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IGNORED

Erfahrungen mit der Waffenbehörde in Braunschweig ?!?!?


Truthteller

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Hallo Foristi...,

habe auf eGun jemandem Munition verkauft und dieser hat mir dann Name und Adresse sowie einen Scan seiner WBK per eMail gesendet.

Da ich nichts prüfen kann erlaube ich mir halt immer bei dem jeweiligen amt telefonisch um Auskunft zu bitten, wobei ich ja nur wissen möchte, ob die mir zugesandte WBK vorhanden ist und ob der Erwerb somit klar geht. Sonst nichts !

ABER:

Das Amt für Gewerbe und Ordnung in Braunschweig ist echt der Hammer...

Man dürfe telef. keine Auskünfte erteilen.... bla.... (geht bei allen anderen, die ich jemals gesprochen habe...)

Schicken Sie uns die Kopie der WBK, wir prüfen dann..... irgendwann mal.... wenns passt

... und dann überlegen wir, ob wir Ihnen diese Auskunft überhaupt geben dürfen...

Soviel zur Bürger-Nähe....

Der Hammer...

Ich also WBK-Scan vom Käufer per eMail zugesendet und heute zwei Stunden später telef. nachgefragt....

Als ich sagte wer ich bin und was mein Begehr ist wurde einfach aufgelegt.

Ich in Paul Panzer Manier ..... nochmal angerufen.... "wir sind gerade unterbrochen worden"..... da wurde der Typ frech (Name gibts bei mir !)....

Man melde sich, wenn geprüft wurde.... !

Schlafsäcke das !

Kenn jemand die Leute in Braunschweig ????

Grüße,

Truthteller

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(geht bei allen anderen, die ich jemals gesprochen habe...)

DAS allerdings stellt sich mehr als bedenklich dar.

Denn, die Möglichkeit einer rechtmäßigen Übermittlung der Daten gemäß § 16 BDSG bzw. entsprechendem Landesrecht einmal unterstellt: Wie bitteschön sollte die Behörde fernmündlich oder aber per E-Mail eine Identitätsprüfung des um Auskunft Nachsuchenden vornehmen?

Oder sollen demnächst jedem, Paul Panzer eingeschlossen, mir nichts dir nichts Auskünfte über waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden? Aber lt. deiner Aussage scheint dies ja bereits vielerorten der Fall zu sein...

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wenn ich telefonsich die frage stelle, ob die an die person lieschen müller ausgestellte waffenrechtliche erlaubnis nr. 123 vom 11.11.1911 noch gültig ist, glaube ich, durchaus eine vernünftige antwort erwarten zu können.

wenn diese angaben alle vorliegen - wieso sollte man dann nicht bei der behörde anfragen? wenn die alternative jedesmal der versand des orginaldokumentes oder die erstellung einer beglaubigten kopie (in beiden fällen ruf ich trotzdem jedes mal zur sicherheit an) ist - wird es auch für die behörde eher noch mehr aufwand ...

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Also ich sage mal so...

wenn ich bei einer Behörde anfrage, ob die Daten (WBK / EWB) eines Käufers der Warheit entsprechen (die mir ja dann vorliegen) warum um alles in der Welt sollte sich eine Behörde da so blöde verhalten ?

Ich will ja nur Dinge bestätigt bekommen, die ich eh schon weiß... und ich ERWARTE einfach Hilfe für DEN FALL, in dem angegebene Daten FALSCH sind !

Wofür zahlen wir sonst unsere Steuern ???

Das kotzt mich so an, mein Käufer hat bezahlt und nur weil seine Behörde nicht sagt...."Daten okay, alles gut" kann ich die Munition nicht an den Käufer versenden !

Ich finde das OBER-KLEINKARIERT ! Datenschutz....dahinter verstecken die sich....!

Ich will ja keine Staatsgeheimnisse wissen !

TT

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@lobo-s

Ich habe ja ge-eMailt..... nur es rührt sicht nix.... wie lange kann so ein "eben in den Computer schauen" dauern ???

Wenn ich morgen Mittag nicht informiert werde, rufe ich den Behördenleiter an und mache dem Herrn mal Beine !

Auch mein Käufer ist übel missgestimmt gegenüber seiner Behörde !

WIR müssen immer nur nachweisen und Bedürfnisse bestätigen und sind gläsern und DIE ????

Die rühren sich nicht... Keinen "Fatz" tun die....

Obwohl.... es gibt sehrwohl löbliche Ausnahmen ! Das muss man ja sagen !

Eine SB-Frau riet mit dereinst, sich in die AGB´s bei einem Verkauf auf eGun hineinzuschreiben, daß der Käufer einem Einholen entsprechender Daten bei seiner zuständigen Behörde zustimmt.

Dann würde es schneller gehen....

Mal sehen, ob ich da was bei meinen privaten AGB´s bei eGun ändere !

DAS NERVT !

TT

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:gutidee: hola amigos,

bei Schusswaffenkauf über eGun bekommt der Verkäufer eine Kopie meiner WBK mit der Visitenkarte der SBrin, und ich bekomme das Gleiche vom Verkäufer, so kann jeder von uns die Daten das Anderen beim zuständigen SB/rin auf Richtigkeit überprüfen, und wir haben immer die notwendigen Antworten bekommen. Wobei es bei WBKpflichtige Waffen spätestens bei der Anmeldung/Datenabgleichung der SB/rin soweieso rauskomenn würde wenn etwas nicht stimmen sollte.

Die Daten hat man ja schon, bei der telefonische Anfrage geht es ja nur um die Bestätigung.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Ungeachtet der Frage, ob man ein berechtigtes Interesse auf Auskunft (vgl. § 16 BDSG bzw. Landesrecht) annimmt oder ob eine Einwilligung vorliegt: Es geht vornehmlich auch darum, ausschließlich dem (datenschutzrechtlich) Berechtigten Auskunft zu erteilen.

Es kann eben nicht einfach Hinz (oder truthteller) bei der Behörde eine Bestätigung über eine waffenrechtliche Berechtigung des Kunz verlangen, solange die Identität des Hinz (bzw. truthteller) für die Behörde nicht hinreichend feststeht.

Die Kenntnis der zu bestätigenden Daten allein reicht zum Identitätsnachweis naturgemäß nicht aus. So exklusiv, als dass die Daten ausschließlich dem Anrufenden oder dem E-Mail Versender als konkret waffenrechtlich berechtigtem Käufer bzw. Verkäufer bekannt sein können, sind sie nun auch wieder nicht.

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"Sie dürfen dem die Munition verkaufen."

Diese Aussage beinhaltet denknotwendig die Information, dass die betreffende Person X über eine bestimmte waffenrechtliche Erlaubnis verfügt.

Solche Informationen stellen (personenbezogene) Daten dar, lies § 3 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz bzw. die entsprechende Landesnorm. Und deren Übermittlung ist an bereits genannte rechtliche Voraussetzungen gebunden.

Die Waffenbehörde durfte daher im eingangs geschilderten Fall gar nicht anders handeln.

Es ist schon erstaunlich, mit welch kreativen, obgleich absurden Konstruktionen hier versucht wird, rechtswidriges Behördenhandeln zu begründen.

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Mit "meinem" Amt besteht die Vereinbarung, daß die Verkäufer - so ich etwas Erlaubnispflichtiges über eGun oder eine andere Plattform kaufe - dem Verkäufer sagen, ob ich es kaufen darf oder nicht.

Wir wollen doch bitte ein wenig differenzieren, nicht wahr.

Kann es sein, dass der eingangs geschilderte Sachverhalt sich in ganz wesentlichen Punkten von deinem unterscheidet und deshalb auch die rechtliche/datenschutzrechtliche Bewertung eine andere ist?

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Im EP ruft der Verkäufer das Amt anund fragt, ob er liefern darf.

Oder?

Es lag keinerlei explizite "Vereinbarung" mit dem Käufer vor, dass dessen Daten übermittelt werden dürfen.

Entscheidend aber (nun zum gefühlt 100sten Mal): Der "Verkäufer" welcher anrief, war der Behörde offenkundig nicht bekannt. Seine Identität ("ist derjenige welcher anruft auch tatsächlich der, welcher er vorgibt zu sein") per Telefon auch nicht überprüfbar. Ausschließlich dem identitätsüberprüften konkret (waffenrechtlich) Berechtigten hätte als (datenschutzrechtlich) Berechtigtem aber Auskunft gegeben werden dürfen.

Übertragen wir das doch einmal auf einen anderen Bereich.

Juristisch nicht vergleichbar, aber dafür umso plakativer: Person P ruft unter Angabe irgendwelcher, aber nicht seiner Geburtsdaten bei Arzt A an: "Hier Patient P. Bitte sagen Sie mir, ob meine Leberwerte immer noch denen eines Alkoholikers gleichen". Oder: "Sagen Sie mal, ist mein Viagra-Rezept schon ausgestellt?"

Sollte hier telefonisch - ohne valide Überprüfung der Identität des Anrufenden - Auskunft erteilt werden? Selbst wenn es nur ein "Ja" oder "Nein" als Antwort auf die Fragen wäre?

Nun verstanden, wo der eigentliche Knackpunkt im Eingangspost liegt?

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...

Es ist mehr ein "Agreement".

...

Wir Deutsche übertreiben ganz gern.

Überall möchten wir die besten sein.

...

Man kann alles übetreiben.

...

Full ACK.

Besser hätte man es garnicht sagen können.

Aber so ist das halt mit unserem Wesen. ;)

Wie war der Spruch damals?

"Am deutschen Wesen soll die Welt genesen."

Steckt doch irgendwie tiefer in uns drinnen als wir wahr haben wollen. :traurig_16:

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Jaja, die Beachtung gesetzlicher Vorgaben ist immer dann inopportun, wenn es den eigenen Bedürfnissen oder Bequemlichkeiten entgegensteht.

Wenn allerdings die peinlich genaue Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einen persönlichen Vorteil begründen würde - etwa bei der Erteilung einer Erlaubnis nach dem WaffG - darf die Behörde sich ruhig gesetzeskonform verhalten, nicht wahr ;-)

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heletz, natürlich ist der hier diskutierte Sachverhalt nicht dazu angetan, eine Staatsaffäre daraus zu konstruieren. Es gibt weiß Gott bedeutendere Baustellen.

Nur: Datenschutzrechtlich wird grundsätzlich erst einmal nicht danach differenziert, ob personenbezogene Daten besonders sensibel sind oder nicht oder ob ihnen irgendeine besondere Aussagekraft zukommt. Personenbezogene Daten sind per se gesetzlich geschützt. Punkt.

Und das ist auch gut so.

Falls es jemandem entgangen sein sollte: Keiner meiner Beiträge verneint von vornherein die rechtskonforme Möglichkeit einer Datenübermittlung. Aber es soll bitte ausschließlich ein hinreichend identifizierter Berechtigter sein, welchem die Informationen übermittelt werden.

Auch wenn nichts Böses damit anzufangen wäre- Paul Panzer et al. gehen besagte Informationen schlichtweg nichts an, und dafür hat die zuständige (Waffen)behörde Sorge zu tragen.

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heletz hat Recht.

Nur weil etwas für uns bequem ist oder "schon immer so gelaufen ist", muss es noch lange nicht legal sein.

Ich erleben momentan hautnah, wie jemandem "Verfehlungen" die von einer Behörde so mit schriftl. Nachweis akzeptiert wurden, nach Jahren um die Ohren gehauen werden und er seine Zuverlässigkeit wegen "war doch immer so" verliert.

Das nach über 50 Jahren unbescholtenem Sammler- und Schützenleben.

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Sicher ist sicher, sagte der Bauer, und streute Zucker auf den Honig.

Immer wieder wollen leute bei EGUN eine beglaubigte Kopie. Kosten + Aufwand = Blödsinn.

Der Sachbearbeiter braucht keine Daten herauszugeben. Er wird angerufen und braucht lediglich ja oder nein zu sagen. Und zwar auf konkrete Fragen, die nur jemand stellen kann, der - z. B. in Kopie - ordnungsgemäße Daten hat.

Beispiel: lieber SB, Frau Angela Klärgel möchte mit der Grünen WBK, ausgestellt von ihrer Behörde am 30. Februar 2015, unter der laufenden Nummer 5 eine Bordkanone 120 Milimeter kaufen. Ich habe die Daten in Kopie vorliegen. Hat es mit dem Eintrag seine Richtigkeit, kann ich die Waffe an die Dame wohnhaft Gutmenschenallee 666 veräußern?

Und der SB sagt ja, stimmt mit unserer Aktenllage überein, oder nee, lass mal lieber sein.

Habe das dutzende Male erfolgreich praktiziert.

Alles andere läuft unter der Devise: ich hätte mal gern ein Problem.

Und ja, das bei der Eröffnung des Threads geschilderte Verhalten des SB ist das einer praxisfernen Dumpfbacke. Allerdings wollte mir mein junger unerfahrener SB wegen Erwerbsstreckung auch einen Eintrag verweigern. Liebes Schreiben, etwas Ausbildung, und schon erkannte er, dass die ROTE WBK nicht unter die Erwerbsstreckung fällt ... :rolleyes:

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Jaja, die Beachtung gesetzlicher Vorgaben ist immer dann inopportun, wenn es den eigenen Bedürfnissen oder Bequemlichkeiten entgegensteht.

Wenn allerdings die peinlich genaue Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einen persönlichen Vorteil begründen würde - etwa bei der Erteilung einer Erlaubnis nach dem WaffG - darf die Behörde sich ruhig gesetzeskonform verhalten, nicht wahr ;-)

Das was Du dort beschreibst ist doch längst gängige Praxis - leider nur aus Sicht der Behörde(n)... :icon13:

Ich halte den Datenschutz einfach nur für vorgeschoben, schließlich müsste der Mensch am anderen Ende der Leitung seine gerade ausgeübte Tätigkeit unterbrechen,um Nachforschungen zur Beantwortung der Frage anstellen zu können...

Gruß André

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