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IGNORED

Richtigkeit zur kurzfristigen Aufbewahrung im PKW


z-legend

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Ich möchte trotzdem weiter intervenieren ;)

Verrenne Dich aber bitte nicht!

@ Flohbändiger

Es geht um die vorrübergehende Aufbewahrung. Das entfernen wesentlicher Teile ist zu diesem Zweck in der WaffVwV explizit aufgeführt. Dein Einwand ist daher nicht haltbar.

Es ging ihm doch um 50 % zu 50 % bei der Aufbewahrung im PKW.

Es ist lediglich eine Maßnahme um den Gebrauch der Waffe nach einem Diebstahl zu erschweren.

Um bei dem Ausgangsfall zu bleiben, 5 Stunden im Auto geht rechtlich nicht, genau die Aufbewahrung im Büro ohne Zustimmung und schon gar nicht in der Schreibtischschublade, die man mit jeder Büroklammer öffnen kann.

Habe es doch auch schon so gehandhabt, "Chef, ich habe heute meine Waffe dabei und schließe sie in meinem Panzerschrank ein!" Er gibt sein o.k. und alles ist im grünen Bereich!

Nunja, ich bin in der glücklichen Lage einen Panzerschrank auf Arbeit zu haben, auch mein Waffenschließfach wäre ein Aufbewahrungsort, aber da müßte wohl ich den WuG fragen, theoretisch!

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Alles was Du außerhalb Deines befriedeten Besitztums mit einer Waffe machst, ist Führen.

Ne, ganz richtig ist das nicht:

AWaffV §13

11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Demzufolge gibt es eine Aufbewahrung (nicht erlaubnisfreies Führen, umgangssprachlich Transport), die außerhalb der Wohnung erfolgt.

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Nein, nein. Ich verrenne mich schon nicht. Es ist auch eher ein theoretisches Interesse ;)

Die WaffVwV zählt die genannten Bedürfnissgründe in 12 (3) 1 auf. Das ist eine ganz andere Zielrichtung, wie ich oben schon aufführte. Und nur 12(3)1 setzt die Zustimmung voraus.

Wir sind einfach beim erlaubnisfreien Führen (vulgär Transport) mit vorrübergehender Aufbewahrung. Ich denke die angemessene Aufsicht ist in der Schreibtischschublade gegeben. Ich arbeite ja an diesem. Ein kurzfristiges Verlassen (Toilettengang, Raucherpause) dürfte noch abgedeckt sein. Im Schadensfall möchte ich darauf aber nicht bestehen ;)

Gruß

P.S.: Norberts 50% Regel habe ich so interpretiert, dass er eben (wesentliche Teile) aus den im Auto gelagerten waffen entfernen wollte und diese "am Mann" behält.

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Wenn man das Büro wähend der Abwesendheit noch abschließt, dürfte gegen die Aufbewahrung in der verschlossenen Schreibtischschublade nichts sprechen.

Ein vergleichbarer Fall dazu wäre sicherlich das Hotelzimmer, wo die Waffe auch nicht wesentlich sicherer aufbewahrt werden kann.

Das war auch dem Gesetzgeber klar, denn z.B. gilt §52a ausdrücklich nur bei der stationären Aufbewahrung zuhause.

Kommt eine Waffe beim Transport, der vorübergehenden Aufbewahrung auf der Reise, etc. abhanden, liegt nicht mal eine OWI vor.

Das ist auch richtig so.

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Ich denke die angemessene Aufsicht ist in der Schreibtischschublade gegeben. Ich arbeite ja an diesem. Ein kurzfristiges Verlassen (Toilettengang, Raucherpause) dürfte noch abgedeckt sein. Im Schadensfall möchte ich darauf aber nicht bestehen ;)

Hier liegt doch der Hase im Pfeffer, solange nichts passiert kümmert sich auch niemand um die 5 Stunden. Wir hatte früher fast immer die Dienstwaffen im Schreibtisch, dass das nicht in Ordnung ist wissen wir!

Gruß

P.S.: Norberts 50% Regel habe ich so interpretiert, dass er eben (wesentliche Teile) aus den im Auto gelagerten waffen entfernen wollte und diese "am Mann" behält.

Dann führt er doch die wesentlichen Waffenteile!

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Ne, ganz richtig ist das nicht:

AWaffV §13

Demzufolge gibt es eine Aufbewahrung (nicht erlaubnisfreies Führen, umgangssprachlich Transport), die außerhalb der Wohnung erfolgt.

Das bestreite ich doch auch gar nicht, ist aber sehr dünnes Eis solange nichts passiert.

Ist doch auch gut so, dass ich bei einer langen Fahrt zu einem Wettkampf in einem Hotel übernachten kann. Das Problem ist doch die Aufbewahrung und wenn ich alleine reise, wo ist dann die Aufsicht wie gewährleistet?

Jedenfalls nicht bei 5 Stunden im Auto und nur darum ging es!

Und das geht eben nicht, wenn das Auto unbeaufsichtigt geparkt ist!

Beauftrage ich einen Wachmann auf das Auto aufzupassen wäre das o.k., aus meiner Sicht!

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Für die vorrübergehende Aufbewahrung sind bereits Transportboxen (WaffVwV) ausreichend. Es bedarf also nicht den Aufbewahrungsregeln der festen Lagerstatt ;)

Dienstwaffen regelt der Dienstherr. Das ist eine andere Geschichte.

Dann führt er doch die wesentlichen Waffenteile!

Er hat sie unter angemessener Aufsicht ;) Das ist wesentlich "ungefährlicher" als die Komplettwaffe in der verschlossenen Tasche, die er ja auch bei sich haben darf (Tanke, Einkauf).

Legen wir jetzt die Regel nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit (Waffe kann nicht in weniger als 3 Sekunden in Anschlag gebracht werden) zu Grunde, sind wir beim rechtkonformen, erlaubnisfreien Führen der wesentlcihen Teile.

Ein Verschluss/Griffstück dürfte nicht einmal Eignung als Drohpotenzial haben.

Gruß ;)

Im Prinzip sehen wir das ja beide gleich. Sollte der PKW nicht auf dem Firmenparkplatz komplett einsehbar sein (besser noch im Einflußbereich), wird das Ganze (wie in jedem Schadensfall wohl) als nicht angemessen angesehen werden.

Ich bin mir nur wegen der zustimmung des Hausrechtsinhaber nicht sicher. Befahre ich den Kaufhausparkplatz oder die Tankstelle oder einen McDrive, befinde ich mich meist auch in deren Hausrechtsbereich, bedarf aber deren Zustimmung nicht, da ich lediglich transportiere und vorrübergehend aufbewahre (sofern ich das Auto verlasse).

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Im Prinzip sehen wir das ja beide gleich.

Natürlich, darum bin ich ja auch ganz entspannt, endlich mal wieder eine vernünftige Diskussion hier! :eclipsee_gold_cup:

Ich habe eben einen anderen Blickwinkel und erhebe keinen Anspruch immer Recht zu haben.

Bei mir landen eben immer die "Sachen" auf dem Tisch, wo die primitivsten Dinge nicht beachtet wurden!

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Ich bin mir nur wegen der zustimmung des Hausrechtsinhaber nicht sicher. Befahre ich den Kaufhausparkplatz oder die Tankstelle oder einen McDrive, befinde ich mich meist auch in deren Hausrechtsbereich, bedarf aber deren Zustimmung nicht, da ich lediglich transportiere und vorrübergehend aufbewahre (sofern ich das Auto verlasse).

Das ist grenzwertig und wird einem auch nicht so wirklich interessieren, aber Du transportierst eben nicht, sondern es giBt nur ein erlaubnisfreies Führen!

Interessant wird es nur, wenn Dein Auto aus irgeneinem Grund durchsucht würde und da fallen mir durchaus verschiedene Möglichkeiten ein!

Auch ich fahre zu Wettkämpfen und habe Waffen und Munition im Auto.

Nur aus der dienstlichen Tätigkeit kenne ich eben die "Fallen" des täglichen Lebens! Davon gibt es aber eben jede Menge.

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Diskussionen können immer nur Darstellung der Sichtweisen sein. Bewerten kann/muss sie jeder für sich ;) der gelackmeierte ist nämlich nie der Schreiber im Forum, sondern derjenige der tatsächlich betroffen ist. Ein in "WO" haben die das aber so gesagt, interessiert keine Sau :)

Beispiele aus der Praxis und Quellenaustausch können zum Nachdenken anregen. Wenn man Glück hat, meldet sich ab und an mal ein guter Ratgeber. In den meisten Fällen bin ich aber schon froh, wenn gröbster Unsinn entschärft wird.

Manch gut gemeinter Rat hier, kann ganz fatale Folgen für den Befolger haben.

P.S.: Die Verwendung des Begriffs "Transport" meint selbstverständlich das erlaubnisfreie Führen. Das ist so auch in den entsprechenden Verordnungen bezeichnet.

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Wie wäre es mit einem Babyfon?

Sender mit Akkubetrieb im Auto,

Empfänger mit Akkus im der Hosentasche oder am Gürtel!?

5 Stunden sind kein Problem!

Die Ansprech-Lautstärke lässt sich einstellen.

Fahrzeuge die vorbeifahren sollen die Geräuschübertragung nicht auslösen,

alles darüber jedoch schon.

Verlässt man mit dem Empfänger den Senderadius, ertönt ein Warnsignal.

(ich habe schon zwei Angel-Care für die Kinder/Enkelkinder gekauft)

Ist so nicht die Aufstichtspflicht juristisch ausreichend erfüllt und das Problem gelöst?

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Wie wäre es mit einem Babyfon?

Wenn das ganze Auto geklaut ist, sind das Babyfon und die Waffen weg!

Solange nichts passiert ist alles möglich, ich würde meine Waffen jedoch nicht über einen längeren Zeitraum im Auto lassen, schon wenige Sekunden reichen um das Auto zu entwenden, was auch schon beim Bezahlvorgang an der Tanke vorgekommen ist.

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Wie wilst Du eingreifen?

110 wählen und auf deren Ankunft warten.

Die werden das schon regeln.

Ist auch viel lustiger als selbst etwas zu machen.

Als wir einen Vorfall mit div. "Heranwachsenden" vor einiger Zeit direkt bei uns vor der Haustür hatten, konnte ich dank NSG alles recht gut verfolgen. :lol:

Zunächst sind die in verschiedene Richtungen gelaufen, um die zwei, viel später vier Beamten aufzusplitten.

Während die mit der Verfolgung beschäftigt waren, kamen andere zurück und haben erstmal die Streifenwagen nach brauchbarem Inhalt durchsucht, denn die waren natürlich offen.

Ca. 20 Min. später kehrten die ersten Beamten sichtlich abgekämpft, aber ohne erfolgte Festnahme, zum Streifenwagen zurück.

Ausruhen und Lagebesprechung...

Nach weiteren 45 Min. kam dann ein Transporter mit weiteren 6 Beamten - war natürlich alles gelaufen.

Ich werde/würde definitiv nicht eingreifen, denn sowas ist von der "Regie" nicht vorgesehen.

Fazit: Wir brauchen ein zweites NSG, denn meine Frau konnte nichts sehen...

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Jemand der tagsüber ein Auto aufbrechen will, dürfte bei einem Zuruf, durch eine in Reichweite befindliche Person, erstmal verduften.

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Ich meinte den Auto- und Waffenbesitzer selbst und habe auf das "nicht eingreifen" im vorherigen Post reflektiert. Das würde ich dann auch unter angemessener Aufsicht verstehen. Man kann erkennen und reagieren.

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Ich meinte den Auto- und Waffenbesitzer selbst und habe auf das "nicht eingreifen" im vorherigen Post reflektiert. Das würde ich dann auch unter angemessener Aufsicht verstehen. Man kann erkennen und reagieren.

Es kommt doch nicht darauf an wie wir das sehen, sondern wie die Staatsanwaltschaft und die Richter das sehen und da gibt es genau die unterschiedlichsten Sichtweisen.

Früher gab es bestimmte Staatsanwälte, die sich mit dem Waffengesetz beschäftigten, jetzt macht jeder fast alles!

Genauso kann ein Richter in Bremen anders entscheiden als ein Berliner!

Aus diesem Grunde wäre ich vorsichtig derartige Ratschläge zu geben, jeder kann für sich das Richtig heraussuchen, aber ob es letztendlich hilft ist eine andere Frage.

Wird er verurteilt ist das auch immer ein Minus für alle LWB.

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Da bin ich ganz bei dir, aber das haben wir ja schon vorher gewusst. Die angemessene Aufsicht ist eben interpretierbar. Andererseits bin ich auch froh, dass nicht alles bis ins Detail geregelt ist.

Ich geben nur an, was ich noch selbst tun würde. Jeder muss für sich allein bewerten.

Gruß

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Wie wilst Du eingreifen?

110 wählen und auf deren Ankunft warten.

Die werden das schon regeln.

Nur damit ich das richtig verstehe, wenn Du jemanden dabei beobachtest, wie er versucht, Dein Auto aufzubrechen, in dem sich Deine Waffen befinden, würdest Du nicht den Versuch unternehmen, ihn davon abzuhalten, sondern auf Abstand bleiben und 110 wählen?

Na, da würde ich gerne dabei sein, wenn Du das Deinem Sachbearbeiter erklärst.

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Na, da würde ich gerne dabei sein, wenn Du das Deinem Sachbearbeiter erklärst.

Stattdessen kannst Du natürlich auch `nem Notarzt erklären wie das Messer in deinen Bauch kam. Oder `nem Staatsanwalt wieso du `nem harmlosen Junkie `ne Rippenprellung und einen gebrochenen Kiefer verpasst hast. Je nachdem, was Dir halt lieber ist.

Gruß

Tauschi

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