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IGNORED

Mini14 und Klappschaft ?


botack

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Geschrieben

Mal 'ne ganz doofe Frage (und sie braucht auch nur mit Ja oder Nein beantwortet zu werden):

Darf ich mir inzwischen (alter 37er ist ja nicht mehr existent) an mein Mini14 (.223) meinen Butler Creek-Klappschaft drannippeln, oder ist die Waffe dann immer noch "BÖSE" ?

Meiner Meinung nach ja - wollte nur sichergehen.

Bedankt schon mal !

Geschrieben
Meiner Meinung nach ja

Dann müsstest du dich fragen, wie du diese Ansicht mit dem WaffG begründen kannst. Dieses gibt aber, so viel kann ich dir sagen, keine Begründung her. Du kannst also ruhig den Schaft montieren. :)

Geschrieben
Ich dachte ja eigentlich immer das die relevante Länge

nichts mit dem Schaft zutun hat ;-)

Wäre ja auch ziemlich unsinnig...

Hallo Boron

dann schau dir mal eine "Landmann" an. Mit LW-Schaft eine Langwaffe, mit KW-Schaft eine Kurzwaffe.

Steven

Geschrieben
Ich dachte ja eigentlich immer das die relevante Länge

nichts mit dem Schaft zutun hat ;-)

Wäre ja auch ziemlich unsinnig...

Das sag mal meinem Schützenkameraden, der den Teleskopschaft seiner Benelli M4 in hinterster Postition vom BüMa festbolzen lassen musste.

Geschrieben
Ich dachte ja eigentlich immer das die relevante Länge

nichts mit dem Schaft zutun hat ...

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG)

Begriffsbestimmungen

( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3994 - 3998;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

...

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Daraus folgt: ist die Gesamtlänge bei eingeschobenem oder angeklapptem Schaft < 60 cm = Kurzwaffe

Lesen bildet.

CM :)

Geschrieben
Mal 'ne ganz doofe Frage (und sie braucht auch nur mit Ja oder Nein beantwortet zu werden):

Darf ich mir inzwischen (alter 37er ist ja nicht mehr existent) an mein Mini14 (.223) meinen Butler Creek-Klappschaft drannippeln, oder ist die Waffe dann immer noch "BÖSE" ?

Meiner Meinung nach ja - wollte nur sichergehen.

Bedankt schon mal !

Was sollte dagegen sprechen ?

Waffe (Ruger Mini 14) eindeutig Langwaffe. Mit eingeklapptem Schaft ist sie immer noch über 60cm, also o.K.

Kleiner Anscheinsparagraph zieht hier auch nicht (falls Du Sportschütze sein solltest...)

Ruger Mini 14 war nie Kriegswaffe (selbst in USA war sie vom AWB zwischen 94 und 04 verschont...) und kann demzufolge auch niemals den Anschein einer solchen erwecken.

Einziger Einwand wäre von meiner Seite der Butler Creek Klappschaft...

Der sieht doch nur pervers aus... :bad:

Da laß doch lieber den Festschaft dran ! Wenn's ja wenigstens der originale "Ruger factory folding stock" wäre... :wub:

Aber selbst der ist Sch... vom Anschlag (Butler Creek ist sogar besser...)

Als A-Team-Geschädigter aus der Jugend macht man aber halt keine Kompromisse...

Geschrieben
Das sag mal meinem Schützenkameraden, der den Teleskopschaft seiner Benelli M4 in hinterster Postition vom BüMa festbolzen lassen musste.

Warum "musste"er das und vor allem wer hat es ihm aufgetragen ???

MfG Bratensaft

Geschrieben
Warum "musste"er das und vor allem wer hat es ihm aufgetragen ???

Vorderschaftsrepetierflinten unterhalb einer Mindestlänge von 95 cm sind seit 01.04.2008 verbotene Waffen (WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2). Siehe dazu auch die Übergangsvorschrift in § 58 Abs. 11 WaffG.

Geschrieben
Benelli M4 und VRF?

Oh, habe mich wohl vertan. Ich dachte die wäre wie die M3 sowohl als VRF als auch als Selbstlader zu verwenden. Das von mir geschriebene gilt natürlich nicht für reine Selbstladeflinten.

Sonst wüsste ich keinen Grund warum der Schaft festgebolzt werden müsste.

Geschrieben
die wäre wie die M3 sowohl als VRF als auch als Selbstlader zu verwenden

Und selbst die M3 ist in primärer Funktion eine SL-Flinte, als solche muss sie nämölich auch beantragt werden, so wird sie verkauft und so muss sie eingetragen werden. Die Repetiereigenschaft ist hier sekundär.

Wobei, wenn ich das oben lese "Bestimmungsgemässe Verwendung", wenn ich eine SL-Büchse bestimmungsgemäss verwenden will, muss ich den Schaft vorher ausklappen. :confused:

Geschrieben
Und selbst die M3 ist in primärer Funktion eine SL-Flinte, als solche muss sie nämölich auch beantragt werden, so wird sie verkauft und so muss sie eingetragen werden. Die Repetiereigenschaft ist hier sekundär.

Das BKA hat das in einem Feststellungsbescheid anders gesehen. Sobald die Flinte zumindest auch eine VRF ist, darf sie keine Verbotsmerkmale einer VRF haben, muss also auch die Mindestlänge aufweisen.

Ich habe mal gelesen, dass die in Russland ähnlich dumme Waffengesetze haben von wegen "Länge bei bestimmungsgemäßer Verwendung". Dort haben die Waffenhersteller das teils sehr kreativ umschifft durch technische Vorrichtungen, aufgrund derer die Waffe erst im ausgeklappten Zustand schussfähig ist.

Geschrieben
Ich habe mal gelesen, dass die in Russland ähnlich dumme Waffengesetze haben von wegen "Länge bei bestimmungsgemäßer Verwendung". Dort haben die Waffenhersteller das teils sehr kreativ umschifft durch technische Vorrichtungen, aufgrund derer die Waffe erst im ausgeklappten Zustand schussfähig ist.

Jap, kann ich bestätigen - ein Schützenkamerad hat eine Molot Vepr12 mit Klappschaft und die hat eine "Nase" am Klappschaft, welche auf die Sicherung wirkt. Die Kanone tut erst, wenn man den Schaft ausklappt. :rolleyes:

Geschrieben
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG)

Begriffsbestimmungen

( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3994 - 3998;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

...

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Schöner brei,

Da steht nicht "verwendbar" sondern bestimmungsgemäß verwendbar.

Man kann auch ein Gewehr entwerfen, System+Verschluss 31 cm und nen abnehmbaren Schaft, der es dann über 60cm lang macht. Das Gewehr kann trotzdem noch schiessen,auch ohne schaft und ist dann trotzdem keine Kurzwaffe.

Der Aufhänger hier ist:Bestimmungsgemäß.

Da der Gesetzgeber sich hier nicht weiter äußert, kann man nur die Angaben des Herstellers heranziehen. Da macht auch das BKA bei der Festlegung, ob etwas bestimmungsgemäß eine Waffe ist oder nicht.

Sagt der Hersteller: Kurzer schaft für leichten Transport, aber nicht zu schiessen gedacht/geeignet, ist alles OK.

Solche Formulierungen wie "bestimmungsgemäß" sind eigentlich völlig daneben.

Weiteres beispiel: Streitkolben aus Holz: Bestimmungsgemäß Waffe, das Führen eine Ordnungswidrigkeit. gleichlanger knorriger Ast als Wanderstock, bestimmungsgemäß keine Waffe, aber exzellent als solche einzusetzen....

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