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IGNORED

Kontrollgebühren


steven

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Geschrieben
Dafür gab es aber den Hinweis des freundlichen SBs, der die Kontrolle persönlich durchführte, umgehend nach Eingang des

Gebührenbescheides Einspruch einzulegen...

Das ist o.k.

Er hätte auch gleich darauf hinweisen können, dass das Landesgebührengesetz Baden-Württemberg

Gebühren nur bei durch dich VERANLASSTEN Verwaltungshandlungen (hier: Kontrollen) zulässt....

Geschrieben
Die Antwort der Behörde könnte dann z.B. und in etwa so lauten :

"Aufgrund Ihres Schreibens vom....... und den darin zum Ausdruck gebrachten Forderungen und Ansichten

bestehen erhebliche Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung.

Hallo

so ein Schreiben würde mich doch sehr an die Zeit nach 1933 erinnern. Schickane war das Adribut der Behörde um unliebsame Untertanen zu drangsalieren.

Steven

Geschrieben
so ein Schreiben würde mich doch sehr an die Zeit nach 1933 erinnern. Schickane war das Adribut der Behörde um unliebsame Untertanen zu drangsalieren.

Gebe ich Dir gerne Recht, das wäre schon etwas extrem - daher auch das bewußt gewählte "Grün".

Andererseits ist die Idee,

die Mitwirkung bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle

einer Behörde in Rechnung zu stellen,

auch etwas arg O.T. :D

G.T.

Geschrieben
"Terminvereinbarung? Warten Sie mal kurz, ich schaue kurz in meinen Kalender. Ah, da hab ich es. Ich hätte erst am 31.02.2025, um 18 Uhr Zeit. Ist Ihnen das Recht?"

Antwort:

In Ordnung! Gebühr für Terminverschiebung je angefangenen Werktag 3,- €!

Geschrieben
Landkreis Ludwigsburg - Dauer der Kontrolle 10min (bestätigt auf dem Protokoll) -> 90,00 Euro :00000733:

Dafür gab es aber den Hinweis des freundlichen SBs, der die Kontrolle persönlich durchführte, umgehend nach Eingang des

Gebührenbescheides Einspruch einzulegen völlig umsonst :00000733:

Ich kann nur bestätigen, dass der SB wirklich freundlich und nicht gegen Waffen eigestellt ist. Die Gebührenregelung ist ja nicht auf seinem Mist gewachsen.

Sollte er jedoch irgendwann vor meiner Tür stehen, werde ich ihn nicht reinlassen, obwohl ich ihn nett finde. Mein Grundrecht nach §13 ist mir einfach wichtiger.

Und da die Kontrollen keinerlei Vorteil für die öffentliche Sicherheit bieten, muss ich mich daran auch nicht beteiligen.

Ich glaube auch nicht, dass er mich dadurch bei zukünftigen Angelegenheiten benachteiligt.

Geschrieben
Ich kann nur bestätigen, dass der SB wirklich freundlich und nicht gegen Waffen eigestellt ist.

Er ist ja selber Sportschütze.

Sollte er jedoch irgendwann vor meiner Tür stehen, werde ich ihn nicht reinlassen, obwohl ich ihn nett finde. Mein Grundrecht nach §13 ist mir einfach wichtiger.

Bis dato ist auch keinem LWB die Zuverlässigkeit aberkannt worden, nur weil er die Kontrolle nicht zugelassen hat.

Alle! die an der Adresse gemeldeten Personen müssen mit der Kontrolle einverstanden sein.

Schnuffi

Geschrieben
Die Antwort der Behörde könnte dann z.B. und in etwa so lauten :

...

Siehe Urteil Gäfgen, das kann so oder so ausgehen - vielleicht entscheidet ja ein EU-Gericht dass das mit der Kontrolle und dem ganzen WaffG gegen irgendwelche Menschenrechte verstößt...

Gruß

Erik

Geschrieben

ZITAT(BBF @ 04.08.2011 - 16:09) *

Angemeldet oder unangemeldet?

-- Unangemeldet --

DAS hat der Herr SB nicht zu entscheiden. Der hat nur Angst, dass er nicht genügend Büroschlaf findet.

-- Ich kann gegen den nix sagen - er ist eher Pro eingestellt - Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, daß

einer kommt den man kennt --

BBF

ZITAT(Gottfried Tabor @ 04.08.2011 - 16:16) *

Hast Du es gemacht ?

Gibt es schon eine Entscheidung ?

Gemacht JA inst aber noch auf dem Postweg zum SB

Geschrieben
Was ist eigentlich aus der Verfassungsklage geworden?

Gruss Carsten

Über eine Annahme bzw. Abweisung ist m.W. seitens des BVerfG immer

noch nicht entschieden worden.

Leider drängeln sich immer wieder Verfahren wie "Rechtmäßigkeit der

Stützung anderer Euro-Länder", "Panzer nach Saudi" oder auch das ewige

Kasperltheater um ein angestrebtes NPD-Verbot vor.

Die Mühlen des Gesetzes mahlen m.E. in unserem Fall extrem langsam,

aber hoffentlich trefflich.

Geschrieben
Die gegen die Regelungen der Aufbewahrung erhobenen Verfassungsbeschwerden der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz, der Initiative "sportmordwaffen" und anderer sind bislang noch nicht entschieden. Nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine Entscheidung noch in diesem Jahr beabsichtigt.
Quelle: Kohlheim, DSZ 5/2011, S. 59.

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