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IGNORED

Nothilfe


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

mal angenommen ich sehe von meinem Haus aus wie mehrere Jugendliche an einer Bushaltestelle meinen Nachbarn (alter Mann) zusammen schlagen. Die Bushaltestelle grenzt fast an mein Grundstück.

Zuerst mal die 110 anrufen ist klar.

Aber dann? Wegschauen kann ich nicht.

Pistole mitnehmen und 2 mal in den Bodenschiessen das die Jungs wissen jetzt wirds ernst?

Darf ich die Jungs Festhalten (mit Waffe bedrohen) bis die Polizei eintrifft? schliesslich sollen die Typen bestraft werden.

Und was passiert mir?

Führen ohne Erlaubnis.

Schiessen in der Öffentlichkeit.

Hörschäden der Täter.

Oder die sind vielleicht noch Traumatisiert.

Wie handelt man richtig?

Geschrieben

Willst Du in die Zeitung?

Hi,

mal angenommen ich sehe von meinem Haus aus wie mehrere Jugendliche an einer Bushaltestelle meinen Nachbarn (alter Mann) zusammen schlagen. Die Bushaltestelle grenzt fast an mein Grundstück.

Zuerst mal die 110 anrufen ist klar.

Aber dann? Wegschauen kann ich nicht.

Pistole mitnehmen und 2 mal in den Bodenschiessen das die Jungs wissen jetzt wirds ernst?

Darf ich die Jungs Festhalten (mit Waffe bedrohen) bis die Polizei eintrifft? schliesslich sollen die Typen bestraft werden.

Und was passiert mir?

Führen ohne Erlaubnis.

Schiessen in der Öffentlichkeit.

Hörschäden der Täter.

Oder die sind vielleicht noch Traumatisiert.

Wie handelt man richtig?

Geschrieben

Freier Blick auf die Bushaltestelle? Fenster auf und Kaschi durchreißen und brüllen das sie Land gewinnen sollen. Evtl. für den Fall eine Flüstertüte(Megafon) anschaffen.

^_^ Ok nicht 100% ernst gemeint.

Geschrieben

Du kommst so und so in die Zeitung.

Wenn du den Gangstern mit deiner Waffe in der Hand erklärst das das was sie gerade machen

nicht gut ist ---> Bedrohung--->Staatsanwalt

Wenn du in den Boden oder in die Luft schiesst---> schiessen ohne Erlaubnis--->Staatsanwalt

Wenn du wegschaust, der alte Mann im KKH liegt und er dich beim

wegschauen gesehen hat---> unterlassene Hilfeleistung --->Staatsanwalt

Dank unserer Diktatur in der Täter mehr geschützt werden als Opfer hat man als Legalwaffenbesitzer keine Wahl in diesem Fall.

Wenn dann die Täter noch jugendliche Migranten sind dann springt auf den Zug auch noch die Frau Roth auf und erklärt dich ganz schnell mal zum Nazi der hier Faustrecht übt.

Und das sollte jetzt absichtlich NICHT in Grün geschrieben sein.

Bereits vor zwanzig Jahren wurde ein Freund von mir zu Schmerzensgeld verurteilt weil er zwei Migranten leicht vermöbelt hat die seine Freundin tätlich angingen. Er sagte Nothilfe, der Richter sagte mehr als den Finger heben und schlichtend dazwischen gehen ist nicht drin.

Geschrieben

vielleicht könnt ihr mal aufhören, diese phantasiegeschichten im forum zu posten und danach zu diskutieren - kein wunder, dass regelmäßig von außen der eindruck entsteht, unter den legalwaffenbesitzern tummeln sich gescheiterte hilfssheriffs, die ihre waffen nicht im zusammenhang mit der ausübung des sports oder der jagd, sondern aus "anderen gründen" besitzen möchten.

aber um deine frage sinnvoll zu beantworten: da du offenbar in einer region wohnst, in der die bedrohung deiner nachbarn und umgebung allgegenwärtig ist, ist die richtige lösung für dich eine kombination aus bewegungsmeldern und aufzeichnenden kameras. die machen es auch nicht erforderlich ständig mit der geladenen waffe am fenster zu sitzen oder sie durch den vorgarten zu schleppen. trotzdem garantiert sie bei entsprechender qualität eine weitgehende beweissichere aufzeichnung der sich ständig in deinem umfeld zutragenden verbrechen die identifizierung der täter. sogar in deiner abwesenheit und ruhezeit - toll was?

nebenbei: bei einem eingreifen von dir leistest du zwar hilfe in der not, aber dein handeln (zur abwehr des angriffs auf deinen nachbarn) ist NOTWEHR. festhalten der täter (über die jedermannsrechte hinaus) ist nicht. es sei denn du hast beispielsweise als polizeivollzugsbeamter die möglichkeit dich in dienst zu versetzen und somit andere rechte (alllerdings auch pflichten) als die eines normalen bürgers in anspruch zu nehmen. du hast also keine weitergehenden rechte als jeder andere bürger.

vote for close !

Geschrieben

Wenn man jetzt gemein wäre, und/oder ein Winkeladvokat, könnte man sagen, daß sich aus den mannigfaltigen Möglichkeiten, im Falle des eigenen Eingreifens strafverfolgt zu werden, eine Notstandssituation ergeben hat, aus der die unterlassene Hilfeleistung resultiert.

Geschrieben
Nö in die Zeitung will ich nicht. Aber wenn sie flüchten werden sie nie bestraft!

Und wenn schon. Wichtig ist, sich auf das Opfer zu konzentrieren. Wenn die abhauen, ist das Opfer aus der Situation raus und das hat Priorität.

bye knight

Geschrieben
aber um deine frage sinnvoll zu beantworten: da du offenbar in einer region wohnst, in der die bedrohung deiner nachbarn und umgebung allgegenwärtig ist, ist die richtige lösung für dich eine kombination aus bewegungsmeldern und aufzeichnenden kameras. die machen es auch nicht erforderlich ständig mit der geladenen waffe am fenster zu sitzen oder sie durch den vorgarten zu schleppen. trotzdem garantiert sie bei entsprechender qualität eine weitgehende beweissichere aufzeichnung der sich ständig in deinem umfeld zutragenden verbrechen die identifizierung der täter. sogar in deiner abwesenheit und ruhezeit - toll was?

Sobald die Kamera "öffentlichen Raum" erfasst und du entsprechende Bilder als Beweis vorlegst kannst du mit einem "netten" Besuch vom Datenschutzbeauftragten rechnen! <_<

Geschrieben

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die rechtsfindung

§ 127.

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

§ 32

Notwehr.

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 323c

Unterlassene Hilfeleistung.

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen.

1. 110 wählen und den Sachverhalt schildern und mitteilen, dass man Legalwaffenbesitzer ist und das Opfer, mit der Waffe in der Hand, aus der Notlage befreien wird.

Wird seitens der Polizei ein entgegenstehender Wille geäußert, evtl. Fotos fertigen und laut den Tätern mitteilen, dass die Polizei verständigt ist.

Sollte das immer noch nicht ausreichen, hätte ich persönlich kein Problem damit, mit der Waffe in der Hand, dem Opfer zu Hilfe zu kommen. Das martialische Auftreten reicht in der Regel aus, den Angriff gegen den Rentner abzuwehren.

Geschrieben

Ich denke Du hast viele Möglichkeiten... eine Waffe präsentieren oder sogar Warnschüsse abgeben gehört nicht dazu. Da bekommst Du so oder so enormen Ärger.

Willkommen in Deutschland: Dabei zusehen wie der Mann totgeprügelt wird, und dann ein guter Zeuge sein, das ist was man von Dir verlangt. Mehr gestattet man Dir nicht.

Geschrieben
Hi,

mal angenommen ich sehe von meinem Haus aus wie mehrere Jugendliche an einer Bushaltestelle meinen Nachbarn (alter Mann) zusammen schlagen. Die Bushaltestelle grenzt fast an mein Grundstück.

Zuerst mal die 110 anrufen ist klar.

Aber dann? Wegschauen kann ich nicht.

Pistole mitnehmen und 2 mal in den Bodenschiessen das die Jungs wissen jetzt wirds ernst?

Darf ich die Jungs Festhalten (mit Waffe bedrohen) bis die Polizei eintrifft? schliesslich sollen die Typen bestraft werden.

Und was passiert mir?

Führen ohne Erlaubnis.

Schiessen in der Öffentlichkeit.

Hörschäden der Täter.

Oder die sind vielleicht noch Traumatisiert.

Wie handelt man richtig?

Hallo?

Geht es noch?? :gaga:

Verhalte Dich so, wie jeder Andere der keine Waffe hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Schreib doch so etwas unter deinem realen Namen, dann wird Dir von behördlicher Seite weiter geholfen!!!

Schönen Tag noch.

Geschrieben
Wie handelt man richtig?

Es gibt doch auch andere Mittel, wie Pfefferspray oder Schlagstock.

Was ist, wenn du in den Boden schießt und die Angreifer sind unbeindruckt weil besoffen

und gehen auf dich los. Was wäre dann der nächste Schritt?

Wenn das Leben meines Nachbarn in Gefahr ist würde ich auch alles Nötige tun um

ihm zu helfen. Ob man dann in letzter Konsequenz eine WBK verliert wäre dann weniger wichtig.

Geschrieben
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die rechtsfindung

Richtig!

Fiktive Falldarstellungen sind auch nicht wirklich hilfreich!

Wer will denn auf der Schnelle erkennen wer Freund oder Feind ist?

Der Rentner könnte doch auch z.B. ein frisch gestellter Räuber oder Sexualstraftäter sein!

Das martialische Auftreten reicht in der Regel aus, den Angriff gegen den Rentner abzuwehren.

Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ein bewaffneter Zivilist am Tatort bei den eintreffenden Streifenwagen Irritationen auslösen könnte!

Notruf wählen und sich an die dort getroffenen Anordnungen halten, filmen, im Abstand in Fluchtrichtung folgen und Fluchtrichtung melden.

Held spielen kann auch ins Auge gehen, vor allen Dingen bewaffnet unbewaffneten Jugendlichen gegenüber treten?

Also ich bekomme meinen Schrank nicht so schnell auf!

Geschrieben

War irgendwann mal in den 80ern oder frühen 90ern:

Bekannter aus'm Schützenverein geht gerade vom Vereinsheim zu seinem Parkplatz, führt eine Pistole, da Waffenscheininhaber.

Kommt an einem Pärchen vorbei, Mann verdrischt Frau gerade gotterbärmlich. Er überlegt natürlich, ob er dazwischengehen soll, evtl., um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen, mit gezogener Kanone.

Er hat sich DAGEGEN entschieden, im Rückblick betrachtet, glücklicherweise. Er ist nur "verbal dazwischengegangen".

Irgendwie (Handys gab es ja damals noch nicht) hat er unsere uniformierten Kumpels angerufen.

Tja und irgendwann, als er einige Zeit später eine Aussage zu dem Vorfall machen sollte, da hatten sich die damaligen Streithähne wieder versöhnt (Pack schlägt sich, Pack verträgt sich) und haben dann ihn, den Streitschlichter, als Agressor, der sich bei einer angeregten Diskussion eingemischt hat, dargestellt.

Und vor diesem Hintergrund male man sich nun aus, was passiert wäre, wenn er seine Kanone bei dem Vorfall gezogen hätte ...

Grüße

Iggy

Geschrieben
Verhalte Dich so, wie jeder Andere der keine Waffe hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!

hallo

und das ist wie?

notruf anrufen und sicherheitshalber vom fenster wegbleiben, man koennte ja spaeter zeugenaussagen abgeben muessen?

ich gebe zu dass ich mich dabei ertappe drueber nachzudenken ob das schicksal und der zufall ned evt doch mal wollen dass genau du der fiktive alte mann bist der im fiktiven fall des threaderstellers vom geschilderten tatbestand fiktiv betroffen ist

ganz fiktiv natuerlich ....

PS:

ich selber wuerde eine waffe nur zeigen wenn ich sicher bin sie auch verwenden zu wollen

das ist im geschilderten anlassfall vermutlich nicht der fall

Geschrieben
Tja und irgendwann, als er einige Zeit später eine Aussage zu dem Vorfall machen sollte, da hatten sich die damaligen Streithähne wieder versöhnt (Pack schlägt sich, Pack verträgt sich) und haben dann ihn, den Streitschlichter, als Agressor, der sich bei einer angeregten Diskussion eingemischt hat, dargestellt.

Grüße

Iggy

Da braucht man gar nicht so weit zurück schauen, es ist nach wie vor ein alltäglicher Vorgang!

Geschrieben

Mit Camkorder im Anschlag auf die Situation zugehen, dabei immer auf dem eigenem Gundstück bleiben.

Laut rufen, du hast die Polizei gerufen und sie sollen aufhören. Immer schön mit der Kamera draufhalten.

Wenn die dann dein Grundstück betreten wirst du dich zu wehren wissen, Kamera aber laufen lassen!

Aufnahme dann möglichst vor dem Eintreffen der Polizei kopieren, z.B. privater Upload zu Youtube, geht oft schon von der Kamera aus.

Geschrieben
Also ich bekomme meinen Schrank nicht so schnell auf!

Das geht oft schneller als beim Notruf jemanden zu erreichen.

Und je nach Örtlichkeit kann es dann noch dauern, bis auch jemand eintrifft.

So lange zusehen und mitfilmen?

Geschrieben
Aufnahme dann möglichst vor dem Eintreffen der Polizei kopieren, z.B. privater Upload zu Youtube, geht oft schon von der Kamera aus.

Und warum nicht auf einen Datenträger kopieren und der Polizei übergeben?

Es wird Dir auch entsprechender Ersatz geliefert, wird nur leider manchmal vergessen.

Geschrieben
Das geht oft schneller als beim Notruf jemanden zu erreichen.

Und je nach Örtlichkeit kann es dann noch dauern, bis auch jemand eintrifft.

So lange zusehen und mitfilmen?

Tja, das ist so mit fiktiven Geschichten, da gibt es nun einmal alle Möglichkeiten!

Geschrieben
Und warum nicht auf einen Datenträger kopieren und der Polizei übergeben?

Es wird Dir auch entsprechender Ersatz geliefert, wird nur leider manchmal vergessen.

Aus eigener Erfahrung (noch aus Berlin):

Die komplette Kamera (incl. Datenträger) wird "zur Beweissicherung" eingesackt.

Erinnert mich immer an Beschlagnahmen, wo dann Monitore rausgetragen werden.

Wenn Du sie dann irgendwann wieder bekommst ist das Aufgenommene auch nicht mehr vorhanden (ebenfalls eigene Erfahrungen aus Berlin).

Lieber einmal den Film komplett und ungeschnitten haben, damit der eigene Anwalt alles sehen kann.

Geschrieben
Die komplette Kamera (incl. Datenträger) wird "zur Beweissicherung" eingesackt.

Joh, und wenn es nicht bloß eine Knipse sondern das Handy ist, stehste ganz schön dumm da. So manches Handy heute hat ja gar keinen ausziehbaren Datenträger mehr und wenn, dann ist da noch viel anderes (persönliches) drauf gespeichert - was für eine Digiknipse aber auch gelten mag.

bye knight

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