SignalSpirit Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=8027722/8h1fdv/index.html Kommunen dürfen für ihre Waffenkontrollen Geld verlangen. Waffenbesitzer sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg verpflichtet, für die von den Kommunen organisierten Kontrollen die festgelegten Gebühren zu bezahlen. Ich glaube mir wird gerade übel . Hoffentlich geht jetzt nicht das allgemeine, gerichtlich sanktionierte, Abkassieren los. Nach dem Motto die Gemeinde braucht Geld schickt die Kontrolleure lose. Jede Kontrolle bringt uns ... €! Link to comment Share on other sites More sharing options...
WolfgangK Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Da bekomme ich einen dicken Hals, damit wird der Waffenbesitz zu Grabe getragen, durch solche Stiche. Mal sehen ob die Verbände, FvlW, ProLegal, FWR und wie sie alle heißen darauf reagieren. gruß Wolfgang Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Erste Instanz = Freistiljustiz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Zitat: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim einlegen. Hoffentlich macht Der das auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Hmmm... Die Mitteilung liest sich für mich zumindest so, als wäre hier "nur" im sogenannten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht entschieden worden - und die eigentliche "Hauptsachen-Entscheidung" in dem Rechtsstreit vor dem VG somit noch gar nicht gefallen. Allerdings deuten solche Eilsachen-Entscheidungen (vorläufiger Rechtsschutz) oft schon eine Richtung an, in die dann auch die Hauptsachen-Entscheidung geht. Aber, wie oben schon geschrieben, das war lediglich eine VG-Entscheidung. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Ba.-Wü. (nächste Instanz) kann das schon wieder ganz anders aussehen und ausgehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BFPierce Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Immer noch... Was wollen die Ämter denn gebührenpflichtig kontrollieren, wenn Ihr verdammt nochmal NICHT zu Hause seid ???? BFP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putte Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Immer noch...Was wollen die Ämter denn gebührenpflichtig kontrollieren, wenn Ihr verdammt nochmal NICHT zu Hause seid ???? BFP Du meinst also ich soll mich jetzt bei jedem Fremden am Gartentor Tot stellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Perser Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Du meinst also ich soll mich jetzt bei jedem Fremden am Gartentor Tot stellen. Was steht den sonst so unangemeldet vor dem Tor? Jehovas, Zeitungsverkäufer, GEZ-Agenten und der Herr von DPD, und den letzteren erkennt man an der Uniform, also bleibt die Tür in 3 von 4 Fällen schonmal zu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shortcut Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Ich bin mal gespannt wann der erste auf die Idee kommt für verkehrskontrollen, egal ob du was verkehrt gemacht hast oder nicht, Gebühren zu bezahlen. Oder noch besser die Aufbewahrung deines Autoschlüssels kostenpflichtig kontrolliert wird. Gruß carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobert Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 ......Was wollen die Ämter denn gebührenpflichtig kontrollieren, wenn Ihr verdammt nochmal NICHT zu Hause seid ????..... Das gleiche Geld wie bei jedem anderen, oder vielleicht sogar ein bissel mehr. Die lassen dir ein Schreiben da, auf dem du ihnen eine Termin geben sollst, wann die Kontrolle stattfinden soll. Christian Ich bin mal gespannt wann der erste auf die Idee kommt für verkehrskontrollen, egal ob du was verkehrt gemacht hast oder nicht, Gebühren zu bezahlen...... Das gleiche hatte ich mir auch gedacht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobert Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Was mir extrem aufgestoßen ist, war folgender Text: "Die Kontrollen dienten dem Schutz der Gesellschaft vor Gewalttaten und seien damit jederzeit gerechtfertigt. Schon alleine die Möglichkeit einer Überprüfung und einer Gebührenzahlung diene dazu, dass Waffen ordnungsgemäß gelagert werden." Mit diesen Worten werden wir wieder als potentielle Gefahr für die Gutmenschen dargestellt. Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 "Die Kontrollen dienten dem Schutz der Gesellschaft vor Gewalttaten und seien damit jederzeit gerechtfertigt. Schon alleine die Möglichkeit einer Überprüfung und einer Gebührenzahlung diene dazu, dass Waffen ordnungsgemäß gelagert werden."[/b] Warum nicht gleich kostenpflichtige Hausdurchsuchungen bei allen, damit endlich auch die illegalen Waffen gefunden werden?....und jede Menge Geld kommt dann auch ins Staatssäckel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Der Hinweis bzw. der Verweis auf die Verkehrskontrollen (stichprobenartige "Anhaltekontrollen") ist richtig und wichtig. Die (m.E.) zentral wichtige Aussage in der Begründung des Urteils des VG Freiburg ist, dass gebührenpflichtig nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur sei, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführe, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolge. Ebenso wie die ebenfalls verdachtsunabhängige turnusmäßige Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei auch die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen dem Pflichtenkreis des Waffenbesitzers zuzurechnen, da sie neben der Regelüberprüfung den Nachweis für seine Zuverlässigkeit und Eignung erbringe. Damit falle sie unabhängig davon, ob der Waffenbesitzer einen Anlass zu Beanstandungen oder zu Kontrollmaßnahmen gegeben habe, in seinen Verantwortungsbereich. Die Konsequenz, wenn diese Rechtsauslegung Bestand hätte (was ja nicht sicher ist): Es wären dann Gebühren für alle Amtshandlungen- ohne dass ein Antrag oder eine konkrete Veranlassung/Versäumnis vorliegt - zulässig, sobald der überprüfte Gegenstand lediglich abstrakt dem "Pflichtenkreis" des Betroffenen zuzurechnen ist. Somit könnten konsequenter Weise auch stets Gebührenfestsetzungen für polizeiliche Kfz-Anhaltekontrollen erfolgen. Denn (s)ein Fahrzeug zulässigerweise (Führerschein, Fahrzeugschein) zu bewegen, fällt unstrittig in den "Pflichtenkreis" des Kfz-Lenkers. Und dieses ließe sich beliebig fortsetzen... Was denkt ihr, in wie vielen Bereichen Pflichten bestehen, die fast beliebig nachkontrolliert werden können? Und allein darauf ("in den Pflichtenkreis fallend") soll es lt. VG Freiburg ja bei der hierfür erfolgenden Gebührenfestsetzung ja ankommen. M.E. eine abstruse Auslegung mit noch nicht absehbaren Folgen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BFPierce Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Was steht den sonst so unangemeldet vor dem Tor? Jehovas, Zeitungsverkäufer, GEZ-Agenten und der Herr von DPD, und den letzteren erkennt man an der Uniform, also bleibt die Tür in 3 von 4 Fällen schonmal zu. Genau das ! ALLE unangemeldeten bleiben draussen ! ... und was nicht stattfindet, kann auch nichts kosten. BFP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobert Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 .............. und was nicht stattfindet, kann auch nichts kosten....... Das glaube ich wiederum nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Das glaube ich wiederum nicht. Solange dieses als GEBÜHR etwas kosten soll, ist § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG tatsächlich ein Ausweg. Wenn Du Dir keinen Personalausweis ausstellen läßt, hast auch nicht die Gebühr für dessen Austellung zu zahlen. Mir langt z.B. mein Reisepaß, auch wenn dessen physische Haltbarkeit gegenüber seinen Vorgängern zu wünschen übrig läßt. Vermutlich erwartete man, dass Pässe eh meist in Schubladen herum lägen. Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 ... und was nicht stattfindet, kann auch nichts kosten. Vielleicht wollen sie dir dann aber die Kosten für die erfolglose Anfahrt in Rechnung stellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BFPierce Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Vielleicht wollen sie dir dann aber die Kosten für die erfolglose Anfahrt in Rechnung stellen. Können sie ja, ich brauche weder deren Aufsicht, noch habe ich sie eingeladen... Das ist Geld-Macherei, mehr nicht. Vielleicht muss ich zahlen, habe aber dennoch mein Ziel erreicht: 1.) Keine Kontrolle bei mir und 2.) Die bleiben draussen ... Erster ! BFP Link to comment Share on other sites More sharing options...
BFPierce Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Solange dieses als GEBÜHR etwas kosten soll, ist § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG tatsächlich ein Ausweg. Wenn Du Dir keinen Personalausweis ausstellen läßt, hast auch nicht die Gebühr für dessen Austellung zu zahlen. Mir langt z.B. mein Reisepaß, auch wenn dessen physische Haltbarkeit gegenüber seinen Vorgängern zu wünschen übrig läßt. Vermutlich erwartete man, dass Pässe eh meist in Schubladen herum lägen. Euer Mausebaer Ein Bekannter von mir hat seid über 10 Jahren keinen gültigen Personalausweis mehr ! Dafür aber einen gültigen Jagdschein und WBK´s... Sind eh bessere Dokumente als der Perso ! Perso´s bekommen nämlich auch Leute, die nicht "zuverlässig" sind. Mir wäre ein Jagdschein als Ausweisdokument viel lieber ! BFP Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Vielleicht wollen sie dir dann aber die Kosten für die erfolglose Anfahrt in Rechnung stellen. "Wollen" vielleicht, "können/dürfen" ist dann nochmal eine ganz andere Frage. Wer hat es im rechtlichen Sinne zu vertreten, wenn er zum Zeitpunkt einer unangekündigten Kontrolle nicht da ist? Wobei "Abwesenheit" sich aber nicht dauerhaft durchhalten lässt und auch das Grundproblem einer solchen abstrusen Gebührenerhebung nicht löst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Ich habe auch Kinder, und keinen Bock sie beim nächsten A...lauf zu verlieren, nur weil so ein Hirni seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, oder gar keinen Safe zu Hause hat (Holzschrank). Endlich wird danach geschaut ob auch ein Safe im Haus ist, und ob nicht doch ein mancher noch was hat, was nicht eingetragen ist. Auch Du bist einer dieser Kurzsichtigen, der das Tatmittel verdammt und nicht den Täter. Die Verfügbarkeit des Tatmittels führt NICHT zum Entschluß, eine Tat auszuführen. Das geschieht lange vorher. Schäm' Dich! Denke nach und schaue über Deinen verdammt hohen Tellerrand.............. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SignalSpirit Posted May 11, 2011 Author Share Posted May 11, 2011 Ich habe auch Kinder, und keinen Bock sie beim nächsten A...lauf zu verlieren, nur weil so ein Hirni seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, oder gar keinen Safe zu Hause hat (Holzschrank). Endlich wird danach geschaut ob auch ein Safe im Haus ist, und ob nicht doch ein mancher noch was hat, was nicht eingetragen ist. Oh je. Solche Kontrollen bringen 0 zu Verhinderung eines Amoklaufes. Die Tatsache, ob ein Safe vorhanden ist, muss man bereits jetzt beim Waffenantrag nachweisen. Altfälle könnte man durch eine einmalige angekündigte Kontrolle abprüfen. Außer in Winnenden ist mir kein (Amok)Fall bekannt, in dem der Täter durch eine, nicht sachgemäße Aufbewahrung, an die Waffe kam. Aber ganz davon abgesehen. Ich bin nicht grundsätzlich gegen diese Kontrollen. Dass der Waffenbesitzer dafür eine Gebür zahlen soll ist aber ein Unding, da hier Abzocke Tür und Tor geöffnet wird, solange kein festes Intervoll (oder eine maximalzahl der Kontrollen z.B. max. alle 3 Jahre) festgelegt wird. Sonst läuft das nach folgendem Motto: Gemeinde setzt Kontrolle auf 200,-€ fest. Da die Gemeinde dringend Geld braucht wird jeder Waffenbesitzter 2 mal im Jahr kontrolliert. Das Beispiel mit den Verkehrskontrollen passt sehr gut: Übersetz blitzt der Starenkasten zuküftig immer. Wenn man nicht zu schnell war zahlt man dann nur 10,-€ Kontrollgebür. Wenn man zu schnell war kommt noch der Strafzettel dazu. Der Härtefall, wäre es, wenn man auch zahlen müssten, wenn man gar nicht angetroffen wurde. Übersetzt auf Geschwindigkeitsmessung: Man bekommt eine Rechnung über 10,-€ Kontrollgebühr, obwohl man an dem Tag gar nicht an dem KAsten vorbeigefahren ist. Jedoch mit Vermerk: Wir wissen dass sie hier öfter vorbeifahren und wollten sie messen. Sie waren aber leider nicht da . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobert Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 ..............Ich bin 100% für solche Kontrollen, auch wenn ihr mich nach so einem Beitrag zerreisen werdet.Ich habe auch Kinder, und keinen Bock sie beim nächsten A...lauf zu verlieren, nur weil so ein Hirni seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, oder gar keinen Safe zu Hause hat (Holzschrank). Endlich wird danach geschaut ob auch ein Safe im Haus ist, und ob nicht doch ein mancher noch was hat, was nicht eingetragen ist. OK das ist deine Meinung, aber hier nicht das Thema. Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shortcut Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Anstatt über Safes und Kontrollen und noch schwerere Safes zu diskutieren sollten sich unsere Politiker mal Gedanken machen was sich geändert hat seit früher, als der Jäger seine Flinte noch in der Garderobe zum Trocknen hängen hatte. Als ich jung war war das was vollkommen normales in Haushalten wo Jäger waren. Ist deswegen mehr passiert? Meines Erachtens eher weniger als heute. Also...irgendwas muß sich doch in der Gesellschaft geändert haben, da muss man ansetzen und nicht bei den Symptomen. Das mit den Gebühren ist aus den bereits hier hinreichend erläuterten Gründen für mich nicht rechtens und kann und darf es auch nicht sein, alles andere wäre nicht rechtsstaatlich und reine Abzocke. Gruß Carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Endlich wird danach geschaut ob auch ein Safe im Haus ist, und ob nicht doch ein mancher noch was hat,was nicht eingetragen ist. Ok, aber warum nur bei denen mit roter/gelber/grüner WBK? Man sollte dann vorsorglich ALLE Haushalte DURCHSUCHEN, da ja die ca. 20Mio illegaler Waffen irgendwo sein müssen (warum denn ausgerechnet bei denen, die sie ja legal kaufen können?). Da es ja gewisse Verdachtsmoment gibt, bevorzugt vielleicht erst die mit Hintergrund aus Kulturkreisen, wo Waffenbesitz zur Männlichkeit gehört. Außerdem bin ich für einen jährlichen Sehtest für alle Führerscheininhaber und eine 2-jährliche Wiederholungsprüfung. Das reale Risiko für eins meiner Kinder im Verkahr geschädigt zu werden schätze ich nämlich viel höher ein als das Risiko eines Amoklaufs mit Schusswafffen. Gruß Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
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