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IGNORED

Laser als Waffen


Gaultiger

Empfohlene Beiträge

Ich wäre für die Einstufung als verbotener Gegenstand bei bestimmter Intensität.

Also eine ähnliche Unterscheidung wie bei den Springmessern, oder wie eben bei Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule, oder drüber, CS-Gas mit oder ohne Prüfzeichen!

Ich habe auch einen Laserpointer, der reicht aber gerade für meine Power Point Präsentationen!

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Gibt es dann den kleinen Waffenschein für Laserpointer?

hier der Link

http://www.derwesten.de/wp/region/Piloten-...-id3871750.html

Nö, hatte schon was von einem kompletten Verbot gehört.

Ich wäre für die Einstufung als verbotener Gegenstand bei bestimmter Intensität.

Also eine ähnliche Unterscheidung wie bei den Springmessern, oder wie eben bei Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule, oder drüber, CS-Gas mit oder ohne Prüfzeichen!

50mw wäre ein sinnvoller Wert.

Aber wahrscheinlich machen die so 1-2 mw. Damit kann man dann alle Anwendungen wofür man sowas braucht vergessen.

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Muss ich dann meinen BluRay Player wieder abgeben?

Genau so ist es.

Verbieten, verbieten wie immer, die Sicherheit wird nicht verbessert, aber man hat etwas getan.

Wenn ich daran denke, als ich klein war konnte man Sprengstoff und HA frei kaufen ohne jeglichen Auflagen, desgleichen war Waffentragen eine selbstvertsändlichkeit.

Und NEIN, es gab nicht permanenten Mord und Totschlag, im Gegenteil es war um einiges sicherer als heute.

Und tja in diesen Gebrauchs Gegenständen : http://www.casio-projectors.eu/euro/press/

befinden sich Laser mit einer Stärke von über einem Watt, die jeder ausbauen kann. Brauch man dann einen Waffenschein um einen Beamer zu kaufen.

Joker

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Dann könnten ja dann noch mehr "unbedarfte Bürger" die nen Laser einstecken haben kriminalisiert werden?

und reicht der normale Präsentatiions-Laserpointer wirklich um Flugzeuge zu gefährden oder wird hier wieder mal etwas künstlich hochgebauscht um reglementierend einschreiten zu dürfen (hurra! Endlich wieder ein neues Verbot!....kam bei Harry Potter ganz gut, die ganze Wand zum Schluss voller Verbotstafeln durch das Zaubereiministerium...am Ende ist alles zusammengestürzt - wie im echten Leben.)

Solche INdustrielaser um was zu zerschneiden, dürften die wenigsten in der Tasche haben. :starwars013:

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Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken, ob normale Gebrauchslaser unter den Kompetenztitel "Waffenrecht" in Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 GG fallen.

Es fehlt dort an der Zweckbestimmung als Waffe. Der Bundesgesetzgeber hat es gerade nicht in der Hand, jeden beliebigen Gegenstand über § 2 Abs. 2 Nr. 2b WaffG als Waffe einzustufen.

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Die Diskussion um Verbote der Tatmittel ist natürlich hinfällig, denn Laser sind inzwischen Alltagsgegenstände die nicht mehr zu kontrollieren sind.

Es besteht "lediglich" ein Vollzugsdefizit in Sachen:

§ 315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet,

3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder

4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,

a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder

B) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 315b StGB - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Die Diskussion um Verbote der Tatmittel ist natürlich hinfällig, denn Laser sind inzwischen Alltagsgegenstände die nicht mehr zu kontrollieren sind.

Es besteht "lediglich" ein Vollzugsdefizit in Sachen:

??? Messer sind doch auch inzwischen Alltagsgegenstände, egal ob ich die mit nem Finger oder Fäustling aufbekomme.....

??? Schusswaffen sind doch auch inzwischen (seit Erfindung) Alltagsgegenstände....

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Ja, wir können hier selbstverständlich jedes Thema ab handeln, aber eigentlich geht es um Laser. Zumal zu den anderen Themen schon vor sehr langer Zeit und in unzähligen Threads Position bezogen wurde ein unnötiger Einwand. Findest du nicht auch?

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Gast We are Borg
Ich wäre für die Einstufung als verbotener Gegenstand bei bestimmter Intensität.

Unsinn!

Du willst wohl den Sportschützen des 22. Jahrhunderts ihre Laserpistolen nicht gönnen?!? :rolleyes:

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Mal ernsthaft unter uns Schützen:

Wie realistisch ist es eigentlich, mit einem Kugelschreibergroßen Laserpointer ohne Griffstück oder Anschlagschaft auf eine Entfernung von mehreren 100m ein sehr schnelles, bewegliches Ziel von der Größe eines Cockpitfensters zu treffen?

Jäger benutzen für sowas meistens ein Gewehr mit ZF und auch ein flüchtendes Reh ist deutlich langsamer als der Airbus im Landeanflug...

Ich denke auch eher, dass da was aufgebauscht wird.

Autofahrer von der Brücke runter sind einfacher zu erwischen. Aber da reichen auch schon die Steinewerfer, die sind schlimmer.

Ich schlage daher vor, Steine als verbotene Waffen einzustufen und zu verbieten!

Ok, der 5jährige mit dem 50mW-Laserpointer, das muss nicht sein. Schon wegen der möglichen irreparablen Augenschädigung.

Aber da sehe ich eher die Eltern in der Pflicht als den Gesetzgeber.

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Ja, wir können hier selbstverständlich jedes Thema ab handeln, aber eigentlich geht es um Laser. Zumal zu den anderen Themen schon vor sehr langer Zeit und in unzähligen Threads Position bezogen wurde ein unnötiger Einwand. Findest du nicht auch?

Sicher, hier gehts um Laser...

aber meinen weiteren Einwand (Messer u.a.schöne nutzbringende Sachen) find ich nicht unnötig, weil diese immer wieder zur Sprache gebracht werden müssen um sie nicht zu vergessen (und den Irrsinn und Wahnwitz offensichtlich zu machen), wenn man schon vergleicht und im Verbotswahn ist.

aber lasst uns über die Laserpointer diskutieren....ähneln ja schon fast den Laserschwertern, nur noch eine Frage der Zeit bis diese gefährlichen Dinge Serienreif sind (bis dahin kann man ja schön die Atommüllpolitik oder Massentierhaltungsquälereien oder oder oder ....verdrängen)

Sollte man dann eigentlich eine Laserpointersachkundeprüfung ablegen und die Anzeigegeräte dann nur noch mit berechtigtem nachgewiesenem Bedürfnis führen dürfen (*ich kann mir Sarkasmus und Ironie nie verkneifen...die Menschheit ist einfach zu lustig)

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...

Wie realistisch ist es eigentlich, mit einem Kugelschreibergroßen Laserpointer ohne Griffstück oder Anschlagschaft auf eine Entfernung von mehreren 100m ein sehr schnelles, bewegliches Ziel von der Größe eines Cockpitfensters zu treffen?

...

Anscheinen ist das so realistisch, das nicht nur Piloten im Landeanflug oder Pkw- und Busfahrer schon in erheblicher Anzahl (wenn auch nicht alle in Deutschland), zumindest kurzfristig geblendet wurden.

Davon abgesehen wurden kaum welche dieser Irren erwischt, ist also fraglich ob die sich nicht was passendes zusammen gebastelt haben.

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Ich halte aber die Laserstrahlen oder größere Lichtstrahler von Discotheken oder ähnlichen Einrichtungen für deutlich stärker, auch wenn sie nicht in der Nähe von Flughäfen eingesetzt werden dürfen.

Auch denke ich dann, dass bei diesen Knallköppen nicht der normale LaserKuli eingesetzt wurde, sondern es gezielt darauf abgestimmt wurde.

Auch stellt sich mir ebenfalls die Frage, ob es ausreicht, mit dem LsaerKuli mal eben so auf einen Jumbo zu wackeln, der doch beachtlich hoch und schnell mit nem ziemlich kleinen Sichtfenster vorbeidüst. Also ich wackle schon im Besprechungsraum mit dem Ding.

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. Also ich wackle schon im Besprechungsraum mit dem Ding.

Die Schießen garantiert nicht Freihand, sondern Auflage. Und da kann man auch mehr als100 m genau genug halten, um ab und zu mal das Ziel zu treffen. Ein Treffer reicht völlig, um jemanden die Augen zu verblitzen....

... Schweinehunde....

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Wie realistisch ist es eigentlich, mit einem Kugelschreibergroßen Laserpointer ohne Griffstück oder Anschlagschaft auf eine Entfernung von mehreren 100m ein sehr schnelles, bewegliches Ziel von der Größe eines Cockpitfensters zu treffen?

Wenn man das einmal macht und nur zehn Sekunden Zeit hat? Unwahrscheinlich.

Wenn man so einen Mist jeden Tag mehrere Minuten lang macht? Irgendwann hat man Glück.

Wenn es ein paar dutzend Idioten im Land gibt, die öfter mal so einen Mist in ihrer Freizeit machen ...

Außerdem kriegt man ja Pointer mit bis zu 500 mW, wenn man im Ausland kauft ...

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Anscheinen ist das so realistisch, das nicht nur Piloten im Landeanflug oder Pkw- und Busfahrer schon in erheblicher Anzahl (wenn auch nicht alle in Deutschland), zumindest kurzfristig geblendet wurden.

Davon abgesehen wurden kaum welche dieser Irren erwischt, ist also fraglich ob die sich nicht was passendes zusammen gebastelt haben.

Ich frage mich, ob man nicht um Flughäfen herum ein paar dutzend Kameras aufstellen könnte, aus deren Bildern man in sekundenschnelle bei Auftauchen eines Laserstrahls am Himmel dessen Ursprungsort berechnen könnte (sollte eigentlich genug Staub in der Luft sein, um solche Strahlen detektieren zu können).

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Ich wäre für die Einstufung als verbotener Gegenstand bei bestimmter Intensität.

Also eine ähnliche Unterscheidung wie bei den Springmessern, oder wie eben bei Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule, oder drüber, CS-Gas mit oder ohne Prüfzeichen!

Ich habe auch einen Laserpointer, der reicht aber gerade für meine Power Point Präsentationen!

In Zukunft werden wir wahrscheinlich auch noch Bleistifte als Waffen einstufen wenn die Spitze zu spitz ist oder wie???!

Wie hatte doch schon Heinrich Heine vor gut 160 jahren geschrieben Ihr Toren die Ihr im Koffer sucht meine "spitzen"

habe ich im Kopfe stecken sagt mal werden wir hier in D und Europa immer bekloppter???!

Alles was irgendwie nicht passt oder mit dem man etwas anstellen könnte muss verboten werden???

Dann verschweist alle Gullideckel, man könnte sie auf Autobahnen werfen, verbietet endlich den Besitz von

Hämmern, Äxten, Scheren,Skalpellen und Messern und Gurgenschälern es sind Waffen!

Verbietet Baumärkte aus bestimmten Artikeln lassen sich Rohrbomben Bauen.

Ganz einfach verbietet JEGLICHEN Besitz und lasst die Leute im Blaumann rumlaufen so wie in China vor 60 Jahren! :peinlich:

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Oh, ich habe mir auch vor 2 Wochen zufällig einen Laserpointer von Pearl schicken lassen, das Ding war preiswert und ich wollte einmal in meinen Leben einen richtigen Laser haben und sehen was das Ding so macht.

Ist übrigens ein grüner Laser.

Die Reichweite beträgt so sichtbar gegen dunklen Wald mindestens 400 bis 500 m, mehr freies Gelände habe ich nicht.

Allerdings ist bei einer derartigen Entfernung ( die wohl auch bei Flugzeugen kaum unterschritten werden kann ) die WINKELABWEICHUNG beim kleinsten Zittern schon so groß dass kaum ein vernünftiges Zielen möglich ist.

Ein schnell bewegtes Ziel und dann noch ein Cockpitfenster zu treffen das dürften höchstens Zufalltreffer sein oder der Blender oszilliert mit dem Teil, dann ist aber die Blendung nur ganz kurzzeitig, ein ganz kurzes Blitzen und das dürfte es gewesen sein.

Schlimmer wird der Schreck gewesen sein den die Piloten erleiden wegen des unerwarteten Lichtes, als wie tatsächlich eine Blendung eintritt.

Ich fürchte das wird wieder ein künstliches Gespenst aufgeblasen damit die Medien was zu tun haben, denn irgendwie müssen die doch ihr Papier und Sendeminuten voll kriegen.

Meiner Meinung braucht es auch nicht Spezialkameras um die Täter zu fassen, die sollten mal beim Wachpersonal paar Leute mehr einstellen und Streife laufen, irgendwann klappt es schon.

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Das Problem ist, daß die Laser sich an der Scheibe brechen, und so für einen sehr kurzen Augenblick das stark abgedunkelte Cockpit sehr kurz sehr stark erhellt. Es kommt dabei zu keiner Netzhautschädigung... es werden nur die Pupillen enger, durch das helle Licht. Bis sich die Augen wieder an die Dunkelheit gewöhnt haben, vergehen dagegen Minuten. Bei Geschwindigkeiten von 600 km/h, und während einer Landung ist das sehr gefährlich.

Denke zum Beispiel daran wie es Dir ergeht, wenn Dir im Auto nachts jemand mit Fernlicht entgegen kommt...

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