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IGNORED

Irisches Gesetz stärkt Heim-Selbstverteidigung


Gast We are Borg

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Gast We are Borg
Geschrieben

http://www.irishexaminer.com/world/kfcwojgbaucw/rss2/

Bill lets public use lethal force on intruders

By Cormac O’Keeffe and Paul O’Brien

Tuesday, July 20, 2010

THE new home defence bill has shifted the balance of rights back to the house owner "where it should always have been", say gardaí.

The Association of Garda Sergeants (AGSI) and Inspectors also said it was ridiculous to suggest the bill provided a "have-a-go charter" to homeowners and said the current situation, which legally demands a house owner retreat from an intruder, was "intolerable".

The association was responding to the Criminal Law (Defence and the Dwelling) Bill 2010, which was published by Justice Minister Dermot Ahern yesterday. Under the bill:

* People will be allowed to use "reasonable" force against intruders to defend themselves, others or their property. This includes lethal force, depending on the circumstances.

* House owners will not be required to retreat from an intruder.

* Intruders injured as a result of reasonable force won’t be able to sue the house owner.

"The bill is welcomed because it aims to clarify the entitlements of a homeowner when faced with the situation where an uninvited intruder has entered the home," said AGSI vice-president Dan Hanley.

"The bill aims to shift the balance of rights back to the homeowner where it should always have been. It is intolerable a homeowner should be compelled to retreat in front of an intruder who has entered the home and who may have malign intentions towards the homeowner, the family or the homeowner’s property."

Mr Hanley added: "It is ridiculous to suggest the bill, which attempts to redress a serious legal imbalance, would provide a licence to kill or a ‘have-a-go’ charter for homeowners, the vast majority of whom will continue to act with good sense and in a peaceful way."

Mr Ahern also dismissed the suggestion the bill was a "licence to kill". He said it merely allowed for lethal force provided it was justifiable. Asked about the possibility of house owners using guns in self-defence, Mr Ahern indicated this could be seen as justifiable if the burglars were armed but said it would ultimately be a matter for the courts.

Rural Link, the national network of rural community groups, also welcomed the bill, saying it was "sensible legislation giving much needed clarity to homeowners on their rights when confronted by intruders".

The Irish Council for Civil Liberties said it would closely study the bill to establish if its provisions "are human-rights compliant".

Fine Gael welcomed the bill but criticised the time it has taken to come before the Dáil. The party also said the bill would not become law until at least autumn.

The entire issue has not been legally clarified since 2004 when Traveller John Ward was shot dead while on the property of Mayo farmer Pádraig Nally. Mr Nally was convicted of manslaughter, but his conviction was quashed on appeal in October 2006. He was found not guilty of manslaughter in a retrial.

The number of burglaries increased from 23,600 in 2007 to 26,800 in 2009. Aggravated (violent) burglaries rose from 255 to 363 in the same period.

:00000733::eclipsee_gold_cup::gutidee:

Geschrieben

Wir machen ja alle zur Zeit massiv Werbung für die FvLW/WO. Daher kommt auch so nach und nach doch der einen oder andere User der die Lebensmitte überschritten, aber sich doch noch einen PC zugelegt ha, in WO (natürlich wegen der interessanten Infos!!) um sich mal umzusehen.

Daher wäre es sehr sinnvoll, wenn unser Fachleute für die Denglisch die zweite Sprache ist, einfach solche Artikel mal mit einer kurzen aber prägnanten Zusammenfassung in DEUTSCH versehen würden.

Ich krieg`s ja noch hin mit dem Lesen und verstehen, ist aber auch grenzwertig.

Also sollten wir auf andere, die da weniger vorbelastet sind, Rücksicht nehmen und auch diesen Zugang zu den Infos ermöglichen.

Denkt mal drüber nach. Für euch ist es die Mühe einige Zeilen mehr zu schreiben, für die anderen die Freude an den Infos auch teilhaben zu können.

Wär das die Mühe wert?

Gast We are Borg
Geschrieben

Kurze Zusammenfassung: In Irland wird demnächst ein Gesetz beschlossen, das es Einbruchsopfern innerhalb ihres Hauses erlaubt, "vernünftige" (angemessene) Gewalt gegen den/die Einbrecher anzuwenden. Je nach Sachlage auch tödliche Gewalt. Wohnungs/Hauseigentümer sind künftig NICHT mehr verpflichtet, vor der Bedrohung durch Eindringlinge zurückzuweichen bzw. zu fliehen. Durch gewaltsame Abwehrhandlungen der Bewohner zu Schaden gekommene Straftäter können keine Zivilklagen mehr gegen die Einbruchsopfer anstrengen.

Es ist nicht ganz ein "castle law" wie in manchen US-Bundesstaaten, das es erlaubt, jeden gewaltsamen Eindringling ohne weiteres straflos zu töten, aber es ist im Vergleich zur britischen Rechtslage ein ganz erheblicher Fortschritt!

Immerhin wird es irischen Waffenbesitzern künftig zugestanden, ihre Waffe gegen einen ebenfalls bewaffneten Einbrecher einzusetzen. In GB wurden Einbruchsopfer, die auf den Einbrecher schossen, teilweise wegen Mord zu "Lebenslänglich" verurteilt! :gaga:

Geschrieben
In GB wurden Einbruchsopfer, die auf den Einbrecher schossen, teilweise wegen Mord zu "Lebenslänglich" verurteilt! :gaga:

Wie hieß doch gleich die farb-, kraft- und saftlose Politikerin, die da in den 90ern formulierte: "Einbrecher sind wertvolle Mitglieder der Gesellschaft" ?

Nun die Iren ! Waren das nicht auch die, die es Europa ersparen wollten, daß bei "Zusammenrottungen" in die Masse geschossen werden darf ?

Man beginnt also, Opferschutz vor Täterschutz zu stellen, wie humanistisch. Deutschland ist davon meilenweit weg und von diesem Tortenstück reden wir erst gar nicht.

Die Frage wird sein, werden sich in Europa Länder wie Irland, Schweiz, Österreich durchsetzen und Mutti isolieren oder greift der englische Wahnsinn weiter um sich ?

Auf jeden Fall war und ist es den Besitzern der illegalen Waffen sch...egal, die haben vor Winnenden ihr Ding gemacht und werden dies auch weiterhin tun.

Der Deutsche steht dann dem bewaffneten rumänischen/türkischen/Deutschen Einbrecher demnächst wehrlos gegenüber und es ist Stiefvater Staat egal. Ich bin begeistert.

Geschrieben
Es ist nicht ganz ein "castle law" wie in manchen US-Bundesstaaten, das es erlaubt, jeden gewaltsamen Eindringling ohne weiteres straflos zu töten, aber es ist im Vergleich zur britischen Rechtslage ein ganz erheblicher Fortschritt!

Dem ist eindeutig nicht so!

Die Caste Doctrine sagt inhaltsgleich zum irischen Gesetz lediglich aus, dass es keine Pflicht zum Rückzug mehr gibt. In der amerikanischen Gesetzgebung ist es so, dass man tödliche Gewalt anwenden kann, wenn man u.a. unschuldig ist an der Eskalation und wenn man keine Möglichkeit mehr hat, sich zurückzuziehen. Vor dem Castle Law hätte man demnach auch aus seinem eigenen Haus flüchten müssen, wenn dies eine Alternative zur Anwendung tödlicher Gewalt gewesen wäre. Nur dies fällt nun weg - alle anderen Anforderungen zur Anwendung tödlicher Gewalt bleiben selbstverständlich bestehen - auch wenn Anti-Gun-Inc dies gerne verschweigt.

Übrigens fände ich die Frage interessant, wie es denn nun in D ist. IMHO besteht hier keine Rückzugspflicht aus dem eigenen Haus, denn sinngemäß besteht der Grundsatz, dass sich das Recht nicht dem Unrecht unterwerfen muss - oder?

Geschrieben
Übrigens fände ich die Frage interessant, wie es denn nun in D ist. IMHO besteht hier keine Rückzugspflicht aus dem eigenen Haus, denn sinngemäß besteht der Grundsatz, dass sich das Recht nicht dem Unrecht unterwerfen muss - oder?

Die beantwortet Dir dann der gutmenschige 68er Richter, der seine studentischen Träume noch immer nicht verarbeitet hat.

Wir haben doch alle Notwehr usw. gelernt, aber was gab es alles schon für Urteile ? Ich erinnere mich dunkel: ... 9 mm wäre ggf. noch angemessen gewesen, aber . 44 Mag. ? ... usw. usf.

Der Wohnungs-/Hausbesitzer ist in diesem Staat der Dumme, nicht der Verbrecher. Ist es nicht so, daß der Anwalt des Einbrechers schon mal auf lebenslange Rente geklagt hat, weil der Kriminelle einen Dauerschaden davongetragen hat und diese, im perversen Staat, auch fließt ?

Insoweit ist o.g. Lehrsatz eine lustige Schautafel aus dem Raritätenkabinett.

Wie heißt es so schön, in der Werbung für Rechtsschutzversicherungen: Recht bekommt in D nicht der, der Recht hat, sondern der, der sich den besseren Anwalt leisten kann.

( Entspannt bleiben, meine Herren Rechtsgelehrte, warum gibt es denn sog. Star-Anwälte und, wenn wir den kleinen Teil der Geschichte der letzten Jahre beobachten, wer hat/hatte die denn jeweils ? )

Der Bürger hat sich vom Begriff "Rechtsstaat" schon lange lange verabschiedet.

Nur weil man einen Begriff inflationär gebraucht, wird der deswegen nicht wahrer.

Geschrieben
Die Frage wird sein, werden sich in Europa Länder wie Irland, Schweiz, Österreich durchsetzen und Mutti isolieren oder greift der englische Wahnsinn weiter um sich ?

BSE ging nach einer kurzen aber heftigen - medialen - Phase an uns vorüber.

Übrigens fände ich die Frage interessant, wie es denn nun in D ist. IMHO besteht hier keine Rückzugspflicht aus dem eigenen Haus, denn sinngemäß besteht der Grundsatz, dass sich das Recht nicht dem Unrecht unterwerfen muss - oder?

Auf dem Papier - und: "noch"

Geschrieben

Diejenigen im Forum, welche wegen ihres Hobbys oder ihres Berufes die Sachkundeprüfung absolviert haben, sollten sich doch einfach mal besinnen oder ihr Sachkundebuch nochmals zu Gemüte führen :rolleyes:

Dort lautet eine wesentliche Frage;

Was versteht man unter Notwehr?

Antwort: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigenrechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.

Weiterhin ist bestimmt:

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig. § 32 Abs. 1 StGB

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird ernicht bestraft. § 33 StGB

Im übrigen ist dem Angegriffenen eine Flucht nicht zuzumuten.

Die rechtliche Folge der Notwehr liegt darin, daß die Verteidigung nicht rechtswidrig ist.

Bei Nothilfe liegt es ähnlich, aber lest es euch doch selbst wieder nach :gutidee:

Gast solideogloria
Geschrieben

Soviel zur Theorie.......

Geschrieben
Soviel zur Theorie.......

Mein Gedanke, ehe ich weiter runtergescrollt hatte.

Theoretisch haben wir auch das Ding mit demos, sozusagen unter Laborbedingungen, ohne das störende Volk. :alien_wos_14:

Geschrieben

Macht unser Rechtssystem nicht mit Gewalt schlechter als es tatsächlich ist! Das bringt absolut nichts außer Verdruss und Fehlinterpretationen

Geschrieben

Naja - das Notwehrrecht in den USA macht es dem Verteidiger teilweise schwerer als unseres. Nochmal: In den USA muss man an der Eskalation unschuldig sein, um sich auf Notwehr berufen zu können. Wenn also jemand in einer Kneipe fragt, ob Du es draussen klären willst und Du gehst mit, dann ist nichts mit Notwehr. In D konnte ich diese klare Limitierung nicht rauslesen. Eine Rückzugspflicht gerade auch aus dem eigenen Haus gibt es in D auch nicht.

Geschrieben

Das deutsche Notwehrrecht ist (auf dem Papier) eines der besten. Es verlangt keine "Verhältnismäßigkeit der Mittel", sondern steht jedem das "geeignete und erforderliche" Mittel zu.

Daß es vor Gericht dann oft anders gesehen wird, ist ein ganz anderes Problem.

Geschrieben

zumindest in der ersten (oft von den medien stark beobachteten) instanz.

die richter von den höheren gerichten kassieren solche "anti-notwehr" urteile gerne mal...

Geschrieben

ich bin 2002 opfer eines raubüberfalls in meiner eigenen firma durch 2 sagen wir mal südländische personen geworden und habe mich mit 2 wahnschüssen aus meiner 9 mm gerettet

erste instanz war das lg magdeburg was den beiden räubern eine lebenslange rente plus jedem gut 30000euro schadenersatz zugesprochen hat - deren begründung war das es nicht interessiert wie es dazu gekommen ist sondern nur das das ergebnis ein schaden (knalltrauma) bei den armen ausländern verursacht hat - was ihnen schließlich ein arzt in polen bestätigt hat (es waren zwei italiener - mal hier geschrieben um nicht die polen in verruf zu bringen)

nächste gerichtsrunde war das olg naumburg

vertreten wurde ich sehr gut durch streitberger und kollegen

ergebnis

viele seiten urteil in denen ich für vorbildliches verhalten an der waffe belobigt wurde und wo auch drin statt das nach dem ersten warnschuss kein 2ter fällig gewesen wäre sondern mit koerperbeschuss hätte fortgeführt werden koennen ohne das es den freispruch den ich bekam geändert hätte

ein schoenes beispiel wie sich erstinstanz und zweitinstanz von einander unterscheiden koennen

amüsant ist das der gegenanwalt bis heute sein geld von seinen mandanten nicht erhalten hat - und auch nicht mehr bekommen wird da sie ins ausland geflüchtet sind um sich weiterer strafverfolgung zu entziehen - isser selbst schuld

Geschrieben
Das deutsche Notwehrrecht ist (auf dem Papier) eines der besten.

Daß es vor Gericht dann oft anders gesehen wird, ist ein ganz anderes Problem.

Findest Du ?

Also, mal flapsig formuliert: Wir sch ... auf die Praxis, wenn nur die Theorie stimmt ?

Ich bin mir nicht so sicher, ob Du nur die angemessene Farbe vergessen hast.

Mir kommt da gerade ein Beispiel in den Kopf: Die DDR war wirklich, per definitionem, ein freiheitsliebender Staat. Pech hatten nur die, die diese Freiheit außerhalb der Mauern wollten und dabei, sozusagen Kollateralschaden, erschossen wurden.

Geschrieben
..., aber was gab es alles schon für Urteile ? Ich erinnere mich dunkel: ... 9 mm wäre ggf. noch angemessen gewesen, aber . 44 Mag. ? ... usw. usf.

[...]

Genau, all diese Urteile von denen ich am Stammtisch immer höre.

Hast du mir mal bitte ein paar Aktenzeichen von rechtskräftigen (bzw. letzinstanzlichen) Urteilen? Dürfte ja leicht sein da es anscheinend soooo viele davon gibt. Meine Stammtischkumpel sind leider nicht in der Lage dazu...

Geschrieben
Findest Du ?

Ja, finde ich.

Also, mal flapsig formuliert: Wir sch ... auf die Praxis, wenn nur die Theorie stimmt ?

Falsch. Aber die Theorie ist die Grundlage, ohne die es auch in der Praxis nicht geht.

Geschrieben
Aber die Theorie ist die Grundlage, ohne die es auch in der Praxis nicht geht.

Dieser obige Satz ist zunächst unbestritten und theoretisch hat der Souverän das Sagen. Und theoretisch können Hummeln nicht fliegen. Sie wissen es nur nicht.

Wenn Einer theoretisch, weil er viele Kochbücher gelesen hat, gut kochen kann, dann ist mir das egal. Schmecken muß es.

Und praktisch hast Du ja selbst geschrieben, daß eben die Umsetzung, also die Praxis, nicht dem Idalbild entspricht. ( Ich zitiere jetzt nicht extra. ) Wobei erst einmal zu klären wäre, warum, welch Zufall, seit Langem, alle Bestrebungen des Staates, auf juristischer, politischer, steuerlicher Ebene, einzig und allein darauf hinauslaufen, diese Praxis dann ad absurdum zu führen, weil der kriminellen Energie nichts entgegnet werden kann.

Du weißt doch, daß die Übergänge, vom Richter zum Politiker usw., fließend sind und es gibt da so einen Spruch, mit Krähen. Und außer der nächsten Instanz, die auch noch ( bin kein Jurist ) m.E.n. ein Ablehnungsrecht hat, bleibt dem LWB letztendlich nichts, als das hinzunehmen, "daß das vor Gericht anders gesehen wird".

Und da der Bürger/LWB einzig und allein daran interessiert ist, wie die Praxis läuft, ist er am Ende der Dumme.

Und das Ganze hat System.

Geschrieben
Das deutsche Notwehrrecht ist (auf dem Papier) eines der besten. Es verlangt keine "Verhältnismäßigkeit der Mittel", sondern steht jedem das "geeignete und erforderliche" Mittel zu.

Es sind eigentlich hauptsächlich "common law"-Staaten (England, USA, usw), die teilweise absolut verkorkste Notwehrgesetzgebungen haben.

Außerdem wird dort ständig das Wort "reasonable" (vernünftig) im Zusammenhang mit Gewaltanwendung herumgeworfen, während das "erforderlich" im deutschen Notwehrrecht eigentlich sehr elegant formuliert, wieviel Gewalt denn nun angewendet werden darf.

"Verhältnismäßigkeit" hat im Notwehrrecht eigentlich überhaupt nichts zu suchen, denn "verhältnismäßige Gewalt" animiert entweder zu Selbstjustiz ("Der will mich umbringen, also darf ich ihn umbringen") oder erlaubt nur ungeeignete Maßnahmen (was wäre denn bei Diebstahl "verhältnismäßig")?

Geschrieben

Also ich hatte mal vor so 2 Jahren ein höchstrichterliches (BGH) Urteil aus ca. den 70er Jahren verlinkt. Ein Spanner kam immer wieder ins Haus/Schlafzimmer. Die Polizei riet zu einer Schusswaffe. Beim xten Einstieg schoss der Ehemann dann sogar dem Spanner ins Gesäß (als er bereits auf der Flucht war). Ergebnis: Freispruch, da der Angriff im Endeffekt (Juristendeutsch: "Notstand bei Dauergefahr") fortdauerte (weil der Spanner aller Wahrscheinlichkeit nach wieder gekommen wäre). BGH-Urteil vom 15.05.1979 hier

Fazit: Unser Notwehrrecht ist nicht nur in der Theorie ganz gut, sondern auch in der Praxis, wenn man mal von der in D wohl üblichen erstinstanzlichen Freistil-Justiz absieht.

Was das Waffenrecht in Irland anbelangt: Trotz KW-Totalverbot wurden nach 30 Jahren gerichtliche Erfolge erzielt. Ich bin gespannt, ob die neue gesetzliche Selbstverteidigungsregelung nicht weiteren positiven Einfluss auf das Waffenrecht dort nehmen wird. M.E. wird die SV-Argumentationsschiene von den deutschen LWB viel zu wenig gefahren...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Genau, all diese Urteile von denen ich am Stammtisch immer höre.

Wenn einer bei kuschen und Maul halten bei guter Führung oder seltsamem Geständnis schneller wieder draußen ist/sein könnte, als die Zeitdauer bis zur Rückrunde abzuwarten, dann stinkt auch was gewaltig. Z.B. Sven G oder - auch wenn es nun gar nichts mit Notwehr zu tun hat - die Geschichte mit dem Herrn Pfahl.

Geschrieben

Gun Buff hat ja Sven G. bereits genannt - 3,5 Jahre für eine glasklare Notwehr mit einem Messer.

Statt des zerfaserten WO-Threads dazu hier mal ein informativer Artikel

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31167/1.html

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen Notwehr mit einem Messer, welche zum Tod des Angreifers führte, als ebensolche Notwehr anerkannt wurde. Darauf verlassen kann man sich aber darauf NICHT, und das ist sehr, sehr schlimm.

Geschrieben
Gun Buff hat ja Sven G. bereits genannt - 3,5 Jahre für eine glasklare Notwehr mit einem Messer.

Sven G. hatte wohl in mehrfacher Hinsicht Pech. Sein eigenes Verhalten war suboptimal (Warum einen "Täter-Opfer-Ausgleich" vor der Gerichtsverhandlung? Das ist ja praktisch ein Geständnis), sein Rechtsanwalt setzte den Kommentaren des Richters ("Notwehr muß verhältnismäßig sein") nichts entgegen, und der Richter ... naja. No comment.

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