Schlittenfahrer Posted May 19, 2011 Share Posted May 19, 2011 Ich hab das als mein Erklärungsbeispiel gemeint. Das zieht immer wenn mir andere sagen. Wer Waffen hat, muss auch... ...und wer nichts zu verbergen hat... Solange nickt dann die Ehefrau des Mahners. Das hört dann auf, wenn ich sage: "Wie findest du es den, wenn unangekündigter Besuch in der Schlafzimmer will?. Das verstehen sie dann @mausebaer Die nachschau kann unmittelbar eine Sicherstellung/Beschlagnahme auslösen und ist dann zielführend. Die Nachschau liefert die Grundlage. Aber das ist soweiso nur vollkommen theoretische Diskussion, die nicht weiter zu verfolgen lohnt. Eigentlich erhöht sie nur den Beitragszähler und sorgt für Kurzweil Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 19, 2011 Share Posted May 19, 2011 @mausebaerDie nachschau kann unmittelbar eine Sicherstellung/Beschlagnahme auslösen ... ... welche aber nicht "zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2" gehört. Aber das wird wohl vielleicht irgendwann eine Frage eines Urteils und nicht des Rechts sein. Ansonsten: Wer sich halt unbedingt freiwillig nachschauen lassen will, weil er/sie Angst vor der Waffenrechtsbehörde hat oder es nicht nicht besser weiß, obwohl er/sie waffenrechtlich sachkundig sein sollte, der/die soll auch ruhig dafür mit Euro und Cent zahlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colorful Posted May 19, 2011 Share Posted May 19, 2011 Die ganze Farce ließe sich schnell in eine wirklich effektive Maßnahme umwandeln: Es werden nur die Personen kontrolliert, die ihre Schusswaffen nicht richtig verwahren. Nach der heutigen politischen Logik ist das ein sinnvoller Ansatz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 19, 2011 Share Posted May 19, 2011 ... Nach der heutigen politischen Logik ist das ein sinnvoller Ansatz. Wieso in Grün? Das ist i.d.R. gängige Praxis. Die Nachschau nach § 36 WaffG setzt am Besitz der erlaubnispflichtigen Waffen & Co. an und nicht am Besitz der Erlaubnis. Mir ist aber noch nichts von einer Einbeziehung von Waffenbesitzer ohne Erlaubnis in die Nachschauaktionen der verschiedenen Waffenrechtsbehörden zur Kenntnis gekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 19, 2011 Share Posted May 19, 2011 Du musst Dich entscheiden, drei Felder sind frei--- Ist der Streitberger-Ansatz als Argumentation schon mal benutzt worden in der Rechtsprechung ? Wenn wir alle die Wohnungstüren öffnen, um die "Babys" mittelfristig zu schützen, muss sich niemand wundern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 20, 2011 Share Posted May 20, 2011 Ich hab das als mein Erklärungsbeispiel gemeint. Das "Ehefrauen-Beispiel" zeigt m.E. eben den rechtlichen Konstruktionsfehler (milder ausgedrückt: die Schwachstelle) der aktuellen Nachschau-Regelung auf. Wir haben damit eine Kontrolle, die in der Masse der Fälle nur durchführbar ist, wenn der Betroffene zustimmt (also nicht auf dem Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung beharrt) - nur, dass diese Zustimmung beim betroffenen Waffenbesitzer durch den verwaltungsrechtlichen Druck bzw. die Drohung mit dem Entzug der Zuverlässigkeit "herbeigeführt" wird. Aber euch brauche ich das ja nicht zu sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 20, 2011 Share Posted May 20, 2011 ... - nur, dass diese Zustimmung beim betroffenen Waffenbesitzer durch den verwaltungsrechtlichen Druck bzw. die Drohung mit dem Entzug der Zuverlässigkeit "herbeigeführt" wird. Aber euch brauche ich das ja nicht zu sagen. Wobei der "Drohung" die Rechtsgrundlage fehlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
diana13 Posted May 20, 2011 Share Posted May 20, 2011 Die ganze Farce ließe sich schnell in eine wirklich effektive Maßnahme umwandeln: Es werden nur die Personen kontrolliert, die ihre Schusswaffen nicht richtig verwahren. Nach der heutigen politischen Logik ist das ein sinnvoller Ansatz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die meisten illegalen Waffen bei nicht-Legalwaffenbesitzern zu finden sind - also dort zuerst nachschauen ! Wie heisst es doch: "Wenn man nur ein......." Also - Durchsuchen ! Einen nach dem anderen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 20, 2011 Share Posted May 20, 2011 ...Also - Durchsuchen ! Einen nach dem anderen! Nicht neu. Für Art 3 GG - konforme, anlasslose Nachschauen, müßten die Nachschauer straßenweise Klinken putzen gehen. Aber wie weist man nach, dass jemand keine erlaubnispflichtigen Waffen & Co. besitzt? Nur weil eine Suche keinen Fund erbringt, ist das ja nicht bewiesen. Die Waffen hätten ja auch immer übersehen worden sein können. Ich denke, das ist ein weiterer Grund, für ein Waffenrecht nach dem Vorbild Kennesaws. Wer keine erlaubnispflichtigen Waffen und Munition im Haushalt halt, handelt rechtswidrig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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