine hinweis auf denver entgangen...

Ist mir nicht entgangen. Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, was Utoya und Denver mit dem deutschen Sportschützen zu tun haben.

Alleine die Tatsache, dass diese "Nachricht" über die Klage zusammen mit Denver und Utoya da steht ist eine freche Beeinflussung und falsche Verknüpfung von Vorfällen, die nichts miteinander zu tun haben.

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Ist mir nicht entgangen. Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, was Utoya und Denver mit dem deutschen Sportschützen zu tun haben.

Alleine die Tatsache, dass diese "Nachricht" über die Klage zusammen mit Denver und Utoya da steht ist eine freche Beeinflussung und falsche Verknüpfung von Vorfällen, die nichts miteinander zu tun haben.

du verstehst nicht...

ich auch nicht,....

aber warte erst mal ab...

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Was mir in der Tat ebenfalls schwer im Magen liegt, ist, dass die Verfassungsklage bezüglich Unverletzlichkeit der Wohnung relativ zügig (formal) abgewiesen wurde,

aber die reichlich abstrus-allgemein gehaltene "SportMordWaffen"-Klage immerhin behandelt wird (wenn auch völlig offen ist, wie).

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1 Euro-Rubel auf begründungslose Zurückweisung UND keine Berichterstattung in der "Welt" darüber.

Hält jemand dagegen?

PS: Ich entnehme dem Artikel NICHT, das die Klage zur Verhandlung angenommen wurde (oder wie auch immer das juristisch korrekt heißt).

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Das Waffengesetz hat gar keinen Einfluss auf das tatsächliche persönliche Risiko, weil die Täter sich bekanntlich nicht daran halten und die offenen Grenzen und die zweistellige Millionenzahl der irgendwo bereits vorhandenen Waffen sich einer wirksamen Kontrolle entziehen.

G. kann gerne die Sportschützen so viel er will zu Sündenböcken machen, positiv ändern wird sich auch mit weiteren Verboten nichts - diese Lehre ziehen wir aus Karlsruhe und Lüttich, das war auch der Tenor im Innenausschuss, wo er bekanntlich nicht wieder eingeladen wurde.

Fragen wir lieber wie viele Bürger nicht erst seit den S-Bahn Morden und norddeutschen Hausüberfällen sterben mussten, weil ihnen die nötigen Notwehrmittel von solchen Gutmenschen mit ihren Milchmädchenrechnungen vorenthalten wurden?

Warum leben in Kennessaw immer noch Menschen glücklich und sicher, wenn sich doch eigentlich alle aufgrund der Waffenpflicht gegenseitig abgeschossen haben sollten? ;)

Warum fand der Anschlag im Batman-Kino statt, wo begünstigenderweise Waffen verboten waren?

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Ich hoffe das die Klage angenommen wird. Die Begründung des Gerichts wäre zu wertvoll.

:eclipsee_gold_cup:

Aber ich glaube, die Richter haben mit wirklich begründeten Klagen mehr zu tun, als sich mit derartigen Eingaben rumzuschlagen. (Jetzt bin ich aber stolz, nicht zu abwertend geschrieben zu haben)

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Was mir in der Tat ebenfalls schwer im Magen liegt, ist, dass die Verfassungsklage bezüglich Unverletzlichkeit der Wohnung relativ zügig (formal) abgewiesen wurde,

aber die reichlich abstrus-allgemein gehaltene "SportMordWaffen"-Klage immerhin behandelt wird (wenn auch völlig offen ist, wie).

100% ACK !

Genau darin sehe ich auch unser Problem mit dem gutmenschengesteuerten Staatsapparat!

MfG

LWB

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Ich glaube ich falle vom Glauben ab !!! :gaga:

Unsere Klage wird abgewiesen und deren, mit einer lachhaften Begründung eingereichte Klage ist immer noch in der Entscheidungphase ???

Irgendwie hatte ich die leise Hoffnung das die schon längst abgewiesen worden ist!!

Wahrscheinlich wird die Klage sogar angenommen.......mir fehlen die Worte !

Wenn diese Schwachsinnsklage angenommen wird sehe ich persönlich echt schwarz für uns !!

MfG

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Na nun aber schnell das Richtige tun:

Verkaufen, Verkaufen, Verkaufen!

Neee.......Kaufen,Kaufen,Kaufen !!! :rolleyes:

wollte nur ein bischen meinem Ärger Luft machen !!!

Ich finde das einfach ........unfair ! frei davon auf welcher Seite ich/wir stehen finde ich einfach das wir weitaus mehr Grund hatten Klage beim VERFASSUNGsgericht einzureichen !!

Aber Aufgeben ist trotzdem nicht drin !!

Gruß

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Ich muss allerdings sagen, auch wenn ich Herrn Grafe absolut nicht leiden kann, seine Hartnäckigkeit ist wirklich bewundernswert! Das Wort Aufgeben scheint der Mann nicht in seinem Wortschatz zu haben!

Wie könnte man gegen so eine Klage vorgehen? Gibt es da rechtliche Mittel Widerspruch etc. einzulegen? Ich mein über das Waffenrecht sollten doch immerhin noch Experten urteilen oder verstehe ich das falsch? Nicht, dass das Gericht nacher noch voller Linksgrüner steckt

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Vergleichsklage einreichen.

Man sollte beim BVG eine Klage einreichen gegen den legalen und unkontrollierten Besitz von Autos.

Begründung:

1. Es wird keine Sachkunde benötigt um ein KFZ erwerben un zulassen zu können.

2. Kfz werden immer wieder zu Körperverletzungen und Morden verwendet.

Analog zur Begründung des Herrn G-Punkt in "seiner" Klage wird also das benutzen von Autos über das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung gestellt.

Manchmal denke ich mir wenn Dummheit Groß machen würde müsste man dem Herrn G-Punkt das Fressen mit der Flak hochschiessen.... oh wie passend.

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Vielleicht kommt bei der ganzen Sache auch etwas heraus, was keiner von uns auf dem Schirm hat.

Es hat mich schon damals gewundert, dass nicht zeitgleich mit der Ablehnung unserer Eingabe auch die Contra-Eingabe behandelt wurde.

Es könnte auch sein, dass Grafe und Co. ihre Eingabe mit Schmackes unter Anführung rechtsstaatl. Grundsätze um die Ohren gehauen wird.

Dann hätte sich das Gericht was dabei gedacht, unsere Eingabe nicht anzunehmen.

Muss nicht so sein. Ist aber denkbar.

Gruß, Wheelgun

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Ich mein über das Waffenrecht sollten doch immerhin noch Experten urteilen oder verstehe ich das falsch? Nicht, dass das Gericht nacher noch voller Linksgrüner steckt

Die Richter am BVerfG haben sich meinem Eindruck nach bislang als recht rational erwiesen. Ich würde erstmal nicht unterstellen, daß sie irgendwie ideologisch-tendenziös urteilen, sondern nachvollziehbar prüfen, ob die Argumentation der eingereichten Klage (logisch und juristisch) haltbar ist oder nicht.

Meine Überlegung: Eine gesetzliche Erlaubnis zum Besitz von Waffen ist zunächst keine unmittelbare Einschränkung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, da Waffenbesitz nicht zwangsläufig zu Mord und Totschlag führt. Am Anfang einer Tat steht ja nicht die Waffe, sondern das Motiv. Bleibt also nur die mittelbare Einschränkung der o.g. Grundrechte durch das Risiko. Hier wäre zu prüfen, ob mit dem erlaubten Waffenbesitz das Risiko von Straftaten steigt. Das jedoch ist mWn aus der Statistik nicht ersichtlich. Schließlich gibt es auch noch den Rechtsgrundsatz "abusus non tollit usum" - so ziemlich alle Gegenstände können mißbräuchlich verwendet werden und man könnte mit derselben Argumentation auch alle Autos verbieten, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Da im WaffG schon etliche Möglichkeiten zur Minimierung des Mißbrauchsrisikos vorhanden sind, kann man dem Gesetzgeber auch nicht vorwerfen, er hätte dieses unterschätzt. Herausgekommen ist ein Kompromiß unter Berücksichtigung von Notwendigkeit, Angemessenheit, Wirksamkeit und Übermaßverbot(!).

Das soziale Wohlbefinden fällt übrigens (siehe Wikipedia) nicht unter diese Grundrechte. D.h. wenn sich Roman G. permantent unwohl fühlt, weil er in jedem Sportschützen (mag dieser auch zuverlässig und pers. geeignet sein) eine tödliche Bedrohung sieht, so hat er eben mit diesem Gefühl zu leben. (Oder er sucht einen Experten auf; Paranoia ist heilbar, Hoplophobie auch! :rolleyes: )

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