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IGNORED

BKA stuft Laserschwert ein


michael57

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

da fällt mir nur zu ein, daß das BKA scheinbar überbesetzt ist und die aus lauter Langeweile Arbeit suchen. Irgendwann ist der Beamtenschlaf auch langweilig.

Eine Behörde überprüft, wahrscheinlich aufwändig, ob ein Laserschwert, was es in der Realität gar nicht gibt, eine Waffe ist. Was kommt als nächstes? Fiktivtransmitter? Transformkanonen? Desintegratoren?

Steven

Geschrieben
Hallo

da fällt mir nur zu ein, daß das BKA scheinbar überbesetzt ist und die aus lauter Langeweile Arbeit suchen.

...

Steven

:rolleyes: Langeweile und Überbesetzung scheint da wohl eher beim Auftraggeber der Begutachtung vorzuliegen... :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Ich frage mich, wer die Überprüfung durchgeführt hat? Vielleicht der Schwerbehindertenvertreter im Personalrat, der nach einem Verbrennungsunfall über eine Atemhilfe verfügt?

Geschrieben
als nächstes werden dann noch Blaster und Nadler geprüft

Na klar,

es braucht dafür z.B. nur ein HZA deren Beamten man CMA beigebracht hat. :heuldoch:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Schade, kein Hinweis zum Geräte- und Produksicherheitsgesetz (GPSG). Ohne CE-Kennzeichen darf das Ding in ganz Europa nicht in den Verkehr gebracht werden. Wenn der Hersteller außerhalb der EU seinen Betriebssitz hat, gilt der Importeur im Sinne des als Inverkehrbringer. Viel Spass bei der Schadensregulierung (Regress)!

Geschrieben

Nach sehen des Videos, das perfekte Survival-Tool für die Wildnis. Endlich Feuer anzünden bzw. entfachen ohne mühsame Hand und/oder Holztechnik, Feuerstein, Feuerzeug oder Zündhölzer. :00000733:

Geschrieben
Nach sehen des Videos, das perfekte Survival-Tool für die Wildnis. Endlich Feuer anzünden bzw. entfachen ohne mühsame Hand und/oder Holztechnik, Feuerstein, Feuerzeug oder Zündhölzer. :00000733:

Und für alle, die es noch nicht wissen, hier die zweite Sicherheitsregel beim Umgang mit solchen Dingern:

Nicht mit dem verbleibenden Auge in den Laserstrahl blicken.

Geschrieben
Schade, kein Hinweis zum Geräte- und Produksicherheitsgesetz (GPSG). Ohne CE-Kennzeichen darf das Ding in ganz Europa nicht in den Verkehr gebracht werden. ...

Das ist ein Bescheid zum WaffG! :rtfm:

Geschrieben
Das ist ein Bescheid zum WaffG! :rtfm:

Natürlich, aber warum das BKA zum WaffG bemühen, wenn das Inverkehrbringen sowieso schon untersagt ist.

Wenn solch ein Teil mit CE-Kennzeichnung auftauchen sollte - dann bleibt dafür immer noch Zeit.

Geschrieben

Na endlich mal was sinnvolles wofür meine Steuern verbraten werden!

Wo kämen wir denn hin, wenn bald jede Menge Leute durch Laserschwerter sterben, erblinden und wasweißichnichtnochalles.

Bei kleinem bin ich sowieso dafür, dass man auch Nagler, Tacker und die hochgefährlichen Lacksprühdosen (Flammenwerfer!!!) schnellstmöglich vom BKA prüfen lässt!

Eine BMEBNK (Bau Markt Erwerbs Bedürfnis Nachweis Karte) inklusive Sachkundeprüfung sollte auch schnellstens eingeführt werden um weitere Axt- und Hammermorde efektiv zu verhindern. Von der naturschützenden Unterbindung des freien Handels mit Fuchsschwänzen ganz zu schweigen.. die arme Tiere denne rück-sichtslos der Schwanz abgeschnitten wird, pfui deibel!

Geschrieben
Welcher Schaden?

bye knight

Personenschaden durch verblendete Augen bzw. abgestürzte Flugzeuge!

Das ist ein Bescheid zum WaffG

Der Zoll hatte - offensichtlich - bezüglich der Einfuhr bzw. des Inverbringens einen Antrag gestellt. Es wäre nicht sachdienlich, aus waffenrechtlicher Sicht die Einfuhr zuzulassen und anschließend von anderen Behörden die Laser wieder einsammeln zu lassen. Ein Hinweis auf das GPSG wäre verwaltungsverfahrensrechtlich unschädlich gewesen und würde schon im Ansatz eine Verbreitung vermeiden. Übrigens: Es gibt eine europaweite Meldestelle für derartige Produkte!

Es macht aber nichts, dies auch hier zu posten. Mindestens eine Zolldienststelle ist über WO darauf gekommen, dass Optiken von ACOG eine radioaktive Strahlenquelle in genehmigungspflichtiger Aktivität enthalten.

Aber selbst importieren ist doch erlaubt, oder? Ist ja nicht gewerblich.

Der Importeur ist der Inverkehrbringer. Auch eine Privatperson darf Gegenstände nicht in den Verkehr bringen, wenn diese den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen. Der Zoll darf Produkte ohne erforderliches CE-Kennzeichen garnicht in die EU reinlassen. Er hält auch Produkte, die offensichtlich den europäischen Einfuhrbestimmungen - wenn es ihm auffällt - fest.

Geschrieben

Hallo Joe07,

jetzt hast du mich aber beruhigt, - hier ist denn doch alles geregelt. - Grün ist bei mir in diesem Zusammenhang aus, - und ich habe keine Ahnung welche Farbe Zynismus hat.

Die Definitiion von "Besitzen" und "in Verkehr" bringen solltest Du Dir aber nochmal ansehen. Wen der ein oder andere vom Zoll das vieleicht so interpretieren mag, richtig wird es dadurch noch lange nicht.

Das Thema mit dem Tritium war auch wieder ein anderes, - wenn denn ein Händler hier gem. Strahlenschutzgesetz fachkundig und eingerichtet ist usw. darf/dürfte er, - ansonsten nicht. Privater Besitz hier ist erlaubt, - bei der Entsorgung oder dem weiteren Verkauf wird es jedoch schwierig bis unmöglich, - das gilt auch für Tritium Uhren.

Und weil das alles so gefährlich ist, muss der Besitz dem Staat bzw. dessen vereidigten (Staats-) Dienern vorbehalten bleiben.

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