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IGNORED

Voreintrag ohne Gültigkeitsdauer


WolfK33

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

habe über eGun eine KW verkauft und jetzt vom Käufer eine beglaubigte Kopie der WBK bekommen.

Ist seine erste WBK, nur ein Eintrag, nämlich der Voreintrag für die Pistole. Der ließ mich jetzt etwas stutzen, denn in der Spalte "Berechtigt zum Erwerb" ist nur ein Dienstsiegel, jedoch kein Datum eingetragen. Nu kam der Postbote natürlich zeitgleich mit dem Feierabend der zuständigen Behörde.

Was meint Ihr, kann ich das Ding losschicken oder lieber nochmal bei der Behörde nachfragen ?

"Witzig" ist übrigens auch unter "amtliche Eintragungen" :

"Schusswaffen dürfen nur mit Waffenschein oder bei der Jagdausübung mit Jagdschein geführt werden."

Wie kommt der arme Kerl denn nu mit seiner neuen Pistole zum Stand wenn er sie nicht "nicht zugriffs- und schussbereit" dahin führen darf ?

:gaga:;)

Geschrieben

der käufer ist jäger oder hat die waffe mit einem jagdlichen bedürfnis beantragt. jagdliches training auf dem stand ist auch abgedeckt von der formulierung.

ach ja: voreinträge verfallen nach einem jahr.

Geschrieben

Ich würde in einer unklaren Situation (und das ist hier der Fall) stets bei der Waffenbehörde rückfragen. Ein solcher Voreintrag ist jedenfalls nicht regelgerecht (ob dies bei einem Jgdschein als Bedürfnis normal ist, weiss ich allerdings auch nicht).

Und das andere, naja, ... theoretisch könnte er dies aus seiner WBK rausklagen. Ist wohl eher als Hinweis zu verstehen. Ist das son Krauteramt in der Knüste ? Klingt irgendwie so ...

Geschrieben

Hallo!

Wenn er sie "nicht zugriffs- und schussbereit" zum Stand bewegt, ist es ein Transportieren und kein Führen.

Das wiederum ist in Verbindung mit dem "bedürfnisumfassenden Zweck" erlaubnisfrei.

Somit kann man die amtliche Eintragung als "amtlich korrekt" bezeichnen.

Von wann ist der Voreintrag? Ist die Jahresfrist abgelaufen?

Viele Grüße

Axel

Geschrieben

Der Käufer ist kein Jäger sondern Sportschütze.

Daß Voreinträge nach einem Jahr verfallen ist mir bewusst, es geht darum daß in der Spalte "Berechtigt zum Erwerb

bis" kein Datum eingetragen ist .

Das Amt ist in "Wir können alles ausser wählen" BW...

edit:

Von wann der Voreintrag ist lässt sich nur "um die Ecke" nachvollziehen, da es der erste Eintrag auf einer neuen WBK ausgestellt jetzt im Februar ist. Beim Voreintrag selber steht ja kein Datum der Ausstellung.

Der andere Eintrag ist mir persönlich wurscht, aber auch Transportieren ist Führen, eben nicht zugriffs- und schussbereit...

Geschrieben
Der Käufer ist kein Jäger sondern Sportschütze.

Daß Voreinträge nach einem Jahr verfallen ist mir bewusst, es geht darum daß in der Spalte "Berechtigt zum Erwerb

bis" kein Datum eingetragen ist .

Das Amt ist in "Wir können alles ausser wählen" BW...

edit:

Von wann der Voreintrag ist lässt sich nur "um die Ecke" nachvollziehen, da es der erste Eintrag auf einer neuen WBK ausgestellt jetzt im Februar ist. Beim Voreintrag selber steht ja kein Datum der Ausstellung.

Der andere Eintrag ist mir persönlich wurscht, aber auch Transportieren ist Führen, eben nicht zugriffs- und schussbereit...

Solltes du Zweifel haben ruf doch den Sachbearbeiter von der ausstellende Behörde an,ob der Käufer sein Spielzeug ein paar Tage früher oder später hat dürfte doch nicht das Problem sein.

Geschrieben
Was meint Ihr, kann ich das Ding losschicken oder lieber nochmal bei der Behörde nachfragen ?

Da das Überlassen an einen Nicht-Berechtigten srafbar ist, lohnt sich ein Rückfrage bei der Waffenbehörde IMMER. Insofern:lass Dir Zeit und mach das mit der Behörde Schriftlich (Fax).

Der Eintrag in der WBK schränkt ja eigentlich AUCH den §12 WaffG ein. Insofern sollte Dein Käufer eine Klarstellung seiner Behörde fordern. Allerdings vermute ich hier einen Schnitzer und keine restriktive Beschränkung der Erlaubnis. Und wenn die Behörde kein Verfallsdatum einträgt,spricht das doch für Kundenorientierung.

Geschrieben
Und wenn die Behörde kein Verfallsdatum einträgt,spricht das doch für Kundenorientierung.

An sich nicht. Der Eintrag verfällt gem. §10 (1) Satz 3 WaffG ja trotzdem automatisch nach 1 Jahr.

Geschrieben
und da es wie der erste Eintrag ist, deckt der sich mit dem Ausstellungsdatum.

Also wenn die Behörde es nicht mal mehr schafft, in die Spalte ein Gültigkeitsdatum einzutragen, sondern ich mir das anhand des Austellungsdatums der WBK selber ausrechnen soll ... :peinlich:

Geschrieben

Na ja,

in meiner grünen steht beim ersten Teil auch ein Datum mit dabei...

Man könnte natürlich im vorliegenden Fall Schlussfolgerungen ziehen!

Aber da das fehlen eines Voreintrages (das Datum) zumindest ungewöhnlich ist wie wir hier sehen, würde ich persönlich zumindest mit der ausstellenden Behörde Rücksprache halten um auf der sicheren Seite zu sein!

Geschrieben
würde ich persönlich zumindest mit der ausstellenden Behörde Rücksprache halten um auf der sicheren Seite zu sein!

Allerdings bekommt man nicht bei jeder Behörde telefonisch Auskunft, von daher wäre auch zu überlegen, sich das Original der WBK zusenden zu lassen.

Geschrieben
Hallo!

Wenn er sie "nicht zugriffs- und schussbereit" zum Stand bewegt, ist es ein Transportieren und kein Führen.

Das wiederum ist in Verbindung mit dem "bedürfnisumfassenden Zweck" erlaubnisfrei.

Somit kann man die amtliche Eintragung als "amtlich korrekt" bezeichnen.

...

BLÖDSINN!!

Seufz ... zum x-ten Mal ... transportieren IST FÜHREN!

WaffG:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

...

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

...

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

Allerdings eine erlaubnisfreie Unterart des Führens:

WaffG:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

...

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

...

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Gruß

Sigges

Geschrieben

Ruf bei seiner Behörde an, frage ob alles in Ordnung ist und ggf. faxt du die Kopie mal hin. Die müssen ja nur go oder nicht go sagen und das machen die, schon aus Eigeninteresse an der Sache.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Geh auf Nummer sicher, und mach das was Makula geschrieben hat...

Am Dienstsiegel muß immer ein Datum versehen sein, da beim Erwerb "bis zum" vermerkt ist...

Oktober 2010 Voreintrag, gültig bis Oktober 2011.

Nach dem Erwerb zum Eintrag bei der Behörde gibt es wieder ein Stempel inklusive Datum.

Könnte natürlich auch sein, dass das Datum aus versehen bei der Behörde vergessen wurde...

Geschrieben

Moin,

so, habe grade angerufen, woran es genau lag hat man nicht gesagt, zeigte sich nur erst erstaunt, da müsse ja schon was stehen, und meinte dann "Ich glaub ich weiß woran des liegt, müsse mer dann nachtragge." , mein OK für den Versand habe ich bekommen.

Dann hoffe ich mal daß der Kurier jetzt zügig kommt damit ich das Ding austragen lassen und dann mit meinerseits frischem Voreintrag für eine schwerkalibrige Schnellladerwaffe shoppen gehn kann :00000733:

Geschrieben
Voreintrag für eine schwerkalibrige Schnellladerwaffe shoppen gehn kann :00000733:

Yäh !

So was richtig Böses :teufel_17: , Schwarzes, KriegswaffenAnscheinerweckendes, mit täcktickel-Zubehör ?

:icon14: Gut, daß wieder Einer gegen den Strom schwimmt.

Geschrieben

Die KW wird wohl eine Glock 19 Gen 4, die wird dann jetzt beim "Dorfbüchser" zusammen mit einem Black Label A4 "Gen2“ bestellt, vielleicht gibts ja etwas "Mengenrabatt" :rolleyes:

Also eine nicht detektierbare Keramikpistole und ein nicht waidgerechtes Black Rifle, dazu vielleicht aus Spaß an der Freude noch ein paar Hornady Zombiemax-Patronen, sollte fürs erste pöse genug sein, dann muss ich erst wieder ein paar Jahre sparen...

Geschrieben
Und da steht das Datum dann drin? Wohl nicht.

Möglicherweise, aber da ich als Überlasser verpflichtet bin, die Erwerbsberechtigung zu prüfen, kann ich, wenn ich mir das Original zusenden lasse, wenigstens weitestgehend ausschließen, dass die WBK nicht am Computer generiert wurde, sondern echt ist.

Ich hatte auch schon mal den Fall, dass die Eintragung schon so verblasst war, dass man sie auf einer Kopie nicht erkennen konnte, im Original aber gerade noch so.

Aber gut, ist ja mittlerweile auch egal, der TE hat seine Auskunft ja bekommen.

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