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IGNORED

Hessischer Islamist mit "Waffenschein"


Olt d.R.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Meldung ist obligatorisch und vorgeschrieben bei jedem Waffenverkauf eines Händlers.

Danke für die Klarstellung, ich wußte das zwar, hatte es aber nicht reingeschrieben.

Na ja, und der Leser kann es sich aussuchen, was vom Verkäufer gemeldet wurde, die islmistische Tätigkeit oder der Waffenkauf.

Geschrieben
...Das ist genau deshalb passiert weil die Sicherheitsüberprüfung für Waffenbesitzer mangelhaft ist im Vergleich z.B bei Piloten, hier werden bei der ZüP vor Erteilung der Lizenz bei allen möglichen Behörden Auskünfte eingeholt, BKA, BND, Verfassungsschutz Punktekonto in Flensburg, Steuerbehörden etc. Da hätte der Bruder ganz sicher keine Erlaubnis bekommen. Also von daher gibt es hier noch einiges zu verbessern....

So so, Du wünscht Dir die ZÜP auch für LWBs? Sonst fühlst Du Dich aber ok? Das ist schlicht :gaga: auch wenn ich dafür von einem der netten Mods wieder % bekomme, werde ich dann stolz wie einen Orden tragen. Vielleicht ist es auch nur eine Abart der Hoplophobie, dann sprich mal mit einem guten Arzt.

Und: ich möchte mal zu gerne einen Verein/Vereinspräsidenten sehen, der einen Mitbürger wegen Herkunft, Paß oder gar Religion nicht in "seinen" Schützenverein oder seine Jägervereinigung aufnimmt. Wer kommt dann zuerst und macht dem die Hölle heiß? Verfassungsschutz, Grüninnen oder Finanzamt (Gemeinnützigkeit)? Du bist Deutschland eben.

Edit. für die am Boden lebenden Foristi: bei der ZÜP bettelt der Antragsteller formal um Überprüfung durch "Spion und Spion" und Konsorten. Das ist durchaus auf dem Niveau von anlaßlosen Wohnungsschnüffeleien Verzeihung Aufbewahrungskontrollen unter Mißachtung der vielen Politikern lästigen Grundrechte.

Geschrieben

Ja, habe ich gesehen. Das Ergebnis wäre dass Karlfried irgendwann keine Waffen mehr hat, und der Bruder sich sein

Zeugs auf dem Schwarzmarkt besorgt. Wie sagt man so schön:

Die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Geschrieben
Wäre in der Schweiz nicht möglich....

Da bekommen Bürger bestimmter Nationalitäten grundsätzlich keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Genfer zum Beispiel.

Ja ja, ich bin gemein. :-P

Carcano

Geschrieben
Das ist ein zusammengebastelter Hetzbericht der untersten Schublade. "Wenn wir gerade keinen Terroristen oder rechtwidrig verhaltenen LWB haben, dann bauen wir uns halt einen."

  • Weder ist Adnan V. wegen irgendetwas verurteilt
  • noch besaß er die gezeigte vollautomatische Glock
  • noch wurde bei ihm ein Bombenzünder oder Sprengstoff gefunden, sondern Material, aus dem man das herstellen können soll (vermutlich ein analoger Wecker, eine Batterie, Kabel, Lötkolben, Holzkohle, Schwefel und Salpeter. Alles sehr ungewöhnlich für einen Chemiestudenten :gaga: ) und auch
  • die ganzen internetbezogenen Anschuldigungen erschienen im Bericht bereits eher wage

Genau finde ich auch nur der ganze TamTam weil hier einer islamischen Glaubens ist???

Diese hetze erinnert einen an das was wir hierzulande vor 7 Jahrzehnten schon mal hatten da betraf es eine

andere Religion.

Wäre vielleicht ne illegale Waffe lieber gewesen? Da würde überhaupt keiner was sagen weil was illegal ist ja

auch nirgends registriert und fällt höchstens bei einer Tatbegehung auf.

Übrigens die letzten Bombenbastler (von Pulver Kurt und CO gibts sicherlich mehr als LWB im Land) geht für die

Allgemeinheit deffinitiv eine wesentlich größere Gefahr aus als von einer Schusswaffe gleich ob legal oder illegal,

denn niemand weis wo das Pulver/Zünder Co gelagert sind, oft sind diese bastler aber auch nicht böse und wollen

keinem was, nur allzuoft passiert doch ein Unfall und der hat größere Auswirkungen als wenn sich einer beim

Waffenreinigen ausversehen selbst in den Fuß schießt.

Geschrieben
...

Also von daher gibt es hier noch einiges zu verbessern.

Gruß

Karlfried

1.) Heißt diese Überprüfung ZUP und läuft über die Wirtschaftsbehörde (zumindest in Hamburg).

2.) Ist sie in weiten Teilen absolut identisch mit den Überprüfungen, die ein LWB über sich ergehen lassen muss.

Gruß JM, der entweder alle 3 und/ oder 5 Jahre nach 1 und/ oder 2 überprüft wird.

Geschrieben
...

Wäre vielleicht ne illegale Waffe lieber gewesen?

Der Staatsanwaltschaft wohl schon. Dann wäre Adnan V. sicherlich schon längst rechtskräftig eingetütet worden. So schmorrt er immer noch in U-Haft. Einfach unpraktisch, wenn selbst eine groß aufgemachte Schau-Wohnungsdurchsuchung nicht zu wirklich gerichtlich sinnvoll verwertbaren belastenden Fakten führt.
Da würde überhaupt keiner was sagen weil was illegal ist ja

auch nirgends registriert und fällt höchstens bei einer Tatbegehung auf.

Yup!
Übrigens die letzten Bombenbastler (von Pulver Kurt und CO gibts sicherlich mehr als LWB im Land) geht für die

Allgemeinheit deffinitiv eine wesentlich größere Gefahr aus als von einer Schusswaffe gleich ob legal oder illegal,

denn niemand weis wo das Pulver/Zünder Co gelagert sind, oft sind diese bastler aber auch nicht böse und wollen

keinem was, nur allzuoft passiert doch ein Unfall und der hat größere Auswirkungen als wenn sich einer beim

Waffenreinigen ausversehen selbst in den Fuß schießt.

Ist das jetzt nicht ein Widerspruch zu oben? :huh:

Aber das materielle Hauptrisiko bei illegalem Besitz von erwerbsberechtigungspflichtigen Schußwaffen und Explosivstoffen ist die mangelde Sachkunde. :closedeyes:

Geschrieben
So so, Du wünscht Dir die ZÜP auch für LWBs? Sonst fühlst Du Dich aber ok? Das ist schlicht :gaga: auch wenn ich dafür von einem der netten Mods wieder % bekomme, werde ich dann stolz wie einen Orden tragen. Vielleicht ist es auch nur eine Abart der Hoplophobie, dann sprich mal mit einem guten Arzt.

Und: ich möchte mal zu gerne einen Verein/Vereinspräsidenten sehen, der einen Mitbürger wegen Herkunft, Paß oder gar Religion nicht in "seinen" Schützenverein oder seine Jägervereinigung aufnimmt. Wer kommt dann zuerst und macht dem die Hölle heiß? Verfassungsschutz, Grüninnen oder Finanzamt (Gemeinnützigkeit)? Du bist Deutschland eben.

Edit. für die am Boden lebenden Foristi: bei der ZÜP bettelt der Antragsteller formal um Überprüfung durch "Spion und Spion" und Konsorten. Das ist durchaus auf dem Niveau von anlaßlosen Wohnungsschnüffeleien Verzeihung Aufbewahrungskontrollen unter Mißachtung der vielen Politikern lästigen Grundrechte.

Die Züp hat es vorgemacht welche Möglichkeiten der Kontrolle auch bei Waffenbesitzern möglich ist.

Natürlich bin ich kein Freund eines Überwachungsstaats, aber als Pilot hast du halt keine andere Wahl entweder du unterschreibst oder

du fährst Radel.

Noch an Hinweis, die ZÜP ist übrigens Rechtens, einzig der Zeitinverall wurde von 2 auf 5 Jahre hochgesetzt.

Gruß

Karlfried

Geschrieben
1.) Heißt diese Überprüfung ZUP und läuft über die Wirtschaftsbehörde (zumindest in Hamburg).

2.) Ist sie in weiten Teilen absolut identisch mit den Überprüfungen, die ein LWB über sich ergehen lassen muss.

Gruß JM, der entweder alle 3 und/ oder 5 Jahre nach 1 und/ oder 2 überprüft wird.

Luftsicherheitsgesetz

Die Flugzeugcrew (Piloten und Flugbegleiter), das Boden- und Sicherheitspersonal, Reinigungskräfte und Warenlieferanten unterliegen einer Zuverlässigkeitsprüfung (§ 7 LuftSiG

Zur Überprüfung dürfen die Luftsicherheitsbehörden Auskünfte bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Zollkriminalamt, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie beim Bundeszentralregister einholen. Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Ausländern können sich die Luftsicherheitsbehörden auch an die Ausländerbehörden und das Ausländerzentralregister wenden. Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen, so kann die Luftsicherheitsbehörde Auskünfte bei der Staatsanwaltschaft einholen.

Verfassungsmäßigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7

Die nach § 7 LuftSiG vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Mit Beschluss vom 4. Mai 2010 [9] beantwortete es zwei Vorlagen des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. Juni 2007 [10] im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG. Die in den Vorlagebeschlüssen vor allem geäußerten Zweifel an der formellen Rechtmäßigkeit des Gesetzes − das Verwaltungsgericht Darmstadt war der Auffassung, das Gesetz hätte der Zustimmung durch den Bundesrat bedurft – teilte das Bundesverfassungsgericht nicht.

§ 7 ist auch materiell verfassungsgemäß. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt § 7 nicht gegen Grundrechte oder gegen Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips. In dem Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung liege kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Luftfahrer. Der Regelung fehle auch nicht die notwendige Bestimmtheit. Ebenso wenig verletze die Einbeziehung der Luftfahrer in die Zuverlässigkeitsüberprüfung den Gleichheitsgrundsatz. Insbesondere werde sie nicht schon dadurch gleichheitswidrig, dass der deutsche Gesetzgeber nicht auch die Voraussetzungen für die Erteilung ausländischer Fluglizenzen normieren könne.

Ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen. Denn die zur Prüfung gestellten Bestimmungen (vor allem § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Luftverkehrsgesetzes) regelten allein das Erfordernis der Zuverlässigkeitsüberprüfung als solches, nicht hingegen deren nähere Ausgestaltung, durch die erst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt werde.

Also jetzt hat jeder einer Antwort was auch auf Waffenbesitzer zukommen kann,

dieser ganze Quatsch der hier von den Waffenmedien propagiert wird, ist bereits vor Jahren von höchster Stelle geklärt worden,

es hat nur noch keiner Mitbekommen.

Gruß

Karlfried

Geschrieben

Und bei der ZÜP reicht schon der Verdacht,

Unschuldsvermutung gibt es hier nicht,

die Behörde muss auch die Ablehnung nicht begründen,

bekommst keinen Schein und fertig.

Jetzt kann jeder mal staunen welchen Möglichkeiten man hier in Deutschland ausgesetzt ist

Gruß

Karlfried

Das ist ein zusammengebastelter Hetzbericht der untersten Schublade. "Wenn wir gerade keinen Terroristen oder rechtwidrig verhaltenen LWB haben, dann bauen wir uns halt einen."

  • Weder ist Adnan V. wegen irgendetwas verurteilt
  • noch besaß er die gezeigte vollautomatische Glock
  • noch wurde bei ihm ein Bombenzünder oder Sprengstoff gefunden, sondern Material, aus dem man das herstellen können soll (vermutlich ein analoger Wecker, eine Batterie, Kabel, Lötkolben, Holzkohle, Schwefel und Salpeter. Alles sehr ungewöhnlich für einen Chemiestudenten :gaga: ) und auch
  • die ganzen internetbezogenen Anschuldigungen erschienen im Bericht bereits eher wage

Auch ist die Überprüfung von künftigen LWB nicht ungenügend. Liefe nicht gerade das aktuelle Ermittlungsverfahren, weshalb der Verdächtige seit 1 1/2 Jahren in U-Haft schmorrt, wäre er immer noch zuverlässig. <_<

Selbst falls alle Behauptungen zuträfen, so ist er aktuell immer noch nicht rechtkräftig verurteilt und solange jemand nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilt ist ... :closedeyes:

Wer weiß, aufgrund welcher Behauptungen Du oder ich Morgenfrüh in U-Haft kommen? :huh:

Denke nur an die Wohnungsdurchsuchung und das Ermittlungsverfahren bei Baer42!

Geschrieben
Und bei der ZÜP reicht schon der Verdacht,

Unschuldsvermutung gibt es hier nicht,

Stimmt nicht, wenn die Behörde etwas feststellt, daß zur Verweigerung der Ausstellung der ZUP führen könnte, besteht entweder ein anhängiges Verfahren oder es gibt andere Tatsachen, die die Ausstellung der ZUP auf "Probe" begründen. D.h., die Behörde hat immer das Recht, eine erteilte ZUP zurückzuziehen. Deshalb ist die Erweiterung der Gültigkeitsdauer von 2 auf 5 Jahren auch nicht bedeutend, vereinfacht nur die Handhabung für die Betroffenen.

Ich beschäftige mich damit seit über 2 Jahren beruflich, habe ca. 150 dieser Anträge bearbeitet und diverse Gespräche mit der Behörde deshalb geführt. Es gibt, trotz des engen gesetzlichen Rahmens, auch dort nicht nur schwarz und weiß!

die Behörde muss auch die Ablehnung nicht begründen,

bekommst keinen Schein und fertig.

...

Und? Was ist daran so besonderes? Es wird schließlich nur festgestellt: ZUP kann erteilt werden oder ZUP kann nicht erteilt werden. Was soll die Behörde da noch begründen? Bei einer begründeten Ablehnung wird imho gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, da:

1.) der Arbeitgeber

2.) die befürwortende Firma (ist nicht gleich der Arbeitgeber)

informiert werden. Diese dort gewonnen Informationen gehen weder 1 noch 2 etwas an.

Gruß JM

Geschrieben
...

Jetzt kann jeder mal staunen welchen Möglichkeiten man hier in Deutschland ausgesetzt ist

Gruß

Karlfried

LOL :lol:

Im Vergleich zu den Unterbringungs- oder PsychKrankenG der Länder ist das noch harmlos.

In D. herrscht bereits in weiten Bereichen eine Willkürherrschaft mit rechtstaatlichen Anschein.

... nur braucht es nicht gerade den Ausbau dieser Bereiche auch noch zu fordern oder zu idealisieren. :angry2:

Geschrieben

Natürlich ist es egal ob 2 oder 5 Jahre, unten steht ja fett drauf, kann jederzeit widerufen werden.

Was meist du mit Schwarz oder weiß?

Fliegen darfst du nicht aber auf dem Rollweg noch Autofahren, oder ein paar Koffer schleppen?

Etwas Schwanger gibt es auch dort bekanntlich nicht....

Stimmt nicht, wenn die Behörde etwas feststellt, daß zur Verweigerung der Ausstellung der ZUP führen könnte, besteht entweder ein anhängiges Verfahren oder es gibt andere Tatsachen, die die Ausstellung der ZUP auf "Probe" begründen. D.h., die Behörde hat immer das Recht, eine erteilte ZUP zurückzuziehen. Deshalb ist die Erweiterung der Gültigkeitsdauer von 2 auf 5 Jahren auch nicht bedeutend, vereinfacht nur die Handhabung für die Betroffenen.

Ich beschäftige mich damit seit über 2 Jahren beruflich, habe ca. 150 dieser Anträge bearbeitet und diverse Gespräche mit der Behörde deshalb geführt. Es gibt, trotz des engen gesetzlichen Rahmens, auch dort nicht nur schwarz und weiß!

Und? Was ist daran so besonderes? Es wird schließlich nur festgestellt: ZUP kann erteilt werden oder ZUP kann nicht erteilt werden. Was soll die Behörde da noch begründen? Bei einer begründeten Ablehnung wird imho gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, da:

1.) der Arbeitgeber

2.) die befürwortende Firma (ist nicht gleich der Arbeitgeber)

informiert werden. Diese dort gewonnen Informationen gehen weder 1 noch 2 etwas an.

Gruß JM

Geschrieben
LOL :lol:

Im Vergleich zu den Unterbringungs- oder PsychKrankenG der Länder ist das noch harmlos.

In D. herrscht bereits in weiten Bereichen eine Willkürherrschaft mit rechtstaatlichen Anschein.

... nur braucht es nicht gerade den Ausbau dieser Bereiche auch noch zu fordern oder zu idealisieren. :angry2:

Das hängt davon ab ob man davon betroffen ist.

Von daher würde ich weder die Piloten noch die Waffenbesitzer mit dem PsychKrankenG vergleichen wollen.

Wenn jemand anderer Meinung ist der hebe die Hand

Gruß

Karlfried

Geschrieben
Das hängt davon ab ob man davon betroffen ist.

Von daher würde ich weder die Piloten noch die Waffenbesitzer mit dem PsychKrankenG vergleichen wollen.

...

Stimmt!

Noch wird niemand gezwungen Pilot zu werden oder sich mit Waffen, bestimmten Mesern und verbotenen Gegenständen zu befassen ohne nach § 55 WaffG von den Vorschriften des WaffG ausgenommen zu sein.

Die Entscheidung, dass jemand in einer geschlossenen Einrichtung betreut wird, läßt sich oft weder an physischen Auffälligkeiten, noch an der Existenz von chemischen Stoffen im Körper, sonstigen geweblichen Veränderungen und Schäden, gar am Vorhandensein von Krankheitserregern oder am Wunsch des Betroffenen festmachen, sondern nur an der einfachen Meinung von anderen und kann jederzeit jeden treffen.

Es ist trotzdem bedenklich, nach noch mehr behördlicher Willkür zu rufen. :closedeyes:

Geschrieben

ich wollte lediglich einen Weg aufzeigen wie man es hätte rechtmäßig verhindern können

und hier darstellen das viele Dinge von der Waffenpresse falsch dargestellt werden,

hier heißt es ja immer die Behörde hat versagt, oder warum hat er sich keine Illegale Waffe gekauft.

Die ZÜP für Waffenbesitzer wird ganz Sicher in den nächsten 10 Jahren kommen.

Da bin ich mir sehr sicher...

Gruß

Karlfried

Stimmt!

Noch wird niemand gezwungen Pilot zu werden oder sich mit Waffen, bestimmten Mesern und verbotenen Gegenständen zu befassen ohne nach § 55 WaffG von den Vorschriften des WaffG ausgenommen zu sein.

Die Entscheidung, dass jemand in einer geschlossenen Einrichtung betreut wird, läßt sich oft weder an physischen Auffälligkeiten, noch an der Existenz von chemischen Stoffen im Körper, sonstigen geweblichen Veränderungen und Schäden, gar am Vorhandensein von Krankheitserregern oder am Wunsch des Betroffenen festmachen, sondern nur an der einfachen Meinung von anderen und kann jederzeit jeden treffen.

Es ist trotzdem bedenklich, nach noch mehr behördlicher Willkür zu rufen. :closedeyes:

Geschrieben
Natürlich ist es egal ob 2 oder 5 Jahre, unten steht ja fett drauf, kann jederzeit widerufen werden.

Was meist du mit Schwarz oder weiß?

Damit meine ich, daß eine Behörde etwas Spielraum in der Auslegung der Regularien hat. Näher werde ich darauf nicht eingehen.

Fliegen darfst du nicht aber auf dem Rollweg noch Autofahren, oder ein paar Koffer schleppen?

Etwas Schwanger gibt es auch dort bekanntlich nicht....

Es gibt zwei Personenkreise, denen der Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen des LuftSiG verwehrt wird:

1.) Personen, die als Besucher öfter als 1 mal pro 30 Tage Zutritt ersuchten bzw. öfter als 12 mal pro Jahr oder mehr als einmalig an drei aufeinander folgenden Tagen pro Jahr

2.) Personen, denen die ZUP negativ beschieden wurde. Diese erhalten ein Hausverbot für sämtliche vom Luftsicherheitsgesetz erfassten Bereichen , so daß Möglichkeit 1 nicht in Betracht kommt

Das Befahren eines Rollweges mit einem privaten Auto ist nicht gestattet. Es sei denn, man hat eine bestimmte Sicherheitsschulung, eine Berechtigung das Vorfeld zu betreten (Markierung am Ausweis), eine bestimmte Marke für den Pkw, die man nur bekommt, wenn man eine (Pkw)Haftpflichtversicherung über 100 Millionen € hat, die explizit Schäden an Fluggerät einschließt (gibt es für Otto- Normalo nicht) und einen bestimmten, dienstlichen Auftrag. Für Dienstfahrzeuge gilt dies analog bis auf die Haftpflichtversicherung. Die hat der Betreiber des Vorfeldes.

Kofferschleppen gestaltet sich analog, bis auf die Pkw- Teile.

Wo Du da ein bißchen schwanger siehst, verstehe ich nicht.

Gruß JM

Geschrieben

Etwas Schwanger gibt es nicht bezog sich auf

Entweder du hast die ZÜP oder nicht.

Sorry wie die Besucher Regelung ausschaut kann ich dir nicht sagen, das wird an jedem Flugplatz ander gehandhabt.

Diese Aussage treffe ich als Pilot. Fakt ist jeder noch so langhaarige augenscheinliche Islamist, so sehen ja viele in EDDF am Vorfeld aus ob

sie Koffer schleppen oder die Kabine reinigen muss eine ZÜP haben. Von daher würde auch jeder eine WBK bekommen,

umgedreht natürlich nicht, weil die Ansprüche um ein vieles Größer sind.

Aber da sprachen wir ja bereits drüber.

Gruß

Karlfried

Damit meine ich, daß eine Behörde etwas Spielraum in der Auslegung der Regularien hat. Näher werde ich darauf nicht eingehen.

Es gibt zwei Personenkreise, denen der Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen des LuftSiG verwehrt wird:

1.) Personen, die als Besucher öfter als 1 mal pro 30 Tage Zutritt ersuchten bzw. öfter als 12 mal pro Jahr oder mehr als einmalig an drei aufeinander folgenden Tagen pro Jahr

2.) Personen, denen die ZUP negativ beschieden wurde. Diese erhalten ein Hausverbot für sämtliche vom Luftsicherheitsgesetz erfassten Bereichen , so daß Möglichkeit 1 nicht in Betracht kommt

Das Befahren eines Rollweges mit einem privaten Auto ist nicht gestattet. Es sei denn, man hat eine bestimmte Sicherheitsschulung, eine Berechtigung das Vorfeld zu betreten (Markierung am Ausweis), eine bestimmte Marke für den Pkw, die man nur bekommt, wenn man eine (Pkw)Haftpflichtversicherung über 100 Millionen € hat, die explizit Schäden an Fluggerät einschließt (gibt es für Otto- Normalo nicht) und einen bestimmten, dienstlichen Auftrag. Für Dienstfahrzeuge gilt dies analog bis auf die Haftpflichtversicherung. Die hat der Betreiber des Vorfeldes.

Kofferschleppen gestaltet sich analog, bis auf die Pkw- Teile.

Wo Du da ein bißchen schwanger siehst, verstehe ich nicht.

Gruß JM

Geschrieben
.....

Diese hetze erinnert einen an das was wir hierzulande vor 7 Jahrzehnten schon mal hatten da betraf es eine

andere Religion.

......

"Er beobachte Ausländerfeindlichkeiten in Deutschland und anderen Ländern mit Argwohn, sagte Erdogan. „Islamphobie ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, genauso wie Antisemitismus.“ Jeder habe das Recht, seinen Glauben auszuleben." Qelle: Handelsblatt vom 27.2,2011
Link

Es gibt Vergleiche, die die Motivation dessen der sie anstellt ,mehr erhellen als ihr eigentlicher Beitrag zur Debatte. Manchmal entweicht aber nur heiße Luft aus einem , ansonsten leeren Gefäss .

g23

ps.: Islamophobie

Geschrieben
Etwas Schwanger gibt es nicht bezog sich auf

Entweder du hast die ZÜP oder nicht.

Sorry wie die Besucher Regelung ausschaut kann ich dir nicht sagen, das wird an jedem Flugplatz ander gehandhabt.

Diese Aussage treffe ich als Pilot. Fakt ist jeder noch so langhaarige augenscheinliche Islamist, so sehen ja viele in EDDF am Vorfeld aus ob

sie Koffer schleppen oder die Kabine reinigen muss eine ZÜP haben. Von daher würde auch jeder eine WBK bekommen,

umgedreht natürlich nicht, weil die Ansprüche um ein vieles Größer sind.

Aber da sprachen wir ja bereits drüber. ...

ZUP oder nicht ist für den temporären Zugang, wie erwähnt, nicht relevant. Ausnahme: negative ZUP beschieden bekommen.

Besucherregelung ist überall gleich, da nach LuftSiG geregelt und vom LBA permanent kontrolliert.

Jeder mit ZUP würde nicht unbedingt automatisch eine WBK bekommen, da die ZUP z.B. die körperliche Befähigung nicht berücksichtigt. Wie ich erwähnte, sind die Überprüfungsbedingungen bei ZUP nach LuftSiG und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach WaffG weitgehend deckungsgleich, aber nicht die Selben!

Gruß JM

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