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IGNORED

Waffe einkassieren als Schießleiter?


Reinhard Bergmann

Empfohlene Beiträge

Schön auflisten ist das Eine, den Sachverhalt falsch darstellen das Andere. Jeder braucht eine Berechtigung zum Besitz. Die WBK ist da nur eine Möglichkeit. Weitere ergeben sich aus anderen Dokumenten oder direkt aus dem WaffG. Es nutzt nichts, wenn man das alles durcheinanderwirbelt und damit vermeintlich klarstellt.

Zunächst muss man mal die Begriffe kennen, über die man redet.

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.....

Mir scheint, das hier eine Argumentation im Krieis gibt. Die Aufsicht hat auf der einen Seite hat keine Personnekontrollrechte auf der anderen Seite ist seine Zustimmung notwendig, die er als Hasurechtinhaber von Bedingungen abhängig macht, welche ihm wiederum nicht zustehen. (Wie ist das z.B. beim Kauf von Zigaretten und Alkohol, wo es ja auch Altersgrenzen gibt, die der Verkäufer einhalten und im Zweifel kontrollieren muß)

Der Hausrechtsinhaber kann kontrollieren wollen, was ihm einfällt und das schließt die Größe der Unterhose ein (ob die Kundschaft mitmacht ist eine andere Frage) . Er hat aber als einzige Sanktionsmöglichkeit die Verwehrung des Zugangs zur Schießanlage und alles was damit in Zusammenhang steht.

Es ist wie mit der Standgebühr. Verweigerst du die Zahlung darfst du nicht schießen aber der Standbetreiber hat keine (legale) Möglichkeit an dein Geld zu kommen.

Bei der Standgebühr versucht kein Betreiber den Standbesuchern einzureden, er wäre zur Erhebung der Standgebühr gesetzlich verpflichtet. Bei der Kontrolle der WBK wird versucht eine gesetzliche Verpflichtung herbeizudichten. Mal wäre es wegen dem Versicherungsschutz (dabei ist eine WBK die einzige waffenrechtliche Erlaubnis für die man keinen Versicherungsschutz braucht, mal heißt es ganz diffus "dazu sind wir durch das WaffG verpflichtet" (nur die entsprechnde Stelle des WaffG zu nennen ist keiner in der Lage - Kunststück, weil es die Stelle ja auch nicht gibt). Irgendwie scheint den Kontrollbegierigen ihr Verhalten also peinlich zu sein, (was es ja auch ist), nur ändern wollen sie ihr Kontrollverhalten auch nicht.

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Um das ganze mal an einem Beispiel zu verdeutlichen:

1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und x kann die Gültigkeitsdauer der Führerscheine festgelegt werden.

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber

1.seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,

2.das erforderliche Mindestalter erreicht hat,

3.zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,

4.zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,

5.die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,

6.die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann und

7.keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

Einige scheinen der Meinung zu sein es würde reichen eine der Voraussetzungen nach §2 zu erfüllen.

Ich darf also ein KFZ führen sobald ich das Mindestalter erreicht habe?

Ich sage also dem Polizisten das z.B. ich nicht nach §2 Absatz 5 Fahre (Führerscheinprüfung) sondern ich fahre aufgrund von Absatz 2. Bin ja schließlich 18, das reicht.

Ist natürlich unsinn, wissen wir ja schließlich alle.

Ich muß alle Voraussetztungen der Auflistung erfüllen.

Genauso ist §9 zu lesen.

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1.die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

2.geschossen wird

a)auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,

b)im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),

c)zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder

d)in der jagdlichen Ausbildung, oder

3.es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt

Es müssen also alle Vorausstzungen erfüllt sein.

Ich persönlich mache das auch bei Gastschützen nicht (bei Vereinsmitgliedern eh nicht..), wäre aber eigentlich vom Gesetztgeber dazu verpflichtet.

Waffe sicherstellen oder ähnliches ist natürlich völliger Irrsinn...

Gruß Farmer

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Es müssen also alle Vorausstzungen erfüllt sein.

Es heißt in der Waffenverordnung "oder" und nicht "und". Bei "oder" muss nur eine Bedingung erfüllt sein (1. Semester Logikvorlesung irgendwo ganz am Anfang). In deinem KFZ-Beispiel heißt es "und" und nicht "oder". Bei "und" müssen alle Bedingungen erfüllt sein (1. Semester Logikvorlesung irgendwo ganz am Anfang).

Ansonsten haben Paps und Bulldog alles notwendige zu diesem Thema gesagt. Ich bin ab jetzt hier raus.

bye knight

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Ich hatte damals in der WSK gelernt, dass das Schießen auf einem Schießstand auch Sachunkundigen erlaubt ist, insofern sie von jemand Sachkundigen beaufsichtigt werden.

Da ich aber keine Laust habe, Gesetze zu interpretieren, die ich in der Regel sowieso falsch auslege, überlasse ich das hier mal anderen.

In der Regel gibt es jedenfalls immer irgendwo ein Gesetz, dass das Vorherige in Teilen wieder aushebelt.... :s82:

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In der Regel gibt es jedenfalls immer irgendwo ein Gesetz, dass das Vorherige in Teilen wieder aushebelt.... :s82:

...davon leben ganze Heerscharen von Juristen und Steuerberatern. Sogar mehr als gut.

Frag die mal, ob sie´s gern einfacher hätten.

BULLDOG

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@knight: FALSCH!!!! In der Verordnung heisst es nicht nur "ODER" ! Das "oder" bezieht sich lediglich auf die Art des schiessens - also sportlich oder! Jagdlich (Punkt 2 Oder 3)! Der Punkt 1 der Verordnung wird hiervon keinesfalls tangiert.

@Paps: Hier gehts aber nicht um das Schiessen an Sich oder mit Vereinswaffen , deren Herkunft/Legalität sicher ist, sondern um mitgebrachte Waffen völlig fremder Persohnen und deren legitimierung diese legal auf dem Stand zu verwenden(was übrigens auch ein Gültiges Beschusszeichen auf der Waffe mit einschliesst)

Ansonste stimme ich Farmer und Schlittenfahrer zu :gutidee:

LG: Steam

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Es heißt in der Waffenverordnung "oder" und nicht "und". Bei "oder" muss nur eine Bedingung erfüllt sein (1. Semester Logikvorlesung irgendwo ganz am Anfang). In deinem KFZ-Beispiel heißt es "und" und nicht "oder". Bei "und" müssen alle Bedingungen erfüllt sein (1. Semester Logikvorlesung irgendwo ganz am Anfang).

bye knight

wo steht denn da "oder" oder "und"?

Rein von der Logik her müsste es heißen: "schießen erlaubt wenn Nr. 1 und Nr. 2 mit entweder/oder Buschstabe a-c erfüllt ist.

Nr. 3 ist die Ausnahme

edit: der Rauch war schneller

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Richtig.

Falsch; ebenso wie Steam und Farmer. Gehe zurück zum Start, gehe nicht über Los, ziehe keine Brennecke-Taler ein.

Godix und Knight dagegen können lesen. Alle drei Nummern stehen im jeweiligen Oder-Verhältnis zueinander, das erschließt sich systematisch und ist inzwischen auch allgemein anerkannt. Mit ein bisschen Nachdenken zeigt sich auch der sachliche Grund; für die Nichtdenkenden hat Knight zusätzlich darauf hingewiesen.

Carcano

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Das Schlimme an dieser wie anderer WO-Diskussionen hier ist, dass das Diskutieren lange kein Ende nehmen wird,

und trotzdem keiner wissen wird was in diesem oder jenen Fall Recht ist.

Wo wir keine Sorgen haben, da machen wir uns welche. Wollen wir wetten?

Besser kann mans nich sagen, die Diskussion ist überflüssig...

Waffe wegnehmen ist nicht, fertig.

Mehr muss man nich mehr dazu sagen.

Alles andere ist wieder Scherrif spielen, vorrauseilender Gehorsam und nur rechthaberei...

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Falsch; ebenso wie Steam und Farmer. Gehe zurück zum Start, gehe nicht über Los, ziehe keine Brennecke-Taler ein.

Carcano

Hach, mag es doch jeder so halten wie er eben will, allerdings trotz der Tatsache , dass ich deine Postings im allgemeinen gut finde ist dein hohntriefender Sarkasmus hier nur :peinlich: !

Der

Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und

2 zu überwachen.

Da deine unumstössliche Meinung ja im allgemeinen anerkannt ist, würde ich mich über eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema freuen. :gutidee:

Und bis mir jemand sachlich und korrekt das Gegenteil erklährt bleibe ich bei meiner Ansicht, das dass kurze abgleichen der WBK i.O. ist - das einziehen der Waffe allerdings auf keinen Fall!

LG: Steam

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Worüber wird hier überhaupt diskutiert? Wenn der Betreiber seiner Pflicht nicht nachkommt, kommt

Wenn fortgesetzt bezüglich des WaffG ordnungswidrig gehandelt wird, kommt die Zuverlässigkeit ins Spiel

Ob man das noch genauso locker sieht, wenn man selbst Betreiber einer Schießstätte ist? Wahrscheinlich braucht der deutsche Schütze die Betreiber aber gar nicht und kann diesen "Blockwarten" ruhig in den A.... treten.

Wo so tolle revolutionäre "Ratschläge" doch hinführen können.

Das wären dann mal meine 2 Pfennig.

der Beitrag ist auch nicht mehr wert als die 2 Pfennig :peinlich:

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Es ist alles toll, solange nichts passiert. Dann ist die Standaufsicht der Obera.....

Ich bin der Meinung, dass diejenigen, welche hier so großkotzig aufsprechen, als Standaufsicht wohl

wenig Erfahrung gesammelt haben. Bei uns im Verein gibt es Leute, die einen größeren Betrag für

den Verein spenden, wenn sie nicht als Standaufsicht eingeteilt werden.

Darüber sollten manche Herrn, die nicht den Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einem gewinnorientierten Fitness-Studio kennen, einmal nachdenken.

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wo steht denn da "oder" oder "und"?

Rein von der Logik her müsste es heißen: "schießen erlaubt wenn Nr. 1 und Nr. 2 mit entweder/oder Buschstabe a-c erfüllt ist.

Nr. 3 ist die Ausnahme

edit: der Rauch war schneller

§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens

(§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition

auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des

Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz

von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art

innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, Komma Ende Alternative 1

2. geschossen wird

a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung, Komma

b ) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen

(§ 22), Komma

c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder

d) in der jagdlichen Ausbildung, oder Ende Alternative 2

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt. Ende Alternative 3 und Ende Satz 1

In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3

entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 unberührt. Ende Satz 2Der

Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und

2 zu überwachen. Schieße ich nach Nr. 2 a), b ) oder c) oder nach Nr. 3 brauche ich keine WBK.

Weil danach gefragt ist, habe ich das alles entscheidende "oder" im § 9 Absatz 1 Satz 1, jetzt auch fett + kursiv gesetzt.

Die Alternativen beginnen beim Wörtchen "wenn". Die Aufzählung der Alternativen ist (zweimal) oder-verknüpft und endet mit "es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt", unmittelbar vor dem Ende von Satz 1.

Wer genau hinsieht findet vielleicht sogar noch einen redaktionellen Fehler (Komma vor dem Wort oder). Genau dieses Komma macht aber deutlich, dass es sich bei dem ersten "oder" nur um die Oder-verknüpfung der Teil-Alternativen a, b, c und d innerhalb der Alternative Nr. 2 handelt.

Nur die erste Alternative - die in Nr. 1 genannte - setzt eine Waffenrechtliche Erlaubnis und ein Bedürfnis voraus. Bei den weiteren Alternativen bedarf es weder einer waffenrechtlichen Erlaubnis noch eines Bedürfnisses um legal am Schießbetrieb auf einer Schießstätte teilzunehmen.

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Richtig. Man kann unter einer der drei genannten Bedingungen (Nr 1-3) auf Schießstätten schießen (unter Beachtung der Verbote und Auflagen).

Es ist zwar "nur" Wortglauberei, doch ich erlaube mir dennoch, zu fragen, warum du das Schießen auf Schießstätten "unter Beachtung der VERBOTE und AUFLAGEN" legitimierst.

Was ich damit meine, hat etwas mit Psychlologie zu tun. Dir erscheinen offenbar VERBOTE wichtiger, als ERLAUBNISSE. Glückwunsch, du bist damit Angehöriger genau der Zielgruppe, die unsere Gegner brauchen, um ihre Verbote durchzusetzen. Verbotshörige sind nämlich genau diejenigen, auf deren willigen Schwingen die Verbotsphantasien unserer Gegnerschaft unters Volk getragen werden. Gepaart mit Blockwartmentalität halte ich das für eine sehr gefährliche Mischung.

Aber das nur mal nebenbei.

BTT:

Zunächst mal ist diese Diskussion aus meiner Sicht sowas von peinlich, aber wirklich sowas von...

Den Kontrollwütigen sage ich nur soviel:

Wer auch immer auf einem Schießstand meine WBK kontrollieren will, bekommt von mir ein (noch) nettes Lächeln nebst der deutlichen und unmissverständlichen Frage nach seiner Legitimation. Und anschließend lasse ich ihn mangels Legitimationsnachweis höflich, aber bestimmt wegtreten. Es geht ihn nämlich einen (sorry) feuchten Pups an, ob, welche und wieviel WBK'n ich besitze. Eure Allmachtsphantasien könnt ihr bei sonstwem ausleben, aber nicht bei mir.

Auch der Umstand, dass ihr Standbetreiber seid, berechtigt euch nicht, meine Pappen kontrollieren zu dürfen, da könnte ja jeder kommen. Wenn ihr so geil auf's Kontrollieren seid, könnt ihr ja eine Streife bei der zuständigen Polizeidienststelle anfordern, mit dem Ersuchen um Kontrolle meiner waffenrechtlichen Erlaubnisse. Auf die Begründung fü euer Ansinnen bin ich dann mal gespannt. Verdacht auf illegalen Waffenbesitz? Nur zu, schau'mer mal, wie lang dann die Gesichter werden, wenn euer Ansinnen, was ich für wahrscheinlich halte, gleich abgewiesen wird bzw wenn sich die Kontrolle wegen Vorhandensein der nötigen Erlaubnisse als Luftnummer herausstellt.

Doch richtig lustig wird es erst, wenn dann noch ein Übereifriger meine Waffen einziehen will, weil ER GLAUBT, als Standbetreiber über gottgegebene Sonderbefugnisse zu verfügen. Nicht nur, dass ich ihn auslache, nein, wahrscheinlich könnte es passieren, dass ich geringfügig aber deutlich aus der Rüstung springe und dem Betreffenden deutlich vernehmbar eine Klatsche verpasse. Warum? Weil ich nach dem Gesetz verpflichtet bin, meine Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen. Und jeder, der ohne meine Erlaubnis oder ohne gesetzliche Legitimation an meine Waffen will, ist NICHTBERECHTIGTER im Sinne des Gesetzes. So kann aus einem banalen "Ich will doch nur mal meine Blockwartphantasien ausleben..." ganz schnell eine Anzeige wegen versuchter widerrechtlicher Aneignung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe werden.

Aber vielleicht kontrolliere ich ja, eurer Blockwartlogik folgend, demnächst auch bei jedem Kunden, der bei uns mit seinem Fahrzeug vorstellig wird, den Führerschein. Schließlich haben wir als Werkstatt das Hausrecht und damit, nach eurer offenbaren Auffassung, die Erlaubnis, zu überprüfen, ob Frau Schinkelgruber oder Herr Hülsensack denn auch berechtigt sind, ihr Fahrzeug zu führen.

Eigentlich bräuchten wir in Deutschland gar kein Waffengesetz, es reicht, Blockwarte wie euch in ausreichender Zahl zu haben. Kein WUnder, dass wir mit Nachwuchssorgen zu kämpfen haben. Ihr seid ein leuchtendes Beispiel dafür, warum es so ist, wie es ist.

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Und bis mir jemand sachlich und korrekt das Gegenteil erklährt bleibe ich bei meiner Ansicht

Erklärt worden ist es schon von mehreren anderen, ich sehe mich nicht bemüßigt, dir irgendwas umsonst zu erklären.

Wie es tatsächlich ist, habe ich gesagt; deine Fehlvorstellung (a.k.a. "Ansicht") ist vermutlich gut genug für dich, ich brauche sie dir nicht auszureden.

Carcano

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Es ist alles toll, solange nichts passiert. Dann ist die Standaufsicht der Obera.....

Ich bin der Meinung, dass diejenigen, welche hier so großkotzig aufsprechen, als Standaufsicht wohl

wenig Erfahrung gesammelt haben. Bei uns im Verein gibt es Leute, die einen größeren Betrag für

den Verein spenden, wenn sie nicht als Standaufsicht eingeteilt werden.

Darüber sollten manche Herrn, die nicht den Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einem gewinnorientierten Fitness-Studio kennen, einmal nachdenken.

genau so isses !

:eclipsee_gold_cup:

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Die Standaufsicht hat aber nicht die Aufgabe, Pappen zu kontrollieren, sondern für einen sicheren Schießbetrieb zu sorgen. Und zwar, indem sie z.B. darauf achtet, dass niemand an der Waffe fummelt, wärend sich Personen im Zielbereich befinden, indem sie z.B. darauf achtet, dass die Waffen immer in die sichere Richtung zeigen, indem sie z.B. den Schießbetrieb unterbricht oder frei gibt usw usf.

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Langsam muss man fragen ob Essen und Trinken noch klappt.

Wir brauchen keine Waffengegner wir sind selber die schlimmsten :peinlich: Es wurden zwei fragen gestellt die jeder der auch nur einen Hach Ahnung von der Materie hat mit links beantworten kann.Hier wird mit Paragraphen rumgeschmissen die nur von Leuten kommen die KEINE AHNUNG haben.Ich weiss wie ich mich in diesen Fällen verhalten muss daher brauche ich auch keine Paragraphen zitieren.Echt peinlich.Es ist schon schlimm genug wenn man zuhause nichts zu sagen hat,deswegen muss ich noch lange hier nicht so einen Bullshit schreiben.Setz euren gesunden Menschenverstand ein und ihr werdet in euren Vereinen wieder als vollwertiges Mitglied anerkannt. ;)

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Nun ich empfinde dieser Art Beiträge als eher schädlich und entbehrlich. Jemand stellt eine Frage in einem Diskussionsforum. Einige beteiligen sich am Sachverhalt. Ob die Antworten falsch oder richtig sind ist auf einer Diskussionsplattform doch eher zweitranigig. Wichtig ist, das dies zu einem Ergebnis führt. Dazu können richtige und falsche Aussagen gleich beitragen, denn sie verdeutlichen, schließen aus oder bestätigen. Am Ende muss nur ein Ergebnis stehen.

Überflüssig sind nur alljene Beiträge, die sich weder zum Sachverhalt äußern, noch zielgerichtet sind. Das alleinige Ziel der Verächtlichmachung der Diskutanten oder der eigenen Erhöhung ist verachtenswert.

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Überflüssig sind nur alljene Beiträge, die sich weder zum Sachverhalt äußern, noch zielgerichtet sind. Das alleinige Ziel der Verächtlichmachung der Diskutanten oder der eigenen Erhöhung ist verachtenswert.

Nein, überflüssig sind die ganzen konstruierten Beiträge, die seitenlang beantwortet werden.

Versucht einmal den prozentualen Anteil der Gäste, die mit eigenen Waffen einmalig zum Schießen kommen auszurechnen.

Und glaubt ihr wirklich, daß jemand, der keine WBK hat, mit Gewehr- oder Pistolenkoffer (wahrscheinlich noch mit reichlich schießsportlichen Aufklebern versehen) durch die Gegend fährt, um einmal in einem fremden Verein - ohne sich vorher vielleicht einmal gemeldet zu haben - zu schießen.

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Wenn ich diesen Tread so überfliege, dann stellen ich mir schon ein paar Fragen:

1. Komme ich Schweizer mit meinem europ. Waffenpass und ganz ohne WBK als Gast nach Deutschland, überfordere ich allenfalls den lokalen Schützenbruderblockwartgenossen?

2. Findet ihr solche Gesetze toll?

3. Bin ich hier im falschen Film?

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