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IGNORED

Hartz IV und Waffenrecht


mastermc51

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Außerdem stellt sich mir auch die Frage wieso man sowas angibt?

Womöglich noch zum Neuwert. Ich vermute mal der Betroffen hat überkorrekt agiert und sich damit Probleme eingehandelt.

Reale Werte sind natürlich gesetzeskonform anzugeben aber wo liegt der bei Grauchtwaffen, wenn man von der Gesellschaft ganz offiziell über die Politik aufgefordert wird sie doch am besten zu verschrotten.

Auf die Möglichkeit sie Außerdem in das Schonvermögen einzurechnen wurde ja schon hingewiesen.

Aber leicht gesagt, wenn z.B. der Stromman den Strom sperren will und das Arbeitsamt gleichzeitig sagt, sie bezahlen nichts solange er seine "Wertvollen Waffen" nicht verkauft. Dann entsteht ein Druck dem die wenigsten standhalten, und die wenigstens haben dann noch die Kraft zum Anwalt zu rennen und zu kämpfen.

Geschrieben

Vielleicht hat der Hartz4-Sachbearbeiter lieber einen unbewaffneten "Kunden"?

Natürlich müssen Vermögenswerte angegeben werden, zum Zeitwert versteht sich. Bei den paar Kniften sollte das unter das Schonvermögen fallen.

Geschrieben
...

Natürlich müssen Vermögenswerte angegeben werden, zum Zeitwert versteht sich. Bei den paar Kniften sollte das unter das Schonvermögen fallen.

Zeitwert oder realisierbare Marktwert?

Geschrieben
Wo ist das denn bitte dein Geld?

Ach... du meinst, dass die Steuern in Deutschland der Prinz von Zamunda bezahlt?

Nein, mein Gutster... das sind Leute wie ich und die meisten Bundesbürger.

... und wenn die Steuern nicht ausreichen, werden entweder die vorhandenen erhöht oedr einfach neue erfunden - siehe die Waffensteuer in Stuttgart.

Eigenartig... da regen sich die meisten Betroffenen auf - Sozialbetrug oder Tipps dazu geben ist aber wohl Volkssport?

Geschrieben
Wo siehst Du Sozialbetrug?

Nennenswertes Vermögen zu besitzen und dieses gesetzwidrig beim sogenannten H IV-Antrag (oder z.B. bei einem sog. Offenbarungseid) nicht anzugeben, nenne ich Sozialbetrug. Möglich, dass es dafür einen anderen Ausdruck gibt.

Keine Frage – wenn jemand hilfsbedürftig ist, soll - ja muss ihm geholfen werden. Da bin ich durchaus dazu bereit mit meinem Geld (Steuermittel) zu helfen.

Ich bin es aber leid, dass die Steuern dauernd erhöht werden oder dass neue erfunden werden (z.B. Waffensteuer in Stuttgart), nur um die Sozialausgaben zu decken.

Da ich weiß, dass ich zu dem von mir oben erwähnten Volkssport eine andere Meinung habe als viele, vermutlich der Mehrheit, soll es dies von mir aber zu diesem Thema gewesen sein… ist besser so.

Geschrieben

Gerne eine sachliche Antwort auf eine sachliche Frage. ;)

Einen Revolver, den man grad noch für € 75 loswerden kann, nennst Du nennenswertes Vermögen?

1. Ich habe mich nicht auf den Eingangs erwähnten Schützenkollegen bezogen, sonedrn mich allgemein geäußert.

2. Ich bin nicht für die gesetzlichen Grenzen verantwortlich

2a. Bei einem Sammler, der von diesen 75 € - Teilen 10.000 Stück hat würde ich als nennenswertes Vermögen nennen. ;)

3. Ich gehe davon aus, dass man nicht den Neuwert sondern den Wiederbeschaffungswert ansetzen wird.

Geschrieben

Wenn er noch eine Waffe retten konnte, würde mich interessieren, ob bei einer Aufbewahrungskontrolle die dafür anfallenden Kosten vom Amt übernommen werden?

Gruß Jäger1

Geschrieben
Aber von einem solchen war ja im EP nicht die Rede.

Der normale Schütze hat halt "normale" Sachen.

von einem "normalen" schützen war aber auch nicht die rede.

und wenn er beim verkauf seiner waffen ( wie weiter oben zu lesen war) 10.000 € MINUS macht, dann darf man ruhig von vorhandenen vermögenswerten ausgehen! und diese zu verschweigen, bzw. auf je 1€ pro waffe schönzurechnen, dürfte auch mal gewaltig in die hose gehen.

auch ein derartiges verschweigen zu empfehlen, dürfte einer beihilfe gleichkommen.

hallo ? es geht nicht im 2 € 50! .... so, wie von manchen hier geraten, ist das sozialbetrug und beihilfe dazu!

nur weil es sich um einen schützenkameraden handelt, nicht gleich die rosa brille aufsetzen.

gruß alzi

Geschrieben
auch ein derartiges verschweigen zu empfehlen, dürfte einer beihilfe gleichkommen.

hallo ? es geht nicht im 2 € 50! .... so, wie von manchen hier geraten, ist das sozialbetrug und beihilfe dazu!

nur weil es sich um einen schützenkameraden handelt, nicht gleich die rosa brille aufsetzen.

gruß alzi

:good:

Geschrieben
Wo siehst Du Sozialbetrug?

...sehe ich jedesmal, wenn ich meinen Lohnzettel in der Hand halte, und am Ende netto raus habe...

@Lusumi: es ist die Frage, ob 3500 Euro nicht ein bisschen tief sind. Die Waffen wurden immerhin von ihm erarbeitet, von dem bisschen Rest den ihm der Staat gelassen hatte. Wenn er jetzt ein bisschen (ich spreche da nicht von Faulenzern, sondern von wirklich Bedürftigen die denke ich in der Mehrzahl sind) von dem wieder haben will, was ihm vorher sowieso schon genommen wurde....dann soll er den Rest auch noch abgeben...?

Nee, DAS ist der eigentliche Betrug. Ist das gleiche wie Erbschaftssteuer, eine Steuer auf schon versteuertes Geld (mit dem zb ein Haus gekauft wurde).

Ob die Gesetze so sind oder nicht---ist doch egal. Sie sind falsch, es gab zb mal 12 Jahre da galten ganz andere Gesetze die rückblickend auch offensichtlich falsch waren.

Dieser Staat hat ganz andere Einsparmöglichkeiten als bei seinen Bürgern--aber das ist ja nicht PC.

Geschrieben

ahoi heletz

Eine gebrauchte Desert-Eagle darfst Du mit ca. € 150 ansetzen.

Eine 1911 A1 (original) bekommst Du für € 40.

DEN laden möchte ich um die ecke haben! wo bekomm ICH die waffen für den preis?

ich weiß ja dass die preise im keller sind, aber DIESE verkaufspreise halte ich doch für ein ganz KLEIN wenig zu niedrig. nimms mir nicht übel bitte.

Und wenn man zu einem Auktionator geht, läßt die Waffe schätzen und der sagt "70 €", dann hat das mit Sozialbetrug nicht das Geringste zu tun, denn das ist eben der Gegenwert, der auf dem Markt zu erzielen wäre.

genau das ist es ja, das hat er nicht gemacht. und wenn dir (bzw. dem amt) ein FACHMANN den aktuellen wert deiner waffen bescheinigt (zumal bei dem niedrigen wert!), dann besteht auch kein grund ( mangels vorhandener vermögenswerte) diese verkaufen zu müssen!

sorum wird ein schuh draus!.... und nix anderes habe ich gesagt.

verschweigen oder selbst mit 1€ ansetzen ist sozialbetrug!

gruß alzi

Geschrieben

Ich finde es Sozialbetrug, wenn das Eigentum nichts mehr wert ist, nur weil man im Moment keine Arbeit hat. Der Dumme ist der Sparer, der nach bisherigem Recht vorgesorgt hat, fleißig war, gut gewirtschaftet hat und auf einiges verzichtete um an eben diese Vermögenswerte zu kommen. Nach dem Ausgeben ist er genauso arm wie jemand, der noch nie gearbeitet hat. Das ist sozial ungerecht! Weil Leistung(sbereitschaft) eben nicht belohnt wird. Unsere Sozialisten machen noch jeden Anreiz zur Erwerbstätigkeit zunichte!

Wenn ich jetzt nach Jahren des Berufslebens nichts übrig habe (verschwendet, verzockt, verlebt) dann ist der Staat sofort für mich da, habe ich nach dem Grundsatz des GG gelebt: Eigentum verpflichtet, dann erst viel später, weil der Staat ja froh sein kann, dass ich jetzt vom Ersparten leben darf... Toll!

Für mich ist die FDP immer noch die sozialste Partei - die bejahen wenigstens das Recht auf Eigentum (Schonvermögen rauf, keine Vermögenssteuer)!

Grüße

paper

Geschrieben
3. Ich gehe davon aus, dass man nicht den Neuwert sondern den Wiederbeschaffungswert ansetzen wird.

So macht es auch die Versicherungsgesellschaft, wenn man seine Waffen über die Hausratversicherung mitversichern möchte. Nur kann der Wiederbeschaffungswert auch sehr stark über den Neu- bzw Anschaffungswert gehen; bestes Beispiel dafür sind bestimmte Sammlerwaffen.

Geschrieben
.....

DEN laden möchte ich um die ecke haben! wo bekomm ICH die waffen für den preis?

ich weiß ja dass die preise im keller sind, aber DIESE verkaufspreise halte ich doch für ein ganz KLEIN wenig zu niedrig. nimms mir nicht übel bitte.

.....

gruß alzi

Mal was zu den Preisen.........

Ich habe mir 12/2009 zwei neuwertige S&W-Revolver gekauft.

Einmal einen S&W M36, Chiefs Special, 2", .38.Spezial und einmal einen S&W M38, Bodyguard Airweight, 2 ", .38 Spezial.

Beide Waffen kommen von einem Händler (Rechnungen liegen vor) und unterliegen zusätzlich noch der Differenzbesteuerung = quasi der Händlergewinn muß versteuert werden (= wurde auf den Preis aufgeschlagen).

Was meint Ihr wohl was ich für den M36 & den M38 bezahlt habe (VK inkl. Differenzbesteuerung läßt Rückschlüsse auf den EK zu)?

Ich laß Euch jetzt mal nicht lange zappeln......wie gesagt, beide neuwertig, vom Händler, S&W und nicht Rossi.

M38 = €69

M36 = €60

Von solchen Angeboten habe ich schon genug in meinem Schrank liegen!

VG

Christian 555

PS: Ich bin auch kein Stammkunde bei diesem freundlichen Händler, es war unser erstes "Geschäft" miteinander.

Geschrieben

Mal ein paar Zahlen, für alle die glauben sie hätten zu wenig in der Lohntüte,

weil sie Hartz4er mitbezahlen.

- Sozialausgaben 2009 laut Stern 754 Milliarden Euro

- Ausgaben für Hartz4 22 Milliarden Euro

Wer rechnen kann wird feststellen, daß das grade mal 3 % der gesammten Sozialausgaben sind.

Geschrieben
Es geht aber nicht darum etwas zu versichern, denn die Sachen sollen ja nicht wiederbeschafft werden. ^_^

Es geht aber darum, dass wohl der Wiederbeschaffungswert als Vermögen angegeben werden muss. Und dieser kann über oder unter dem Anschaffungswert liegen. Letzeres wäre natürlich für einen Hartz IV Fall, der seine Waffen evtl verkaufen muss, besser.

Geschrieben

Wenn so eine Waffe nicht zu den fünf Rennern der Branche gehört, dann hat die keinen Marktwert. So eine Waffe kann man z.B. in Kommission geben, um einen guten Preis zu erzielen.

Geschrieben

@heletz

Der von dir genannte Zeitwert ist genau genommen der Wiederbeschaffungswert.;)

Und gerade deshalb sollte man, um auf das Versicherungsbeispiel zurück zu kommen, seine Waffen regelmäßig schätzen lassen, damit man sein Vermögen im Schadensfall nicht unterversichert hat.

Geschrieben
Ist er nicht, denn Du verkaufst an den Händler billiger als er wiederverkauft.

Richtig! Aber auch nur, wenn man dazu gezwungen ist, an einen Händler zu verkaufen. Hat man aber noch die Zeit, sich einen entsprechenden privaten Käufer zu suchen, sieht die Sache schon wieder anders aus. Das ist ja auch genau die Schweinerei an der Sache, wenn eine Behörde von einem Waffenbesitzer verlangt, innerhalb einer kurzen Zeit seine Waffen zu verkaufen.

Geschrieben

Aber sicher ist das hier ein Zwang. Deswegen ist die Sache mit dem Hartz IV Beispiel eine große Schweinerei. Die ArGe geht ja praktisch davon aus, das unser "Beispielopfer", wegen seines Waffenbesitzes ein Vermögen besitzt, dass sie mit einem Barvermögen in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes gleichsetzt. Von dem praktisch nicht vorhandenen Vermögen soll unser Opfer ja erstmal leben, bevor es Hartz IV bekommt.

Geschrieben
Es geht aber darum, dass wohl der Wiederbeschaffungswert als Vermögen angegeben werden muss.

Unsinn!

Es geht um reales Vermögen mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wer solches Vermögen hat, kann keine Hartz4-Leistungen beantragen bis das Vermögen aufgebraucht ist.

Wenn unser Beispielopfer eben möglicherweise voller Stolz den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert angegeben hat, dann geht die Arge halt hin und verlangt die Veräußerung. Wenn sich dann herausstellt, dass der reale Wert 10.000 Euro darunter liegt und unter Umständen locker im Schonvermögen hätte untergebracht werden können oder man die Waffen wie eine Sporthantel oder ein altes Mountainbike gar nicht erst angeben hätte müssen, dann zucken die mit der Schulter und sagen, Pech gehabt.

Wer gibt denn schon ein Mountainbike als Vermögenswert an und die Dinger können auch ganz schön teuer gewesen sein.

Geschrieben
Deswege, wenn die ArGe was will --> Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Sozialrecht.

Hallo,

die einzig vernünftige Antwort in diesem Fred (kam schon öfter). Wer täglich mit Hatz IV Bescheiden und der ARGE zu tun hat, weiß, wovon ich spreche.

windhund

Geschrieben
Für mich ist die FDP immer noch die sozialste Partei - die bejahen wenigstens das Recht auf Eigentum (Schonvermögen rauf, keine Vermögenssteuer)!

Grüße

paper

Das Schonvermögen für Hartz IV Empfänger ist zwar im März erhöht worden (auf 750 EUR/Lebensjahr), dies betrifft aber nur das Vermögen, was zur Altersvorsorge dient! Also Riesterverträge, bestimmte Lebensversicherungen od. private Rentenversicherungen etc.

Diese sehr sinnvolle gesetzliche Maßnahme von schwarzgelb betrifft aber nur 0,2% der Bevölkerung Link

Im Endeffekt wird dadurch ein verlustreiches Verscherbeln der Altersvorsorge, die jetzt wenig bringt, aber den Hartz IV Empfänger dann auch im Ruhestand zum Sozialhilfeempfänger stempeln würde, vermieden.

Prinzipiell sollte jeder, der in Hartz IV reinrutscht sich sehr genau mit den Regeln anrechenbaren Vermögens beschäftigen, damit er nicht unnötig noch mehr Schaden erleidet.

Diese Seite finde ich sehr informativ - und für Waffenbesitzer ist auch folgender Passus möglicherweise hilfreich:

Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit

Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der unter Beachtung der Kosten einer Verwertung erzielte Erlös (bzw. der Verkehrswert) aus einem Vermögensgegenstand mehr als 10% unter der Summe der hierfür aufgebrachten Mittel (Substanzwert) liegt

Anrechnungen von Vermögen bei Hartz 4

Grüße

Schwarzwälder

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

hmm,

wir hatten mal so einen Fall, da konnten wir die Waffen nicht pfänden weil der gute Mann diese sicherheitsübereignet hatte.

der war momentan nur der Besitzer.

Durch den Eintrag in die WBK ergibt sich nämlich keine Festellung des Eigentums an der Waffe.

Dort wird nur der Besitz geregelt da es eine waffenrechtliche Erlaubniss ist.

Ergo kann so eine Arge da schnell in Teufelsküche kommen wenn Sie einfach fordert das Waffen die von einem Leistungsempfänger besessen werden von diesem veräußert werden sollen.

Wenn das weiterhilft?

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