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IGNORED

Arztbesuch und Behörde


Anix

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Wie schon geschrieben wurde erfährt das Gesundheitsamt, bei dem die Polizei nachfragt, nur bei meldepflichtigen Krankeiten das was nicht stimmt.

Eine viel größere Gefahr sind Angehörige mit denen die Kontrolleure "ins Plaudern kommen".

Die Frau eines älteren Schützenkollegen wurde z.B. gefragt, ob ihr Mann dement sei. Kommt da die Falsche Antwort ist ruck zuck alles weg.

Auch die freundliche Frage ob man mal das Badezimmer benutzen darf, sollte man nicht unterschätzen. Liegen dort irgendwelche Medikamente rum z.B. Antidepressiva wirds haarig.

Deshalb gilt bei mir: Wenn der Kontrolleur im Haus ist, bin ich der einzige der Spricht und mit ihm Kontakt hat. Frau und Kind sind im Wohnzimmer.

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Diese Diskussion gab esvor kurzem schon bei WuH!!!!

Offenbar wird hier zu redaktionellen Zwecken getrollt.

Klar ist,

Das man mit Epilepsie keine Waffe fuehren kann, da im Anfallsfalle Menschen sterben koennen.

Aussagen, wie das einige anders Handhaben und Diskussionen ueber rechtliche Zwaenge, stellen nicht die tatsaechliche Meinung der verantwortungsvollen LWB dar, sondern sollen dem Troll nur mit Ironie und Sarkasmus fuettern.

Bitte beruecksichtigen Sie das bei Ihrem Artikel.

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...

Klar ist,

Das man mit Epilepsie keine Waffe fuehren kann, da im Anfallsfalle Menschen sterben koennen.

...

NEIN!

Klar ist, dass mit Epilepsie eine Entscheidung über die waffenrechtliche persönliche Eignung nach § 6 WaffG i.d.R. mit Hilfe eines Gutachtens gem. § 4 AWaffV zutreffen sein wird. Denn eine Entscheidung zu § 6 WaffG ist immer eine Einzelfallentscheidung und ist so individuell zu behandeln wie auch die Formen der jeweiligen konkreten Erkrankungen und Lebensumstände der einzelnen Erkankten sind.

Euer

Mausebaer

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NEIN!

Klar ist, dass mit Epilepsie eine Entscheidung über die waffenrechtliche persönliche Eignung nach § 6 WaffG i.d.R. mit Hilfe eines Gutachtens gem. § 4 AWaffV zutreffen sein wird. Denn eine Entscheidung zu § 6 WaffG ist immer eine Einzelfallentscheidung und ist so individuell zu behandeln wie auch die Formen der jeweiligen konkreten Erkrankungen und Lebensumstände der einzelnen Erkankten sind.

Euer

Mausebaer

...in jedem Gutachten wird aber stehen, das ein erneuter Anfall auch dann nicht auszuschliessen ist, wenn man bereits Jahre anfallsfrei gewesen ist. Das man andere Dinge, wie z. B. Autofahren, darf, wird in einen Gutachten nicht gegengerechnet, weil der Kern der Pruefung bleibt: Ist es moeglich, dass er beim Fuehren/Schiessen einen Anfall bekommt, der zur unbeabsichtigten Schussabgabe fuehrt.

So wird es lauten und kein Gutachter wird das verneinen.

Das diskriminiert auch nicht den Betroffenen oder nimmt ihm seine Rechte, aber es gibt nun mal koerperliche Einschraenkungen, die der Gewalt ueber Waffen entgegen stehen.

Ich verweise nochmal auf den trolligen Hintergrund und der bereits gefuehrten Diskussion in WuH.

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...in jedem Gutachten wird aber stehen, das ein erneuter Anfall auch dann nicht auszuschliessen ist, wenn man bereits Jahre anfallsfrei gewesen ist. Das man andere Dinge, wie z. B. Autofahren, darf, wird in einen Gutachten nicht gegengerechnet, weil der Kern der Pruefung bleibt: Ist es moeglich, dass er beim Fuehren/Schiessen einen Anfall bekommt, der zur unbeabsichtigten Schussabgabe fuehrt.

Speziell Epilepsie als KO-Erkrankung darzustellen ist aber nicht medizinisch fundiert. Insofern wäre ich der Meinung,daß man nicht hier von Laien solche Gutachten vorschreiben kann. Die Erlaubnis des Waffenbesitz zu versagen würde auch nicht verhindern, daß jemand am Schießsport teilnimmt,siehe §27.

Ganz allgemein muss jeder Schütze seiner Verantwortung gerecht werden, das betrifft neben Epilepsie genauso Herz-Kreislauf Erkrankunngen, Alkoholmißbrauch,Medikamente, Drogen,Aggressionsstörung usw. usf.

Als Maßstab kann sicher "Sportgesundheit", "Fahrtüchtigkeit", "Eignung als Maschinen-Operator" und ähnliches herangezogen werden.

Mir sind mehrere Fälle von nachlässiger Schussabgabe bekannt. In keinem Fall war eine Krankheit ursächlich. Und in jedem Fall sind lediglich kleine Sachschäden entstanden. Das liegt an der vernünftigen Organisation des Schießbetriebs, und ich behaupte, daß in der kontrollierten Umgebung eines Schießstands Schäden für Leib und Leben beim Gebrauch von Waffen ausgeschlossen werden können, solange es um "Unfälle" geht.

Niemand jedoch kann gezieltes, geplantesund kriminelles Handeln verhindern.

Es bleibt bei einer Einzelfallprüfung. Die Versicherungsstatistik zeigt auch, daß Krankheitsbedingte Schießunfälle mit Personenschaden ins Reich der Phantasie gehören. Ist ein Non-Problem.

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Ich würde da GAR NICHTS machen...

Wozu auch?

Wir reden hier über "Muskelzucken" (was auch an div. Mangelerscheinung/Ernährung liegen kann --> geh mal zum Heilpraktiker!).

Was soll da schon an Auswirkungen auf den Schießsport auftreten, außer dass dein Augenzucken dich gg.

daran hindert die 10 zu treffen und es wird ne 8 oder so !!?!?!?

Oder das Zucken einfach nur etwas nervt !!?!??

Anders wäre es natürlich wenn Schizophrenie o.ä. diagnostiziert werden würde.

Wenn die Person dann die Realität nicht mehr erfassen kann, denkt er u.U. der Nachbar wäre

ein Zombie (ok, mache sehen evtl. ja so aus^^) und erschießt ihn.

DAS wäre ein Problem, aber selbst da wäre die Frage wie die Behörde davon "Wind" bekommen sollte ???

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