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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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... vor was habt ihr alle Angst?

Dass meine grundgesetzlich verbrieften Rechte stückchenweise demontiert werden.

Ja, wenn Euch das egal ist, dann kuscht mal weiter.

Aber eigenartig: Bei mir im Landkreis ist mir nicht eine einzige unangemeldete Kontrolle zu Ohren gekommen.

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:rolleyes: und selbst dann lebe ich entspannt und Sorgenfrei .. wegen was soll ich mir auch Sorgen machen? In den §§ steht wie ich Waffen und Munition zu verwahren habe.. genau so mache ich es und fertig!

Genau.

Und sobald die Behörde da steht, und im Waffenschrank und der Waffentransporttasche rumkramt (wer hat denn was zu verbergen?) stellt sich raus, daß Dir beim Großkaliberschießen eine KK-Patrone vom Nachbarschützen in die Tasche gefallen ist...

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....der wohl etwas einfältig die unangemeldet vor der Türe stehenden Kontrolleure sofort eingelassen hat! Das Luftgewehr oder KK hinter der Tür und die KW im Wohnzimmer(Gedächtnissprotokoll) konnte er da nicht in die vorhandenen Schränke verschwinden lassen.....

Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer... Aber es hätte (mal rein von der praktischen Seite betrachtet)

so einfach sein können. Das ist das Traurige an der Sache

"Moment, ich muss mich erst anziehen". Einlass nach angemessenen zwei Minuten (es stand ja kein "Kommando" vor der Tür).

Keinerlei Entschuldigungen, Erklärungsversuche oder Probleme.

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.....

Und sobald die Behörde da steht, und im Waffenschrank und der Waffentransporttasche rumkramt (wer hat denn was zu verbergen?) stellt sich raus, daß Dir beim Großkaliberschießen eine KK-Patrone vom Nachbarschützen in die Tasche gefallen ist

...

:rotfl2: kommen die bei dir mit einem Durchsuchungsbefehl für die ganze Hütte an? Bei einer Kontrolle der Aufbewahrung wird weder im Waffenschrank noch in der Sporttasche rum gewühlt.. die Leute sehen sich die Schränke und evtl. deren Inhalt an, mehr ist nicht und mehr wollen die auch nicht..

Wer natürlich so "dämlich" ist und Munition oder sonstiges was man wegschließen muß herum liegen zu lässt (und jetzt komme mir keiner mit der KK-Patrone die genau dann unterm Schrank raus rollt) und somit "Beifänge" ermöglicht ist doch selber schuld... genau so bescheuert wäre es eine geladene oder unterladenen Knarre im Schrank zu haben.

Gruß

Hunter

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...

Ja, wenn Euch das egal ist, dann kuscht mal weiter.

...

:rolleyes: Ich kusche nicht sondern handle so wie ich es für richtig halte.. jeder kann das so halten wie er will..

Schießen und Jagd ist für mich eine Freizeitbeschäftigung.. nicht mehr und nicht weniger, wenn ich wegen jedem

Furtz.. und mehr ist die Kontrolle nicht gewesen.. eine Streiterei mit der Behörde anfange, die Aktion vor lauter Angst das mir was Untergeschoben werden könnte mit Zeugen und Video-Dokumentation absichere und für alles gleich einen Anwalt brauche, werde ich mir ganz schnell ein anderes Hobby suchen..

Ich habe seit mehr als 20 Jahren Erlaubnispflichtige Waffen, einen Jagdschein und eine Wiederlade-Erlaubnis in der Zeit habe ich einige SB in der Behörde kommen und gehen sehen, mit keinem einzigen hatte ich ein Problem.. ich mußte nie etwas vor Gericht einklagen oder mit einem Anwalt drohen..

Und all das bei 35 Waffen und Ausnahmefällen wie dem BWT3-Theater.. an was liegt das? weil ich immer kusche? Wohl kaum.. ich behandle die Leute in der Behörde so wie ich behandelt werden möchte.. nicht mehr und nicht weniger.. und das funkioniert seit vielen Jahren ohne Ärger, Streß und Angst vor dem Verlust irgendwelcher Grundrechte..

Gruß

Hunter

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Mir ist keine DV bekannt, die den Transport von Waffen behandelt. Wie sollte das auch gehen? Jede Tatwaffe- im Extremfall mehrere- dann entsprechend er DV tansportieren??

Lasst mal gut sien, die Behörden sind da wirklich außen vor. Aos Gründen, die sogar mir einleuchten.

Einverstanden: Schließen wir diesen Nebenschauplatz.

(Mich hätte nur interessiert, warum die Behörden da außen vor sein sollen. Da schlägt jemand die Scheibe des Bully ein, während der an der Ampel steht, nimmt sich was er braucht und haut rasch ab. Oder die Beamten müssen bei einem Unfall erste Hilfe leisten und danach sind die Waffen weg. Alles völlig aus der Luft gegriffen, aber nicht total unrealistisch... Ich dachte, sowas wäre geregelt. :huh: )

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und das funkioniert seit vielen Jahren ohne Ärger, Streß und Angst vor dem Verlust irgendwelcher Grundrechte..

wenn es für Dich in Ordnung ist, das jederzeit fremde Leute, die Dir wenn es darauf ankommt Ärger in rechtlicher Hinsicht machen können, in Deiner Wohnung ein- und ausgehen können, dann hast Du natürlich kein Problem und halt ein Grundrecht weniger - was solls.

Würdest Du das auch sagen, wenn morgen die Aufbewahrung Deines Autoschlüssels entsprechend kontrolliert werden würde?

Normale Umgangsformen sind etwas anderes als kuschen!

Harlekin

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Aber SBine, dein Rat, die Waffenbörde des Leihnehmers über die geliehene Waffe zu informieren, ist schon sehr destruktiv.

Es dient lediglich der Klarheit, wo sich eine Waffe zur Zeit befindet, wem diese eigentlich gehört und wie diese derzeit anderweitig sicher verwahrt wird.

Was daran destruktiv sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Beide betroffenen Waffenbehörden sind jedenfalls berechtigt, diesen Sachverhalt zu erheben.

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Was daran destruktiv sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, dann hätte er das - trotz aller handwerklichen Mängel aller Gesetze aus den letzten Jahrzehnten - so reingeschrieben. Oder hältst Du die inzwischen für sooo unfähig?

Wie würdest Du denn das ablegen in der Akte und die zugehörige Zugangsbestätigung eines solchen Verwaltungsaktes bzgl. der Gebühren sehen in Deinem Zuständigkeitsbereich?

Grüße, Gun_Buff

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wenn es für Dich in Ordnung ist, das jederzeit fremde Leute, die Dir wenn es darauf ankommt Ärger in rechtlicher Hinsicht machen können, in Deiner Wohnung ein- und ausgehen können, dann hast Du natürlich kein Problem und halt ein Grundrecht weniger - was solls.

Würdest Du das auch sagen, wenn morgen die Aufbewahrung Deines Autoschlüssels entsprechend kontrolliert werden würde?

Normale Umgangsformen sind etwas anderes als kuschen!

Harlekin

Ich finde, wir sollten sachlich bleiben.

Was Du schreibst ist ja nicht falsch!

Ein nicht befugter Minderjähriger nimmt sich den Autoschlüssel und fährt spazieren, verliert die Kontrolle über den Boliden und tötete viele Menschen. Sowas geschieht ja auch tatsächlich, aber im Gegensatz zu unserem Problem hier, existiert kein Gesetz, welches Dich in eine ganz besondere Abhängigkeit zu einer Behörde bringt.

Die Polizei kann sich auf kein Gesetz stützen, welches die sichere Verwahrung des Autoschlüssels in einem besonderen Behältnis fordert!

Sehr wohl aber die SB. Du darfst ja gerne den Zutritt verweigern, wenn Du magst. Das ist ja Dein Recht, dann macht der SB eben von seinem Recht gebrauch, Dich antanzen zu lassen. Wenn Du das magst und Dir ein Besuch so unangenehm ist, kannst Du für Dich entscheiden: Ich lasse keinen rein! Dann rechne aber auch mit Plan B.

Andere wollen eben einfach die Zeit nicht opfern, den ganzen Schrank auszuräumen und zur Waffenschau anzutanzen.

Du hast sogar Recht: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun:

Der Besuch sollte klären, ob korrekte Behälter zur Verfügung stehen, übrigens eine Bringeschuld für Dich.

Die Waffenschau will klären, welche Waffen korrekt eingetragen sind.

Äpfel und Birnen.

Ist nur so eine Trotzreaktion der Behörde, klar! Aber: Du kannst nichts dagegen tun.

Im Nachhinein wird man Dich zusätzlich auffordern, dann doch noch nachzuweisen, wo die Waffen gelagert sind: Kaufbelege der Tresore, etc. Man wird eventuell alles ausreizen, was das Gesetz einem SB erlaubt.

Wehe, der kommt Schluß, es besteht ein "begründeter Verdacht" --- Wo steht genau definiert, was das ist? Wann hat man einen "begründeten" Verdacht? Anonymer Hinweis? Will sich vehement der Kontrolle entziehen? Wirkt klärenden Maßnahmen entgegen?

Böswilligkeit der Behörde unterstellt, kann Dir Dein Hobby sehr unangenehm gestaltet werden! Wenn Du darauf Bock hast: Nur zu! Deine Entscheidung.

So wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.

Das hat aber nichts konkret mit "kuschen" (vorauseilender Gehorsam) zu tun, der Satz ist allgemeingültig.

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Nein, ich rede von denen, dioe alle Vorgaben eingehalten haben, ihren Meldepflichten nachgekommen sind und auch so keine Probleme auf dem Amt haben. Dem durchschnittlichen Schützen einfach. Alles erfüllt und einfach mal sorgenfrei. Dampfgeplauder ala WO wird da auch nicht geführt und es lebt sich ganz entspannt.

"...durchschnittlicher Schütze..."

Ja, wenn alles nur so einfach wäre wie so eine Worthülse.....

Annahmen bringen überhaupt nix. Das ist reine Suggestion und wenig hilfreich. Sollen wir alle - NICHT-durchschnittlichen Schützen - welche sich für den LWB einsetzen, nun aufhören für unser Hobby zu "kämpfen"?

@Mutter

Manchmal denke ich, dass du auf der falschen Seite bist.... Nichts für ungut - wenn ich mich täusche dann entschuldige ich mich.

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Ich sehe kein Grundrecht demontiert.

Und wenn der Saat ein Gesetz erlässt das besagt, dass alle Männer mit braunen Haaren mit einer Haarlänge zwischen 25mm und 47mm nur mit der Unterhose auf der Straße rumlaufen dürfen, dann ist da bestimmt auch kein Grundrecht demontiert oder eingeschränkt, oder wie?????

Ist ja Gesetz - also kusch?!

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Und wenn der Saat ein Gesetz erlässt das besagt, dass alle Männer mit braunen Haaren mit einer Haarlänge zwischen 25mm und 47mm nur mit der Unterhose auf der Straße rumlaufen dürfen, dann ist da bestimmt auch kein Grundrecht demontiert oder eingeschränkt, oder wie?????

Ist ja Gesetz - also kusch?!

Dass in Deutschland derartige Gesetze erlassen werden, dürfte endgültig der Vergangenheit angehören! Hoffentlich!

Wenn doch, müßte sich erst einmal jeder an das Gesetz halten, bis es aufgehoben wird.

Bis dahin muß die vollziehende Gewalt eben dagegen vorgehen und hat keinen Handlungsspielraum.

Ich würde dann jedoch das "sinkende" Schiff verlassen!

Da ich aber graue Haare habe, wäre ich nicht davon betroffen!

Ich bin aber zuversichtlich, dass das nicht passieren wird.

Der Gesetzgeber hat aber die Waffenkontrollen in das Gesetz geschrieben und keiner konnte es verhindern und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich irgendjemand zu einer Gesetzesentschärfung hinreißen lassen wird.

Sind ja bald wieder Wahlen und derartige Aktionen könnten Wählerstimmen kosten!

Ich sehe dafür auch keine Mehrheiten!

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... und ich werde jetzt - beim nächsten Waffenreinigen - schöne Digitalbildchen der Waffen, Waffennummern, der Schränke, der zusätzlichen Befestigung derer, sowie des Munschrankes mit Schlossdetail und noch ein Bildchen von den Waffen in den Schränken machen und per mail vorsorglich an die Waffenbehörde schicken. Nein, das ist kein vorauseilender Gehorsam sondern (m)eine Entlastung. Es ist doch wohl immer so, dass die Behörden immer zuerst diejenigen auswählen welche nicht oder schlechte Auskünfte gemacht haben. Wenn ich dann hierdurch im Stapel wieder ganz nach unten rutsche wäre MIR das sehr recht. Ich habe nichts zu verbergen, aber ich brauche die Kontrolleure auch nicht zu Hause.

Wenn die sich trotzdem einmal anmelden sollten dann vereinbare ich mit denen einen mir passenden Termin und dann bekommen die das dann zu sehen. Dann ist wieder Ruhe im eigenen Reich.

Das ist meine pers. Meinung natürlich.

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wenn es für Dich in Ordnung ist, das jederzeit fremde Leute, die Dir wenn es darauf ankommt Ärger in rechtlicher Hinsicht machen können, in Deiner Wohnung ein- und ausgehen können, dann hast Du natürlich kein Problem und halt ein Grundrecht weniger - was solls.

...

Harlekin

Die kommen nicht jederzeit... und Ärger in rechtlicher Hinsicht können die mir auch nicht machen, so kompliziert und Aufwändig ist die Unterbringung von Waffen und Munition nun auch wieder nicht.. und es gab auch nix zu beanstanden :lol: wer natürlich in der Hinsicht ein Schlamper ist sollte Vorsichtig sein ;)

Und abgesehen davon gehen Kaminkehrer, Heizungsbauer, Schreiner, Elektriker usw. bei Bedarf auch bei mir ins Haus.. was macht es da für einen Unterschied wenn alle paar Jahre die Leute von der Behörde zum Schrank anschauen kommen?

:rolleyes: Ach ja... die Grundrechte.. die habe ich ganz vergessen..

Gruß

Hunter

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...

ich werde jetzt - beim nächsten Waffenreinigen - schöne Digitalbildchen der Waffen, Waffennummern, der Schränke, der zusätzlichen Befestigung derer, sowie des Munschrankes mit Schlossdetail und noch ein Bildchen von den Waffen in den Schränken machen und per mail vorsorglich an die Waffenbehörde schicken. Nein, das ist kein vorauseilender Gehorsam sondern (m)eine Entlastung. Es ist doch wohl immer so, dass die Behörden immer zuerst diejenigen auswählen welche nicht oder schlechte Auskünfte gemacht haben.

...

Bilder oder sonstige Nachweise der Unterbringungen hat bei uns die Behörde selbstständig angefordert... zur Kontrolle haben sie sich aber trotzdem angemeldet ;) sowas aber auch :o

Gruß

Hunter

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Und abgesehen davon gehen Kaminkehrer, Heizungsbauer, Schreiner, Elektriker usw. bei Bedarf auch bei mir ins Haus.. was macht es da für einen Unterschied wenn alle paar Jahre die Leute von der Behörde zum Schrank anschauen kommen?

Gruß

Hunter

Jepp, der Elektriker war vor 2 Wochen da und gestern der Heizungs- und der Fernsehmonteur.

Anfang des neuen Jahres steht der Schornsteinfeger wieder auf der "Matte" und das alle 2 Jahre, das nervt mich mehr als 1 x im Leben eine Überprüfung der Waffenaufbewahrung!

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es macht mich traurig, wenn ich sehe, wie leichtfertigt manche hier Grundrechte aufgeben, für die ganze Generationen von mutigen Menschen gegen alle Widerstände gekämpft und gelitten haben und teilweise ermordet wurden.

Es macht mich betroffen, weil ich einen Eid darauf abgelegt habe, die Grundrechte der Bürger und die Freiheit dieses Landes nötigenfalls auch mit meinem Leben zu schützen und jetzt erkennen muss, dass manche gar kein Interesse an Grundrechten haben.

Harlekin

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