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IGNORED

26-jähriger Koch lässt Parfümtester mitgehen / Sechs Monate Gefängnis


Mike57

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Da braucht Ihr (und ich mit meinem gefährlichen rechtlichem Halbwissen) nicht drüber zu diskutieren!

Harlekin

Doch, schon. Vieles gehört bei uns im Staat diskutiert und zwar offen statt nur am Stammtsich oder in Foren.

Weil man immer wieder feststellen muss, dass wenn zwei etwas praktisch Gleiches tun, die Folgen noch lange nicht die selben sind... Ich kenne "unter Würdingung der Umstände der Tat und der Person" und solche Floskeln, aber ich bin sicher, dass nicht mit einerlei Maß gemessen wird. Und zwar teilweise mit extremen Stilblüten.

Das Ganze hat was mit dem Rechtsempfinden zu tun, dir ist hoffentlich bewußt, dass Empfindungen nicht unbedingt objektiv sind.

Gruß

Erik

Geschrieben

das urteil ist, wenn man etwas nachdenkt, völliger schwachsinn!

kaum nachvollziehbar ob es aus einfacher unkenntnis der richter so gesprochen wurde, oder ob da die richter, die eigentlich unabhängig sein sollten, dem politischen mainstream (waffen sind phöse) mit vorrauseilendem gehorsam folgten..oder ob da einfach ein richter zuviel schlechte filme sieht.

in einem drogeriemarkt werden unter anderem "gefährlichen" zeugs auch scheren verkauft, scheren aller grössen und macharten. somit muss niemand eine schere im rucksack mitführen..um sie möglicherweise wenn er beim stehlen erwischt wird aus dem rucksack zu fingern....und dem armane security rüpel damit...na lassen wir das.

die regale in einem drogerie markt stehen voll mit dingen und gegenständen, die dazu geeignet sind die verteidigungsbereitschaft eines anderen zu beeinflussen...

ob nun schere aus dem angebot des DM oder haarspray, oder die sprühflasche mit dan chorix, nagelfeile ....was auch immer...alles gefährliche gegenstände wenn sie dazu gemacht werden.

die richter die dieses urteil gesprochen haben waren wahrscheinlich nie in einem gutsortiereten drogeriemarkt.(weltfremd)

auch wenn der typ scheixxe gebaut hat, wenn er in berufung geht und nen einigermassen anwalt hat, wird das urteil von der nächsten instanz "kassiert"

jede wette.

Geschrieben
sind... Ich kenne "unter Würdingung der Umstände der Tat und der Person" und solche Floskeln

das ist keine Floskel, das steht im Gesetz und bedeutet nicht mehr uns nicht weniger, dass jeder Fall nach den individuellen Tatumständen und den individuellen Umständen der Person beurteilt wird. Sonst hätte es zur Folge, das jeder immer die Höchststrafe kriegt. Willst Du das??

Im Übrigen habe ich kein Lust hier strafprozessuales Grundwissen zu vermitteln.

Ich stelle nur immer wieder fest, dass die Mehrzahl der sich hier Aufregenden absolut keine Ahnung von Strafrecht und Strafprozessrecht hat. Insofern sind sie nicht besser als die Politiker, die sich auch über Sachen aufregen, von denen sie keine Ahnung haben.

Habe Fertig!

Harlekin

Geschrieben
Mach mal wieder die Augen auf, lies bei Urteilsbegründungen mal zwischen den Zeilen, ist gar nicht so schwer. Die Gerichtsbarkeit in D gibt sich keine große Mühe mehr ihr zwei Klassensystem (Stichwort:z.B.Kulturhintergrund) zu verschleiern. :contra:

Ändert aber nichts an der Tatsache, daß - einfach gesagt - beim Mitführen einer Waffe aus einem einfachen Diebstahl ein schwerer Diebstahl wird. Und er hat eine Waffe (Schere) "mitgeführt".

Jetzt kann man die Schere als Werkzeug betrachten - muß man aber nicht.

So unverständlich dieses Urteil auch für machen sein mag/ist, hierdurch wird aber vielleicht einigen klar(er), wie schnell man ein "Schwerverbrecher" wird, wenn man ein einfaches Taschenmesser in der Tasche hat und "nur" lange Finger macht.

Geschrieben
Die Schere trugen Sie griffbereit bei sich und hätten sie im Ernstfall gegen die Detektive einsetzen können“...

Da hatte er ja nochmal Glück, dass er von zwei Detektiven festgesetzt wurde, sonst hätte er sich noch wegen einfacher/doppelter versuchter Vergewaltigung verantworten müssen... :00000733:

Geschrieben
Ändert aber nichts an der Tatsache, daß - einfach gesagt - beim Mitführen einer Waffe aus einem einfachen Diebstahl ein schwerer Diebstahl wird.

[klugscheißmodusan]

kein "schwerer Diebstahl" (§ 243 StGB) sondern ein "Diebstahl mit Waffen" (§244)!

Das ist wesentlich für die Strafandrohung!

(/klugscheißmodusaus]

Harlekin

Geschrieben

Hier noch für alle, die Harlekin nicht glauben wollen der Wortlaut:

§ 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.

einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter

a)

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

2.

als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder

3.

einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 sind die §§ 43a und 73d anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html

Geschrieben

wobei die Schere in diesem Fall wohl nicht als Waffe, sondern als "anderes gefährliches Werkzeug" gewertet wurde.

Damit ist der objektive Tatbestand erfüllt.

Anders sieht es bei Buchstabe b aus. Hier muss zu dem "sonstigen Mittel oder Werkzeug" noch die subjektive Absicht des Täters zur Verwendung objektiv nachgewiesen werden. Das kann sowohl durch Tathandlungen (Täter bedroht Detektiv mit Schraubendreher) als auch durch Aussagen ("ich habe den Hammer eingesteckt um jedem den Schädel einzuschlagen, der mich erwischt") geschehen.

Harlekin

Geschrieben
Hier noch für alle, die Harlekin nicht glauben wollen der Wortlaut:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html

Hier geht es nicht darum ob man Harlekin glaubt. wahrscheinlich ist er, ich kenn ihn nicht, im richtigen Leben Jurist, Anwalt, Kommissar. Keine Ahnung.

Hier geht es um

"Laut Dienstanweisung 28, Seite 3, Absatz 4 macht man das aber nicht so."

"Schon mal dran gedacht das die Dienstanweisung Schwachsinn ist?"

Ich finde das Urteil weltfremd, überzogen und schlichtweg Schwachsinnig. Die Argumentation des Richters ist typisch für einen Schafsmenschen.

Und die Leichtigkeit mit der man in Deutschland schon durch einen Fehler zum Schwerstverbrecher wird ist beängstigend und hat mit Rechtsprechung rein gar nichts mehr zu tun.

Von mir aus könnt ihr das Gesetz in Granit meißeln aber das ändert nichts an meiner Sicht der Dinge.

Geschrieben

ich glaube eher, dass Du weltfremd bist. Du hast wohl noch nie erlebt, wie Ladendiebe heutzutage vorgehen oder?

Das sind keine Kaugummiklauer oder Wursteckenklauer weil sie Hunger haben!

Erzähle das mal den Kaufhausdetektiven, Verkäufer(innen), Omis in Tante-Emma-Läden und Lottoannahmestellen. Die lachen sich über solche Argumente tot.

Harlekin

edit: "Dienstanweisung" ist gut - mensch, wir reden hier über das STRAFGESETZBUCH!!

Geschrieben

Winzi,

nicht jedes von Politikern erlassene Gesetz dient einem rechtsstaatlichem Zweck.

...editiert persönlich muss niemand werden

Und wieso löscht Du gleich den ganzen Beitrag :huh: ? Wir sind hier doch bei "Waffen-online" und nicht bei "Welt-online".

Weil wir die pösen Lösch-sperr- Mods sind

Joker

Geschrieben
[klugscheißmodusan]

kein "schwerer Diebstahl" (§ 243 StGB) sondern ein "Diebstahl mit Waffen" (§244)!

Das ist wesentlich für die Strafandrohung!

(/klugscheißmodusaus]

Harlekin

--war "einfach gesagt" ohne Anspruch auf juristische Genauigkeit.

Allein schon die Tatsache, daß es so viele "Arten" von Diebstahl gibt, ist verwirrend genug

Geschrieben
Ein Taschenmesser, ein Küchenmesser, vielleicht eine Gabel oder eine Schere, wer etwas in dieser Art während der Tat bei sich trägt, macht sich des Diebstahls mit Waffen strafbar und muss mit einer deutlich empfindlicheren Strafe rechnen,

Link

Tja, da wird dann das kleine Taschenmesser im Handtäschen meiner Frau (Andenken an Ihren leider verstorbenen Vater) zur Mordwaffe... :gaga:

UNRECHTSSTAAT Deutschland!!!

Weder ein Küchenmesser noch eine Gabel und schon gar keine Schere unterliegen dem Waffengesetz können also

gar keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sein kann man nur sagen Willkürurteile Bundesverfassungsgericht

einschalten da hier ganz offensichtlich Recht gebrochen wird, was denn noch Kugelschreiber kann ich jemandem

die Augen ausstechen! Handy kann ich jemanden an den Kopf werfen,Schaal kann ich jemanden erdrosseln.

Herr schmeiss hirn runter! :peinlich:

Geschrieben

Stimmt. Sonst müsste man ja den Kerl der auf dem Acker 10 Kartoffeln klaut um sie im Lagerfeuer zu grillen genau so bestrafen wie den Bankmitarbeiter, der 900.000,- die gerade geliefert wurden in seine Tasche packt statt in den Tresor.

Geschrieben

Da gab es vor Jahren einmal einen Fall. Es sollte ein Gebäude gesprengt werden, die Polizei durchsuchte das Gebäude, ob sich darin nicht noch irgendwelche Personen aufhalten. Einer von denen entdeckte ein nettes Poster, das er mitnahm.

30 Minuten später wurde das Gebäude zerstört.

Sein Kollege, der ihn nicht leiden konnte, erstattete Anzeige: "Diebstahl mit Waffen".

Leider finde ich den Fall nicht im Internet, sonst würde ich eine Quelle angeben.

Gruß

Hugo

Geschrieben
Ich stelle nur immer wieder fest, dass die Mehrzahl der sich hier Aufregenden absolut keine Ahnung von Strafrecht und Strafprozessrecht hat. Insofern sind sie nicht besser als die Politiker, die sich auch über Sachen aufregen, von denen sie keine Ahnung haben.

Harlekin

Amen.

Geschrieben

Was lernen wir aus dem Fall?

Wenn Eure Jugendlichen das nächste Mal zum Luftgewehr-Training gehen,

sollten sie auf keinen Fall einen Apfel von Nachbars Baum pflücken!!

Geschrieben
„Der Gesetzgeber hat da strenge Grenzen gezogen. Die Schere trugen Sie griffbereit bei sich und hätten sie im Ernstfall gegen die Detektive einsetzen können“, erklärte der Richter dem Angeklagten. Für eine potenzielle Gefährdung reichte der Umstand, dass er die Schere mit sich führte.

Was ist, wenn der potentielle Dieb erstmal KEINE Schere dabei hat, dann aber eine stiehlt. Geht der auch 6 Monate in den Bau?

Geschrieben
Was ist, wenn der potentielle Dieb erstmal KEINE Schere dabei hat, dann aber eine stiehlt. Geht der auch 6 Monate in den Bau?

Sofern man wie im Ausgangsfall das Mitführen einer Schere im (unverschlossenen) Rucksack als "Beisichführen" eines "gefährlichen Werkzeugs" qualifiziert - spätestens mit der "Taschenmesser-Entscheidung" des BGH aus 2008 erscheint dies in der Rechtsprechungspraxis vertretbar - durchaus möglich.

Die wohl überwiegende Auffassung lässt es nämlich genügen, dass das Qualifikationsmerkmal zwischen Vollendung und Beendigung des Delikts verwirklicht wird. Bei Verurteilung zu 6 Monaten erfolgt i.d.R. allerdings eine Strafaussetzung zur Bewährung; jene dürfte der Pressebericht zum Ausgangsfall unterschlagen haben.

Indes ist wohl kaum ein Straftatbestand derart umstritten wie § 244 I Nr.1a) StGB. Der BGH selbst erachtet ihn als gesetzgeberisch misslungen.

Geschrieben

Selbst wenn man § 244 StGB misslungen findet, ist der zunächst mal da. Aber da bricht sich hier wohl "das gesunde Volksempfinden" Bahn.

Leute, eine der Errungenschaften des modernen Europa ist, dass die Justiz an Recht und Gesetz gebunden ist, und also ein Richter sich nicht aussuchen kann, ob er einen Paragraphen anwenden will oder nicht. Stellt euch doch mal vor, wohin es führen würde, wenn es anders liefe. Wollt ihr wirklich eine Rechtsprechung - insbesondere eine Strafjustiz, die nach dem Belieben des einzelnen Richters entscheidet?

Teddy

Geschrieben

Sehr interessante Geschichte. Beim durchlesen bekam ich eine richtige Gänsehaut und zwar aus dem Grund weil ich im Supermarkt auch sehr oft die Ware einfach in den Rucksack stecke - natürlich bezahl ich auch jedesmal an der Kasse. Für mich hat das einfach praktische Gründe.

1. habe ich nicht immer Kleingeld oder einen Chip für den Einkaufswagen dabei

2. Laufe ich die Strecke zu Fuß von meiner Wohnung zum Supermarkt (man braucht schließlich nicht für alles das Auto)

3. Verliert man beim Einkaufswagen schnell den Überblick und läuft gefahr das man zu viel einkauft und es nachher nicht im Rucksack bequem nach hause befördern kann - so ein Rucksack oder Tasche hat ja nur eine begrenzte Kapazität und wenn die Ware im Einkaufswagen liegt lässt sich das schwer abschätzen.

Es gibt auch genug Kunden die eine Stofftasche, Plastiktüte etc. dabei haben und die Ware dort reinstecken (natürlich bezahlen die auch brav alle an der Kasse).

Diebstahl ist für mich ganz klar wenn ich Ware einstecke die ich nicht bezahle und die Tat ist dann vollbracht sobald ich das Geschäft verlassen habe bzw. die Kasse passiert habe. Wie ich bis zur Kasse die Ware befördere ist doch völlig egal und ich kenne auch kein Gesetz das dies vorschreibt.

Geschrieben

Conax, du hast vollkommen recht! Aber leider zählt gesunder Menschenverstand in der Juristerei nichts! Es ist nahezu einhellige Meinung, dass bereits durch eine Gewahrsamsenklave der Diebstahl vollendet ist. Eine Gewahrsamsenklave liegt immer dann vor, wenn der Täter die Sache derart in seinen Machtbereich (Tabusphäre) gebracht hat, dass das Opfer nicht mehr sozial unauffällig darauf zugreifen kann. Eine Gewahrsamsenklave wird angenommen beim Einstecken in Rucksack und Hosentasche, nicht aber bei Einkaufstüten.

Geschrieben

Und es war sicherlich schwierig zu vermitteln, dass er einen wahrscheinlich halbleeren Tester "kaufen" wollte. Bei einem Liter Milch wäre es vielleicht anders gelaufen.

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