Zum Inhalt springen
IGNORED

Arztbesuch und Behörde


Anix

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

und zwar würde ich gerne Wissen wie es z.B. ist wenn man gerade eine WBK beantrag hat bzw. bereits eine WBK hat und man Probleme mit diversen Muskelzuckungen hat und man beim Neurologen es Untersuchen lässt.

Wenn sich rausstellt das man z.B. Epilepsie hat oder eine andere Krankheit.

Erfährt dann Automatisch die Behörde davon und möchte dann das man die WBK abgibt bzw. es überprüft oder kann man dann normal weiter machen da die Behörde davon nichts Erfährt ? (Momentane Gesetzeslage)

Rein Theoretisch :)

Grüße, Anix :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, hier gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die kann man nur brechen, wenn dadurch z.B. ein "höheres Rechtsgut" bedroht wird. Wenn Du z.B. bei mir Patient bist und unter Einfluß von Medikamenten etwas über einen geplanten Bombenanschlag auslauderst....dann kann ich meine Schweigepflicht durchaus verletzen - ohne Folgen.

WBK ist in erster Linie Deine Verantwortung!

Sven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Behörde ein Überprüft fragt Sie also nicht nach denn Krankenakten bei der Krankenkasse ?

Aber ich bedanke mich für die Hilfe und irgendwie ist es eine Erleichterung :)

Grüße. Anix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Behörde ein Überprüft fragt Sie also nicht nach den Krankenakten bei der Krankenkasse ?

Fragen kann sie schon, aber da die Daten idR. anonymisiert von Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung an die Krankenkassen gehen, erfährt die Krankenkasse zwar, dass einer Ihrer Kunden vom Neurologen XY behandelt wurde, aber nicht wer dieser Patient ist. Bei Privatpatienten schauts anders aus, da weiß die Krankenkasse aufgrund der eingereichten Rechnungen so ziemlich alles.

Grüßle

P.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rein Theoretisch geht es ja nur um Augenbraun und Oberschenkelmuskel Zuckungen die ab und zu mal auftreten aller paar Wochen.

Soweit ich weiß soll sowas fast jeder mal haben. Ich will aber auf Nummer sicher gehen da Epilepsie in der Familie vorkommt.

Ich habe halt kein Bock drauf das die Behörde mir da ein Strick draus dreht nur weil man eventuell ne Untersuchung deswegen hat.

Ggf. sollte was Festgestellt werden wäre es Rein Theoretisch auch so das man selber Entscheiden kann ob man eventuell durch Medikamente das Problem unter Kontrolle hat oder nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Behörde ein Überprüft fragt Sie also nicht nach denn Krankenakten bei der Krankenkasse ?

NOCH darf das die Behörde nicht. Wäre ja noch schöner.

Wenn du allerdings im Beisein des SB einen epileptischen Anfall hast, kann die Behörde ein ärztliches Gutachten auf deine Kosten anordnen. In dem Fall mußt du den begutachtenden Arzt - für alleine dieses Gutachten - von der Schweigepflicht entbinden oder gleich auf die WBK verzichten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ggf. sollte was Festgestellt werden wäre es Rein Theoretisch auch so das man selber Entscheiden kann ob man eventuell durch Medikamente das Problem unter Kontrolle hat oder nicht.

Schwierige Sache. Ich sag's mal so: Die Waffen-Behörde hat zwar den AUFTRAG, die Allgemeinheit vor den (minimalen und abstrakten) Gefahren des privaten Waffenbesitzes zu schützen, das kann sie aber nur, weil 99,999 % Aller Waffenbesitzer das ohnehin schon selbstständig und stringent aus eigener Verantwortung und dem zugehörigen Bewußtsein machen.

Bei der Prüfung auf "Eignung", wozu ja körperliche Fehler generell zählen, kriegt die Behörde aber eigentlich nichst mit. Außer: DU erzählst davon. Insofern kannst Du normalerweise relativ beruhigt sein, die Behörde wird von Deinem Arztbesuch nichts erfahren und kann Dir daher keinen Strick aus der beweglichen Augenbraue machen.

Das was Du oben im Zitat gesagt hast, bleibt der Knackpunkt. Du musst selbst entscheiden, ob Du mit einer Waffe in der Hand aufgrund von Nerven-Zucken eine Gefahr für Dich und Andere bist. Wenn Du den Führerschein zurückgibst, wäre es auch Zeit, mit dem Schießen aufzuhören. Aber ich denke, Du hast das relativ gut im Griff, aber hör' Dir eben auch andere Meinungen an, wie Ehefrau, Freunde, Arzt etc.

Viel Erfolg !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rein Theoretisch geht es ja nur um Augenbraun und Oberschenkelmuskel Zuckungen die ab und zu mal auftreten aller paar Wochen.

Hast Du viel Stress? Strebe eine heitere Gelassenheit an. :)

Schläfst Du genug?

Schonmal Magnesium probiert? Hilft bei mir, Krämpfe zu vermeiden. Weiß nicht, ob es auch gegen Zuckungen hilft.

Ich würde immer erst natürliche Mittel und Maßnahmen probieren, bevor ich heftige Tabletten nehme geschweige denn an mir rumschnibbeln lasse (Lebenserfahrung).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch die gesetzl. Krankenkasse kennt die genaue Krankheitsgeschichte mit Diagnosen.

Jedoch unterliegen diese Daten dem §203 StGB und dürfen nicht weitergegeben werden, sofern keine gesetzl. Ermächtigungsgrundlage bzw. Einverständniserklärung des Patienten vorliegt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich werde mein Eigentum NIE freiwillig abgeben, rein theoretisch ...

Deshalb hab' ich ja auch nur gesagt, ich würde mit dem Sport-Schießen aufhören. Das ist eine andere Aussage als "Ich würde meine Waffen abgeben". Und Führerschein zurückgeben war eben auch so gemeint wie: Ich fahre vielleicht alleine, aber nehme keine Passagiere mit.

Es gibt eben Abstufungen zwischen ganz und gar nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Behörden erfahren nichts?

Mir ist ein Fall bekannt, da wurde einer jungen Frau im Jugendalter Borderline diagnostiziert. Daraufhin durfte sie dann keinen Führerschein machen. Da musste erst ein Gutachten her.

Oder gibt es da unterschiedliche Meldepflichten an Behörden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sag's mal so: Die Waffen-Behörde hat zwar den AUFTRAG, die Allgemeinheit vor den (minimalen und abstrakten) Gefahren des privaten Waffenbesitzes zu schützen,...

Das mag zwar die vorgeschobene Intention mancher Behörden und Parteien sein, aber nicht des Gesetzgebers. Keine Waffenbehörde hat den legitimen Auftrag, vor abstrakten Gefährdungen zu schützen - zumindest bis heute noch nicht.

Auch wäre ich vorsichtig mit pauschalen Ratschlägen bzw. Diagnosen. Soweit aus der Literatur bekannt, kann z.B. Epilepsie von migräneartigen Kopfschmerzen oder leichten, kurzzeitigen Sehstörungen bis hin zum "Totalausfall" bei einem Grand Male reichen...

Etwas schwieriger wird die Rechtslage, wenn beim Antrag auf eine WBK oder einen Jagdschein explizit nach solchen Erkrankungen gefragt wird und diese trotz Vorhandensein verneint werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Oder gibt es da unterschiedliche Meldepflichten an Behörden?

  • Meldepflicht besteht nur für eine Handvoll gefährlicher und gleichzeitig hoch ansteckender Krankheiten.
  • Die Schweigepflicht nach § 203 StGB wird nur durch § 138 i.V.m. § 139 StGB durchbrochen.
  • Bei Notwehr und Notstand darf die Schweigepflicht gebrochen werden (Wahlentscheidung der Katalogpersonen des §203 StGB)
  • Bei begründeten Verdacht auf Eigen- oder Fremdgefährdung, dürfen Ärzte eine zwangsweise Einweisung in ein Krankenhaus veranlassen. Die Schweigepflicht wird hiervon zwar aufgrund von Notstand durchbrochen, bleibt aber sonst weiter bestehen. Wird zu der Einweisung die Unterstützung von Polizei oder Ordnungsamt benötigt, dann schreiben die natürlich Einsatzberichte.

Wegen der Schweigepflicht wird von den Behörden das Pferd andersherum aufgezäumt. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dann wird entweder vom Betroffenen verlangt ein entsprechendes Gutachten für die Behörde erstellen zu lassen und den Gutachter gegenüber der Behörde von der Schweigepflicht befreien zu lassen oder sich gleich von einem Gutachter der Behörde begutachten zu lassen. Das ist bei der Fahrerlaubnis nicht anders als bei der WBK.

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Leute,

und zwar würde ich gerne Wissen wie es z.B. ist wenn man gerade eine WBK beantrag hat bzw. bereits eine WBK hat und man Probleme mit diversen Muskelzuckungen hat und man beim Neurologen es Untersuchen lässt.

Wenn sich rausstellt das man z.B. Epilepsie hat oder eine andere Krankheit.

Erfährt dann Automatisch die Behörde davon und möchte dann das man die WBK abgibt bzw. es überprüft oder kann man dann normal weiter machen da die Behörde davon nichts Erfährt ? (Momentane Gesetzeslage)

Rein Theoretisch :)

Grüße, Anix :)

Hier beschriebene Faszikulationen sind in den meisten Fällen völlig harmlos und diese haben mit epileptischen Anfallsleiden nichts zu tun.

Relevant für WBK-Anträge sind psychiatrische und suchtmedizinische Erkrankungen; wenn man wegen jedem "Zipperlein" Bedenken hätte, dann würde es Schiesssport für behinderte oder ältere Menschen nicht geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dann wird entweder vom Betroffenen verlangt ein entsprechendes Gutachten für die Behörde erstellen zu lassen und den Gutachter gegenüber der Behörde von der Schweigepflicht befreien zu lassen oder sich gleich von einem Gutachter der Behörde begutachten zu lassen. Das ist bei der Fahrerlaubnis nicht anders als bei der WBK.

Wie aber soll denn die Behörde zu einem "begründeten Verdacht" kommen, wenn sich jeder vorher an die Schweigepflicht hält ?

Interessant ist aber, wie wenig sich die Polizei um solche Kleinigkeiten wie ärztliche Schweigepflicht schert. Bei JEDEM Autounfall kommt es zu folgender Konversation:

Polizist: "Was hat er denn"

Ich: "Sie wissen doch selbst, dass ich Ihnen diese Frage aufgrund meiner ärztlichen Schweigepflicht nicht beantworten darf."

Polizist: "Aber ich muss doch etwas in das Formular eintragen"

Ich: "Weder Sie noch ich machen die Gesetze, aber wir müssen uns beide daran halten."

Polizist: "Dann frage ich halt den Sani....."

Wahlweise kommt noch ein Zwischenspiel mit: "Aber damit gab es noch NIE Probleme" oder "Das hat uns noch niemand gesagt" usw........ Eigentlich eine Aufforderung zu einer Straftat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, mal ein praktisches Beispiel aus meiner Arztlaufbahn:

Älterer Herr wird eingeliefert, nach dem er einen Verkehrsunfall als Fahrer hatte, seine Frau saß neben ihm.

Es stellte sich heraus, das der ältere Herr Alzheimer hatte. Da er aber auch den Führerschein besaß und seine Frau nicht, haben die beiden eine dolle Lösung ausgearbeitet: er fährt und sie sagt ihm, wohin...blöd, wenn dann keiner von beiden Verkehrzeichen kennt - dann knallt es.

In solchen Fällen rufst Du dann das Strassenverkehrsamt an und legst denen nahe, die Fahrtüchtigkeit mal überprüfen zunlassen (dafür gibt es extra Verkehrsmediziner)...das geht, da hierbei die Sicherheit der Allgemeinheit wichtiger ist als die Schweigepflicht.

In Deinem Fall ist kein Grund zu erkennen, warum Dir eine WBK verwehrt werden sollte. Auch Epilepsie (falls es denn so was wäre) ist einstellbar und nicht automatisch ein Grund für mangelnde Zuverlässigkeit. Brauchst dann halt ne Kanone mit guter Fallsicherung :ridiculous:

Notfalls gibt es ja noch die Rote WBK...

Sven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie aber soll denn die Behörde zu einem "begründeten Verdacht" kommen, wenn sich jeder vorher an die Schweigepflicht hält ?

Interessant ist aber, wie wenig sich die Polizei um solche Kleinigkeiten wie ärztliche Schweigepflicht schert. Bei JEDEM Autounfall kommt es zu folgender Konversation:

Polizist: "Was hat er denn"

Ich: "Sie wissen doch selbst, dass ich Ihnen diese Frage aufgrund meiner ärztlichen Schweigepflicht nicht beantworten darf."

Polizist: "Aber ich muss doch etwas in das Formular eintragen"

Ich: "Weder Sie noch ich machen die Gesetze, aber wir müssen uns beide daran halten."

Polizist: "Dann frage ich halt den Sani....."

Wahlweise kommt noch ein Zwischenspiel mit: "Aber damit gab es noch NIE Probleme" oder "Das hat uns noch niemand gesagt" usw........ Eigentlich eine Aufforderung zu einer Straftat.

LOL, ja so ist das wirklich...blöd,wenn dann auch der RA die Klappe hält und der Informationsfluß dann ganz versiegt...

Ich hatte mal den Fall, das irgendwann der Amtsarzt hinter mir im OP stand (die Jungs wollten Blut und ich war mit nicht mehr ganz so lebenden Patienten ausgelastet)...also haben die kurzerhand den Kollegen aus dem Bett geklingelt, weil der böse Anästhesist gibt uns ja kein Blut...

Als der Kollege dann plötzlich mit seinen Pfoten versuchte die blutgefüllte Spritze vom noch sterilen ZVK Besteck zu holen, war dann auch bei mir der Spaß vorbei...das erste und einzige Mal, das ich im OP geschrien habe... :eclipsee_gold_cup:

Die Jungs von der Kripo sind dagegen besser informiert und auch vorsichtiger, zumindest hier im Raum...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch die gesetzl. Krankenkasse kennt die genaue Krankheitsgeschichte mit Diagnosen.

Jedoch unterliegen diese Daten dem §203 StGB und dürfen nicht weitergegeben werden, sofern keine gesetzl. Ermächtigungsgrundlage bzw. Einverständniserklärung des Patienten vorliegt.

Dazu auch ein Beispiel: ein Kollege von mir war jahrelang depressiv und deswegen auch in Behandlung incl. stationärer Therapie. Er hatte auch einen Jagdschein...hat aber nie jemand mitbekommen bzw. hat auch keinen interessiert (er wird es seinem SB auch nicht auf die Nase gebunden haben).

Jetzt ist er seit Jahren beschwerdefrei ohne Medikamente und hat auch immer noch seinen Schein...geht also!

Fazit: nicht verrückt machen lassen und frag halt weder den Kollegen noch den SB, ob Du weiter schiessen kannst...dann kommen auch beide in keinen Gewissenkonflikt und Du hast Deine Ruhe.

Letztlich liegt dann die Verantwortung bei Dir und wir sind ja alle verantwortungsbewußt, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch Epilepsie (falls es denn so was wäre) ist einstellbar und nicht automatisch ein Grund für mangelnde Zuverlässigkeit.

Also wenn, dann für mangelnde persönliche Eignung.

Notfalls gibt es ja noch die Rote WBK...

Die persönliche Eignung ist Erteilungsvoraussetzung für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse, auch für eine Sammler-WBK.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn, dann für mangelnde persönliche Eignung.

Die persönliche Eignung ist Erteilungsvoraussetzung für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse, auch für eine Sammler-WBK.

Ja, aber die Beurteilung der Eignung, bzw. der Glaubhaftigkeit des Bedürfnisses ist anders. Jedoch wer nicht gerade an einen ignoranten und von seinem göttlich-königlichem den Verdacht auf eine F.20er-Diagnose begründenen Auftrag zur Minimierung des legalen Besitzes von Schußwaffen beseelten SB gerät, der hat wegen dem Vorliegen körperlicher Beeinträchtigungen bei für den Alltag ausreichenden kognitiven Fähigkeiten, unauffälliger Affektlage und einer Impulskontrolle, die mittelbar keine Einträge im BZR hinterlassen hat, also die Zuverlässigkeit tangierte, keine Probleme mit der Eignung.

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.