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IGNORED

2/6-Regelung verwirrt


Jogi79

Empfohlene Beiträge

Und ich habe dies in eienr solchen From schriftlich von meienm Sachbearbeiter.

Ob das Schreiben deines SB vor einem Gericht bestand hätte wirst du im Zweifelsfalle sehen. Denke die Masse der Sb sieht das anders, wie ich zb auch. Aber meine Sicht der Dinge ist auch nicht ausschlaggebend.....

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So mal als Info für alle wo die 2/6 Regel umgehen wollt, besorgt euch von eurem Verband eine Bestätigung, dass ihr eine bestimmte Wafffe für einen Wettkampfbraucht. In der sollte auch stehen, dass der Verband um aussetzen der 2/6 Regel bittet, dann könnt ihr mehr als nur 2 Waffen pro 6 Monate kaufen!

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Der Gestzgeber hätte besser daran getan zu schreiben innerhalb eines Kalenderjahres dürfen in der Regel vier Waffen erworben werden.

Der Gesetzgeber hätte besser daran getan den Quatsch einfach bleiben zu lassen. Ist nur Bürokratismus, ohne Nutzen und Sicherheitsgewinn.

[posted on the run]

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Kann mir mal bitte jemand denn Sinn dieser Regel erklären?

Mit dieser wichtigen und einleuchtenden Regel wird verhindert, daß subversive Elemente unter dem Deckmantel des Sportschießens riesige Waffenarsenale in kurzer Zeit anhäufen.

Also werden diese subversiven und kriminellen Elemente gezwungen, sich offensichtlich in die Illegalität zu begeben, wenn sie kurzfristig Waffen zum Umsturz der öffentlichen Ordnung brauchen.

Ich hoffe, Du bist jetzt genauso erleichtert wie ich.

Achja, man verhindert damit auch, daß Waffennarren riesige Arsenale in kurzer Zeit aufhäufen um sich unter dem Deckmantel des Sportschießens als Sammler zu betätigen.

Boah Ey, jetzt bin ich ja nochmal fast in Ehrfurcht vor unseren Gesetzgebern erstarrt.

Du musst Dir das je nach Gusto grün-ironisch einfärben.

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... Trotzdem gibt es SB's, die nach alter Methode rechnen...

Sorry, bin mehr und mehr verwirrt aber was ist die alte Methode? Nebenbei: Meine erste Waffe habe ich am 08.11.2012 und die zweite am 19.11.2012 gekauft (meine ersten Waffen). Diesen Monat ziehe ich wieder los (Yellow Boy 1866) egal ob alte oder neue Methode, 6 Monate sind rum.

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So wie Manfred schreibt ist es auch bei uns.

Ich hatte mit meiner SBine auch schon recht angeregte Gespräche. Letztenendes haben wir uns friedlich geeinigt.

Die vorletzte gekaufte Waffe muss "älter" als 6 Monate sein. Egal ob gelb oder grün.

Natürlich gibt es die angesprochenen Ausnahmen. Doch das sind Einzelfallentscheidungen.

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Mit dieser wichtigen und einleuchtenden Regel wird verhindert, daß subversive Elemente unter dem Deckmantel des Sportschießens riesige Waffenarsenale in kurzer Zeit anhäufen.

Naja, aber warum darf dann jeder mit etwas Gehirn in 14 Tagen den JS machen und dann unendlich Langwaffen und 2 KW kaufen? Wenn einer schnell Waffen haben möchte, dann wird dieser ja eher den JS machen. Ich bin nur über die Jagd zum Sports. gekommen. SS 1 Jahr warten und dann noch Verband und den ganzen Quatsch. JS 14 Tagen und alle Waffen = KW < 3" ; AR15 in 10,5"

Komische Ansichten hat der Gesetzgeber.

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... Komische Ansichten hat der Gesetzgeber.

Wo bitte steht geschrieben das Gesetze gerecht sind oder sogar Sinn machen sollen?

Da müssten sich die Macher ja vorher mit den Fakten auseinander setzten. Das wäre ja mit Arbeit verbunden.

Und das womöglich auch noch für die Waffengesetzgebung? Also Bitte.

GKBubi

(grün habe ich bewusst nicht verwendet, ich bin mir leider über den Ironieanteil nicht wirklich sicher)

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Naja, aber warum darf dann jeder mit etwas Gehirn in 14 Tagen den JS machen und dann unendlich Langwaffen und 2 KW kaufen?

... SS 1 Jahr warten und dann noch Verband und den ganzen Quatsch.

Komische Ansichten hat der Gesetzgeber.

Das verbreitet/beliebte Schlagwort von "mal-eben-schnell-in-14 T.-den-JS-machen" kommentiere ich jetzt mal nicht....

Aber unabhängig davon kann und darf man die Regelungen bei uns schon kräftig hinterfragen.

Insbesondere, warum wir in D überhaupt so einen Terz um unsere waffenrechtl. Bedürfnisregelung machen, wenn benachbarte, friedliche und zivilisierte Länder (prinzipiell die CH, nur teilweise in A, bzw. als abgemildertes Prinzip in der CZ) doch gute Erfahrungen mit anderen Systemen machen...

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Entspricht halt dem europäischen Grundgedanken. So lautet Artikel 5 der in 2008 geänderten EU-Waffenrichtlinie wie folgt:

"

Artikel 5

Unbeschadet von Artikel 3 gestatten die Mitgliedstaaten den Erwerb und den Besitz von

Feuerwaffen nur Personen, die dafür ein Bedürfnis nachweisen können und..."

Für Härtefälle gibt es ja aber durchaus auch Ausnahmegründe. So wird neben dem o.g. Beispiel mit den Erbwaffen z.B. der Erwerb der erforderlichen Grundausstattung für das Westernschießen in der Regel als solcher anerkannt.

Und nicht selten scheitern frühere Erwerbswünsche ohnehin am Geldbeutel oder der Ehefrau. :-)

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Mein SB in NRW gewährt leider keine Ausnahme von 2/6 bei der Übernahme von Waffen aus einem Nachlass durch Dritte, die nicht Erben sind. Ich denke in diesem Bereich ist man sehr der Willkür der SBs ausgesetzt. "In der Regel" ist ein dehnbarer Begriff. Das bedeutet lediglich, dass es ein Regel-Ausnahmeverhältnis gibt. Das kann von 51:49 bis 99:1 reichen.

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Der Gesetzgeber hätte besser daran getan den Quatsch einfach bleiben zu lassen. Ist nur Bürokratismus, ohne Nutzen und Sicherheitsgewinn.

[posted on the run]

Da er das nicht wollte (er hätte besser keine Begrenzung eingeführt), hätter besser daran getan, es anders als jetzt zu formulieren, um die Probleme mit der jetzigen Formulierung zu minimieren.

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Ob das Schreiben deines SB vor einem Gericht bestand hätte wirst du im Zweifelsfalle sehen. Denke die Masse der Sb sieht das anders, wie ich zb auch. Aber meine Sicht der Dinge ist auch nicht ausschlaggebend.....

Wenn der Einwand mit Begründung von Gloeckner oder carcano kommt, ist er überlegenswert. Aber eine offzielle schroftliche Antwort zu eienr schriftlichen Aufforderung zur rechtsverbindlichen Stellungnahme mit Dienstsiegel und Unterschrift ist so einfach nicht weg zu diskutieren. Gehe mal davon aus, dass der SB über seine Aufsichtsbehörde bis ins Ministerium vor seiner schriftlichen Antwort rückversichert hat.

So mal als Info für alle wo die 2/6 Regel umgehen wollt, besorgt euch von eurem Verband eine Bestätigung, dass ihr eine bestimmte Wafffe für einen Wettkampfbraucht. In der sollte auch stehen, dass der Verband um aussetzen der 2/6 Regel bittet, dann könnt ihr mehr als nur 2 Waffen pro 6 Monate kaufen!

Es geht nicht um die Umgehung der 2/6 Regel. Diese Unterstellung ist Unsinn. Es geht um die korrekte Interpretation und da ist mein Argumentation schlüssig und auf anderen Rechstgebieten genaus so.

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