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IGNORED

Kann ich, WaffG. konform,sowohl Waffen und Munitition, eigenstänig gesichert, in einem koffer transportieren


kuddel

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hallo zusammen,

möchte hier folgendes thema neu eröffnen mit folgender problemstellung:

das waffg gibt vor, waffen und munition getrennt zu transportien

ist die trenunng gegeben, wenn die munition in dem selben koffer , aber extra verschossen ist

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hallo zusammen,

möchte hier folgendes thema neu eröffnen mit folgender problemstellung:

das waffg gibt vor, waffen und munition getrennt zu transportien

Wo hast du den Unsinn her?

Achte darauf, dass die Waffe nicht (teil-)geladen und nicht zugriffsbereit ist und alles wird gut.

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Im Merkblatt vom DSB (siehe PDF) auch eindeutig beschrieben, Waffe und Mun in einem Koffer!

Hallo,

fehlt da eventuell ein "nicht" in dem DSB-Text, was übrigens auch den Hinweis auf die Diabolos verständlicher machen würde ?

Bin seit 1 Woche stolzer Besitzer der Urkunde über die bestandene Sachkundeprüfung. Uns wurde eingebläut, Waffen und Munition in jedem Fall separat je in einem abgeschlossenen Behältnis zum Schießstand zu transportieren. Die Frage eines Kursteilnehmers, ob man denn die beiden separaten Behältnisse dann wenigstens in einer großen Tasche zusammen transportieren darf, wurde dahingehend beantwortet, dass man dies besser auch nicht tue, da ein Richter dies so und so auslegen könnte.

Gruß

Camouflage

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Hallo,

1) fehlt da eventuell ein "nicht" in dem DSB-Text, was übrigens auch den Hinweis auf die Diabolos verständlicher machen würde ?

2) Bin seit 1 Woche stolzer Besitzer der Urkunde über die bestandene Sachkundeprüfung. Uns wurde eingebläut,...

1) Nein, der Hinweis auf die Diabolos dient wohl nur dazu auch dem Letzten klarzumachen, dass man dafür keinen Munitionserwebsschein braucht (also auch wirklich jeder eine angefangene Dose mit nach Huase nehmen kann)

2) Na ja, wenigsten hast für dein Geld eine Urkunde bekommen. Ansonsten stelle ich die Kenntnisse des Kenntnissvermittlers schwer in Frage und damit auch den Sinn der Veranstaltung. Wenn der mit allem so sachkundig ist, erlebst due eventuell noch den einen oder anderen Aha-Effekt.

Nur so als Erläuterung, was ich so als Koniferen schon erlebt habe:

- "Schießausbilder " der Kreisgruppe der Jägervereinigung, der erzählt in SK-Schrotpatronen wäre ein Gemisch aus Schwarz- und Nitropulver, um das Treibmittel offensiver zu machen...

- Leute die sich vor jeder nicht losgegangen Patrone fürchten, als wäre es ein Blindgänger aus dem WKII

- ein "Spezialist" der mich in einer Warteschlange bei Frankonia angeranzt hat, weil ich den Pulverkanister etwas geschüttelt habe ("Lassen Sie das, das ist Sprengstoff und kann explodieren" - wenn der Kanister sowas ermöglichen würde, wäre er als Behälter nicht zulässig)

- "Schwarzpulverprofis" die beim Laden geraucht haben (ist aber schon lange her, die werden inzwischen wahrscheinlich schon gefüttert), dafür haben sie immer streng darauf geachtet, dass keiner eine Pulverflasche verwendet ("das ist verboten")

Am Besten hilfst du dir, in dem du dir selbst ein Bild machst und dich bildest (aber bitte nicht aus der Bild - Visier, Kaliber und Fachlietratur sind da besser geeignet). Auch eine aktuelle Version des WaffG mal gelesen zu haben ist nicht schädlich. Dafür muss man auch nicht studiert haben.

Gruß

Erik

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Auch eine aktuelle Version des WaffG mal gelesen zu haben ist nicht schädlich. Dafür muss man auch nicht studiert haben.

Zum Beispiel hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_20...R397010002.html

AWaffV: http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

Viele Fragen klären sich schon beim Blick in die Vorschriften - oft kommt man dann aber mit 2 weiteren Fragen wieder heraus ^^

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Viele Fragen klären sich schon beim Blick in die Vorschriften - oft kommt man dann aber mit 2 weiteren Fragen wieder heraus ^^

Ja, das ist leider wirklich so. Ich studiere jetzt seit geraumer Zeit Waffengesetz, wie die Verordnung:

In §12 WaffG ist zu lesen:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

soweit so gut, allerdings besagt § 36:

Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.

Leider kann ich keine konkrete Angabe zum "Transport von Munition" (in Verbindung mit den dazugehörigen Waffen) finden. Kann mir jemand helfen ?

Vielen Dank

Camouflage

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...

Leider kann ich keine konkrete Angabe zum "Transport von Munition" (in Verbindung mit den dazugehörigen Waffen) finden. Kann mir jemand helfen ?

...

Verwundert mich auch nicht, weil Munitionstransport unter die Gefahrguttransporte fällt.

Gefahrgutverordnung wäre hier eine gute Quelle, so wie wir es als gute Wiederlader gelernt haben. ;)

Auszug: 50 kg Bruttomasse für "Gegenstände" (z.B. Munition) (in handelsüblicher Verpackung).

Also nix mit Mun muss abgeschlossen sein.

Hör ich in meinem Umfeld aber auch immer wieder dieses Gerücht.

Selbst von "Qualifizierten Standaufsichten" bei der KM oder BM.

EDIT: Aufbewahrung und Transport sind 2 paar Schuhe.

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Leider kann ich keine konkrete Angabe zum "Transport von Munition" (in Verbindung mit den dazugehörigen Waffen) finden. Kann mir jemand helfen ?

Du hast schon den genau richtigen und für Deinen Fall einschlägigen Text zitiert.

Du bedarfst keiner Erlaubnis (Waffenschein) für das Führen, wenn Du nur "transportierst" (nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit führst). Diese Sonderform wird eben den WBK-Inhabern zugestanden, damit sie zur Ausübung des Bedürfnisses eben auch mal aus der eigenen Wohnung rausdürfen. Transportieren als eigenen Begriff im Waffenrecht gibt es daher nicht(*), weil er durch das Führen bereits abgedeckt ist. Der Transport-Begirff hat sich umgangssprachlich als griffiger als das Doppel-nicht-bereite Führen erwiesen.

(* WasesgibtistBefördernbeidenAusnahmendes§12zumerleichtertenErwerbvonWaffenundMuni

tionaberdaswürdejetztzuweitführen)

Und für den Transport von Munition ab "Handels-Packungs"-Größe wurde ja auch schon zitiert.

Den §36 kannst Du für disen Fall getrost außer Acht lassen, weil die Aufbewahrung "ortsfest" erfolgt, und Du dann normalerweise nicht die tatsächliche Gewalt hast. Für Wettkämpfe, Jagdreisen usw. gelten übrigens erleichterte Aufbewahrungsbedingungen.

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Leider kann ich keine konkrete Angabe zum "Transport von Munition" (in Verbindung mit den dazugehörigen Waffen) finden. Kann mir jemand helfen ?

Vielen Dank

Camouflage

Munition getrennt von der Waffe bedeutet, daß die Trommel vom Revolver leer ist und das Magazin nicht in der Pistole.

Gruß

Allrounder

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Vielen Dank für die Tipps! Dann wollte uns unser Sachkundelehrer vermutlich besonders sensibilisieren. Wie an anderer Stelle ja auch bereits gesagt wurde, kann es keinesfalls schaden, die beiden Positionen getrennt voneinander zu transportieren - wenn auch ziemlich umständlich.

Ich für meinen Fall werde mir künftig -wieso vergehen eigentlich 12 Monate so langsam- einen Ausdruck der DSB-Info in den Waffenkoffer legen.

Grüße

Camouflage

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Wie an anderer Stelle ja auch bereits gesagt wurde, kann es keinesfalls schaden, die beiden Positionen getrennt voneinander zu transportieren - wenn auch ziemlich umständlich.

Doch, es kann schaden. Irgendwann wird es dann "state of the art". Und dann ist es für alle ziemlich umständlich.

Die anderen Teilnehmer deines Sachkundekurses laufen ja jetzt auch schon mit zwei verschlossenen Behältnissen durch die Gegend. Wieder andere sehen`s und schon ist es ein muss, weil es ja jeder so macht.

Gruß

Tauschi

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kann es keinesfalls schaden, die beiden Positionen getrennt voneinander zu transportieren - wenn auch ziemlich umständlich.

Warum umständlich?

Waffe in einem Fach (oder einem eigenen Köfferchen/Futteral) im Koffer/Range Bag -

Munition in einem anderen Fach dieses Koffers/Range Bags.

Eben: getrennt.

Aber ich fürchte, wir drehen uns jetzt im Kreis.

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Munitions- und Waffen-Transport (Erlaubnisfreies Führen) ist ein echter Dauerbrenner. Dahinter steckt meiner Meinung nach eine unglückliche Kette:

1.) Der SpoSchü will seiner Verantwortung besonders umfänglich gerecht werden und denkt sich "für Sich" eine Methode aus

2.) Diese Methode erzählt er weiter

3.) Andere Schützen finden diese Methode auch gut und sagen dann: "So soll man das machen..."

4.) Irgendeiner, der das hört, stellt Das Denken ein und denkt sich: "Aha, die müssen das ja wissen, also wird das wohl so sein"

5.) Genau derjenige, der nicht mehr selber denken wollte, sagt bei nächster Gelegenheit: "So ist das, das fordert der Gesetzgeber und wer's nicht tut, der wird eingelocht, kriegt seine Waffen abgenommen, und darf außerdem in MEINEM Verein nicht mehr schießen."

6.) Weil er das geil findet, auch ohne Denken RECHT ZU HABEN, schreibt er's auf und nennt's Broschüre, Merkblatt oder Kursmaterial und findet möglichst viele Gleichgesinnte, die auch nicht denken sondern GLAUBEN wollen.

7.) Die Religionsgemeinschaft der Methode verfolgt Andersgläubige als Heretiker....

Macht es vernünftig, mit dem Führen, dem Erlaubnisfreien.

"Keine geladenen Waffen greifbar" lautet das Motto. Also Munition aus der Waffe definitiv raus und möglichst getrennt rumschleppen. Die Kanone selber so verstauen, daß keiner, auch nicht ihr selbst, damit "mal eben" rumfuchteln kann. Leider ist es unmöglich solch einen einfachen Rat als Gesetzestext zu verewigen.

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Nur damit ich das jetzt richtig verstanden habe: Wenn ich die Munition getrennt von der Waffe, also in einem eigenen Koffer transportiere, muss dieser auch nicht abgeschossen sein (der Waffenkoffer selbst hat allerdings ein Schloss). Richtig?

MfG

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