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IGNORED

Kontrollgebühren


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da muss man einfach mal gegenrechnen. Was kostet die Kontrolle den waffenbesitzer

Alternative 1: 1 Tag Urlaub

Alternative 2: Anfahrt von der Arbeit nach Hause, eigener Stundensatz, Rückfahrt zur Arbeit...

Dann einfach der Stadt Freiburg die Rechnung dafür schicken.

Gruß

Stefan

Geschrieben
Um Deine waffenrechtliche Erlaubnisse zu bekommen hast Du aber auch Zeit gefunden!

Um die Erlaubnisse zu bekommen hat er ja geplant und Zeit gefunden. Da ist keiner zu ihm unangemeldet aufgelaufen und er musste schlagartig Zeit finden...

Geschrieben

Unser Hobby ist kein billiges also sollte man in der Annahme sein, dass der zu kontrollierende Sportschütze/Jäger/sammler seiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Also sollte einer solchen Kontrolle aus organisatorischen Gründen eine Terminvereinbarung vorrausgehen . Die Öffnungszeiten der Ämter sollten nicht die allgemeine Kontrollzeit darstellen. Die Sog. Kontrpllgebüren sind reine Schikane . Wozu zahlen wir von Lohn/Gehalt massig Steuern !!!

Die Grünen wollen halt Deutschland in ihrem Sinn verändern. Vor 78 Jahren war das ähnlich.

Geschrieben
Um Deine waffenrechtliche Erlaubnisse zu bekommen hast Du aber auch Zeit gefunden!

Den Papierkram hat in letzter Zeit meine Frau auf dem Amt für mich erledigt, Formular aus dem www ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und Frau mit Rechnung, Formular, WBK und Kohle zum Abstempeln geschickt.

Nur leider darf ich der ja meine Schlüssel nicht dalassen wenn die Büttel kommen...

Das Ganze ist überflüssig wie ein Kropf, weil illegale Waffen ja nicht auf sichere Aufbewahrung überprüft werden, obwohl mit denen (und Behördenwaffen) ja die meiste Sch... gebaut wird. Und ich hab schon weil die Dinger Geld gekostet haben ein Auge drauf, dass mir keine fortkommt. Deshalb hab ich sie auch vor 2003 schon imTresor gehabt. Der hat aber auch vom Aufwand her immer den Wert des Inhalts wiedergespiegelt, den A-Schrank für ein 4mm Randfeuer oder einen B für einen 4mmM20 find ich da schon deutlich überzogen. Das hat mit Verstand nichts mehr zu tun aber der Gesetzgeber will ja nur unser Bestes...

Gruß

Erik

Geschrieben
Der hat aber auch vom Aufwand her immer den Wert des Inhalts wiedergespiegelt, den A-Schrank für ein 4mm Randfeuer oder einen B für einen 4mmM20 find ich da schon deutlich überzogen. Das hat mit Verstand nichts mehr zu tun aber der Gesetzgeber will ja nur unser Bestes...

Gruß

Erik

So wie mir das mal die Behörde mitgeteilt hat, müssen die Gaspistolen, die auf einem "kleinen Waffenschein" sind, auch in den B-Tresor. Somit ist der Tresor in der Regel um einiges teurer als der Gaser selbst... Hier auch völlig überzogen, meiner bescheidenen Meinung nach.

Geschrieben
So wie mir das mal die Behörde mitgeteilt hat, müssen die Gaspistolen, die auf einem "kleinen Waffenschein" sind, auch in den B-Tresor.

Auf dem kl. WS stehen keine Waffen. Das ist nur eine Führerlaubnis.

Gaser müssen genau wie Druckluftwaffen nur gegen Benutzung duch unter 18-jährige durch ein verschlossenes Behältnis ohne Klassifizierung gesichert werden da ab 18 frei erwerbbar. Muni muss ebenfalls verschlossen und getrennt gelagert werden.

So mein Kenntnisstand...

MfG

LWB

Geschrieben
Da ist keiner zu ihm unangemeldet aufgelaufen und er musste schlagartig Zeit finden...

Ging es hier nicht um angemeldete Kontrollen? :confused:

Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder die Behörde läßt sich die Verweigerungen gefallen, oder es wird nachgebessert!

Ich tippe mal auf Variante 2 und da kann man ja auch gleich noch etwas "nachlegen", könnte ich mir so vorstellen.

Geschrieben
Auf dem kl. WS stehen keine Waffen. Das ist nur eine Führerlaubnis.

Richtig!

Gaser müssen genau wie Druckluftwaffen nur gegen Benutzung duch unter 18-jährige durch ein verschlossenes Behältnis ohne Klassifizierung gesichert werden da ab 18 frei erwerbbar. Muni muss ebenfalls verschlossen und getrennt gelagert werden.

Steht wo?

So mein Kenntnisstand...

MfG

LWB

Für erlaubnisfreie Waffen gilt § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 WaffG, also steht dort nur getrennt von Munition!

Geschrieben

:contra: hola amigos,

Kontrollgebühren: "guten Tag, POM Meyer ist mein Name...wir haben soeben bei ihnen eine Geschwindigkeits-Kontrolle durchgeführt...sie sind nur die erlaubte Geschwindigkeit

gefahren...hier der Zahlschein/Überweisungsträger über 30,- ois...gute weiterfahrt!!!

Gegen solch einen SCHWACHSINN (Gebühren zu verlangen für Sachen die ICH NICHT veranlasst habe) muss man klagen, die richtige RS Versicherung (mit Verwaltungsrechtsschutz) ist jetzt wichtiger denn je.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Was für eine überzeugende Logik :ridiculous::ridiculous::ridiculous:

Für so was bin ich immer gut. :lol:

Man muss die Rechnung nur schön offiziell machen. Aktenzeichen der Kontrolle herausfinden und dann eine Rechnung für die Mitwirkung schicken. Will das nicht mal jemand ausprobieren? Der Tenor könnte in etwa so lauten:

"Für meine Mitwirkung an der Aufbewahrungskontrolle gem. §36 (3) WaffG am XX.XX.2011 (Az 0815-2011) erlaube ich mir Ihnen eine Pauschale von 350 € zu berechnen. Ich bitte um Überweisung des Betrages sofort und ohne Abzug auf u.g. Konto.

Mit freundlichen Grüßen blablabla..."

Gruß

Stefan

Geschrieben
Will das nicht mal jemand ausprobieren? Der Tenor könnte in etwa so lauten:

Nein danke, ich wirklich nicht :rolleyes:

Die Antwort der Behörde könnte dann z.B. und in etwa so lauten :

"Aufgrund Ihres Schreibens vom....... und den darin zum Ausdruck gebrachten Forderungen und Ansichten

bestehen erhebliche Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung.

Sollten Sie diese nicht bis zum ......... durch Vorlage eines psychiatrischen Gutachten widerlegen können,

gehen wir von einer fehlenden Eignung für den Besitz von genehmigungspflichtigen Schußwaffen aus und werden die

Ihnen erteilten Waffenbesitzkarten Nr. ..... vom...... widerrufen".

Ab dann wird es erst richtig lustig :tease:

Geschrieben
Nein danke, ich wirklich nicht :rolleyes:

Die Antwort der Behörde könnte dann z.B. und in etwa so lauten :

"Aufgrund Ihres Schreibens vom....... und den darin zum Ausdruck gebrachten Forderungen und Ansichten

bestehen erhebliche Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung.

Sollten Sie diese nicht bis zum ......... durch Vorlage eines psychiatrischen Gutachten widerlegen können,

gehen wir von einer fehlenden Eignung für den Besitz von genehmigungspflichtigen Schußwaffen aus und werden die

Ihnen erteilten Waffenbesitzkarten Nr. ..... vom...... widerrufen".

Ab dann wird es erst richtig lustig :tease:

Das habe ich doch schon :eclipsee_gold_cup: Zählt das etwa nicht mehr? :rolleyes:

Schließlich war ich damals vor Ablauf der Übergangsfrist zum GK-Besitz genau 24 Jahre und 11 Monate alt... Jetzt kann sich jeder denken, wozu mich mein LRA aufgefordert hat - und da gab es auch nichts zu diskutieren.

So genug dummes Zeug geschrieben. Ich gehe jetzt GK-Schießen

Gruß

Stefan

Geschrieben

Landkreis Ludwigsburg - Dauer der Kontrolle 10min (bestätigt auf dem Protokoll) -> 90,00 Euro :00000733:

Dafür gab es aber den Hinweis des freundlichen SBs, der die Kontrolle persönlich durchführte, umgehend nach Eingang des

Gebührenbescheides Einspruch einzulegen völlig umsonst :00000733:

Geschrieben
Landkreis Ludwigsburg - Dauer der Kontrolle 10min (bestätigt auf dem Protokoll) -> 90,00 Euro :00000733:

Angemeldet oder unangemeldet?

Dafür gab es aber den Hinweis des freundlichen SBs, der die Kontrolle persönlich durchführte, umgehend nach Eingang des

Gebührenbescheides Einspruch einzulegen völlig umsonst :00000733:

DAS hat der Herr SB nicht zu entscheiden. Der hat nur Angst, dass er nicht genügend Büroschlaf findet.

BBF

Geschrieben
Dafür gab es aber den Hinweis des freundlichen SBs, der die Kontrolle persönlich durchführte, umgehend nach Eingang des

Gebührenbescheides Einspruch einzulegen völlig umsonst :00000733:

Hast Du es gemacht ?

Gibt es schon eine Entscheidung ?

Geschrieben

http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe...--48084725.html

In Freiburg gibt es wohl schon länger Stress um die Kontrollen.

Bei 5 Kontrollen am Tag und 93,44€ pro Kontrolle, kommen im Jahr (200 Arbeitstagen) immerhin 93.440€/Jahr zusammen. Wenn man die Gebühren jetzt aber auf 400€ hochzieht, erziehlt man stolze 400.000€ Einnahmen. Keine Ahung, was so ein Kontrolleur verdient, es scheint aber ein einträgliches Geschäft zu sein.

Kann man sich in dem Bereich eigentlich selbständig machen

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