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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Wie ich schon schrieb: Ausnahmen werden dann hinterfragt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind die Abweichungen dann legitimiert oder eben nicht. Das ist dann aber Stufe 2 der Diskussion. Wir sind immer noch bei Stufe 1.

Dieses Ausnahmen konstruieren trägt übrigends nicht zum Verständnis des Sachverhalts bei. Munititon ist zudem auch wenn du Hause bist, getrennt von der Waffe aufzubewahren. Ausnahme wäre hier ein entsprechendes Sicherheitsbehältnis.

greetz

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Ausnahme wäre hier ein entsprechendes Sicherheitsbehältnis.

greetz

Wollte ich schon geschrieben haben:

Guten Tag, kommen Sie herein. Hier ist mein 1er-Schrank. Ich mache ihn auch gerne auf, innen in der Tür ist das Typenschild. Mit diesem Schrank habe ich keine Beschränkungen mit Art und Zahl der Waffen und kann die Munition dabei lagern.

Hier stehen die Waffen drin. Waffenabgleich jetzt und hier? Warum? Überzeugt mich nicht! Wird nicht vom § 36 Waffengesetz gedeckt. Guten Tag.

So oder so ähnlich könnte das ablaufen. Ob ich das so mache? Das steht jetzt nicht zur Debatte. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem SB und könnte durchaus mal fünfe gerade sein lassen.

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Wie ermöglichst du dem Kontrolleur festzustellen, dass auch die richtige Waffe im Schrank liegt? Er will ja wissen dass deine Waffe Nr. 12345 korrekt aufbewahrt ist. Um das festzustellen, muss erstmal Waffe Nr. 12345 identifiziert werden.

greetz

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ich geb's auf! Wir können uns hier die Köppe einhauen - bevor das nicht vor ein Verwaltungsgericht eskaliert wurde, haben wir alle recht!

Harlekin

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Machst schon wieder ne Rolle rückwärts. Ausserdem ist es mitnichten falsch. Legst du die Munition zuir Glock in den B-Schrank hast du einen Aufbewahrungsverstoß-auch wenn du zu Hause bist.

Thema ist aber Aufbewahrung. Du bewahrst nicht auf, wenn du spazieren trägst. Ausnahmen widerlegen nicht die Regel. Es ist ja gesetzlich legitimiert.

Blick in den leeren Tresor: "Wo bewahren sie denn ihre xy1234 auf? "

"Ich habe sie gerade in meinem Holster hier an meiner Hüfte, da sie mich beim Trockentraining überrascht haben.

Zum Verstöndnis einfach mal weitere Regelungen aussen vorlasssen und zunächst verstehen, was kontrolliert wird.

@ Harlekin

Dafür braucht man kein Verwaltungsgericht. Du hast die Aufbewahrung prüfen zu lassen:

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden

Die Abs. 1 u. 2 beschreiben die Anforderungen an die Aufbewahrung. Diese Pflichten sind noch detailierter in §13 AWaffV aufgeführt. Diese sind legitimiert durch §36 (5). Dort darf das BMI via Rechtsverordnung (AWaffV) zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festlegen. Dies ist somit eine Erweiterung der Abs. 1 u. 2.

So langsam sollte es mal dämmern das

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

die Bringschuld der Bilder und/oder Rechnung an die Behörde bei Erwerb oder vorhandenem Besitz ist. Wer dies nicht erfüllt, bekommt die verdachtsabhängige Kontrolle. Sind die getroffenen Maßnahmen nachgewiesen (Bilder/Rechnung) kann verdachstunabhängig kontrolliert werden. Die Kontrolle dient nicht, der Prüfung ob die Massnahmen tatsächlich getroffen wurden (Tresor tatsächlich vorhanden), sondern haben den Zweck der Prüfung der Aufbewahrungspflichten (Abs. 1u.2, erweitert durch AWaffV).

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Hacken zusammenknallen erwartet hier niemand. Und wir müssen hier differenzieren, wer vor Ort kontrolliert wird.

Sofern wie Du es schreibst, bereits absolut erschöpfend und glasklar Unterlagen, Fotos und dergleichen zur Verwahrungssituation eingereicht worden, mit dem SB persönlich besprochen und daraufhin von der Behörde als rechtskonform betrachtet worden sind, sehe ich auch keinen Sinn, wenn die nochmal da hinfahren. Das ist in der Tat verschwendete Zeit.

Bedenke aber, dass die Mehrzahl der Waffenbesitzer in der Vergangenheit nur sehr spärliche schriftliche Angaben zur Verwahrung gemacht hat und oftmals keinerlei Belege hierzu eingereicht werden. Da ist es meines Erachtens schon legitim, wenn die Waffenbehörde vor Ort prüft, ob der Jägerschrank wirklich einer ist, oder am Ende nur ein A-Schrank mit nicht zertifiziertem Innenfach zur Munitionsverwahrung. Diese Variante kommt in der Praxis z.B. relativ häufig vor und dann heißt es nachbessern und wenn man Pech hat, darf man auch ein Bußgeld zahlen. Bei nachweislich vorsätzlicher Falschangabe reden wir sogar von einer Straftat.

Im Laufe der Jahre werden sich die Kontrollen wieder beruhigen, da es immer weniger prüfungswürdige Fälle geben wird. Das wird natürlich noch einige Zeit dauern.

Das sieht das OA Mannheim aber GANZ ANDERS!

Laut Aussage sollen ALLE LWB regelmäßig ALLE 3 JAHRE neu überprüft werden!

Gruß

Sigges

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Wie ermöglichst du dem Kontrolleur festzustellen, dass auch die richtige Waffe im Schrank liegt?

Gar nicht, denn diese kontrolle ist gar nicht möglich, denn die richtige waffe muss nicht im Schrank liegen, sie kann (ohne Leihschein!) verliehen sein, sie kann (ohne Reperaturauftrag!) beim Büchser liegen, sie kann in meinem anderen Schrank in meiner Jagdhütte liegen, sie kann.... denk Dir was aus.

Die Kontrolle kann dieses nicht ermöglichen und ich kann es dem Kontrolleur nicht ermöglichen dieses zu überprüfen. Damit ist auch ein Blick in den Schrank überflüssig, da nicht zielführend, da Ziel nicht erreichbar.

Er will ja wissen dass deine Waffe Nr. 12345 korrekt aufbewahrt ist. Um das festzustellen, muss erstmal Waffe Nr. 12345 identifiziert werden.

Wofür er dann evtl. zu meinem Sportkameraden/Waidkameraden, in meine Jagdhütte, zum Büchser....s.o. denk Dir was aus fahren müsste. Diese Aufgabe ist also während der Kontrolle nicht unbedingt möglich. Somit ist auch eine Identifizierung der Waffen vor Ort nicht hinreichend zielführend und damit mehr als liquide.

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@ Harlekin

Dafür braucht man kein Verwaltungsgericht. Du hast die Aufbewahrung prüfen zu lassen:

wetten doch? Es werden schon die ersten Stimmen von SB laut, die die Zulässigkeit der Kontrolle der Waffen im Schrank explizit ins Gesetz geschrieben haben wollen!

Was meinst Du wohl warum? Offensichtlich ist es doch nicht ganz so einfach, wie Du es hier immer wieder (falsch) darstellst.

Harlekin

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Ach Leute,

macht es doch, wie es der Mausebaer immer schreibt. :rolleyes:

  1. Waffen- und Mun.-Schränke kommen in Wohnräume
  2. Wenn eine Nachschau kommen soll, dann fragt Ihr nach der Verhütung
  3. Wenn Ihr Zeit habt, nach der Verhütung zu fragen, ist eh nich mit ihr
  4. Dann schriebt ihr der Behörde, dass es ohne Verhütung keinen Zutritt gibt und
  5. dass das außerbem im Interesse einer wirtschaftlichen sparsamen öffentlichen Haushaltsführung ist.
  6. Dadurch wisse die, dass ihr Euch mit dem aktuellem Aufbewahrungsrecht eh gut auskennt uns sowieso nicht finden würden.
  7. § 5 Abs. Ziffer 5 WaffG greift eh nicht, da Ihr Euch damit entsprechend der Vorschrift des § 36 Abs. 3 S. 3 verhaltet, statt gegen eine Vorschrift zu verstoßen.

Damit seid Ihr allen Ärger los

  1. keine Termine, um zu Hause sein zu müssen,
  2. keine Bespitzelung, wie es mit Euren Leergutbeständen aussieht,
  3. keine Möglichkeit, Euch bei der Nachschau etwas unterschieben zu können und
  4. keine fragwürdigen Gebührenforderungen, da ja gar keine Nachschau stattfindet.

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Hallo

hier sind wieder einige unterwegs, die damit einverstanden sind, daß das Gesetz bis zum Maximum und darüber hinaus ausgereizt wird. Schadet bei der nächsten Gesetzesverschärfung uns allen. Macht es doch wie ich: Ich habe meinem SB persönlich gesagt, daß ich ihn im Falle einer Unangemeldeten Kontrolle nicht reinlassen werde. Er hat es registriert und wird bei mir nicht auftauchen. Denn er hat auch keine Lust, mit mir ständig vor Gericht zu streiten. Einmal richtig veloren reicht ihm. Und ich habe ein tolles Verhältnis mit meinem SB. Wir geben uns die Hand und erzählen über persönliche Dinge.

Steven

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Hallo

hier sind wieder einige unterwegs, die damit einverstanden sind, daß das Gesetz bis zum Maximum und darüber hinaus ausgereizt wird. ...

Steven

Die sollten vielleicht von sich aus schriftlich um eine wöchentliche, gebührenpflichtige Nachschau und das Vorlegen der Waffen nach § 39 Abs. 3 anfragen. ;)

Ja,

natürlich ist das schädlich, weil es zeigt, dass es Schwachstellen im gesellschaftlich-politisch-administrativen Widerstand gegen den WaffR-Irrsinn gibt. Aber solange wir die nicht in den Verband der freiwillig rechtlosen Nochwaffenbesitzer (VdfrlNWB) abschieben können, werden wir mit solchen LWBs leben müssen. Nur denen auch noch die Meinungsführerschaft zu überlassen ist sehr gefährlich.

Wie war das? "Eine Beretta ist keine Sportpistole und keiner braucht VRF." :bad:

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wetten doch? Es werden schon die ersten Stimmen von SB laut, die die Zulässigkeit der Kontrolle der Waffen im Schrank explizit ins Gesetz geschrieben haben wollen!

Was meinst Du wohl warum? Offensichtlich ist es doch nicht ganz so einfach, wie Du es hier immer wieder (falsch) darstellst.

Harlekin

Zeig mir den Fehler. Ich geh gern den §36 Satz für Satz mit dir durch und dann ebenfalls mit Beispiel.

Ausgerechnet SB´s anzuführen ist bei den ganzen Beispielen zu deren waffenrechtlicher Expertise hier auf WO amüsierend. Im Gegenzug sind Presseartikel zu finden, die den Abgleich der Nummer beinhalten. Und Nu?

Ansonsten gehe ich sehr gern auf dein Wettangebot ein. Was ist der Einsatz?

@LostCopz auf deinen mangelbehafteten Versuch der Diskussionsführung bin ich in diesem Thread hinreichend eingegangen. Einfach nochmal lesen.

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Es werden schon die ersten Stimmen von SB laut, die die Zulässigkeit der Kontrolle der Waffen im Schrank explizit ins Gesetz geschrieben haben wollen!

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Harlekin

:rolleyes: Und es wird nicht lange dauern bis das im WaffG verankert ist.. darauf können wir wetten! Die kleinen Hintertürchen und Lücken im §§-Werk werden geschloßen und Gut ist's...

Viele können oder wollen halt nicht ohne 100%ige Gesetzliche Rahmenbedingungen leben.. also werden sie diese auch bekommen!

Gruß

Hunter

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:rolleyes: Und es wird nicht lange dauern bis das im WaffG verankert ist.. darauf können wir wetten! Die kleinen Hintertürchen und Lücken im §§-Werk werden geschloßen und Gut ist's...

Viele können oder wollen halt nicht ohne 100%ige Gesetzliche Rahmenbedingungen leben.. also werden sie diese auch bekommen!

Gruß

Hunter

Das ist leider eine traurige Wahrheit. Man versteht eben nicht, dass es einen Willen gibt bestimmte Dinge durchzusetzen. Dies kann man in gegenseitigem Einvernehmen tun oder die Gegenseite zwingen ihren Willen kompromisslos und ohne Spielraum festzuschreiben.

Das betrifft weit mehr Bereiche, als die Kontrolle (kein MP5-Klon Bedürfnis, keine langen Magazine etc.) Dann mault man fälschlicherweise mit den Verbänden und versteht das WARUM nicht.

greetz

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Ich habe meinem SB persönlich gesagt, daß ich ihn im Falle einer Unangemeldeten Kontrolle nicht reinlassen werde. Er hat es registriert und wird bei mir nicht auftauchen. Denn er hat auch keine Lust, mit mir ständig vor Gericht zu streiten. Einmal richtig veloren reicht ihm.

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Steven

Du bist ja auch ein ganz besonders harter Hund ...

Zitat aus einem deiner Posts in einem anderen Tred..

früher habe ich als Schießausbilder Polizeibeamte, die zur Bewachung von Botschaften in besonders gefärdeten Staaten abgeordnet wurden, den letzten Schliff verpassen sollen. Haleluja. Ich kann mich noch gut an eine Gruppe erinnern, die u. a. nach Kinschasa (Uganda) sollte. Die hatten Angst vor ihrer Waffe. Ich habe angefangen, daß jeder mehrere hundert Schuss in seine Tasche stopfen sollte, ihnen pro Mann 6 MP5 Magazine sowie einen Lader gegeben, sie Stöcke, Steine Koladosen und alles was hüpft sammeln lassen, im Kugelfang plazieren lassen und gesagt raus mit dem Zeug und so schnell wie möglich nachladen. Bin in die Böschung und habe gedöst. Nach einigen Tagen hatten die wenigstens die Angst verloren. Ach ja, die Kladde habe ich mir dann abends zurechtgefeilt.

:rolleyes: da hätte ich als SB auch die Hosen gestrichen voll.. :lol:

Gruß

Hunter

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Noch immer gilt: ein Leihschein kann hilfreich sein, keine Frage, aber er ist IN KEINSTER WEISE VORGESCHRIEBEN !

Stimmt, aber dann wird der unberechtigte Waffenbesitz geprüft, also § 52 WaffG und damit sind wir bei strafprozessualen Maßnahmen angelangt.

Nein der feststellende Beamte wird dann nicht die Wohnung verlassen um einen Durchsuchungsbeschluß zu erwirken, denn hier sind wir bei der Gefahr im Verzuge angelangt und ich bezweifle, dass dann jemand bei Feststellung von ev. illegalen Waffen noch ungefesselt neben seinem Schrank steht.

Ja ich weiß, keiner ist verpflichtet etwas nachzuweisen!

Macht mal, irgenwann werden sich alle wundern.

Ich habe mich heute auch über die geringe Beteiligung beim Jahresabschlußschießen um die Weihnachtsgangs gewundert! Diese Beteilignung wird von Jahr zu Jahr weniger, heißt also wir werden immer weniger, darüber solltet Ihr nachdenken und nicht, wie Ihr die Ämter ärgern könnt.

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Das ist leider eine traurige Wahrheit. Man versteht eben nicht, dass es einen Willen gibt bestimmte Dinge durchzusetzen. Dies kann man in gegenseitigem Einvernehmen tun oder die Gegenseite zwingen ihren Willen kompromisslos und ohne Spielraum festzuschreiben.

Das betrifft weit mehr Bereiche, als die Kontrolle (kein MP5-Klon Bedürfnis, keine langen Magazine etc.) Dann mault man fälschlicherweise mit den Verbänden und versteht das WARUM nicht.

greetz

Nur weil es einen fremden Willen gibt, muß man sich dem noch nicht unterwerfen.

Ganz im Gegenteil. Man sollte bestrebt sein, seinen eigenen Willen durchzusetzen.

Wenn ich eine oder mehrere Organisationen dafür bezahle, meinen Willen durchzusetzen und die dem entgegenstehenden Wille an der Durchsetzung zu hindern, dann ist es dochwohl das Mindeste, dass ich mich bei den und über die Organsisationen die nicht das erreichten, wofür ich sie bezahle, beschwere.

Nein,

die Beschwerden über die Verbände sind richtig gewesen.

Du hast wohl schlecht geträumt!

Scheint so,

denn die meisten spielen mit. <_<

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Du gehst da sehr unbedarft heran. Man hat sich darauf geeinigt, sonst hätte es gleich im Gesetz gestanden. Ergeben sich Probleme kommt es rein. Überleg was besser ist. Freieillige Selbstkontrolle mit Spielräumen oder restriktive gesetzliche Regelung mit zusätzlicher Strafbewährung.

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Nur weil es einen fremden Willen gibt, muß man sich dem noch nicht unterwerfen.

Ganz im Gegenteil. Man sollte bestrebt sein, seinen eigenen Willen durchzusetzen.

:rolleyes: du unterwirfst dich täglich einen fremden Willen.. und das wirst du egal wo du auf dieser Welt leben wirst bis zu deinem Lebensende jeden Tag tun... hast du das schon vergessen :rotfl2:

Gruß

Hunter

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Du gehst da sehr unbedarft heran. Man hat sich darauf geeinigt, sonst hätte es gleich im Gesetz gestanden. Ergeben sich Probleme kommt es rein. Überleg was besser ist. Freieillige Selbstkontrolle mit Spielräumen oder restriktive gesetzliche Regelung mit zusätzlicher Strafbewährung.

Ein neuer Gesetzgeber und Interessenvertreter, die auch tatsächlich meine Interessen vertreten.

Wer nicht einmal mehr den Anschein von Selbstbehauptung zeigt, plant entweder einen hinterhältigen Anschlag und wiegt deshalb sein Gegenüber in Sicherheit oder hat sein Sklavendasein akzeptiert.

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...

Man hat sich darauf geeinigt, sonst hätte es gleich im Gesetz gestanden. Ergeben sich Probleme kommt es rein. Überleg was besser ist. Freieillige Selbstkontrolle mit Spielräumen oder restriktive gesetzliche Regelung mit zusätzlicher Strafbewährung.

...

:rolleyes: leider verstehen das einige nicht...

Gruß

Hunter

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Nur weil es einen fremden Willen gibt, muß man sich dem noch nicht unterwerfen.

Aber man sollte den fremden Willen bekämpfen und nicht die, die gezwungen sind den fremden Willen durchzusetzen, aber das scheint ja einfacher zu sein, aber eben erfolglos.

Gegen die Wurzeln muß man angehen, aber das haben wohl einige verschlafen!

Eure Verweigerungshaltung wird das Ende des LWB sein, die Tendenzen sehe ich schon.

Das hat nichts mit Duckmäusertum zu tun, den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen, sollte man schon erkennen können, denn es ist schon lange eine zugegebene Tatsache, dass an den Gerichten nicht mehr Recht gesprochen wird, sondern dem geltenden Recht Geltung verschafft wird.

Dass vor Beginn einer Gerichtsverhandlung erst einmal zwischen Richter, Staatsanwat und Rechtsanwalt "geschachert" wird, ist auch kein Geheimnis mehr. Die höchste Quote darin hat wohl Berlin.

Also los klagt Euer Recht ein und kämpft nicht gegen die Sachbearbeiter am Ende der Fahnenstange!

Aber das ist ja einfacher!

Die Überschlauen hier haben immer noch nicht begriffen wie kurz wir vor einer zentralisierten Waffenlagerung, oder auch vor biometrischen Sicherungssystemen stehen! Das bedeutet, dass noch mehr die Segel streichen werden und wir werden noch weniger und sind daher noch angreifbarer.

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