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IGNORED

Hausdurchsuchung bei LWB wegen Luftgewehrschütze


thomas9

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ist meinem Schützenkollegen gestern passiert:

Ostermontag sitzt mein Schützenkollege mit der Familie gemütlich zu Hause zusammen.

Da klingelt es an der Tür, Polizei - Hausdurchsuchung mit Verweiss auf Gefahr im Verzug.

Das Haus wird durchsucht und alle LWB im Haus (Er, Frau und Tochter, alle mit eigener WBK) müssen die Waffenschränke öffnen.

WBK´s, Waffen, Munition und Aufbewahrung wird kontrolliert. Gesucht wird aber ein Luftgewehr.

Die Polizei erklärt meinem verdutzten Kollegen, das in der Nachbarschaft jemand mit einem Luftgewehr

auf einen Passanten geschossen hat. Der Passant wurde am Hals getroffen.

Sie kämen zuerst zu ihm, weil er/sie Legalwaffenbesitzer seien. Deswegen würde sein Haus als erstes durchsucht.

Erst dannach wurde das Nachbarhaus durchsucht.

Am Ende wurde der Luftgewehrschütze nicht ermittelt. Bei meinem Kollegen war alles OK

und es blieb eine erschrockene Verwandschaft zurück. Von den Nachbarn, die das mitbekommen haben, erst gar nicht zu sprechen.

So schnell kommt man zu einer Hausdurchsuchung. Erschreckend finde ich die Tatsache, das der Legalwaffenbesitz abgefragt wurde

und die Polizei sich als erstes auf diesen stürzte. Das ist meiner Meinung nach völlig aus dem Zusammenhang gerissen und kann doch

die Ermittlungen nicht voran bringen, oder? Ein Luftgewehr kann schließlich jeder ab 18 Jahren erwerben.

Ich frage mich aus welchen Daten die Polizeibeamten sofort ersehen konnten, wer Legalwaffenbesitzer in der Straße ist.

Bei uns werden Waffenangelegenheiten von der Kreispolizeibehörde bearbeitet.

Aber haben die Polizeiwachen und Streifen auf diese Daten sofort Zugriff (es war immerhin Ostermontag)?

Ich bin mal gespannt, was alles auf uns LWB zukommt, wenn das Waffenzentralregister online ist.

Gruß

Thomas

Geschrieben

Hossa,

wieso sollte die Polizei nicht auf die Daten zurückgreifen können, wenn Sie sie verwaltet.

Was viel abstruser ist, ist die (un)Logik bei einem LWB nach einer freien Waffe zu suchen mit der Passanten beschossen worden sind. Das ist strange...... Es kommt ja jeder Volljährige als Täter in Frage.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
Ich frage mich aus welchen Daten die Polizeibeamten sofort ersehen konnten, wer Legalwaffenbesitzer in der Straße ist.

Bei uns werden Waffenangelegenheiten von der Kreispolizeibehörde bearbeitet.

Aber haben die Polizeiwachen und Streifen auf diese Daten sofort Zugriff (es war immerhin Ostermontag)?

Unaghängig von der Ausgangslage, ja, die Polizeiwache sieht bei der Personenabfrage, ob jemand LWB ist.

Hier, an meinem Ort, erscheint im Datensatz ein Pistolenemblem und wenn eine Berechtigung nach §27 vorliegt ein Explosionszeichen.

Geschrieben

Diese Kausalität ist das Bedenkliche. Irgend ein Vollpfosten ballert in der Gegend herum und *ZACK* ordnet der zuständige Staatsanwalt eine Durchsuchung wegen "Gefahr im Verzug" beim nächsten in der Nähe wohnenden behördlich registrierten Waffenbesitzer an. Ist jetzt schon äußerst fragwürdig, mit dem Waffenregister, wenn Hinz, Kunz, Krethi und Plethi drauf zugreifen können noch viel interessanter. Bringt der GEZ Schnüffler dann gleich ein SEK mit?

Geschrieben

Das klingt, als wäre es wenigstens eine Petitionsbeschwerde wert, wenn den Betroffenen das keinen Gang zum Anwalt rechtfertigt. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Sofern nicht (mindestens) konkrete Anhaltspunkte dahingehend vorlagen, dass die Schüsse vom Grundstück des Betroffenen abgegeben wurden evident rechtswidrig, da nicht auf (begründetem) Verdacht beruhend, sondern auf bloßen Vermutungen.

Erbärmlich. Also auf dem schnellsten Wege zum RA des geringsten Misstrauens.

Geschrieben

Was wäre den wenn der Kollege zu seinen Feuerwaffen auch wie bei vielen Üblich ein LG oder gar mehrere gehabt hätte?

Läßt sich so ein abgefeuertes deformiertes Diabolo in 4,5mm eigentlich noch einwandfrei einer Waffe zuordnen?

Geschrieben

Nur der Umstand das in dieser Wohngegend mit einem LG herum geschossen wurde (ohne weitere Zeugenhinweise auf den Standort des Schützen o.ä.), erscheint mir als Durchsuchungsgrund sehr dünn. Und zwar sowohl bei den LWB als auch beim Nachbarhaus.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

Geschrieben

Das ist ja ungeheuerlich!

Da würde ich sofort beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog § 98 II 2 StPO stellen. Der Betroffene hat ein berechtigtes Interesse daran, dass festgestellt wird, dass allein das Innehaben einer waffenrechtlichen Erlaubnis ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein Freibrief dafür ist, seine Wohnung jederzeit zu durchsuchen, nur weil es in der Umgebung eine Straftat mit Waffenbezug gegeben hat.

Geschrieben

In NRW, ohje ohje. Diese Vorgehensweise ist wirklich erschreckend. Steht aber für die Art und Weise in welche uns einige

Regierungsverantwortliche in der Öffentlichkeit darstellen. Und auch in der Judikative und Executive gibt es leider einige die das dann gerne in die Tat umsetzen, fühlen sie doch teilweise die Zustimmung ihrer Vorgsetzten.

Geschrieben

Genau aus dem Grund wäre es für den betroffenen wichtig, rechtliche Schritte zu wählen und das bei Erfolg auch entsprechend zu publizieren. Und wenn man sich nur an DWJ, Caliber und Visier wendet.

Sonst reisst da in Zukunft möglicherweise noch etwas ein.

Ich wohne 400 m von einer Tankstelle weg, die schon mehrmals überfallen wurde, und habe keine Lust jedes Mal Besuch von der Polizei zu bekommen, nur weil ich als LWB in einem entsprechenden Register vermerkt bin!

Geschrieben

Zum Anwalt wird er nicht gehen. Auch wenn er das meiner Meinung nach machen sollte.

Er ist Selbstständig und hat soviel um die Ohren das ihm dafür die Zeit und vor allem die Nerven fehlen.

Ich habe nochmal nachgefragt. Die Polizei sagte es kämen sein Haus, das Nachbarhaus, und der Balkon eines dritten Hauses als "Tatort" in Frage.

Dazu noch ein oberhalb der Häuser gelegende Bahndamm mit Eisenbahnbrücke (Mein Favorit).

Der Luftgewehrschütze hatte am späten Nachmittag zum zweiten mal geschossen.

Da rückte die Polizei nochmal an. Allerdings wieder ohne Feststellung, dafür hat man beim zweiten Einsatz die Anwohner in Ruhe gelassen.

Ob die Beamten die Herausgabe des gesuchten Gegenstandes an der Tür gefordert haben, weiss ich nicht. Werde ihn aber mal fragen.

Gruß

Thomas

Geschrieben
Bei einer Hausdurchsuchung müssen sie zeusrt mal um Herausgabe des gesuchten Gegenstandes bitten.

Haben sie das gemacht?

Wo bitte soll denn das stehen? In der StPO in der die Durchsuchung von Personen und Sachen geregelt ist, steht das jedenfalls nicht drin!

§102 StPO:

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Was allerdings wirklich bedenklich ist: Ob man wegen der Tatsache das man Legalwaffenbesitzer ist eine Täter - oder Verdächtigeneigenschaft ableiten kann. Der Besitz legaler Waffen in der Nähe eines Tatortes reicht m.E. nicht aus um jemanden zum Tatverdächtigen zu machen.

Also ich würde bei so einem Vorgang den Weg zum Rechtsanwalt machen und dort die Maßnahme überprüfen lassen.

Geschrieben
Unaghängig von der Ausgangslage, ja, die Polizeiwache sieht bei der Personenabfrage, ob jemand LWB ist.

Das gilt aber nicht für jedes Bundesland!

Ich halte diesen Sachverhalt schon für............................., naja, nichts ist unmöglich, aber wenn das so stimmen sollte, schlägt es dem Fass den Boden aus! :icon13:

Ich denke mal eher dass ein Nachbar einen Verdacht in diese Richtung gelenkt haben könnte

Kommt aber auf jeden Fall in meine Sammlung!

Geschrieben
Das gilt aber nicht für jedes Bundesland!

Diese Einschränkung wird sich mit Nationalem Waffenregister erledigen.

Das Stigma besteht, wird perfektioniert und die Frage nach dem Sicherheitsgewinn gegenüber Nicht-LWB konnte mir auch nicht ausreichend beantwortet werden. :angry2:

Geschrieben

Und was passiert mit Sportschützen die in nem "Problemviertel" wohnen

wo jedes WE irgendwelche Halbstarken mit LG´s ,SSW´s usw. Mist bauen!?

Die können dann schon die Haustüre ausbauen damit die Polizei gleich durch gehen kann

wenn mal wieder was ist oder was!?

Man stelle sich nur mal vor der Nachbar begeht n Raub o.ä. und wird von Zeugen gesehn wie er im selben Haus

verschindet in dem ein Sportschütze wohnt.

Geschrieben
Und was passiert mit Sportschützen die in nem "Problemviertel" wohnen

wo jedes WE irgendwelche Halbstarken mit LG´s ,SSW´s usw. Mist bauen!?

Die können dann schon die Haustüre ausbauen damit die Polizei gleich durch gehen kann

wenn mal wieder was ist oder was!?

Man stelle sich nur mal vor der Nachbar begeht n Raub o.ä. und wird von Zeugen gesehn wie er im selben Haus

verschindet in dem ein Sportschütze wohnt.

Was wäre dann gegen eine HD einzuwenden? Hinreichende Indizien wären doch gegeben.

Geschrieben
Bei einer Hausdurchsuchung müssen sie zeusrt mal um Herausgabe des gesuchten Gegenstandes bitten.

Haben sie das gemacht?

Ein Durchsuchungsbeschluß kann vom Wohnungsinhaber abgewendet werden, wenn im Durchsuchungsbeschluß explizit ein benannter Gegenstand gesucht wird und dieser freiwillig ausgehändigt wird.

Je nach Formulierung hast Du keine Chance.

Geschrieben

Hallo!

Wie war das mit dem Grundgesetz: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

Ich würde sagen das daß schon diskriminierend ist und man den LWB vor dem Gesetz unter Generalverdacht stellt.

Was ist nur aus unserem Gesetz und dem Grundgesetz geworden, darf sich da mittlerweile jeder drüber hinwegsetzen?

Wie höre ich gerade im Fersehen, Schwerverbrecher dürfen schon nach 5 Jahren in Hafturlaub, ein SCHLAG ins Gesicht für jedes Opfer, naja, wenn unsere Politiker die größten Verbrecher sind, muß man als Politiker schon mal vorarbeiten falls man selber mal rein muß.

Ciao,

Hunter

Geschrieben
Ein Durchsuchungsbeschluß kann vom Wohnungsinhaber abgewendet werden, wenn im Durchsuchungsbeschluß explizit ein benannter Gegenstand gesucht wird und dieser freiwillig ausgehändigt wird.

Je nach Formulierung hast Du keine Chance.

Wird schwierig, wenn man gar nicht im Besitz eines entsprechenden Gegenstandes ist ...

... ich für meinen Teil möchte nicht falsch verdächtigt werden :confused:

wünsche dies auch keinem - was daraus werden kann hat man ja neulich erst gesehen

Geschrieben
Wie war das mit dem Grundgesetz: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ...

Hallo Hunter67,

Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher ..." Ist wohl leider so.

Gruß RNehring

Geschrieben
Hallo!

Wie war das mit dem Grundgesetz: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

...

VOR dem Gesetz sind alle Menschen gleich (Art. 3 Abs. 1 GG), aber nicht NACH dem Gesetz. :teu38:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Hier Berichte der lokalen Presse:

http://www.come-on.de/nachrichten/maerkisc...er-2271674.html

http://www.derwesten.de/staedte/luedensche...-id6544118.html

Den LWB Hintergrund wird in den Presseberichten nicht erwähnt.

Auch wenn einige hier Zweifeln mögen, die Ereignisse bei meinem Schützenkollegen in Bezug auf die Hausdurchsuchung waren genauso wie Eingangs geschrieben.

Die Polizei hätte das Haus des Kameraden sicher auch durchsucht, wenn er kein LWB gewesen wäre.

Aber bei der Aktion haben die Beamten einen großen Teil ihrer Ermittlungen auf die legalen Waffen im Haus verwendet, inkl. Abgleich der WBK´s und Seriennummern der Waffen,

obwohl von vorneherein ein Luftgewehr gesucht wurde.

Gruß

Thomas

Geschrieben

Normalerweise muss ich ja bei einem Durchsuchungsbeschluss (Befehl? Wie auch immer…) den Ordnungshüter auch nicht sofort in die Wohnung lassen sondern habe in diesem Fall das Recht, erst einmal meinen Rechtsbeistand zu konsultieren und im Zweifelsfall hinzu zuziehen. Wenn alles rechtens ist (mit dem Durchsuchungsbeschluss) kann ich damit zwar die Durchsuchung nicht vermeiden, aber durchaus hinauszögern und habe dann einen Juristen dabei, der bei jeder „Kleinigkeit“ darauf achtet, ob es seine Richtigkeit hat.

Ich selbst bin ja schließlich kein Jurist und kann gar nicht beurteilen, ob alles seine Ordnung hat.

Wie ist es aber nun bei einer Durchsuchung in Verbindung mit Gefahr im Verzug (Welche Gefahr soll da eigentlich im Verzug gewesen sein? Die Tat war doch schon begangen?!). Muss ich die Polizisten dann sofort hinein lassen? Was passiert wenn ich die Ansage mache, erst einmal meinen Anwalt anzurufen und solange die Damen und Herren vor der Tür sitzen lasse?

Dass das Ganze eine bodenlose Frechheit ist, ist wohl außer Frage. So wenig Zeit könnte ich gar nicht haben, um danach nicht meine Rechtschutz auszuschöpfen…

Geschrieben
... Was passiert wenn ich die Ansage mache, erst einmal meinen Anwalt anzurufen und solange die Damen und Herren vor der Tür sitzen lasse?

Hallo Wodan,

na ich könnte mir vorstellen, dass man dann ganz schnell die netten Herren vom SEK anrücken lassen würde. Deine Tür würde danach bestimmt etwas "verziert" sein.

Ich rechne in diesem Land mittlerweile mit allem.

Gruß RNehring

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