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IGNORED

Ausstellung 2. gelbe WBK wurde verweigert.


Bender

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Warum hast Du überhaupt einen Antrag für eine neue Gelbe ausgefüllt und eingereicht ?

Waffe kaufen, Erwerb anzeigen (dafür gibts bei uns ein entsprechendes Formular) und die

volle Gelbe mit abgeben. Wo die das dann eintragen ist deren Problem.

Dieses Thema gabs hier schon zur genüge.

nun, soweit ich weiß,muß der Händler die Waffe bei Verkauf eintragen, so könnte es schwierig werden wenn EWB voll, bei privat muß "man"( n) das mit dem Verkäufer ausmachen , ob er da mitmacht. Wie ich das erlebt habe, ist es nicht so einfach, da alle Angst haben heutzutage etwas falsch zu machen ! Grüße Enrico

Geschrieben
nun, soweit ich weiß,muß der Händler die Waffe bei Verkauf eintragen, so könnte es schwierig werden wenn EWB voll, bei privat muß "man"( n) das mit dem Verkäufer ausmachen , ob er da mitmacht.

Rechtlich ist doch beides möglich, also (1.) Eintrag durch den Händler (wenn "Platz") oder aber (2.) Vorzeigen der "vollen" WBK Gelb

beim Händler (diese bescheinigt ja die geltende Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG), Übergabe der Waffe und der Rechnung,

und Eintragung dann bei der Behörde unter Vorlage der Erwerbsanzeige und Rechnung.

Wenn der Händler die Waffe mit Rechnung aushändigt und die Anzeige fristgerecht bei der Behörde erfolgt - mit welchem rechtlichen

Argument (Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG besteht nicht!!) will die Behörde einen Eintrag verweigern?

Geschrieben
Rechtlich ist doch beides möglich, also (1.) Eintrag durch den Händler (wenn "Platz") oder aber (2.) Vorzeigen der "vollen" WBK Gelb beim Händler (diese bescheinigt ja die geltende Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG), Übergabe der Waffe und der Rechnung, und Eintragung dann bei der Behörde unter Vorlage der Erwerbsanzeige und Rechnung.

Eben - nicht immer hat der Händler bei der Überlassung die WBK des Erwerbers zur Hand (z.B. wenn der Jäger auf Jagdschein Langwaffen kauft). Da trägt dann halt (wie bei Überlassung unter Privatleuten) die Waffenbehörde ein.

Geschrieben

tja, jetzt habe ich schon zwei Kanzleien angeschrieben, bislang hab ich nichtmal ne Antwort bekommen. Mein Fall ist wohl zu unbedeutend, das ein Anwalt ihn anfassen würde. Brauchen wohl alle kein Geld mehr. :confused:

Geschrieben

Schonmal beim FWR angerufen? Mach das und du weißt, wo dir geholfen wird.

greetz

Geschrieben
tja, jetzt habe ich schon zwei Kanzleien angeschrieben, bislang hab ich nichtmal ne Antwort bekommen. Mein Fall ist wohl zu unbedeutend, das ein Anwalt ihn anfassen würde. Brauchen wohl alle kein Geld mehr. :confused:

Warum rufst Du nicht einfach an - verweist auf Deine Email, somit haben sie was schriftliches vorliegen, ist ja dann auch einfacher für den Anwalt....

Und die Kostenfalle Anwalt muss nicht sein - ich frage in solchen Fällen telefonischer Natur auch immer, aber wann Kosten anfallen - für ein kurzes Gespräch verlangen nicht alle Anwälte gleich ihre 120€+....

Kurze Anfrage, kurze Einschätzung, durchaus kostenlos!

Geschrieben

Mal ne blöde Frage:

Steht eigentlich fest, dass deine Behörde einen Neuerwerb nicht eintragen bzw. von sich aus ein neue Karte ausfüllen würde?

Das hat doch eigentlich mit dem Eingangspost nicht zu tun, da gings ja um die Beantragung einer weiteren "Gelben". Du hast aber eine gültige Erwerbserlaubnis, die nach wie vor uneingeschränkt gilt.

Ich würde einkaufen gehen und es darauf ankommen lassen. Das ist ja nicht einmal entfernt so etwas wie eine rechtliche Grauzone.

Geschrieben

Schon mal über die "Beschwerde-Schiene" versucht?

Oder über deren nächsten Vorgesetzten?

Als mir, vor 100en von Jahren die 2.Waffe vom SB

verweigert wurde (Begründung: "eine reicht erstmal..!"),

beschwerte ich mich bei der zuständigen Stelle.

Es erfolgte eine Anhörung; ich bekam über den

Verwaltungsweg Recht..

Beim Arbeitsamt dassselbe: SBine hat alles abgelehnt.

Beim Zimmerverlassen merkte ich mir ihren Vorgesetzten.

Beschwerde an den Herrn; Einzeltermin, Bearbeitung: Geld!

Gibt noch mehr Beispiele; versuchen anscheinend zu wenige..

Einfach mal alle Instanzen, Rechtsmittel ausschöpfen!

Natürlich erst, wenn Gespräche mit der zuständigen Person

nicht fruchten...

Gruß, Kriegerlein

Geschrieben

Einfach passende Waffe kaufen, zum Amt und eintragen lassen...dann muss er eine neue WBK ausfüllen. Macht er das nicht - den Weg über das Gericht gehen, den Prozess gewinnst Du mit 100%!!

Hast Du schon mal bei ProLegal nachgefragt? Die haben auch Anwälte, die immer an solchen netten Spielen interessiert sein dürften.

Geschrieben

So hab nen Anwalt gefunden. Er hat in diesem Jahr wiederholt erfolgreich gegen diese spezielle Behörde agiert.

Als erstes klärte er mich auf, dass es ein Fehler war dort einen neuen WBK Antrag auszufüllen. Den müssen wir zurückziehen.

Jetzt muss ich aber wirklich mal sagen, was diese Behörde da mit mir abgezogen hat ist einen unglaubliche Riesen Sauerei. Da haben die noch scheißfreundlich auf mich eingeredet, "füllen Sie doch am besten gleich einen Antrag aus, wir helfen Ihnen. Damit alles richtig angekreuzt ist".

Die Behörde hat mich in voller Absicht hinters Licht geführt. Den Antrag sollte ich ausfüllen damit sie ihn ablehnen können bzw. ein Bedürfnis einfordern können. Ist das de richtige Umgang mit dem Bürger? Schließlich zahle ich mit meinen Steuern deren Gehalt. Diese miesen.......

Das ist wirklich unglaublich, eigentlich müsste man noch ein Beschwerdeverfahren gegen diese Halunken anstreben.

Geschrieben
Wer sich nicht beschwert, lebt verkehrt....oder so ähnlich....:-))

Ich bin auch der Meinung, es geht am einfachsten auf dem kurzen Dienstweg.

Aber wenn es denn sein muß..

"der Klügere gibt nach (bis er selbst der Dumme ist)"

@Bender: viel Erfolg!

Mo

Geschrieben
Als erstes klärte er mich auf, dass es ein Fehler war dort einen neuen WBK Antrag auszufüllen. Den müssen wir zurückziehen.

Gut zu wissen.. :00000733: Dankeeee...

Heute hab ich wegen meiner vollen "Gelben" auch einen "Antrag auf Erteilung einer neuen WBK" einschl. Bedürfnisnachweis in die Hand gedrückt bekommen..

Muß ich nochmal nachhaken...

Geschrieben

Nein.

edit:

Wegen dieses Ein-Wort-Beitrags verwarne ich mich hiermit selbst wegen Verstoßes gegen die Forenregeln.

nochmal edit:

Durch das letzte Edit ist es kein Ein-Wort-Beitrag mehr. Verwarnung wieder zurück genommen.

Geschrieben
Wegen dieses Ein-Wort-Beitrags verwarne ich mich

OK, ich hab' den Wink auch verstanden...

:blush:

Aber (zur Sache):

Ich war wirklich der Auffassung, dass unsere SBin (in Wirklichkeit zwei SB..)

Mitarbeiterin einer unteren Waffenbehörde war.

Und nicht beim Sozialamt oder Hundesteuer A - K...

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