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IGNORED

Richtigkeit zur kurzfristigen Aufbewahrung im PKW


z-legend

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Stattdessen kannst Du natürlich auch `nem Notarzt erklären wie das Messer in deinen Bauch kam. Oder `nem Staatsanwalt wieso du `nem harmlosen Junkie `ne Rippenprellung und einen gebrochenen Kiefer verpasst hast. Je nachdem, was Dir halt lieber ist.

Ja, davon liest man ja auch ständig, dass Autobesitzer niedergeknüppelt werden, wenn sie potentielle Autodiebe überraschen.

Wer sich nicht in der Lage sieht, solche Leute von seinem Auto zu verscheuchen, der sollte wohl auch besser darauf verzichten, seine Waffen im Kofferraum zu lassen.

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Du hast űbersehen, dass mein Post beide Nuancen der eventuellen Eskalation beschreibt.

Davon abgesehen gestehe ich auch jedem Lwb zu, den Wert seiner kőrperlichen Unversehrtheit gegen den Wert seines Eigentums abzuwägen.

Gruß

Tauschi

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Nur damit ich das richtig verstehe, wenn Du jemanden dabei beobachtest, wie er versucht, Dein Auto aufzubrechen, in dem sich Deine Waffen befinden, würdest Du nicht den Versuch unternehmen, ihn davon abzuhalten, sondern auf Abstand bleiben und 110 wählen?

Na, da würde ich gerne dabei sein, wenn Du das Deinem Sachbearbeiter erklärst.

Aber genau dafür ist die Polizei doch da.

Wenn der Staat meinen würde, dass ich meine Waffen gegen Diebstahl verteidigen soll, würde der Staat jedem Waffenbesitzer eine KW zur Eigensicherung geben.

Tut er aber nicht bei jedem.

Also 110 wählen und abwarten.

Sind die Kanonen weg, gibt eine eine Diebstahlsanzeige, die der SB dann auch abheften (oder einscannen) kann.

WBK wird berichtigt, die neuen Waffen zahlt die Hausratversicherung.

So ist das in D, alles andere ist nicht vorgesehen und wäre für unsere Staatsorgane ein atypischer Fall.

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Du hast űbersehen, dass mein Post beide Nuancen der eventuellen Eskalation beschreibt.

Nein, habe ich nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Dieb auf Zuruf erstarrt wie das Kaninchen vor der Schlange und sich dann ohne Gegenwehr verprügeln lässt, fand ich zu gering, um mich damit auseinanderzusetzen.

Aber genau dafür ist die Polizei doch da.

Aber in der Zeit, die die Polizei üblicherweise braucht, um zum Tatort zu kommen, hat jeder halbwegs kompetente Autodieb nicht nur die Schlösser geknackt, sondern auch alle vier Reifen gewechselt, einmal vollgetankt und noch die Scheiben geputzt. Da wirst Du wohl schon selber tätig werden müssen, wenn Du den Diebstahl verhindern willst.

Wenn der Staat meinen würde, dass ich meine Waffen gegen Diebstahl verteidigen soll, würde der Staat jedem Waffenbesitzer eine KW zur Eigensicherung geben.

Ja genau. Das gute, alte Wenn-ich-doch-nur-eine-Waffe-zum-Selbstschutz-tragen-dürfte-Allheilmittel. Bist Du ohne Schusswaffe so hilflos?

Sind die Kanonen weg, gibt eine eine Diebstahlsanzeige, die der SB dann auch abheften (oder einscannen) kann. WBK wird berichtigt, die neuen Waffen zahlt die Hausratversicherung. So ist das in D, alles andere ist nicht vorgesehen und wäre für unsere Staatsorgane ein atypischer Fall.

Sind die Kanonen weg, schaut Dein Sachbearbeiter erstmal, ob Du mit Deinem Verhalten möglicherweise gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen hast. Wenn ja, wird zumindest der Widerruf Deiner Erlaubnisse geprüft, u.U. gibt es noch ein OWi-Verfahren obendrauf.

Wenn das ganze Auto oder auch nur Deine im Kofferraum befindlichen Waffen gestohlen wurden, weil es irgendwo stand, wo Du es nicht (mehr) sehen konntest, dann sind die o.a. Maßnahmen so wahrscheinlich, wie zwei und zwei vier ist.

Und wenn er erfährt, dass Du quasi daneben gestanden hast, ohne wenigstens durch rufen und sonst irgendwelche zumutbaren Maßnahmen den Dieb zu behindern, dann wird Dein SB vermutlich auch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

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Und wenn er erfährt, dass Du quasi daneben gestanden hast, ohne wenigstens durch rufen und sonst irgendwelche zumutbaren Maßnahmen den Dieb zu behindern, dann wird Dein SB vermutlich auch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

Spätestens dann wird es Zeit einen Anwalt im "Boot" zu haben!

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Eine Idee, auf die bisher scheinbar noch keiner gekommen ist: Warum nicht den Sachbearbeiter vorher informieren und fragen (schriftlich)?

Wenn die Verordnung das Ganze nicht klar regelt, dann schreibt man alles auf, was man genau vorhat und zwar möglichst exakt und detailiert und gibts dem Sachbearbeiter.

Der darf dann 50 Seiten Beschreibung der Durchführung der Jagdreise lesen, die geplanten Orte für die Pinkelpause und Übernachtung und das geplante Verhalten in Interpretation der entsprechenden Gesetze und Verordnungen lesen und prüfen und kann kommentieren und Änderungen anordnen.

Ich mache mir immer voher Gedanken zur Gesetzesinterpretation. Wenn ich mir eine Meinung gebildet habe, dann schreibe ich alles zusammen, und BEVOR ich das tue, kann die Behörde die geplante Vorgehensweise prüfen und kommentieren.

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Wenn die Behörde dann Nein zurückschreibt, ist leider auch nichts gewonnen. :( Ansonsten guter Ansatz

Dann hat die Behörde klar zu stellen, wie du es zu tun hast.

Jagdreise und Wettkampf sind Bedürfnis umfassende Zwecke.

Bei Jägern ist z.B. der Besuch eines Schießkinos Vorschrift. Da dieses sich meistens weitab vom eigenen Revier befindet, ist eine längere Autofahrt dorthin unvermeidbar.

Die Behörde muss klar vorgeben, wie die Fahrt durchzuführen ist.

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hi

nur zur info:

in AT ist die verwahrung einer kurzwaffe ( = kat B ) in einem fahrzeug grundsaetzlich NIEMALS zulaessig

auch nicht fuer kurze zeit (bezahlen an der tanke, toilettbesuch auf der raststaette)

darf definitiv NICHT sein

am verordungsweg wurden jedoch praktikable regelungen fuer das verhalten auf reisen in hotels ect festgelegt

kat c + d (repetierbuechsen und flinten) duerfen unter bestimmten voraussetzungen tagsueber bis zu 6 stunden und nachts bis zu drei stunden im auto verbleiben

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Da hätte ich gerne mal die Rechtsgrundlage.

Wäre mir neu; dann würden die Stände bei uns brechend voll sein.

z.B. in der jagdlichen Ausbildung in Bayern sind nach §7 II 4. JFPO durch jeden Prüfling 5 Schüsse auf eine Realfilmsequenz abzugeben.

Ansonsten ist zudem die Tendenz hin zu Schießleistungsnachweisen z.B. für die Drückjagd (beim Staat).

In Mecklenburg-Vorpommern glaube ich seit 2009 über die sachlichen Verbote, dort sind Überläufer zu beschießen, die DJV-Stände, die das mit Prüfung anbieten, sind allerdings auch nicht überall vorhanden.

Soweit ich gehört habe, denken immer mehr Bundesländer darüber nach.

Also ich gehe auf jeden Fall regelmäßig ins Schießkino, auf jeden Fall vor Drückjagden, keine Ahnung, wie man völlig ohne Übung treffen will...

Wenn die Behörde so eine Fahrt nicht genehmigen würde, würde ich sofort dagegen klagen, ich halte das aus Gründen der Waidgerechtigkeit für absolut angebracht, und dafür muss ich eben manchmal recht weit fahren, um ein optimales Kino zu finden.

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Gibt also keine Rechtsgrundlage für Jäger zwangsweise im Schießkino oder auch überhaupt auf einem Schießstand zu üben.

Das das sinnvoll und notwendig ist, ist mir auch klar.

Also wird die Behörde antworten, dass man natürlich seine Waffen und Munition zum Stand transportieren darf, blafasel.

Eine konkrete, über den Gesetz- bzw. Verordnungstext hinaus, wird man nicht bekommen.

Würde ich als Behörde auch nicht geben, weil nicht zwingend erforderlich.

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Lass das mal lieber.

Was den Transport von A nach B anbetrifft ist die vorübergehende Unterbringung im KFZ nur dann (unter bestimmten Umständen) erlaubt, wenn "...der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt".

D.h. Du hast beim Verlassen von A das Ziel B vor Augen. Du willst (mehr oder minder direkt) zu B fahren (Schießstand, Waffenmeister, Waffenkäufer,...). Da darf man auch Zwischenstationen einlegen (tanken, übernachten, essen, nicht vermeidbare Einkäufe tätigen, ....). Transport und "vom Bedürfnis umfasster Zweck" bilden hier aber immer eine Einheit. D.h. du kannst z. Bsp. erforderliche Nahrungsmittel unterwegs im Supermarkt einkaufen, solltest aber unterwegs keinen Möbelmarkt besuchen, es sei denn, zum billigen Essen fassen.

Du peilst aber hier zuerst Ziel C an (die Arbeit). Diese Zwischenstation ist nun (wahrscheinlich) nicht erforderlich (und auch nicht nahe liegend), um zu B zu gelangen.

Dein Ziel ist hier ja nicht von Zuhause zum Schießstand zu gelangen. Dein Ziel ist von zu Hause zur Arbeit zu gelangen. Erst Dein nächstes Ziel ist dann der Schießstand.

Vereinfacht ausgedrückt: In diesem konkreten Fall führst Du zwei Transporte durch und nicht nur einen.

Weder Richter, noch Staatsanwalt werden Verständnis für Dich zeigen. Da geht es nicht nur um die (nicht) sichere Aufbewahrung, sondern auch um die Frage, ob hier ein nicht erlaubtes Führen vorliegt.

Überlege Dir einfach mal, was der Sinn des Gesetzes ist und ob Deine Idee nicht den eigentlichen Willen des Gesetzgebers untergräbt. Dann kommst Du auch selbst auf die Lösung.

Vergleiche auch u.a. §12 WaffG sowie 12.3.3 WaffVwV sowie 36.2.15 WaffVwV

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MichaelDa trifft es auf den Punkt.

Es geht immer um "vom Bedürfnis umfasster Zweck".

Die Waffe darf nirgends unter einem Vorwand sein.

Wenn ich jeden Tag zum Schießstand fahre habe ich jeden Tage meine Waffe in der Firma dabei.

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Nicht verwerflich. Du machst auf weiteren Reisen ja auch längere Stopps wie Übernachtungen etc. Man bricht morgens auf mit dem Ziel nachmittags zu schiessen.

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Nicht verwerflich. ... Man bricht morgens auf mit dem Ziel nachmittags zu schiessen.

Da bin ich anderer Ansicht.

Wie immer im Leben braucht man Augenmaß und ein gewisses Fingerspitzengefühl.

Sonst steigt der Busfahrer morgens mit seiner Kurzwaffe in seinen Linienbus, fährt den ganzen Tag Fahrgäste herum und sagt dann anläßlich einer Polizeikontrolle "Wieso? Ich will doch nach der Arbeit zum Schießstand! Im Übrigen mache ich das schon seit Jahren so."

Um auf die Eingangsfrage zu antworten:

Mal würde ich das machen, aber auf keinen Fall regelmäßig.

Und vor allem würde ich es niemanden erzählen!

Dass das Ganze ein nicht unerhebliches Risiko mit sich trägt sollte klar sein.

Gruß

Michael

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