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IGNORED

persönliche Eignung bei Schwerbehinderung eines Jägers


uwewittenburg

Empfohlene Beiträge

Hier mal ein aktuelles Beispiel aus den "Neuen Bundesländern", ich bitte die Mod's das Thema nicht zu verschieben, denn ich möchte dass die Beteiligten dies erst einmal lesen können und sie auch für das Forum gewinnen!

Ich werde nicht alle Fakten benennen, zumal sie mir nur einseitig vom Hörensagen bekannt sind, aber das Wesentliche:

Die Beiteiligten (Jäger und Behördenmitarbeiter) kennen und treffen sich, aber irgendwie scheint es dann zu Spannungen gekommen sein und als der Jäger eine Waffe verkaufen wollte, lief das Faß wohl über und endete in lange Laufereien und Wutreaktionen.

Der Jäger nun erbost, schrieb einen Beschwerdebrief mit dem ungefähren Inhalt, dass man so nicht mit ihm umgehen könne, er sei ja schließlich Schwerbeschädigt.

Die Antwort kam auch prompt, wo ihm mitgeteilt wurde, dass es den Begriff "Schwerbeschädigt" nicht mehr gibt, sonder dass es sich hier um eine Schwerbehinderung handelt und somit Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen und er seine persönliche Eignung mit einem Gutachten zu belegen sei, dass er trotz Behinderung noch mit Waffen umgehen könne!

Erste Wutreaktionen konnten verhindert werden und man ist sich einig, dass er wegen seinem ursächlich Beschwerdeschreiben nun das Gutachten beibringen müsse, (vollziehbare Anordnung) die Fristsetzung erfolgte bis Anfang Dezember 2010, ansonsten erfolge der Widerruf!

Nach Rücksprache mit der Ehefrau wurde ein Rechtsstreit erst einmal verworfen (sie ist selbst Juristin und Jäger). Es bestehen aber Befürchtungen, dass es mit dem Gutachten nicht erledigt sein wird.

Gutachteradressen und Adressen von 2 hier bekannten Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Waffenrecht hat sie schon übermittelt bekommen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen?

Sieht jemand andere Wege?

Gerne auch per PN!

Kann aber wahrscheinlich erst morgen regieren, da ich Richtung Norden (Wismar :rolleyes: ) fahre und nicht weiß, ob mein Internetstick dort Empfang hat!

Gruß

Uwe

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Der Jäger nun erbost, schrieb einen Beschwerdebrief mit dem ungefähren Inhalt, dass man so nicht mit ihm umgehen könne, er sei ja schließlich Schwerbeschädigt.

Die Antwort kam auch prompt, wo ihm mitgeteilt wurde, dass es den Begriff "Schwerbeschädigt" nicht mehr gibt, sonder dass es sich hier um eine Schwerbehinderung handelt und somit Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen und er seine persönliche Eignung mit einem Gutachten zu belegen sei, dass er trotz Behinderung noch mit Waffen umgehen könne!

Der Behördenmitarbeiter kennt halt die Empfindlichkeiten der Waffenbesitzer bezüglich der korrekten Begriffe. Er hat nur den Begriff richtiggestellt, was wir immer auch bei Laien einfordern.

Es scheint, dass hier der Behörde erstmals die Behinderung bekannt wurde und diese aus den Vorwürfen von unserer Seite gelernt haben und sofort reagiert haben.

Ein übliches Verfahren.

Karl

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Der Betroffene und der Behördenmitarbeiter sind sich bekannt, der Behördenmensch hat aber offenbar von der Schwerbehinderung keine Kenntnis oder hat sie schlicht "übersehen".

Wenn dann der Jäger diese Behinderung als Argumentationshilfe ins Feld führt (und "zu seinem Vorteil nutzen will"), kann man nur sagen, daß das unsäglich dämlich war.

Ist nur meine Meinung und basiert auf der Schilderung - bin gespannt, was noch an Fakten oder Richtigstellungen nachkommt.

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Nicht Bange machen lassen. ES kommt nunmehr darauf an, welche körperliche Beeinträchtigungen zum "versicherungsrechtlichen" Status "Schwerbehinderung" geführt hat.

Solange es hierbei nicht um: z.B. Sehkraft und Hörfähigkeit, der Jäger nicht unter Gleichgewichtsstörungen leidet und geist fitt ist, sehe ich noch keine Gefahr für den Jagdschein bzw. die WBK!

Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe ist es traurig, dass der SB sich formal hinter den Verschriften des Jagd- und Waffenrecht verstecken kann, ohne dass ihm - in dieser wohl privaten Angelegenheit - dienstrechtliche Folgen drohen! Sollten der Jäger und SB sich tatsächlich privat kennen, hätte der SB den Vorgang wegen "Befangenheit" abgeben müssen!

Ein Tipp für die Zukunft:

Wenn dieser SB selbst Jäger ist und sich in seinem Zuständigkeitsbereich von Hinz unf Kunz zu Gesellschaftjagden einladen lässt, müsste er - um künftig derartige Konflikte zu vermeiden - den Dienstherrn um Versetzung in ein anderes Sachgebiet bitten oder die Jägerei aufgeben!

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Solange .. der Jäger nicht unter Gleichgewichtsstörungen leidet und geist fitt ist, sehe ich noch keine Gefahr für den Jagdschein bzw. die WBK!

Alles was auch nur irgendwie nach "die Eignung einschränkende Krankheit" aussieht kann ein KO-Kriterium sein. So nette Volkskrankheiten wie: Schwindel, Depression, Migräne, Herzinfarkt, Tinnitus, etc. sind geeignet mal eben so auf die Schnelle den JJS, die WBK oder den WS in Frage zu stellen.

Schon mal einen Europ. Feuerwaffenpass beantragt? Da wird u.a. nach Herzkaspererkrankungen gefragt. Ich sag nur: BB is watching you. Deshalb solche Geschichten immer schön für sich behalten! Und für einen GDB gibt bei der WaffBehörde auch keinen Rabatt.

Was die von der STASI2.0 erst einmal in ihren Rechnern drin haben bekommt man da nicht mehr raus.

Mal ganz abgesehen davon, dass man mit 75plus Gefahr läuft, geschätzt in 15 - 20 Jahren ist es soweit, ganz schnell sozial verträglich entsorgt zu werden.

... hab ich jetzt die grüne Farbe vergessen? ... weiß nicht?

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Joe07 hat das schon ganz prima auf den Punkt gebracht. :icon14:

Durch eine "normale" hausärztliche Bescheinigung über die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition wird der Betroffene hier (falls es tatsächlich zutrifft natürlich) meines Erachtens bereits belegen können, dass er nicht zum Kreis gehört, bei dem Tatsachen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3 WaffG die Annahme begründen, er könne nicht vorsichtig bzw. nicht sachgemäß mit Waffen oder Munition umgehen. Motorische und geistige Fähigkeiten kann auch der beurteilen.

Und ohne diese Tatsachen steht die Waffenbehörde sofort im Regen bzw. wird sie sich dann sehr schwer mit einer Begründung tun, wenn sie es trotzdem durchziehen will. Ich würds auf jedem Fall auf diesem Weg versuchen.

Schon mal einen Europ. Feuerwaffenpass beantragt? Da wird u.a. nach Herzkaspererkrankungen gefragt.

Das ist ja der Hammer, stimmt das wirklich ? :o

Absolut unzulässig. Der Antragsteller ist nicht verpflichtet, sich bei der Prüfung selbst zu belasten. Er muss nur die jeweiligen Voraussetzungen nach § 4 WaffG erfüllen.

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Na, das ist doch prima! Ich habe solche Untersuchungen (allerdings mit gänzlich anderem Hintergrund) vor Jahren auch machen lassen müssen - war alles kein Problem. Auch die Ärzte sind Fachleute auf ihrem Gebiet.

Und nein, ich habe kein Grün vergessen. Man muss auch anderen was zutrauen, vor allem ebenso gesunden Menschenverstand wie man sich selbst bescheinigt.

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die Behörde fordert aber in dem Schreiben, dass er bei dem Arzt die letzten 5 Jahre nicht in Behandlung gewesen sein darf!

Gruß

Uwe

Klar. Das wäre die Voraussetzung nach § 4 AWaffV (sogenanntes "Hausarztverbot"), wenn wegen Tatsachen das fachärztliche Gutachten gefordert werden muss.

Meines Erachtens scheitert es ja aber bereits an den Tatsachen ! :)

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Alles was auch nur irgendwie nach "die Eignung einschränkende Krankheit" aussieht kann ein KO-Kriterium sein. So nette Volkskrankheiten wie: Schwindel, Depression, Migräne, Herzinfarkt, Tinnitus, etc. sind geeignet mal eben so auf die Schnelle den JJS, die WBK oder den WS in Frage zu stellen.

Schon mal einen Europ. Feuerwaffenpass beantragt? Da wird u.a. nach Herzkaspererkrankungen gefragt. Ich sag nur: BB is watching you. Deshalb solche Geschichten immer schön für sich behalten! Und für einen GDB gibt bei der WaffBehörde auch keinen Rabatt.

Was die von der STASI2.0 erst einmal in ihren Rechnern drin haben bekommt man da nicht mehr raus.

Was hier wohl stattfindet kann auch mal ganz schnell gegen das Antidiskriminierungsverbot verstossen.

Schwerbeschädigt ist heißt noch lange nicht "einen an der Waffel" im Gegneteil im Job schreiben

mittlerweile viele Firmen das Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

Wilhelm der II. hatte wohl einen verkrüppelten Arm na und er nahm trotzdem an der Jagd teil!

Im 19.Jh. wäre wohl niemanden der Waffenbesitz wegen einer körperlichen Behinderung versagt worden,im

Gegenteil früher argumentierte man mal das ja einem körperbehinderten zur Verteidigung nur die Schusswaffe

bliebe da er es anders nicht könne.

Wieder ein Indiz für die zunehmende Entmündigung und den Kontroll und überwachungsstaat des 21.Jh.

Stasi 2,0 ist wohl der richtige Ausdruck im Gegenteil ichfrage mich zunehmend wo es freier ist im angepriesenen

"vereinigten Europa" oder in der DDR des Jahres 1985. :angry2:

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@Joe07:

>Solange es hierbei nicht um: z.B. Sehkraft und Hörfähigkeit, der Jäger nicht unter Gleichgewichtsstörungen leidet und geist fitt ist, sehe ich noch keine Gefahr für den Jagdschein bzw. die WBK!

Achja, erst keinen Knalldämpfer bewilligen bis das Gehör kaputt ist und dann wegen Hörbehinderung den Schein einziehen wollen...

Catch-22

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@Joe07: .... Achja, erst keinen Knalldämpfer bewilligen bis das Gehör kaputt ist und dann wegen Hörbehinderung den Schein einziehen wollen...

Catch-22

Was soll die Ironie?

Schon einmal darüber nachgedacht, dass ein Jäger die Jagdsignale hören und - schon um Verwechselungen von Wild mit Treibern zu vermeiden - sein Ziel deutlich sehen können muss?

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Was soll die Ironie?

Schon einmal darüber nachgedacht, dass ein Jäger die Jagdsignale hören und - schon um Verwechselungen von Wild mit Treibern zu vermeiden - sein Ziel deutlich sehen können muss?

Ach Gottchen,

es gibt ja noch andere Jagdarten als Gesellschaftsjagden.

Solange der Mann Auto fahren kann - und wahrscheinlich noch ein gutes Stück länger - kann er auch zur Jagd gehen!

Wozu haben wir denn Optiken zum ansprechen und zur Not elektronischen Gehörschutz!!???!!!

Selbst wenn die Behinderung viel schlimmer sein sollte, als ich im Moment vermute spricht nichts gegen einen gemeinsamen Bockabschuß mit Sohnemann/Enkel oder Jagdfreund!

Gruß

Triceratops

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Mein Nachbar ist mit 93 Jahren noch selbst zur Jagd gefahren. Allerdings ist er im Alter von 95 gestorben hat sich aber bis kurz vor seinem 94 immer noch ins Revier fahren lassen.

Erik

Also das paßt doch irgendwie. (anwesende Jäger - nicht böse sein :rolleyes: )

aus "Diplomatenjagd " von Reinhard Mey

Selbst den klapprigen Ahnherrn von Kieselknirsch,

trägt man auf der Bahre mit auf die Pirsch!

Es knallen die Büchsen, ein Pulverblitz

es wird soeben gesagt,

daß Generalleutnant von Zitzewitz

den Verlust seines Dackels beklagt.

Der Attaché Mehring erlegt einen Hering,

den tiefgefroren die Kugeln durchbohren,

noch in Frischhaltepackung - das sei unerhört!

Ein Keiler ergibt sich, vom Lärm ganz verstört.

"Bewegt sich dort etwas am Waldesrand?"

(Der Ahnherr sieht nicht mehr recht).

"Das kriegt kurzerhand eins übergebrannt!"

(Denn schießen kann er nicht schlecht.

Ja ganz ohne Zweifel: Er schießt wie der Teufel!)

Man trägt ihn ganz leise bis dicht an die Schneise.

Man reicht ihm die Büchse, es prasselt das Schrot:

So findet der Außenminister den Tod.

Daß der Ahnherr daraufhin noch "Weidmannsheil" schreit,

hat alle peinlichst berührt.

Ihm wird ein Protestschreiben überreicht

(besonders scharf formuliert),

doch muß man dem Alten zugute halten:

Das war bei Hubertus ein prächtiger Blattschuß,

und daß er das Wort Diplomatenjagd

nur etwas zu wörtlich genommen hat.

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Unglaublich!

Einen sog. Schwerbehindertenausweis bekommt z.B. Jeder, der eine entsprechende Vorerkrankung nachweisen kann.

Dazu gehören u.a. auch im jagdlichen Kontext völlig irrevelante Erkrankugen wie Prostata- oder Gebärmutterkrebs, Schuppenflechte etc.

Allein aus dem Vorhandensein eines solchen Papiers einen Grund für einen Jagdschein-Entzug samt Gutachten (incl. Hausarztverbot) konstruieren zu wollen grenzt an Diskriminierung.

Gruß

Michael

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