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IGNORED

Nothilfe


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Wenn Du eh die Polizei am Telefon hast, kannste ja gleich fragen :)

"Tun Sie nichts! Wir sind in 30min da" :D

Aber mal im Ernst: mit der Waffe auf die Straße wirst Du nicht glücklich. Am besten (im Sinne von "Einfach" in der Nachbetrachtung) Du rufst denen zu, dass Du die Polizei informiert hast und die auf dem Weg sind (s.o.). Wenn Du sie (mit der Waffe) festnehmen willst, kannst Du Dir schon mal die Antworten zu "wo bewahren sie die Waffe regelmäßig auf?", "nehmen sie Waffe öfter mal mit auf die Straße?", "Wären Sie gerne Polizist?" ausdenken. Ob Richter, Polizei, Verteidiger oder StA -> irgendjemand stellt diese Fragen immer. Kann sein, dass diese Once-in-a-lifetime-Situation keine Folgen für Dich hat - muss aber nicht. Diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

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Aber wenn sie flüchten werden sie nie bestraft!

Das werden sie in D sowieso niemals angemessen wegen schwerer Kindheit und so...!

Bestraft wirst nur DU. Natürlich mit aller Härte, die irgendein weltfremdes Gesetz hergibt. Du gehörst schliesslich zur registrierten Minderheit der verdammungswürdigen schlafenden Amokläufer in spe und da muss man frühzeitig tätig werden zum Wohle der ach so gefährdeten Bevölkerung.

Nein, grüne Farbe ist hier nicht angebracht!

Egal was du tun würdest, alles was über 110 hinausgeht wird dich negativ treffen und muss deshalb gut abgewägt werden!

P.S. vielleicht wäre es gut, hinauszustürmen und laut "Love is in the air" zu singen. Laut Berliner Polizei wirkt sowas stark deeskalierend...

http://www.berlin.de/polizei/praevention/gewalt/

Obwohl das bei mir wahrscheinlich auch als überzogener Waffeneinsatz gewertet würde...

MfG

LWB

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Joh, und wenn es nicht bloß eine Knipse sondern das Handy ist, stehste ganz schön dumm da. So manches Handy heute hat ja gar keinen ausziehbaren Datenträger mehr und wenn, dann ist da noch viel anderes (persönliches) drauf gespeichert - was für eine Digiknipse aber auch gelten mag.

Es hatte bei mir ausdrücklich nicht nur die Speicherkarte gereicht. Aus der Erinnerung:"Ich könne ja auch Fotos im internem Speicher abgelegt haben".

Mein Handy ist heute zum Glück in der Lage, jedes Foto sofort ins Internet hochzuladen.

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Erstmal an alle die meinen ich habe nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Stellt euch einfach vor das Opfer wäre nicht der Nachbar sondern euer eigenes Kind.

Das ganze zu filmen finde ich nicht so optimal eventuell machen sie solange weiter bis er tot ist.

Auf die zulaufen mit der Kamera ohne mich wehren zu können? Dann bin ich der nächste und die Kamera wird eingesackt.

Das macht dann 2 Tote/Schwerverletzte und eine geklaute Kamera.

Der Warnschuss in den Boden war gedacht um den Typen klar zu machen das es sich um eine echte Waffe handelt. Weil mit ner Atrappe oder Softair kann jeder rumfuchteln.

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(..)

Wenn Waffe, dann sei Dir klar, dass Du sie auch einsetzen kannst/willst und zwar nicht nur um zu drohen! Und dann musst Du entschieden haben, ob Dein ggf. strafbares Handeln und die Folgen daraus, denn Zweck überwiegen.

Ich sehe es so wie CG-

Ich greife ein mit den/allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln!

Was danach kommt, ist mir in dem Moment sicherlich schnuppe-

Und danach auch? Du gibst gerade Deine Unvernunft zu.

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Und danach auch?

Beruft Er sich auf eine Gedächtnisslücke, kommt bei Politikern häufiger vor & ansonsten falls persönlich Betroffen einen " Emotionalen Blackout" ...

Ansosnten lasst dies was wäre Wenn Spielchen bleiben, es bringt NIX.

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Hi,

mal angenommen ich sehe von meinem Haus aus wie mehrere Jugendliche an einer Bushaltestelle meinen Nachbarn (alter Mann) zusammen schlagen. Die Bushaltestelle grenzt fast an mein Grundstück.

Zuerst mal die 110 anrufen ist klar.

Aber dann? Wegschauen kann ich nicht.

Pistole mitnehmen und 2 mal in den Bodenschiessen das die Jungs wissen jetzt wirds ernst?

Darf ich die Jungs Festhalten (mit Waffe bedrohen) bis die Polizei eintrifft? schliesslich sollen die Typen bestraft werden.

Und was passiert mir?

Führen ohne Erlaubnis.

Schiessen in der Öffentlichkeit.

Hörschäden der Täter.

Oder die sind vielleicht noch Traumatisiert.

Wie handelt man richtig?

1. Ist Notwehr, auch wenn man anderen hilft

2. Vor der 110 Anwalt, denn 3.

hast du mit dem Rest Recht

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Erstmal an alle die meinen ich habe nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Ich glaube nicht dass das jemand behauptet hat!

Stellt euch einfach vor das Opfer wäre nicht der Nachbar sondern euer eigenes Kind.

Der Ausgangspunkt Deiner Geschichte war aber schon anders!

Das ganze zu filmen finde ich nicht so optimal eventuell machen sie solange weiter bis er tot ist.

Auf die zulaufen mit der Kamera ohne mich wehren zu können?

Hat Deine Kamera keinen Zoom?

Das macht dann 2 Tote/Schwerverletzte und eine geklaute Kamera.

Der Warnschuss in den Boden war gedacht um den Typen klar zu machen das es sich um eine echte Waffe handelt.

Bei unbewaffneten Jugendlichen einen Schuß in den Boden?

Weil mit ner Atrappe oder Softair kann jeder rumfuchteln.

Notwehr/Nothilfe mit Waffen von Sportschützen ist nun mal in Deutschland weder ein anerkanntes Bedürfnis noch gewollt!

Es ist ja nicht mal mehr gewollt, dass Sportschützen Waffen und Munition zu Hause besitzen, allerdings ist es gesetzlich noch nicht verboten!

Wenn ich mir aber die Fahrtrichtung des Zuges im Bezug auf Waffenbesitz anschaue, kann ich schon an den Rücklichtern erkennen, welche Fahrtrichtung er einschlägt, aber noch sind die Stellwerke wohl besetzt!

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Es ist ja nicht mal mehr gewollt, dass Sportschützen Waffen und Munition zu Hause besitzen, allerdings ist es gesetzlich noch nicht verboten!

Und vor allem ist noch keinem halbwegs seriösen Innenpolitiker eine bessere Lösung eingefallen, wo sie denn ansonsten gelagert werden sollen...

Zur Situation an sich (nur meine 2 Cents; vor dem Hintergrund deutscher Realitäten und einer evtl. "Übermacht" gegnerischer Fäuste...):

1. sofort Polizei anrufen und den Fall in seiner ganzen Drastik darstellen

2. laut hinüberrufen, dass man Nr. 1 veranlasst hat und die Polizei daher im Anmarsch ist

3. sollte sich der Angriff dann gegen einen selbst wenden, d.h. die Prügler im Anmarsch sein, angemessen verhalten.

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Notwehr/Nothilfe mit Waffen von Sportschützen ist nun mal in Deutschland weder ein anerkanntes Bedürfnis noch gewollt!

Es ist ja nicht mal mehr gewollt, dass Sportschützen Waffen und Munition zu Hause besitzen, allerdings ist es gesetzlich noch nicht verboten!

Notwehr kann ja auch von der Logik kein Bedürfnisgrund darstellen. In der juristischen Ausbildung hat der Sportschütze übrigens eine Stammplatzgarantie, wenn es um §32,33,34,35 StGB.

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Und vor allem ist noch keinem halbwegs seriösen Innenpolitiker eine bessere Lösung eingefallen, wo sie denn ansonsten gelagert werden sollen...

Ich glaube auch nicht, dass eine brauchbare Lösung ernsthaft gesucht wird.

Schrottpressen und Schmelzöfen gibt es doch schon!

P.S.:

Wollte eigentlich in grün schreiben, bin mir aber nicht sicher, ob da nicht doch etwas dran sein könnte? :confused:

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Es ist ja nicht mal mehr gewollt, dass Sportschützen Waffen und Munition zu Hause besitzen, allerdings ist es gesetzlich noch nicht verboten!

Wenn ich mir aber die Fahrtrichtung des Zuges im Bezug auf Waffenbesitz anschaue, kann ich schon an den Rücklichtern erkennen, welche Fahrtrichtung er einschlägt, aber noch sind die Stellwerke wohl besetzt!

Stimmt:

«Ich finde es beschämend, dass die Politik bis heute keine wirksamen Maßnahmen gegen den Missbrauch von Schusswaffen ergriffen hat», sagte der Jurist. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Honorarprofessor für Rechtswissenschaften an der Universität Jena setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung des Waffenrechts ein...

Link

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Guude,

auch wenn es aus einer anderen Situation mündet, Notwehr ist auch durchaus dann drin wenn man selbst keinen Kratzer abbekommen hat.

Ciao

Weissblau

Wir diskutieren hier aber schon über Nothilfe mit Schusswaffen durch Sportschützen und nicht über den Einsatz eines Baseballschlägers zur Selbstverteidigung!

Wenn ich an meiner Axt zufällig vorbeilaufe, würde ich sie auch einsetzen!

Egal welches Hilfsmittel ich genutzt hätte, mit Sicherheit hätte ich sofort einen Anwalt angerufen, habe einen guten in allen meinen Telefonen gespeichert und ich denke, dass er noch vor der Polizei am Tatort sein dürfte!

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@Commergandalf

Der Einsatz einer Schusswaffe sollte wirklich das letzte bzw. aller allerletzte Mittel sein zu dem man greift. Gerade als LWB nach einem Schusswaffeneinsatz dann vor dem Richter zu stehen kann einem ganz schnell der Vorwurf gemacht werden, man hätte unverhältnismässig reagiert oder der Einsatz der Schusswaffe war in der Situation nicht gerechtfertigt gewesen usw. Solltest du wenn es blöd kommt, einen Richter vor der Nase haben der sagen wir mal nicht gerade LWB freundlich gesinnt ist, kann es zu einer Verurteilung kommen bei dennen du mit erheblichen Konsequenzen bzw. Nachteilen leben musst. Dieses Risiko muss dir einfach bewusst sein und ob du dieses Risiko tragen oder nicht tragen willst, musst du nur für dich selber entscheiden.

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Dieses Risiko muss dir einfach bewusst sein und ob du dieses Risiko tragen oder nicht tragen willst, musst du nur für dich selber entscheiden.

Ja, und das ist eine durchaus abgestufte, von der Situation abhängige Entscheidung.

Wenn ich ganz konkret und unmittelbar die Drohung vor mir hätte, mein Leben zu verlieren oder den Rest meines Lebens körperbehindert zu verbringen,

würde mir die Entscheidung allerdings nicht sonderlich schwer fallen. Und die lässt sich dann durchaus auch juristisch gut begründen.

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ZITAT(A-9 @ 25.04.2012 - 12:14) *

Ich sehe es so wie CG-

Ich greife ein mit den/allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln!

Was danach kommt, ist mir in dem Moment sicherlich schnuppe-

Und danach auch? Du gibst gerade Deine Unvernunft zu.

Wieso gebe ich mein Unvernunft zu? In dem Moment ist mir das (Risiko anschliessend bestraft zu werden) schnuppe.

Danach ebenso. Für mich ist wichtiger gehandelt zu haben und einer Person in Gefahr geholfen zu haben als tatenlos zuzusehen.

Wir reden hier in dem konkreten Fall doch von einem alten Man der von Rowdies vermöbelt wird.

Selbstverständlich greife ich da ein! Ob ich dazu eine Waffe brauche,weiss ich nicht- Trotzdem greife ich ein und bringe mich wissentlich evtl. in Gefahr.

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Trifft denn hier nicht der entschuldigende Notstand ein ?

Auszug aus der Sachkundeprüfung:

Der entschuldigende Notstand ist ein Schuldausschließungsgrund. Dieser Schuldaus-

schließungsgrund beruht auf der Überlegung, dass es Notsituationen gibt, in denen es für den

Täter nicht zumutbar ist, sich gesetzmäßig zu verhalten. Der entschuldigende Notstand ist

gekennzeichnet durch die "Gleichwertigkeit der Güter". Eine Güterabwägung gem. § 34 StGB

wird nicht verlangt.

Beispiel: Die Tötung eines Menschen wird hierdurch "entschuldigt", wenn dies die einzige

Möglichkeit ist, um das eigene Leben, das eines Angehörigen oder einer anderen nahestehen-

den Person zu retten.

Ich denke dies gibt die rechtliche Grundlage nachdem die Polizei informiert wurde mit der Waffe einzuschreiten oder sehe ich das falsch?

Markus

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