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IGNORED

Erbwaffe - SB gibt falsche Auskunft


steven

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Hallo

komme gerade aus Niedersachsen zurück. War wegen einer anderen Sache, die nichts mit Waffen zu tun hat, da. Wir kamen ins Gespräch und das Thema fiel auf Waffen. Mein Gegenüber war auf einmal ganz bei der Sache. Folgendes erzählte er mir: Sein Vater war im WK II Offizier und hatte eine PPK. Die hat er anschließend, ich gehe mal davon aus, daß das bei der Waffenamnestie war, offiziel angemeldet und auch eine WBK erhalten. Als er starb, ließ sich seine Frau eine WBK ausstellen. Letztes Jahr rief der SB an und erklärte der Dame, daß die WBK befristet wäre und ausgelaufen ist. Die Waffe müsste deaktiviert oder vernichtet werden. Mein Gegenüber ging daraufhin zum SB und erklärte ihm, daß seine Mutter die Waffe gerne als Erinnerungsstück behalten würde. Er sagte, daß dies nur in deaktiviertem Zustand möglich wäre und er sich an folgenden BüMa, die Telefonnummer gab er ihm, wenden solle. Er rief den BüMa an und erfuhr, daß eine Deaktivierung 450 Euro kostet und das die Waffe das nicht wert ist und er sie dem SB zur Vernichtung geben soll. Er gab sie daraufhin dem SB und hat nie mehr was von gehört. Ich frage mich, war die Waffe wegen Stempel etwas besonderes und der SB war scharf drauf?

Steven

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Ne DAB kann ja nie was schaden. Ansonsten besteht vllt. im Rahmen der teilweise in Bundesländern vorhandenen Gesetze zur Information über öffentliche Vörgänge die Möglichkeit, Einblick in den weiteren Weg solcher dem Staat zugegangener Waffen zu erhalten.

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Er gab sie daraufhin dem SB und hat nie mehr was von gehört. Ich frage mich, war die Waffe wegen Stempel etwas besonderes und der SB war scharf drauf?

Suhler Fertigung wäre etwas besonderes. Sammlerwaffe.

Erbstück meiens Vaters, der den Kireg überlebt hat würde ich auf diese Weise nie dem SB, Büma, etc auf solche Weise überlassen. So was gibt man nicht her, außer in Notsituationen und dann noch nicht.

:016::pissed::bad_15:

Ich würde der Sache nachgehen, egal was es kostet und dafür Sorge tragen, da sich SB und Büma rechtfertigen müssen und entsprechend gewürdigt werden.

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Ich frage mich, war die Waffe wegen Stempel etwas besonderes und der SB war scharf drauf?

Hm, wenn man das hier so liest könnte der Verdacht durchaus aufkommen. :angry2: Allerdings wären ein paar Info´s mehr nicht verkehrt! Hat er denn keine Quittung oder irgend einen anderen Schrieb für die Waffe gekriegt? Wenn es ein Sammlerstück war sitzt der SB ja an der Quelle das Ding zu legalisieren und das Ding ggf. in die eigene Sammlung zu stecken oder es an einen Sammler zu verhökern. Und Ich glaube sowas ist sehr schwer bis gar nicht zu beweisen wenn man keine Fotos oder sonstige Beweise hat....

Gruß

Turrican

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Hat er die Aussagen des SB irgendwie schriftlich oder mehrere Zeugen?

Mir fielen da spontan amtshaftungsrechtliche Ansprüche an, wenn er nachweisen kann, dass die Waffe nur aufgrund der Falschaussage des SB zur Vernichtung (o.ä.) abgegeben wurde.

Wäre auch interessant, ob mehreren Erben diese Falschauskunft gegeben wurde, ist natürlich schwierig, das rauszukriegen.

Sollte das oben Gesagte zutreffen, erklärt sich angesichts solcher Lügen von Behördenseite evtl. ja auch sowas

Insgesamt wurden in Niedersachsen bei den Waffenbehörden und Polizeidienststellen aus privaten Haushalten somit 26.608 Waffen abgegeben
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Hallo

die PPK war legal im Besitz der Witwe. Über Schriftstücke vom SB werde ich den Mann mal ausfragen. Die Sache interessiert mich. Beim Gespräch heute morgen war ich auf etwas Anderes fixiert, erst beim resümieren kam ich auf die Tragweite. Ich berichte weiter.

Ach ja, es waren noch einige Patronen 7,65 DWM-Fertigung dabei.

Steven

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:peinlich: hola amigos,

die "alten" WBK´s mit der Befristung, haben immer noch Gültigkeit! Wenn man damit zum Amt geht wird die Befristung einfach gestrichen, und somit ist es dann eine unbefristete,

selbst schon gemacht, falls man das nicht macht... macht auch nichts...die WBK ist auch MIT der Befristung immer noch gültig!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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die "alten" WBK´s mit der Befristung, haben immer noch Gültigkeit! Wenn man damit zum Amt geht wird die Befristung einfach gestrichen, und somit ist es dann eine unbefristete,

selbst schon gemacht, falls man das nicht macht... macht auch nichts...die WBK ist auch MIT der Befristung immer noch gülti

So ist es. Die anfängliche Befristung (auf 5 Jahre, verlängerbar) wurde meiner Erinnerung nach mit dem WaffG 1976 ex lege aufgehoben.

Carcano

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So ist es. Die anfängliche Befristung (auf 5 Jahre, verlängerbar) wurde meiner Erinnerung nach mit dem WaffG 1976 ex lege aufgehoben.

Carcano

Irgendetwas an der ganzen Geschichte scheint sowieso nicht zu stimmen, denn wenn der Verstorbene die Waffe im Rahmen der Amnestie angemeldet hatte, dann müßte er ziemlich kurz danach gestorben sein, damit seine Witwe überhaupt eine zeitlich befristete WBK bekommen haben könnte. Nach der Gesetztesänderung durfte es ja keine befristeten WBKs in diesem Sinne mehr geben...

Fragen über Fragen...

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So ist es. Die anfängliche Befristung (auf 5 Jahre, verlängerbar) wurde meiner Erinnerung nach mit dem WaffG 1976 ex lege aufgehoben.

Carcano

Diese Praxis wurde das aber noch sehr viel länger praktiziert.

Nach dem Tod meines Vaters Ende 2002 wurden seine Waffen (Aufgrund eines "Berliner Testaments") meiner Mutter auf eine Erben-WBK (mit eben dieser 5 Jahres Befristung) eingetragen. Da meine Mutter relativ kurz danach auch verstarb, wurden die Waffen dann auf meine WBKs eingetragen.

Wenn diese befristeten WBKs schon 1976 aufgehoben wurden, dann wäre das doch eine sehr lange Falschauslegung der Gesetzeslage, oder?

Gruß

GKBubi

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naja, da haben wir ja den Salat...

Wenn es tatsaechlich eine siebenstellige Seriennummer ist, und so sieht es ja wohl aus, dann stammt sie aus der sogenannten Millionen-Serie und DAS ist schon relativ selten, eine Sammlerwaffe mit einigem Wert also.

Genaue Wertangabe kann natuerlich nur gemacht werden, wenn mann den Zustand beruecksichtigt, aber selten ist sie allemal. Innerhalb der Millionenserie gibt es auch noch seltenere Varianten, z.B. mit Polizeiabnahmestempel, da geht es dann schon richtig ins Geld.

Sollte mich wundern, wenn die Waffe tatsaechlich verschrottet wurde, tippe mal eher darauf, dass sie jetzt bei einem Sammler liegt.

Auf jeden Fall dran bleiben, ggf. auch Anwalt einschalten, hab das jetzt gerade nicht parat, aber es gibt auch bei einfachen Verwaltungsverfahren so etwas wie eine "Auskunftspflicht"., nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Bitte unbedingt weiter berichten.

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Hallo

die Nummer ist siebenstellig. Die Waffe soll in einem sehr guten Zustand gewesen sein. Der SB war selbst angenehm überrascht. Der ehemalige Besitzer war Flieger im WK II. Dies habe ich bisher erfahren, ohne daß ich zeigte, daß ich davon ausgehe, daß hier nicht alles koscher ist.

Steven

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Hallo

die Nummer ist siebenstellig. Die Waffe soll in einem sehr guten Zustand gewesen sein. Der SB war selbst angenehm überrascht. Der ehemalige Besitzer war Flieger im WK II. Dies habe ich bisher erfahren, ohne daß ich zeigte, daß ich davon ausgehe, daß hier nicht alles koscher ist.

Steven

Das Kaliber wäre auch noch interessant...

Es gibt / nur rund 6800 Waffen im siebenstelligen Bereich und wenn mich nicht alles täuscht sind diese Vorkriegsversionen aus dem Jahre 1938 / 39...

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Hallo

das Kaliber ist 7,65

Es geht weiter mit den Merkwürdigkeiten. Es gibt ein Schreiben des gefragten BüMa, worin steht, daß er die Waffe übernommen hat und sie in sein WH-Buch übernommen hat. Die Mutter möge ihm ihre WBK zusenden. Dies wurde nicht gemacht. Ich muß mir den ganzen Schriftverkehr mal genau durchlesen. Von einer Weiterverwertung soll nie die Rede gewesen sein. Und die WBK war tatsächlich befristet.

Steven

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Letztes Jahr rief der SB an und erklärte der Dame, daß die WBK befristet wäre und ausgelaufen ist.

Ich hab hier einen ganz anderen Verdacht - und zwar den, dass die dortige Waffenbehörde irgendwann ab April 2003 eine auf fünf Jahre befristete Erben-WBK erteilt hat, weil sie das mit der Frist für die Einführung der Blockierreglung verwechselt hat. :o

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Hallo

so, die Sache kann abgeschlossen werden.

Folgender Verlauf ist gesichert: Die WBK war bis Ende 2008 befristet. Die Waffe wurde, mangels Tresor, in einem Bankschließfach gelagert. Als 2009 der Wahnsinn mit Winnenden losging und überall Panikmache verkündet wurde, ging der Sohn der Waffenbesitzerin zum zuständigen SB und erkundigte sich über den Stand der Dinge. Er wurde aufgeklärt, daß die Waffe illegal sei und er sie einem BüMa zur "Unbrauchbarmachung" (was immer das auch ist) geben muß. Er dürfe sie auch nicht dahin transportieren, da das ja eine Straftat sei, aber einer aus der Behörde würde sie übernehmen und zum BüMa bringen. Ausnahmsweise sei ihm gestattet, die Waffe aus dem Schließfach zur Behörde zu bringen. Einige Tage später rief er beim BüMa an und fragte nach den Kosten der Unbrauchbarmachung, da er die Waffe behalten wolle. Der BüMa erklärte ihm, daß es etwa 450 Euro kosten würde und mehrere Behördengänge nötig wären. Er würde sie aber kostenlos vernichten, wenn er einige Esatzteile verwerten dürfte. Der Sohn stimmte zu. Ende der Geschichte. Sauber ist das nicht, aber mangels irgendwelcher schriftlichen Verfügungen erledigt. Wieviele mögen sich so bereichert haben?

Steven

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