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IGNORED

Hartz IV und Waffenrecht


mastermc51

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
So isses!

Deshalb: Wenn das Amt was will --> Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Sozialrecht (bei Hartz IV natürlich auf Beratungsschein).

Hallo,

ich kram den älteren Thread mal wieder auf weil ich eine Frage habe:

Wenn man wirklich in H4 reinrutscht / Pfändung / etc.... ist es dann nicht sinnvoll (auch legal) seine Waffe von seinem Vater,Bruder,Frau etc bezahlen zu lassen ?

Der Vater macht seinem Kind einfach ein Geschenk, das ist doch nicht verboten, oder doch ?

Es wird ja nur die Zahlung von einem nicht WBKler geleistet, abholen ist klar nur mit WBK !

Sollte mein Gedanke voll daneben gehen dann bitte ich um Löschung , war nur ein Gedanke !

Gruß

Geschrieben
Der Vater macht seinem Kind einfach ein Geschenk, das ist doch nicht verboten, oder doch ?

Geschenke werden ggf. auf die ALG2-Leistungen angerechnet. Genaue Regularien müßte man dazu nachlesen.

Geschrieben

Vater, Bruder oder Frau kann doch eine Waffe kaufen und ist dann auch Eigentümer.

Waffenrechtlicher Erwerb und Besitz dann ausschließlich durch einen/den Berechtigten.

Somit sind Eigentumsverhältnisse und Zugriff auf die Waffen getrennt und/aber eindeutig geregelt.

Auf den ersten Blick sehe ich da keine waffenrechtlichen oder "sozial"rechtlichen Probleme. (Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte schriftlich festhalten.)

gruß alzi

Geschrieben

Hallo

auch ein Hartz IVer sollte sich an das Gesetz halten nd nicht tricksen. Jemand der vom Staate lebt und auf dem Stand eine eigene Les Baer spazieren führt, ist sicherlich nicht den Menschen dienlich, die ohne Schuld in Not geraten sind. Es gibt auf dem -gebrauchtwaffenmark gute sehr preiswerte Waffen zu kaufen. Eine .38er Röhm, mit verstellbarer Visierung und gutem Griff, aus dem vollen gefräßt bekommt man oft unter 50Euro. Auch Mun ist beim Händler, der gerade eine Erbschaft übernommen hat, oftmals preiswert zu haben. Da sollte man nicht legal den steuerzahlenden Menschen ärgern.

Steven

Geschrieben
Hallo

auch ein Hartz IVer sollte sich an das Gesetz halten nd nicht tricksen. Jemand der vom Staate lebt und auf dem Stand eine eigene Les Baer spazieren führt, ist sicherlich nicht den Menschen dienlich, die ohne Schuld in Not geraten sind. Es gibt auf dem -gebrauchtwaffenmark gute sehr preiswerte Waffen zu kaufen. Eine .38er Röhm, mit verstellbarer Visierung und gutem Griff, aus dem vollen gefräßt bekommt man oft unter 50Euro. Auch Mun ist beim Händler, der gerade eine Erbschaft übernommen hat, oftmals preiswert zu haben. Da sollte man nicht legal den steuerzahlenden Menschen ärgern.

Steven

steven da hast du sicherlich Recht aber darum geht es mir nicht !

Lese mal diesen Beitrag hier durch :

http://forum.waffen-online.de/lofiversion/...hp/t394963.html

Gruß

Geschrieben

Naja, jemand der mehr oder minder unverschuldet (am 50 gehört man bekanntlicherweise zum Alten Eisen auf dem Arbeitsmarkt) in H4 gerutscht ist, sein Leben lang ne Menge Kohle in die Sozialkasse eingezahlt hat und jetzt behandelt wird wie der letzte Dreck ist das Letzte.... LOL..alles Verkaufen und arm in Rente auf den Tod warten....oder wie stellen sich unsere "Machthaber" das vor....

Spontan frage ich mich, was hier in D passieren würden, wenn das Volk nach arabischem Vorbild mal Stimmung macht....aber das dauert wohl noch ein paar Jahre...muss noch etwas köcheln...

Geschrieben
Spontan frage ich mich, was hier in D passieren würden, wenn das Volk nach arabischem Vorbild mal Stimmung macht....aber das dauert wohl noch ein paar Jahre...muss noch etwas köcheln...

Natürlich dauert es noch ein paar Jahre! In Arabien ist es nämlich die Rebellion der Jugend, bei uns wird es der Aufstand der Alten sein :rolleyes:

Geschrieben
steven da hast du sicherlich Recht aber darum geht es mir nicht !

Also bei Verbraucherinsolvenz/Pfändungen hat man ja per se wesentlich höhere Freigrenzen (im 1-Personen-Haushalt rd. 1000 EUR zzgl. unpfändbarere Einkommensbestandteile) als ein Hart4-Bezieher, sodass ich da kein Problem drin sehe, auch nach einer Verbraucherinsolvenz in bescheidenem Umfang seinem bisherigen Hobby incl. Munikosten und Vereins-/Schiessstandgebühren nachgehen zu können.

Bleibt nur das Problem bei der Pfändung. Hierzu liest man z.B. bei www.insolvezanwalt24.de:

Grundsätzlich muss bei einer Pfändung berücksichtigt werden, dass der Erlös die Kosten der Zwangsvollstreckung übersteigt. Eine Pfändungsmaßnahme, die nicht die Aufwendungen und die Kosten des Gerichtsvollziehers und der Versteigerungsmaßnahme deckt, ist nicht rechtens. Der Gerichtsvollzieher wägt also ab, ob der pfändbare Gegenstand den entsprechenden Wert hat.

Der Gerichtsvollzieher darf davon ausgehen, dass alle Gegenstände, die er im Haushalt vorfindet, dem Schuldner gehören, auch wenn noch andere Personen (Ehepartner usw.) mit ihm zusammenleben. Es kann jedoch helfen, den Gerichtsvollzieher durch entsprechende Belege (z. B. Kaufvertrag, Quittungen usw.) davon zu überzeugen, dass man nicht der Eigentümer ist.

Der Schlüsselsatz ist der von mir oben schwarz fett hervorgehobene:

Ein altes Ordonnanzgewehr für <100 EUR oder gar ein Revolver für 50 EUR Marktwert sind durch die besonderen Maßnahmen (gesicherte Einlagerung, spezieller Aufwand beim Verkauf/Versteigerung) und Behördengebühren (incl. Austragungsgebühren) ja so gesehen gar nicht mehr pfändbar. In anderen Fällen hilft ein Schriftdokument, dass die Waffe sicherungsübereignet wurde o.ä. Bei einer gut gebrauchten Glock etc. wird man dann wohl auch keinen größeren Aufwand betreiben, dem weiter nachzugehen. Bei einer LesBaer oder Luxuslangwaffe dagegen wird alles schwieriger.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Nabend,

Es gibt auch noch die Schonbeträge. Solange jemand keine wertvollen Sammlungen im Haus sind, sollte kaum ein Sachbearbeiter auf die Idee kommen und den Verkauf fordern. Man veranschlagt etwa 300€ pro Lebensjahr.

Gruß Gomez

Geschrieben

Ausschluss der Verwertbarkeit von Vermögen

Auf die mögliche Verwertung von Vermögen kann der Antragsteller gemäß § 12 III 1 Nr. 6 SGB II jedoch nur dann verweisen werden, wenn eine solche Verwertung für die Betroffenen keine besondere Härte bedeutet oder offensichtlich unwirtschaftlich ist. Diese Regelung ist als Auffangtatbestand zu verstehen. Sie greift daher nur dann, wenn das in Rede stehende Vermögen nicht durch Freibeträge geschützt ist oder aufgrund anderer Regelungen unberücksichtigt bleibt. Bei einer Luxus Jagdwaffe von 30.000 ökken siehts böse aus,nen paar Sportplempen für Max,(Gehn wir mal vom Auto aus) 6-7.000 Ökken könnse nix machen ,ansonsten Prozesskostenhilfe und Fachanwalt.Damit sie gleich merken wo sie drann sind.

Geschrieben
Vielleicht ganz einfach weil Vermögenswerte anzugeben sind?

Von Waffen steht darin allerdings nix, sondern verwertbares "Vermögen" in erster Linie, Schmuck,Bargeld,Aktien,

Lebensversicherungen,Einnahmen aus Vermietungen (selbst genutzte Grundstücke/Haus zählt ausdrücklich nicht

darunter wenns keine NobelHobel Villa ist).

Geschrieben
Na hör mal...

Wenn jemand was von meinem Geld will, dann will ich schon wissen, was er an Vermögen hat, ob er sich nicht vielleicht selbst unterhalten kann - und ob er sogar vielleicht mehr hat als ich...

Dann frag lieber mal bei den Politikern nach wie sie "Deine" Steuergelder verschwenden, wenn sie sich selbst die

Diäten erhöhen, Luxus/Prestige Projekte finanzieren und einen sinnlosen Afgahnistan Krieg, frag da nach als

be den kleinen Leuten oder ist sich der Herr dafür zu fein/feige?? :peinlich:

Geschrieben
Wenn er 45 Jahre alt ist, dann beträgt das Schonvermögen - ich hoffe, ich irre mich da nicht - so um die 13.000 €.

Wie er die verteilt hat, das wissen wir alle nicht, daher sind Spekulationen über den Wert der Waffen vollkommen sinnlos.

Vielleicht hat er Bausparverträge, Lebensversicherungen etc, dann wird er halt entscheiden müssen, was er hergibt.

Aber Hartz-IV-Empfänger-Bashing halte ich jetzt für völlig fehl am Platze.

Ebend, die einen haben Waffen die anderen nen teuren Plasma Fernseher der nach 6Monaten aber auch kaum noch

was wert ist was soll das alles es gibt mittelfristig nur eine Lösung HartzIV (benannt nach dem korrupten und vorbestraften

Peter Hartz...) kurzerhand abschaffen und ein Bürgergeld einführen (nein es ist keine Idee irgendwelcher Kommunisten oder Linke, selbst "Kapitalisten" Unternehmer,Wissenschaftler und es gibt Mitglieder in allen Parteien die dies befürworten!)

Entweder diesen Weg gehen das ist das einzig vernüftigste wenn wir nicht Zustände wie in Lybien,Tunesien oder Ägypten in ein paar Jahren haben wollen.

Geschrieben
Also bei Verbraucherinsolvenz/Pfändungen hat man ja per se wesentlich höhere Freigrenzen (im 1-Personen-Haushalt rd. 1000 EUR zzgl. unpfändbarere Einkommensbestandteile) als ein Hart4-Bezieher, sodass ich da kein Problem drin sehe, auch nach einer Verbraucherinsolvenz in bescheidenem Umfang seinem bisherigen Hobby incl. Munikosten und Vereins-/Schiessstandgebühren nachgehen zu können.

Bleibt nur das Problem bei der Pfändung. Hierzu liest man z.B. bei www.insolvezanwalt24.de:

Grüße

Schwarzwälder

Und was mit Elektronik zu tun hat nehmen in der Regel noch nicht mal Gerichtsvollzieher bei richtigen Pfändungen mit.

Digitalkameras (selbst welche die mal teuer waren) Handys (auch teure) Fernseher was ist denn das alles nach paar

Monaten wo heute ständig neue Geräte rauskommen noch wert? Fast nix mehr reif für die Tonne.

Selbst einige "Leica" Kameras mit Film (zB.R6,RE,M6 etc) die mal richtig teuer waren und tausende DM gekostet

haben bekomme ich heute für 200-300 EUR hinterhergeworfen, in den 80igern war das noch was anderes ein

zweimonate alter Fernseher der 4000DM kam brachte da noch gut 3500DM bei einer Versteigerung aber die

Zeiten sind lang vorbei!

Geschrieben
Ebend, die einen haben Waffen die anderen nen teuren Plasma Fernseher der nach 6Monaten aber auch kaum noch

was wert ist was soll das alles es gibt mittelfristig nur eine Lösung HartzIV (benannt nach dem korrupten und vorbestraften

Peter Hartz...) kurzerhand abschaffen und ein Bürgergeld einführen (nein es ist keine Idee irgendwelcher Kommunisten oder Linke, selbst "Kapitalisten" Unternehmer,Wissenschaftler und es gibt Mitglieder in allen Parteien die dies befürworten!)

Entweder diesen Weg gehen das ist das einzig vernüftigste wenn wir nicht Zustände wie in Lybien,Tunesien oder Ägypten in ein paar Jahren haben wollen.

Sogar die Fdp hat das schon vorgeschlagen, der einzig sinnvolle Weg, es würde auch Volkswirtschaft gewaltige Energien freisetzen.

Das ganze wäre sogar billiger als das jetzige Verfahren, haben kluge Köpfe in der CDU ausgerechnet.

Die Hauptgegner aber dürften in der "Armutsbürokratie" zu finden sein, die wären dann nämlich Arbeitslos.

Geschrieben
Sogar die Fdp hat das schon vorgeschlagen, ...haben kluge Köpfe in der CDU ausgerechnet.

Die Hauptgegner aber dürften in der "Armutsbürokratie" zu finden sein, die wären dann nämlich Arbeitslos.

Bürgergeldmodelle, die am Ende Sätze unterhalb H4 rüberbringen und dafür dann 50% Mehrwertsteuer als Finanzierung vorschlagen, taugen doch nicht wirklich was.

M.E. wäre eine Rückkehr zur früheren Situation mit Arbeitslosengeld (je nach Beitragszahldauer bis 2-3 Jahre) - Arbeitslosenhilfe - und am Schluss bedürfnisgeprüfte Sozialhilfe in Kombination mit vernünftigen Löhnen und einer gescheiten Lohnentwicklung die beste Lösung. Dann können sich auch mehr wieder unser Hobby leisten.

Wobei ich schon beobachte, dass viele Schützenkameraden nach dem Prinzip "alles oder nichts" handeln - statt mal kleinere Brötchen zu backen und nur auf die teuersten Püster zu verzichten wird dann lieber gleich alles verkauft. Schade!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo,

würde auch versuchen,immer "einen Fuß in der Tür" zu lassen.

Wenn es gar nicht mehr anders geht,nur noch KK schießen oder mit einer billigen GK halt nur 20 Schuß pro Termin machen,na und ?

Wenn man gute Kameraden hat,gibts vielleicht noch mehr Abwechslung. Als es einem mal besser ging,hatte man ja viell. auch Andere mitschießen lassen,viell.

sogar durchgehend,um Jemandem das erste Vereinsjahr ohne eigene Waffe erträglich zu machen... Wird manchmal auch gern vergessen ?

Mache auch nur das Nötigste,nur um es auf kleinster Flamme lauwarm zu halten.

Aber hinschmeißen,wenn es doch noch irgendwie gehen würde ? So nicht. Schon aus Prinzip nicht.

Etwas Kampfgeist ist gefragt !

Geschrieben

Ich habe 3 Jahre Hartz4 hinter mir und meinen Sport nicht aufgegeben. Gut ... ich hatte noch etwas Munition auf Lager, aber mehr als 5-10 Schuss pro Pflicht-Termin war nicht drin. Selbst wenn das nicht funktioniert hätte - ein kurzes Gespräch mit meinem Sachbearbeiter hätte die Situation geklärt. Ich habe nachträglich mal nachgefragt und der hätte aufgrund der Umstände eine Ausnahme für das "Regelmäßig" gemacht. Allerdings verstehe ich mich mit meinem SB auch sehr gut.

Hartz4 kann heutzutage jeden erwischen. Ob Burn-Out (wie bei mir) oder Firmenpleite - spielt keine Rolle.

lg

SF

Geschrieben

Das wär auch mein Notfallplan. 1 Termin pro Monat, mindestanzahl an Schuss, fertig.

Solange bis man wieder in Arbeit ist.

Nach welchem Recht muss ich eigentlich dem Gerichtsvollzieher meine Waffen zeigen? Der gute Mann hat weder eine Waffenrechtliche Erlaubniss noch weiß ich ob er nicht Dreck am Stecken hat. Außerdem kann ein Leie nichtmal so ebend schätzen, was welche Waffe wert ist.

Geschrieben

der gerichtsvollzieher benötigt keine waffenrechtliche erlaubnis. für ihn gelten die gleichen pflichten wie für jemand, der eine waffe auf dem bürgersteig findet: meldung an die zuständige behörde. siehe §37 WaffG.

Geschrieben

?? Wieso Meldung an die Behörde. Die Behörde weiß doch das ich Waffen hab und welche.

Oder meinst du er kann sie pfänden, schreibt dann an die Behörde und würde dann eine vorübergehende Erlaubnis oder sowas kriegen.

Geschrieben

Hallo,

mal eine andere Frage zu diesem Thema. Ein Schützenkollege ist seid 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung hatte er noch keine eigenen Waffen da noch keine WBK. Jetzt hat er aber eine WBK und möchte sich eine oder zwei Waffen kaufen-nix besonderes und nix teuer. Kann er sich ohne das er Ärger vom Insolvenzverwalter bekommt Waffen kaufen??? Natürlich von dem Geld was eh nicht Pfändbar ist. Oder kann dann sein Verwalter sagen-her damit die kommen zur Versteigerung!?

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