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IGNORED

Befestigung Waffenschrank unter 200kg


uhx

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe A/B(Jägerschrank).Also ein A-Fach für bis zu sieben Langwaffen und ein intergr.B-Innenfach für bis zu fünf Kurzwaffen.Wie in das B-Fach fünf hineinpassen ist fraglich:-)).Soweitsogut. Nun wurde von meinen Schützenkollegen gesagt dass ein Waffenschrank unter 200kg fest mit der Wand verbunden werden muss.

Jetzt blätterte ich etwas im aktuellen Frankoniakatalog (Seite 314) und fand ein hübsches Bild für die Aufbewahrung von Schußwaffen.Dort fand ich folgenden Hinweis:"

liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200kg,dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden"

Muß ich meinen Schrank also jetzt doch nich veranken wenn ich nicht mehr als fünf Kurzwaffen lagere?Ich bin jetzt total verwirrt.

Ist eine über Kreuzlagerung der Munition in meinem Schrank erlaubt? Also Kurzwaffenmunition unten neben das Gewehr gelegt und die Gewehrmunition im B-Innenfach bei den KW.Oder muss die gesamte Muni ins B-Innenfach.Ich weiss dass diese Themen schon bestimmt 1000fach gefragt wurden ,aber ich bin jetzt total verunsichert.

Ich habe noch keine Waffen zuhause.MFG

Geschrieben

1. Du brauchst nicht zu verankern.

2. Die gesamte Munition ins B-Innenfach. Überkreuz ist nicht erforderlich.

Geregelt in § 36 WaffG in Verbindung mit § 12 AWaffV. Einfach mal reinschauen.

Geschrieben

Hallo UHX,

Du brauchst den Schrank nicht unbedingt zu befestigen. Besser wäre es aber auf jeden Fall.

Überkreuzlagerung ist möglich und auch erlaubt. Allerdings darfst Du in einem A-Schrank mit B-Innentresor sogar Munition für Lang- und Kurzwaffen mit den Kurzwaffen zusammen im B-Fach lagern. Das ist die Besonderheit bei den sogenannten "Jägerschränken".

Beste Grüße,

Roland

Edit: Ich war wohl nicht schnell genug für eine Erstantwort... Egal, ich lasse es trotzdem so stehen.

Geschrieben
2. Die gesamte Munition ins B-Innenfach. Überkreuz ist nicht erforderlich.

Geregelt in § 36 WaffG in Verbindung mit § 12 AWaffV. Einfach mal reinschauen.

Überkreuz nicht erforderlich,ist es aber erlaubt die KWMuni neben den Langwaffen aufzubewahren,einfach aus Platzgründen,weil ja mein B-Fach so klein ist????

Geschrieben

1. Befestigung nicht nötig, aber Sinnvoll (Tür ist schwer, erledigt sich wenn genug Material drinsteht, dauert aber bei der 2/6 Regelung)

2. Überkreuzlagerung nicht Zulässig, muss alles ins B-Fach

Ganz einfach.

Geschrieben
Hallo UHX,

Du brauchst den Schrank nicht unbedingt zu befestigen. Besser wäre es aber auf jeden Fall.

Überkreuzlagerung ist möglich und auch erlaubt. Allerdings darfst Du in einem A-Schrank mit B-Innentresor sogar Munition für Lang- und Kurzwaffen mit den Kurzwaffen zusammen im B-Fach lagern. Das ist die Besonderheit bei den sogenannten "Jägerschränken".

Beste Grüße,

Roland

Sorry, aber bei diesen Schränken ist es nicht erlaubt Mun nur im A-Fach zu lagern. Mun muss zwingend ins B-Fach, dann aber auch LW und KW Mun mit KW zusammen.

Geschrieben
Überkreuz nicht erforderlich,ist es aber erlaubt die KWMuni neben den Langwaffen aufzubewahren,einfach aus Platzgründen,weil ja mein B-Fach so klein ist????

Deffinitiv nicht erlaubt. Besorg Dir einen kleinen Blechschrank mit Schwenkriegel und gut ist. Der PS-Schrank von IKEA ist da sehr beliebt.

Geschrieben
Sorry, aber bei diesen Schränken ist es nicht erlaubt Mun nur im A-Fach zu lagern. Mun muss zwingend ins B-Fach, dann aber auch LW und KW Mun mit KW zusammen.

In §13 IV AWaffV steht: "Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden."

Insbesondere der letzte Satz läßt auch meine Interpretation zu.

Wenn ich einen B-Tresor in einem A-Tresor "aufbewahre" - und das wäre ja bei einem "Jägerschrank" der Fall - dann muss die Kurzwaffe in den B-Tresor. Das ist unstrittig.

Aber die Munition - sofern sie nicht aus einer der im A-Tresor aufbewahreten Langwaffen verschossen werden kann - kann auch mit in den A-Tresor. Denn der ist immerhin höherwertig als ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung und das Schloss ist bestimmt auch besser als ein normales Schwenkriegelschloss.

Da diese Möglichkeit der Interpretation aber Diskussionsmöglichkeiten bietet, würde ich auch eher dazu raten, die Munition mit im B-Innenfach zu lagern.

Insofern gebe ich Dir also Recht.

Beste Grüße,

Roland

Geschrieben

Ich frage mich ja immer, wie ihr es schafft eure Munition in so ein kleines B-Fach zu packen. Bei mir ist ja schon mit drei KW kaum noch Platz für sonstiges. Eine vierte würde wohl noch gehen, aber dann....

bye knight

Geschrieben

Henning K, was du zur Überkreuzlagerung erzählst ist definitiv falsch:

AWaffV §13

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Geschrieben

Tja leider liegen in dem Fall im gleichen Schrank die KW, Überkreuzlagerung geht aber nur bei zwei verschiedenen Schränken.

Bei zwei getrennten Schränken ist die Überkreuzlagerung natürlich möglich.

Geschrieben

Nein, die KW liegen bei einem Jägerschrank (A mit B-Innentresor) nicht im gleichen Schrank.

Die liegen in einem anderen Schrank, der zufällig in den ersten Schrank eingebaut wurde.

Geschrieben

A/B Jägerschränke sind eine feine Sache:

Haben sie unter 200 kg Eigengewicht und sind nicht verankert, so darf man bis zu 10 Langwaffen darin verwahren und im B-Fach maximal 5 Kurzwaffen.

Im B-Fach dürfen Kurzwaffen mit der zugehörigen Munition und ausserdem Langwaffen Munition verwahrt werden.

Im A-Fach, zusammen mit den Langwaffen, darf bzgl. Munition nur nicht zu den Lanwaffen passende Munition verwahrt werden.

Ist der A/B Schrank verankert und das Abrissgewicht mindestens 200 kg, so dürfen im B Fach sogar bis zu 10 Kurzwaffen verwahrt werden.

IMI

p.s.:

Ich mag A/B Jägerschränke wegen der gemeinsamen Lagerung im B-Fach so gerne.

In den A/B Schränken lagere ich Lang- und Kurzwaffen mit für Jagdzwecke tagesüblichen Munitionsmengen.

Die Munivorräte werden natürlich in anderen Schränken verwahrt.

Geschrieben
Wenn ihr meint, dann macht mal. Manche soll man einfach machen lassen, und ihr nennt Waffengegner beratungsresistent.

Erklär doch einfach, woher Du Deine Meinung nimmst und bedenke, dass eine Norm mehr als nur den Wortlaut bietet.

Geschrieben

Kann er nicht, denn Hennin K liegt falsch:

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Ende der Diskussion.

Geschrieben

Was soll die ganze Diskussion?

Bei 3 KW ist das B-Fach eh proppenvoll, dann muss sowieso ein zustzlicher Mun-Schrank her! :peinlich:

Rein rechtlich gesehen wurde mir IMI's Ansicht von behördlicher Seite bestätigt. :icon14:

Also kauft euch nen kleinen Tresor ohne Klassifizierung für die Mun und gut ist's. :eclipsee_gold_cup:

MfG

LWB

Geschrieben

Hallo,

Leute, was für eine Diskussion wegen 40€, soviel kostet ein Tresor ohne Klassifizierung mit Zahlenkombinationsschloß beim Hagebau, da kann man ca. 2000 Schuss Munition reinpacken und die liebe Beamtenseele hat ihre Ruhe.

Die Befestigung von Waffenschränken sollte schon wegen der Unfallverhütung selbstverständlich sein, damit dir das Teil beim Öffnen nicht umfällt.

Wenn man mehr als 5 KW in einen B-Möbeltresor packen will, kann man ihn mit Schwerlastdübel befestigen, dafür gibts Prüfzertifikate die man vom Hersteller erhält ( z.B. Fischer) und schon ist alles in bester Ordnung.

Man gibt soviel Geld für unnötige Sache aus, da kann man auch etwas in seine Waffenaufbewahrung investieren und man muß nicht immer überlegen ob man durch ausreizen der minimalsten Anforderungen noch den Vorschriften entspricht. Etwas Reserve zu haben ist doch immer gut.

Gruß T

Geschrieben
.... und man muß nicht immer überlegen ob man durch ausreizen der minimalsten Anforderungen noch den Vorschriften entspricht.

Von Ausreizen kann keine Rede sein. Wenn minimalste Anforderungen erfüllt werden, entspricht es folgerichtig immer den Vorschriften.

In diesem Fall ist doch ganz einfach: darf ich? ja! Ende. Immer diese Sendungsmentalität der freiwilligen Selbstbeschneidung. Wenn ich hier in OT schreibe "hey, fahre bitte in der Ortschaft lieber nur 25 auch wenn 50 erlaubt sind. Es macht doch Sinn, wegen der Sicherheit und so. Man muss die Gesetze ja nicht ausnutzen", erklärt man mich zum D****n. Wenn es um Schränke geht, kommen die Bedenkenträger aber aus ihren Löchern.

Geschrieben

Bis 2003 gabs auch keine regelmäßigen Massenmorde nur weil die Dinger nicht in teutonisch überregulierter Art und Weise versperrt waren. Jeder der mit Maximalforderungen kommt redet dem Laufstöpsel das Wort.

Archiviert

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