Zum Inhalt springen
IGNORED

Import USA?


Beskins

Empfohlene Beiträge

Hallo,

trotz bemühen der Suchfunktion und durchlesen der dort vorhandenen Beiträge bin ich immer noch nicht schlauer.

In vielen Beiträgen wird auf einen Link oder Firma etssusa.net oder so verwiesen, dieser scheint tot zu sein.

Aber von vorne, Ich habe in den USA eine Waffe entdeckt welche hier in Europa einfach nicht zu kaufen ist, da sie seit Jahren nicht mehr hergestellt wird, WBK ist kein Problem.

Zusätzlich lebt mein Großvater dort und ist Staatsbürger (falls dies beim Erwerb/Transport hilft).

Was ich bisher erfahren habe scheint es immer eine Ausfuhrgenehmigung des State Departments (sollte bei einem Revolver kein Problem werden hoffe ich) zu benötigen welche immer 250$ kostet.

Außerdem müsste diese Waffe dann hier in D noch zum Beschussamt, soweit bin ich.

Was ich gerne wissen würde:

Kann ich bei einem besuch die Waffe selbst im Flugzeug nach D transportieren?

Was muss beim Zoll genau Vorliegen? Rechnung is klar, aber was muss ich von der BAFA haben?

Wie bringe ich eine Waffe ohne Beschusszeichen vom Zoll legal zum Beschussamt? Stichwort Verbringungsgenehmigung (Scheint aber mehr für Europäischen Export gedacht zu sein)

Danke für eure Hilfe.

Mir ist bekannt, dass das alles Geld kostet aber so wie mancher sich eben einen Ferrari oder einen Shelby gegen jede Vernunft einbildet, so hab ich mein Herz an diese Waffe verloren.

p.s an die Moderatoren, Ihr dürft das Thema auch gerne an einen alten Beitrag anhängen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

1) Zusätzlich lebt mein Großvater dort und ist Staatsbürger (falls dies beim Erwerb/Transport hilft).

2) Was ich bisher erfahren habe scheint es immer eine Ausfuhrgenehmigung des State Departments (sollte bei einem Revolver kein Problem werden hoffe ich) zu benötigen welche immer 250$ kostet.

3) Außerdem müsste diese Waffe dann hier in D noch zum Beschussamt, soweit bin ich.

4) Kann ich bei einem besuch die Waffe selbst im Flugzeug nach D transportieren?

5) Was muss beim Zoll genau Vorliegen? Rechnung is klar, aber was muss ich von der BAFA haben?

6) Wie bringe ich eine Waffe ohne Beschusszeichen vom Zoll legal zum Beschussamt? Stichwort Verbringungsgenehmigung (Scheint aber mehr für Europäischen Export gedacht zu sein)

1) Vielleicht, weil er wahrscheinlich leichter kommuniziert (Zeitzone, Kultur,...)

2) Ausfuhrgenehmigung ersteilt das offenbar State Department, mit denen kann sich dein Großvater ja mal in Verbindung setzten, ist wohl die entscheidende Hürde (bei Antiques scheint es harmloser zu sein!)

3) ja, ist aber harmlos und nicht teuer (außer die Waffe fällt durch)

4) das hängt definitiv von der Airline ab, auch ob die USA sowas zulassen ist mir nicht kalr (wieder ein Job für den Opa), Achtung: nicht in allen Umsteigeflughäfen ist das harlos, z:b. beim Umsteigen in Amsterdam brauchst du eine genehmigung von den Niederländern und in London ist das glaube ich ein No-Go (und wir reden nicht von Handgepäck!)

5) Rechnung, WBK mit Voreintrag und die Verbringungsgenhmigung (ist auf Antrag vom Ordnungsamt auszustellen) - die BAFA hat nichts damit zu tun

6) ...nicht zugriffsbereit, also wie zum Schießstand, zum Büchsenmacher oder nach Hause...

Kundigere mögen mich ergänzen oder zerreißen...

Gruß

Erik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kundigere mögen mich ergänzen oder zerreißen...

hallo

von kundig kein rede

vom zerreissen auch nicht

ich dachte bisher es sind U$ 500,- fuer die ITAR ausfuhrgenehmigung (egal ob diese erteilt wird oder nicht)

und ich weiss aus guter quelle dass es einen haufen details geben kann die schief gehen koennen

zuletzt hat dem vernehmen nach jemand zaehneknirschend einige grosse kisten (ich glaube mit ner menge remys drin) aus DE wieder ueber den teich zurueck geschickt weil die patronenlager keine CIP lager waren sondern die normalen US lager, und die sollen bei uns nicht beschussfaehig sein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wird die Waffe von einem Händler oder einer Privatperson verkauft?

Das ist ein Händler der die Waffe hat, hat mir/ der Familie drüber aber noch nicht geantwortet, wollte halt warten was praktischer ist für den Import und natürlich um "straw purchase" zu vermeiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wichtig: du kannst nicht selbst in der USA eine exportgenehmigung beantragen, darf nur ein Händler mit exportlizenz(das heisst, er hat den erlaubnis die Antrage zu stellen). es inserieren einige im DWJ, zum beispiel Kevin Cherry.

Der Händler nimmt im schnitt 250 dollar dafür, mit die Gebühren für die Genehmigung bis du also zum mal 500 USD los ohne Erfolgsgarantie und ohne Ruckgaberecht.

Versand geht normal nur per Luftfracht, plan ruhig mal 500 Euro ein. Dann kommt noch MwSt und Zollgebühren dazu, zusammen so 23 %.

Wenn du in der USA fliegst zum sportlichen Schiessen, kann deine Waffe je nach Fluggesellschaft problemlos als gepäck mit. Ob das auch geht mit eine in der USA gekaufte Waffe musst du abklären, weiss ich auch nicht.

Ein Rat aus eigene Erfahrung: IMMER ein direktflug buchen, vermeide zwischenlandungen.

Adriaan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versuchs mal ruhig mit Überblick:

- In den U.S.A. benötigst du einen Händler mit Exportlizenz, sonst geht gar nix. Pro Export, nicht Anzahl kostet die Genehmigung den Händler $ 250,-. Dazu kommen Bearbeitung und Versand bis zu $ 150,-

- Bevor die Waffe zum deutschen Zoll kommt, benötigst du von deiner Behörde eine Verbringungsgenehmigung nach § 29. Dazu benötigst du die Serien-Nr. und sonstige Daten (Hersteller, Art, Modell, Kaliber).

- Beim Zoll wird das begutachtet, du zahlst 19% Einfuhrumsatzsteuer plus 3% Zollgebühren auf den Warenwert plus Versand. Achtung: Es kann sein, dass zur Wertfestlegung die betreffende Kreditkartenabrechnung vorgelegt werden muss.

- Bevor du die Waffe in den Verkehr bringst (Schiessen, verkaufen, usw.), muss sie beschossen werden. Am Besten Klärung mit SB.

Lt. Blueberry

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Dazu kommen Bearbeitung und Versand bis zu $ 150,-

....

hallo

kostenmaesig ist der versand aber sicher ned in den 150 USD drinnen, oder?

mit 150USD handling fuer den ami bist eh schon sehr niedrig angesetzt, es sind eher 200 bis zu 250 USD

und versand mindestens 200 bis 400 oder 450 USD

drunter geht normal nix ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dazu kommen Bearbeitung und Versand bis zu $ 150,-

Lt. Blueberry

Da ich aktuell grade einen Import einer einzelnen Langwaffe (im Koffer) mache , hier die aktuellen Preise:

Exportgenehmigung 250,-- USD

Luftfracht (Schenker) 396,60 USD

Überweist man das, so kommen noch 35 USD Gebühren drauf.

Die Zollabfertigung am Ankunftsflughafen kommt noch oben drauf wenn das eine Spedition macht.

Gruß

THE DUKE

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht das aus wenn man die Waffen "selbst" abholt???

Das heißt ich gebe die Waffen am Flughafen als "Sport"?-Gepäck auf.

(natürlich mit allen Papieren dabei).

Dann müsste der Versand billiger werden.

Weiß jemand was das als Sport-/ Sondergepäck kostet?

Ich würde es da ja ein Sportgerät als Sportgepäck deklarieren damit müsste es deutlich günstiger sein.

Vorsicht ist nur meine Meinung ohne Erfahrungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du benötigst trotzdem eine Exporterlaubnis, die nur Händler haben.

Ob sich ein Händler darauf einlässt, das du den Versand selbst vornimmst, ist fraglich.

Du kannst es nicht als "Sportgerät" deklarieren, weil es eine Waffe ist und als solche deklariert werden muss. Eine Schusswaffe benötigt eine Ausfuhrgenehmigung. Ist auch bei uns so.

Lt. Blueberry

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versuchs mal ruhig mit Überblick:

- In den U.S.A. benötigst du einen Händler mit Exportlizenz, sonst geht gar nix.

Stimmt so nicht ganz!

Ein US-Büger darf um die 4 Waffen (privat) aus den USA ausführen (Selbstmitnahme).

Ab BRD-Flughafen bedarf es eines dt. EWB-Inhabers mit passender Verbringungsgenehmigung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Christian 555

Jetzt wird´s Tag.

Das heißst ich könnte mir von nem Kumpel US Bürger bis zu 4 Waffen mitbringen lassen (sozusagen als Geschenk??!)

Darf er die Waffen mir dann am Zoll Schenken??

Klar ich muss zuerst die Papiere hier besorgen...

Gibts da nen Text wo das steht?

Da könnt ich ne Menge Geld sparen.

@ Lt. Blueberry

Das mit den notwendigen Papieren ist klar!

Ich meine das Sportgerät bzgl. des Gepäckstatuts bei der Airline.

Meistens verlagen die Airlines für Sportgeräte weniger Gebühren!

Das ich beim Zoll das event. als Waffe deklarieren muss ist fast klar.

Wobei eigendlich ist es für uns doch ein Sportgerät, ist nur ne Frage des Standpunkts ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jeder US-Bürger darf diese Kleinmenge "mitnehmen",......ob es da ggf. Ausnahmen gibt (z.B. Waffen in 50 BMG) kann ich Dir nicht sagen.

Ich würde mal die NRA anschreiben (o.ä.)

Diese Fälle sind x-fach erprobt!

So ein "Geschenk" nimmt Dir kein Zöllner ab, was die steuerrechtliche Seite angeht.

Denk an die Quittungen.

Vorsicht bei SL-Waffen wegen KWKG/verbotene Waffen.

Wenn der Flieger landet, solltest Du den Zollbereich aufsuchen und Dich dort "erklären" bevor er versucht so durch den Zoll zu gehen, d.h. die Waffe muß vorher übergeben & sofort zollrechtlich "gemeldet" werden.

Mehr kann ich Dir auch nicht sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Sammelbestelung würde Günstiger Werden

Habe mal Angefragt.

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

Revised February 2010

Auftragsstellung:

Für alle Bestellungen benötigen wir einen an ETSS adressierten schriftlichen und unterschriebenen Auftrag.

Für alle Bestellungen, welche einer US Exportgenehmigung unterliegen, müssen folgende Dokumente via Post oder Eilbote an ETSS geschickt werden:

1.)Zertifizierte Kopie (oder zweites Original) der Einfuhr/Import/Verbringungserlaubniss mit ORIGINAL Behördenstempel und Unterschrift;

2.)Schriftlicher, unterschriebener Auftrag (Bestellung), and ETSS adressiert;

3.)Original DSP-83 formular (für halbautomatische Langwaffen sowie deren Zubeör und Ersatzteile, Waffenbestellungen über 50 Stück aller Art, sowie bei allen Waffen welche fuer 223Remington, 308 Winchester, 7.62x39mm und 7.62x54R eingerichtet sind);

4.)Schriftliche, unterschriebene Endverbrauchererklärung;

*****Das U.S. State Department berechnet fur alle erteilten Exportgenehmigungen (unabhänging Anzahl/Maenge der aufgeführten Waffen/Zubehör/etc.) eine Genehmigungsgebühr von $250.00. Dieser Betrag ist zuzüglich aller Versand und Bearbeitungskosten und ist auch fällig falls die bestellte Ware nicht abgerufen wird.!*****

Das US State Department besteht darauf das für alle Bestellungen, welche eine US DSP-5 Exportgenehmigung benoetigen, eine Importbewilligung des Empfängerlandes geliefert wird.

Bei exportgenehmigunspflichtigen Bestellungen über Artikel welche im Lande des Kunden keine Importpapiere benoetigen wird dennoch ein offizielles, originales Dokument benötigt, welches bestätigt das für die bestellten Artikel weder Importdokumente benötigt noch ausgestellt werden. Dieses Dokument muss im original, mit original Behördenstempel und Unterschrift and ETSS via Post oder Eilbote, zusammen mit allen anderen erforderlichen Papieren geschickt werden.

Ohne einer Importbewilligung oder Ausnahmebestätigung werden Exportgenehmigunsanträge automatisch abgelehnt!

Wir erinnern daran das die US Behörden KEINE standard Fotokopien oder Faxe als Dokument annehmen. Des Weiteren werden die zu Verfügung gestellten Dokumente nicht zurückgegeben, sondern müssen, nach US Vorschriften, permanent aufbewahrt werden.

*Wir bitten Sie uns schnellst möglich zu kontaktieren falls Sie Fragen oder Bedenken in Hinsicht auf die Dokumentbedürfnisse haben.

Export von halbautomatischen Langwaffen

Für den Export von halbautomatischen Langwaffen und/oder deren Ersatzteile sowie Zubehör (und auch immer dann wenn 50 oder mehr Schusswaffen aller Art auf einmal exportiert werden sollen) verlangt das US State Department zusätzlich für den Exportantrag eine Endverbraucher-Erklärung in Form des sogenannten DSP-83 Formulars. Dies muss, wie bereits erwähnt, unterschrieben vom Kunden und als Original zu uns auf dem Postwege geschickt werden.

Das Formular DSP-83, sowie eine Anleitung wie Sie das Formular ausfüllen müssen, senden wir Ihnen gerne via E-mail zu.

Des weiteren hat das US State Department folgende Richtlinien für halbautomatische Langwaffen (und deren Teile / Zubehör) aufgestellt:

1.)Lauflänge mindestens 16“;

2.)Läufe dürfen KEINE Mündungsfeuerdämpfer aufweisen (einzig M1A ausgenommen);

3.)Läufe dürfen KEINE Gewinde aufweisen;

4.)Klappschäfte und Einschubschäfte sind nicht exportierbar (auf einer Waffe oder separat), auch nicht wenn arretiert;

5.)Waffen / Läufe dürfen NICHT für 5.56mm(NATO) oder 7.62mm (NATO) eingerichtet sein, hingegen sind .223 Remington (oder Wylde) und 308 Winchester OK;

6.)Keine Magazine über 10 Schuss (trifft nicht auf Randfeuerwaffen zu);

7.)Keine Bayonetwarzen;

Fremd – Export

ETSS exportiert auch gerne Waffen welche nicht bei ETSS gekauft wurden.

D.h.: Wenn Sie eine Waffe in den USA bei einem anderem Händler finden und kaufen, und dieser die Waffe nicht exportieren kann, können wir die Waffe für Sie exportieren.

Wir berechnen Ihnen dann 15% auf den Kaufwert (pro Waffe), mindestens $ 200.00 (maximum $500), oder 10% pro Waffe falls der Waffenwert über $5000 liegt, zuzüglich $250.00 US State Department Genehmigungsgebür, sowie Shipping und Handling zum nächsten Flughafen.

Zahlungsmodalitäten

Rechnungsbetraege muessen beglichen werden, damit Auslieferung erfolgt. Ohne bezahlung koennen leider keine Bestellungen mehr ausgeliefert werden.

Zahlungen können entweder via Auslandsüberweisung auf unser US Konto oder via Kreditkarte gemacht werden. Bei Bankueberweisungen bitte darauf achten das der gesamte Betrag ueberwiesen wird. Des weiteren wird bei Bankzahlungen eine $12 Bankgebuehr berechnet.

Kreditkartenzahlungen:

Sie können auch mit VISA oder Master Card bezahlen (AMEX koennen wir leider nicht mehr annehmen. Für diesen Zahlungsverkehr benötigen wir die vollständige Kartennummer, auch von der Rückseite der Karte, das Ablaufdatum der Karte, den Namen auf welchen die Karte ausgestellt ist, sowie die Adresse zu welcher die Kartenabrechnungen geschickt werden.

Bei Bezahlung mit Kreditkarten berechnen wir auf den Gesamtbetrag zusätzliche 4% Kartengebühr.

Diese Zahlungsart ist im Gegensatz zu einer Banküberweisung meist günstiger, da die Gebühren für Auslands Überweisungen in der Regel höher

Lieferung: Die Auslieferung erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung.

Bei exportgenehmigunspflichtigen Bestellungen beträgt die Lieferzeit ca. 4 Wochen, bedingt durch die hierfür erforderliche Bearbeitungszeit des US State Departments in Washington. Des weiteren möchten wir erinnern das ETSS eine Exportfirma ist, und nicht für Rückstände auf Seiten der Hersteller verantwortlich ist.

Waffen liefern wir zum naechsten Flughafen.

Nach Eintreffen der Ware werden Sie von dem für Sie zuständigen Zollamt, bzw. Von der Transportfirma, benachrichtigt.

(Kleinbeträge werden vom Zusteller erhoben).

Für die eingeführten Waren müssen ebi Abholung an der Einfuhrstelle Zoll und die für Ihr Land geltende MwSt. beglichen werden.

Bei der Einfuhr von Schusswaffen müssen Sie für Ihr Land die entsprechende Erwerbs und Einfuhrberechtigung vorlegen.

In Deutschland benötigen Sie von Ihrer Ordnungsbehörde eine Importbewilligung (auch Verbringungserlaubniss gennant).

Wir weisen daraufhin, dass in einigen Staaten Schusswaffen der Beschusspflicht unterliegen, z.B. Österreich und BRD.

Wir bedanken uns Herzlichst für Ihr Interess3

ETSS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Für alle Bestellungen benötigen wir einen an ETSS adressierten schriftlichen und unterschriebenen Auftrag.

´...

hallo

auch gibts die jetzt wieder?

es gibt ja einige threads zu ETSS hier im forum

je neuer sie sind desto durchwachsener lesen sie sich ..

hat in den letzten monaten wer was gesendet bekommen von denen ..?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.