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IGNORED

Großkaliber-Schiessen unter 18


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Sorry, dass ich mich da jetzt reinhänge, aber ich hätte mal eine Frage zu einem ähnlichen Thema. Rein hypothetisch natürlich.

Mein Sohn (7 Jahre) ginge gerne mit zum Training. Dabei säße er ruhig auf der Bank am Schießstand und würde zuschauen, nicht selbst schießen. Wie alt müsste er sein? Er fragt nämlich immer wieder "Papa, kann ich mal mitgehen?"

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Bei uns ab 9 Jahren. Hängt aber sehr stark von der kollektiven Meinung deiner Waffenbehörde ab.

(für das selber schießen mit Druckluftwaffen, mit Antrag der Eltern, ärztlichem Attest und Talentbescheinigung durch Verein)

Reines Dabeisitzen: Keine Altersbeschränkung, solange er nicht stört.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Mein Sohn (7 Jahre) ginge gerne mit zum Training. Dabei säße er ruhig auf der Bank am Schießstand und würde zuschauen, nicht selbst schießen.

Kauf ihm einen guten bzw. sehr guten Gehörschutz und eine Schutzbrille und lass ihn zusehen.

Peltor kid ist ein Optime I mit kleinem Bügel, ich würde zum Optime III tendieren.

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Sorry, dass ich mich da jetzt reinhänge, aber ich hätte mal eine Frage zu einem ähnlichen Thema. Rein hypothetisch natürlich.

Mein Sohn (7 Jahre) ginge gerne mit zum Training. Dabei säße er ruhig auf der Bank am Schießstand und würde zuschauen, nicht selbst schießen. Wie alt müsste er sein? Er fragt nämlich immer wieder "Papa, kann ich mal mitgehen?"

Ich würde sagen, ca 7-8 Jahre, darunter passt den Kids nämlich selten ein vernünftiger Gehörschutz!

Ein paar Stöpsel unter dem Peltor können übrigens den Kinderohren nicht schaden!

Ohh Mann! Wieder zu spät!! :peinlich:

Bearbeitet von LWB
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Kauf ihm einen guten bzw. sehr guten Gehörschutz und eine Schutzbrille und lass ihn zusehen.

Peltor kid ist ein Optime I mit kleinem Bügel, ich würde zum Optime III tendieren.

Er verwendet meinen Peltor Protac 2 und eine meiner Uvex ivo-Schutzbrillen. So kann er auch verstehen wenn ich etwas zu ihm sage, ohne reflexartig den Gehörschutz vom Ohr zu heben. Der Umgang mit Gehörschutz und Schutzbrille ist ihm schon lange vertraut, da er öfters bei mir in der Werkstatt "mitarbeitet".

Ich fragte nur nach, da ein Stand-Aufsichtsberechtigter mir (wirklich nicht unfreundlich!) sagte: "Wenn ich hier Aufsicht habe, kommt der hier nicht rein!" "Wieso?" "Der ist zu jung/klein. Das steht im Waffengesetz!"

Da habe ich nichts dergleichen gefunden, nur über das aktive Schießen von Kindern/Jugendlichen, nicht über das Zusehen. Ich wollte mit ihm keine Diskussion vom Zaun brechen, sondern mich einfach nur mal informieren. Er ist ein netter und normalerweise kompetenter Vereinskamerad mit dem man ansonsten sehr gut auskommen kann. Wahrscheinlich ist ihm das mit einem Kind zu unsicher und er möchte kein Risiko eingehen und entscheidet deshalb innerhalb seines Ermessensspielraums. Hätte er mir ja auch sagen können. Aber die Gesetzes-Keule rausholen, naja... Ach ja, in der Standordnung steht auch nichts dazu...

im WaffG ist der Umgang mit Waffen geregelt. waffenrechtlich ist das "Zusehen" kein Umgang!

... also auch keine Altersbeschränkung!...

das sehe ich auch so

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Ich fragte nur nach, da ein Stand-Aufsichtsberechtigter mir (wirklich nicht unfreundlich!) sagte: "Wenn ich hier Aufsicht habe, kommt der hier nicht rein!" "Wieso?" "Der ist zu jung/klein. Das steht im Waffengesetz!"

... Ach ja, in der Standordnung steht auch nichts dazu...

WaffG ist hier natürlich totaler Quatsch.

Allerdings gilt nach der auf auf den meisten Schießständen gültigen DSB Schießstandordnung: „Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.“ und diese haben dafür zu sorgen, „dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen“.

War wohl seine durchaus diskutierbare Meinung, daß dein Sohn eine Gefährdung darstellen könnte.

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WaffG ist hier natürlich totaler Quatsch.

Allerdings gilt nach der auf auf den meisten Schießständen gültigen DSB Schießstandordnung: „Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.“ und diese haben dafür zu sorgen, „dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen“.

War wohl seine durchaus diskutierbare Meinung, daß dein Sohn eine Gefährdung darstellen könnte.

Genau so habe ich das auch gesehen, da ich nirgends etwas Konkretes dazu (Alter der Zuschauer) finden konnte. Wie ich in #32 schon schrieb, Ermessensspielraum eben. Kann ich akzeptieren, auch wenn ich es nicht gut finde. Ich kenne meinen Sohn, er eben nicht. Der Verweis auf das Waffengesetz ist so ein Totschlagargument... das allerdings ja jeder nachprüfen kann...Ich will da keine Diskussion vom Zaun brechen, die sich dann später in einer Regulierungswut des Vereins in Form einer nachgebesserten Standordnung niederschlägt.

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Genau so habe ich das auch gesehen, da ich nirgends etwas Konkretes dazu (Alter der Zuschauer) finden konnte. Wie ich in #32 schon schrieb, Ermessensspielraum eben. Kann ich akzeptieren, auch wenn ich es nicht gut finde. Ich kenne meinen Sohn, er eben nicht. Der Verweis auf das Waffengesetz ist so ein Totschlagargument... das allerdings ja jeder nachprüfen kann...Ich will da keine Diskussion vom Zaun brechen, die sich dann später in einer Regulierungswut des Vereins in Form einer nachgebesserten Standordnung niederschlägt

Hi Speedshooter,

das gleiche Thema hat mich auch schon bewegt, ich hatte dazu einen Thread, der Dich evtl. interessiert: http://forum.waffen-online.de/topic/434497-nicht-schutzen-im-schiessstand/

Grüße

Carsten (der bei Einverständnis der Aufsicht auch mal seine 2 Jungs zuschauen lässt)

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Also ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn da irgendwie eine bauliche Abtrennung mit Glasscheibe, oder eine Theke oder sonst was, zum eigentlichen Stand ist, kann da von mir aus eine ganze Schulklasse sein. Aber direkt unmittelbar am Stand bei den Schützen: Da hätte ich auch nicht unbedingt Kleinkinder.

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Also ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn da irgendwie eine bauliche Abtrennung mit Glasscheibe, oder eine Theke oder sonst was, zum eigentlichen Stand ist, kann da von mir aus eine ganze Schulklasse sein. Aber direkt unmittelbar am Stand bei den Schützen: Da hätte ich auch nicht unbedingt Kleinkinder.

Was sind für Dich "Kleinkinder"?

Und sind Kinder gleich Kindern?

Natürlich gibt es auch Rotzgören, die ich selbst gar nicht mit rein nehmen würde bzw. als Aufsicht rausschicken würde oder als Schütze die Aufsicht bitten würde, das zu tun. Erziehung ist ja ein bisschen aus der Mode gekommen, das merkt man einigen Kindern auch an.

Aber solange sie wissen wie man sich benimmt ist doch alles ok.

Carsten

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Beim BDS nehmen aber auf der DM erstaunlich viele Jugendklassenteilnehmer bei GK-Disziplinen teil und von denen sind nicht alle gerade erst 18 geworden (sonst hätten sie sich auch gar nicht qualifizieren können). Also muss doch was gehen.

Sind das alles Jungjäger, die eben ihre jagdlichen Schiessfertigkeiten durch Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen mit (auch) jagdlich geeigneten Waffen üben?

Grüße

Schwarzwälder

Erstens geht die Jugendklasse beim BDS bis 21 siehe SHB:

A 3.08 Wettbewerbsklassen

1. Jugendklasse 1

Alle weiblichen und männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres

mindestens 12 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres höchstens 15

Jahre alt werden.

1.2. Jugendklasse 2

Alle weiblichen und männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres

mindestens 15 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres höchstens 21

Jahre alt werden.

Und zweitens könne auch Jungjäger nur dann beim BDS an sportlichen GK Wettkämpfen teilnehmen, sofern unter 18, wenn sie vor dem Start bei der Anmeldung die entsprechende Ausnahmegenehmigung vorlegen.

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@Bobbel:

Vielen Dank, das war mir gar nicht bewusst (meine 4 Kinder sind noch nicht so alt), dass die Jugendklasse bis 21 geht. Die Unterteilung findet übrigens nur bei Luftdruck statt, ansonsten muss ein 12jähriger KK-Schütze (mit Ausnahmegen.) dann wohl gegen 21jährige antreten...

OK, die Jungjägerroute vergessen wir. Hast Du Tipps für die Antragstellung?

Grüße

Schwarzwälder

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@Bobbel:

OK, die Jungjägerroute vergessen wir. Hast Du Tipps für die Antragstellung?

Grüße

Schwarzwälder

Wie immer ist der erste Schritt ein freundliches Gespräch mit dem / der SachbearbeiterIn. Wertneutral und freundlich das Anliegen schildern. Auf ganz normale Fragen vorbereitet sein warum denn kleines Bumm nicht mehr genügt. Bei IPSC wären z.B. internationale Wettbewerbe ein guter Grund, wenn da schon mit KK Erfolge erzielt wurden. Díe Waffenbehörde wird dann schildern was für Nachweise benötigt, verlangt werden (Üblicherweise sportliche Begründung, Stellungnahme eines Arztes, außerdem eventuell Infos aus dem Umfeld - auch von der besuchten Schule) Ansonsten auch überlegen, ob ein eventueller Rechtsstreit über den 18. Geburtstag des Kindes, des Jugendlichen hinaus andauern könnte ;-)

Bearbeitet von Bobbel
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Das ist ja normal. Ich trete bei sämtlichen Wettkämpfen auch gegen Leute an, die seit 40 Jahren schießen, und ich erst seit 10.

Ist vielleicht nicht dasselbe. Jugendliche sind noch in der körperlichen Entwicklung, und da wird im Normalfall bei gleichen Trainingsvoraussetzungen ein Jugendlicher der sich noch in der Entwicklung befindet (Kraft, Ausdauer, Koordination Auge/Körper) schon Nachteile haben. Aber die Zahl der TeilnehmerInnen in der Jugendklasse lässt eben eine weitere Unterteilung leider nicht zu.

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@Bobbel

Das sind gute Tipps, da werde ich dann mal loslegen. IPSC (für uns dann eher Flinte) ist wegen der Internationalität eine gute Begründung, sofern man da nicht auch wieder aneckt. Gibt es denn auch Wettbewerbe aus dem BDS Standardprogramm, die int. geschossen werden?

Grüße

Schwarzwälder

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@Bobbel

Gibt es denn auch Wettbewerbe aus dem BDS Standardprogramm, die int. geschossen werden?

Grüße

Schwarzwälder

BDS Standard läuft nur National - man könnte es auch probieren unter dem Aspekt wenn mit KK schon längere Zeit erfolgreich an den Standardwettbewerben teilgenommen wurde. Da hilft dann vielleicht der Aspekt das die Jugendklasse bis 21 geht, Übergang in die Schützenklasse. Aber wie schon erwähnt der Drehpunkt ist die lokale Entscheidungsbehörde. Den Klageweg würde ich in solchen Fällen nicht beschreiten weil es für einen positiven Entscheid keine bindenden Grundsätze/Ansprüche gibt (Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden -"Kann" ist die niedrigste Stufe in der Verwaltungssprache, gefolgt von Soll und Muss).

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