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IGNORED

Grüne WBK


Halbi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo an alle

ich bin recht neu hier in diesem forum und hoffe auf einige brauchbare infos !

allsooo : meine grüne WBK wurde 1978 ( !!! ) ausgestellt. eingetragen sind zwei kurz - und drei langwaffen. ich bin in keinem verein und gehe nur gelegentlich als gast zum schiessen.

jetzt hat mir ein bekannter drei kurzwaffen (Desert Eagel, P38, PPK) für kleines geld zum kauf angeboten. eingetragen ebenfalls auf grüner WBK (1994)

besteht überhaupt die möglichkeit diese waffen legal zu erwerben und eintragen zu lassen ?

wecke ich evtl "schlafende hunde" wenn ich es versuche ?

besteht eine möglichkeit eine "schwarze" (Mauser mod 225 cal 30-06) zu legalisieren ?

ist eine auf einem spanischen flohmarkt erworbene vorderlader-flinte (kein nachbau) eintragungspflichtig ?

habe mich schon seit jahren nicht mehr mit dem waffenrecht beschäfftigt, möchte aber auf keine waffe verzichten !

tja . . . wie ihr seht - eine menge probleme - und keine ahnung :confused:

anmerkung: alle waffen werden im W-schrank gelagert - sachkunde nach 13 jahren BW (schützenschnur gold, schiesslehrer, ausbilder jägereinheit) noch etwas vorhanden.

grüsse aus dem westerwald

halbi

Geschrieben

Zum Thema der Legalisierung einer nicht rechtmässig erworbenen oder besessenen Waffe wirst du hier keine Tips bekommen und ich empfehle Dir dringend, solche Fragen hier auch nicht zu stellen !!

Im Hinblick auf den Rest Deiner Anfrage: Bei dem von dir genannten Sachstand hast Du keine Chance auf entsprechende Voreinträge, denn dein Grundkontingent ist ausgeschöpft und für weitere Einträge bedarf es mindestens des Nachweises schießsportlicher Wettkampfaktivitäten, aber natürlich auch eines konkreten Bedürfnisses für den Erwerb der von Dir genannten Waffen. Da Du weder Vereins-, noch Verbandsmitglied (?) bist, wird Dir aber auch niemand eine entsprechende Bedürfnisbescheinigung ausstellen. Wettkampfaktivitäten und das konkrete Bedürfnis müssten also von Dir individuell nachgewiesen werden, aber wie willst Du dies tun ?

Die PPK kannst Du für ein schießsportliches Bedürfnis aber eh nicht erwerben, dafür benötigst Du mindesten 4", bzw. 3,5" Lauflänge, drunter geht nichts.

Im Gegenteil: Um Deine bisher erworbenen Waffen zu behalten, solltest Du besser ernsthaft darüber nachdenken, Deine schießsportlichen Aktivitäten in einem Verein wiederaufleben zu lassen, denn sonst kann es Dir passieren, dass bei einem Wegfall des schießsportlichen Bedürfnisses (was seit 2009 jederzeit geprüft werden kann) Deine WBK widerrufen wird.

Eine einschüssige Vorderlader-Flinte ist nicht eintragungspflichtig.

Coltfan

Geschrieben
Zum Thema der Legalisierung einer nicht rechtmässig erworbenen oder besessenen Waffe wirst du hier keine Tips bekommen und ich empfehle Dir dringend, solche Fragen hier auch nicht zu stellen !!

Zum Thema Legalisierung einer bisher nicht angemeldeten Waffe kann man *selbstverständlich* hier (abstrakte) Tips bekommen, und zwar - wie jetzt - auch von jemandem, der davon berufsmäßig Ahnung hat; dafür ist ein Forum nämlich auch da.

1. Natürlich besteht weiterhin ein starkes sicherheitspolitisches (und polizeiliches) Bedürfnis, bisher nicht erfaßte, also formal "illegale" Waffen in legalen Besitz zu überführen und damit kontrollieren zu können. Der Weg dafür ist eine Anmeldemöglichkeit wie 1972 und 1976 (sowie räumlich begrenzt 1990, wiedervereinigungsbedingt). Das BKA und die Mehrzahl der Polizeipraktiker wissen das auch; den Politikern muss man das leider erst noch verständlich machen.

2. Ein Weg besteht in der Überlassung an einen Büchsenmacher bzw. Waffenhändler. Wenn dort Wve. Erna Pachulke auftaucht und die Wehrmachtsdienstpistole des verstorbenen seligen Gatten Otto abgeben will, dann trägt er die Waffe in sein Waffenhandelsbuch ein, und gut ist. Denn erwerben darf man von jedem, und eine Meldung von Erwerbsvorgängen an die Behörde gibt es beim Händler nicht. Bevor der BM / Händler die Waffe freilich weiterverkauft, sollte (und wird) er i.d.R. eine polizeiliche Abfrage durchführen lassen, ob die Waffe in der Sachfahndung ist. Bei einem Flobertgewehrchen macht man sich die Mühe nicht, das wird verschrottet.

3. Eine weitere Option der zulässigen Legalisierung ist der Waffenfund. Beispielsweise passiert es immer wieder, dass (z.B.) beim Zerlegen und Entsorgen des alten Kleiderschranks von Opa im doppelten Boden eine in Ölpapier wohlverpackte Waffe gefunden wird. Es versteht sich, dass das auch wirklich eine ältere Waffe ist, und keine erst vor wenigen Jahren gefertigte oder beschossene. Auch hier empfiehlt es sich aber, den Fund einem Händler /BM zu überlassen. (Rück)erwerben kann man ihn später immer noch.

Carcano

Geschrieben

carcano hat bereits fundierten Rat gegeben, zusätzliche Informationen findest du zu diesem Thema zuhauf (!), z.B. hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1400949

Solche Fälle kommen hier öfter vor. Meistens im Zusammenhang mit Erbfällen - zumindest wird dann behauptet, ein Verstorbener hätte die Waffe wohl gekauft und sie wäre grad gefunden worden. Die Ermittlungen gegen den Toten werden meistens eingestellt....

Gib einfach mal "legalisieren" in die SuFu ein- ein Haufen Threads. Liest man sich die durch, findet man neben unglaublich viel MIST auch ein paar fundierte Postings.

Beispielhaft einmal das von "steven"

ZITAT

kommt öfters vor, wie manche denken. Ich pflege in so einem Fall mit meinem SB vorher zu reden, ohne Namen zu nennen. Danach geht von der Witwe ein Schreiben an den SB, daß sie eine Waffe im Keller, Speicher, Schlafzimmerschrank oder wo auch immer gefunden hat, die sie ihrem verstorbenen Mann zuschreibt. Ein Schreiben zurück, daß sie die Waffe in meinem Schrank lagern soll, bis die Halbjahresfrist für Fundwaffen um ist und danach an einen Berechtigten weitergeben muß. Ging bisher problemlos. In solchen Sachen ist mein SB vernünftig. Ist doch tausendmal besser, als daß die Waffe in dunkle Kanäle verschwindet.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=333112

Oder ein Posting von carcano:

ZITAT

1. Natürlich können illegale Waffen legalisiert werden. Das geschieht ja dauernd. Im übrigen dient es auch dem vom Gesetzgeber verfolgten Interesse.

2. Die beliebte Option "Fund" ist natürlich auch bei Behörden bekannt. Wenn das hinreichend glaubhaft vorgetragen wird, geht es auch.

3. Praktisch empfehlenswerter ist allerdings der Weg über ein Waffenhandelsbuch. Der Händler wird seinerseits sinnvollerweise eine polizeiliche Anfrage laufen lassen, ob die Waffen in irgendeiner Sachfahndung sind.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=363062

Es sollte m.E. vermieden werden, die Waffe in die Fänge einer Behörde zu geben...

Geschrieben
Die PPK kannst Du für ein schießsportliches Bedürfnis aber eh nicht erwerben, dafür benötigst Du mindesten 4", bzw. 3,5" Lauflänge, drunter geht nichts.

Ist das so? Gibt`s da nicht einen Verband der auch mit kürzerem Material arbeitet?

Gruß Tauschi

Geschrieben

Um dich in die Materie wieder einzuarbeiten und auch der Behörde gegenüber eine bessere Argumentation zu haben, solltest du die WSK wiederholen.

Ist mM. nach bei der "Enthaltsamkeitszeit" dringend zu empfehlen, aber such dir einen vernünftigen Anbieter mit aktuellen !!! Unterlagen und schließ dich einem Verein an.

DAs du mal bei der BW warst, egal mit welchen "Schnüren" oder "Posten" interessiert bei der Waffenbehörde niemanden und wird auch in Bezug auf deine WSK keinerlei Einfluss haben.

Mittlerweile müssen in einigen Bundesländern selbst Polizeibeamte, die per Gesetz die Sachkunde bescheinigt bekommen haben, diese trotzdem machen, weil die Behörden das Schießen und die Ausbildung an der MP nicht gelten lassen.

Geschrieben

Mhh...also diesen verworrenen Gedankengang möchte dann schon mal vom SB erklärt bekommen:

"Mittlerweile müssen in einigen Bundesländern selbst Polizeibeamte, die per Gesetz die Sachkunde bescheinigt bekommen haben, diese trotzdem machen, weil die Behörden das Schießen und die Ausbildung an der MP nicht gelten lassen."

Der Polizeibeamte darf im Dienst seine Waffe führen, wohlgemerkt FÜHREN, und hat hierfür wohl mit Sicherheit auch die entsprechende Sachkunde, da wir ja sonst ein ganz anderes Problem hätten. Wenn ich mich recht entsinne muß man für einen Waffenschein ja auch eine Sachkunde erwerben, wenn man diesen denn überhaupt jemals bekommen sollte (z.B. gefährdete Personen). Diese Sachkunde ist halt noch ein STück umfangreicher als es die normale Sachkunde ist die ein Sportschütze erwerben muß.

Aber....man erkläre mir doch bitte mal wo es dem Polizeibeamten an Sachkunde mangeln soll wenn er sogar eine Waffe dienstlich führen und benutzen darf????

Wenn der SB dem Polizeibeamten hier mangelnde Sachkunde unterstellt, was er ja offenbar tut, dann zweifelt er ja damit auch die Sachkunde, erlangt durch die Ausbildung zum Polizisten, an, und somit die Tauglichkeit zu seinem Beruf!

Also...wenn solche Fälle aufgetreten sind...dann sollten sich die Polizeibeamten aber ganz gewaltig auf die Hinterfüsse stellen. Das was da durchs Hintertürchen geleistet wird...nun...also ich würde mich da empfindlich in meinem Ruf und meiner Berufsethik getroffen sehen.

Gruß

Carsten

Geschrieben
Notwehr sollte er kennen.

Nicht nötig, weil der "Jedermannsparagraph" für Polizisten nicht gilt, die haben andere Regelungen.

Geschrieben
Mhh...also diesen verworrenen Gedankengang möchte dann schon mal vom SB erklärt bekommen:

"Mittlerweile müssen in einigen Bundesländern selbst Polizeibeamte, die per Gesetz die Sachkunde bescheinigt bekommen haben, diese trotzdem machen, weil die Behörden das Schießen und die Ausbildung an der MP nicht gelten lassen."

Gruß

Carsten

Hallo ich hatte diese Diskussion mit dem zuständigen hessischen Ministerium geführt, da ein Vereinsmitglied in Hessen wohnt und dort bei der Polizei seinen Dienst verrichtet. Die Argumente die ich dort gehört habe, kann ich im Detail nicht mehr wieder geben, da es schon so lane her ist. Laut Miniterium entscheidet , die Waffenbehörde ob der Polizist sachkundig ist oder nicht. :gaga:

Alle logischen Argumente prallen dort einfach ab. Man bekommt dann zur Antwort: er kennt ja nur seine Dienstwaffe und die MP5

und unterstellt ihm, das er von den restlichen Waffen z.B. Repetiergewehr keine Ahnung hat.

In RLP bekam ich von meinem Sachbearbeiter die Auskunft, das Polizistenh und Vollzugsbeamte, die Dienstlich eine Waffen führen, auch sachkundig sind und somit keinen Sachkundelehrgand für Sportschützen mitmachen müssen. :rolleyes:

Geschrieben

Darum reichte schon vor 30 Jahren eine Ausbildung an Waffen und Gerät sowie im UZwaG der BW , etc. nicht zur WSK aus.

Geschrieben
Man bekommt dann zur Antwort: er kennt ja nur seine Dienstwaffe und die MP5

und unterstellt ihm, das er von den restlichen Waffen z.B. Repetiergewehr keine Ahnung hat.

Was - gelinde gesagt - in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle auch durchaus den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Wenn der Durchschnittspolizist, der mit dem Schießen an sich sonst nichts am Hut hat, zur Waffe greift, ist oft genug der einzige sichere Ort direkt hinter ihm.

Geschrieben
DAs du mal bei der BW warst, egal mit welchen "Schnüren" oder "Posten" interessiert bei der Waffenbehörde niemanden und wird auch in Bezug auf deine WSK keinerlei Einfluss haben.

Mittlerweile müssen in einigen Bundesländern selbst Polizeibeamte, die per Gesetz die Sachkunde bescheinigt bekommen haben, diese trotzdem machen, weil die Behörden das Schießen und die Ausbildung an der MP nicht gelten lassen.

Als ich meine Sachkundeprüfung vor einigen Jahren unter Anwesenheit eines Behördenvertreters in Rheinland-Pfalz abgelegt habe und danach mit Ihm ins Gespräch kam unter anderem auch über meinen Dienst in der Bundeswehr, teilte er mir mit, dass ich gar keine Sachkundeschulung und Prüfung mehr ablegen hätte brauchen.

Soviel zu Deiner Aussage. Auch der "Posten" in der BW zählt. Handelt sich in diesem Fall übrigens um den Feldjägerdienst. Liegt wohl daran das diese auch wie die Bundes- und Länderpolizei wärend der Dienstzeit nahezu durchgehend Dienstwaffenträger sind.

Geschrieben
Der Polizist unterliegt nicht dem Waffengesetz, also braucht er für seine Dienstwaffe keine Ahnung von WBKs, Erwerb, Überlassung, Fristen, Aufbewahrung,... kennen. Notwehr sollte er kennen.

Mein Bruder ist Polizeibeamter und hat keine Sachkunde machen müssen.

Allerdings liegt das wohl eher daran das er Sachkunde hat (ist Waffenmeister)....

Geschrieben
diesen verworrenen Gedankengang möchte dann schon mal vom SB erklärt bekommen:

Der Polizeibeamte darf im Dienst seine Waffe führen, wohlgemerkt FÜHREN, und hat hierfür wohl mit Sicherheit auch die entsprechende Sachkunde,

...

Diese Sachkunde ist halt noch ein STück umfangreicher als es die normale Sachkunde ist die ein Sportschütze erwerben muß.

Ja, wie du schreibst, hat der Polizist sicherlich/hoffentlich die erforderliche Sachkunde um eine Waffe im Dienst zu führen.

Und sicherlich ist die Sachkunde anders als die das Sportschützen (sagt einer, der beide Arten in Ba-Wü kennt).

Aber ist sie wie du sagst tatsächlich umfangreicher? Ich meine nein, eben anders. (So muss der Sportschütze z.B. nicht wissen und lernen, worin der Unterschied ist, wie man eine geladene Waffe einem Links- oder Rechtshänder übergibt - weil der Sportschütze grundsätzlich gar keine geladene Waffe übergibt... auf der anderen Seite muss der Polizist nicht wissen oder lernen, wie ein Beschusszeichen auf eim K 98 aussehen muss oder wie man auf einem Schießstand Aufsicht macht...)

Ist es verständlich was ich sagen will?

Geschrieben

Diese Diskussion haben wir hier schon öfter geführt, sie bringt nichts.

Fakt ist, dass in der Ausbildung/Studium der Polizei die WSK vermittelt wird. Dies ist auch vom Gesetzgeber so in den Ausbildungslehrplänen/dem Curicculum festgelegt.

Wer sich die Mühe macht, den Entwurf der WaffVwV zu lesen, wird feststellen, dass dort explizit die Polizeiausbildung als anzuerkennende WSK genannt ist. Die BW ist ausgenommen, egal welcher Posten.

Letztendlich entscheidet dies aber der zuständige SB. In beiden Fällen, also sowohl positiv als auch negativ.

Hier im Bereich Südhessen will man dies nicht, angeblich vom RP vorgegeben. Die Begründung die mir bisher von einigen PB in den WSK-Lehrgängen genannt wurden ist die, dass die Behörde die Ausbildung an der MP nicht anerkennt, da sie diese nicht als "Langwaffe" gelten lässt. Dass auch Gewehre in der Ausbildung Thema sind (wenn auch nicht mehr wie früher mit regelmäßigem Schießen und Bewertung der Trefferbilder, da es z.B. in Hessen im Streifendienst und in der BePo keine Gewehre mehr gibt), spielt da keine Rolle.

Fakt ist, dass hier mal wieder eine Behörde entgegen der Vorgaben (der Entwurf der WaffVwV wurde nicht nur , aber auch in Hessen vom IM "zur Anwendung empfohlen" über das Ziel hinausschießt.

Einstimmig wurde berichtet, dass man den Eindruck gehabt habe, man wolle auf diesem Weg weniger Sportschützen in den Vereinen haben.

Natürlich lässt sich ein PB davon nicht abhalten, trotzdem Sportschütze zu werden.

In den Lehrgängen waren auch Hess.PB, deren Wohnort in RP und BW lag!!

Also ist es nur ein weiteres Beispiel, mit welchen Mitteln bestimmte Behörden (nicht alle"!!) verscuehen, den Sportschützenbereich auszutrocknen.

DAs es -auch entgegen der Regelungen- SB`s gibt, die die BW als WSK anerkennen - na ja, er entscheidet, u.a. auch auf Grund des Eindruckes, den er von seinem Gegenüber hat.

Ist er sich sicher, dass die WSK vorhanden ist, erkennt er an.

Solange die Regelungen nicht absolut eindeutig sind - kann er.

P.S. Über die Ausbildung von Polizeien sollten nicht Leute urteilen, die diese nicht aus eigenem Erleben kennen, mitgemacht haben oder auch nur über die tatsächlichen Regelungen betreffs PB und Waffen Ahnung haben.

Hier wird noch sehr viel "fehlinterpretiert"

Da die Diskussionen sich dazu immer im Kreis drehen, werde ich mich zurückziehen.

Geschrieben
.. auf der anderen Seite muss der Polizist nicht wissen oder lernen, wie ein Beschusszeichen auf eim K 98 aussehen muss oder wie man auf einem Schießstand Aufsicht macht...)

Ist es verständlich was ich sagen will?

Nicht ganz, weil es so einfach nicht zutrifft.

Warum soll denn ein Sportschütze wissen, wie das Beschusszeichen auf einem K 98 aussehen muss?

Muss er wissen, welches Federchen sich in der Waffe wann wohin bewegt?

Nein, aber er muss wissen, dass Waffen in D ein Beschusszeichen benötigen und wo er nachsehen kann, wie diese im einzelnen aussehen.

Er muss wissen, wie er seine Waffe SICHER handhabt, wenn sie eine Funktionsstörung hat. Anschließend bringt er sie zum Büxer.

Schräubchenkunde hat man bei professionellen Waffennutzern schon vor sehr langr zeit zu den Akten gelegt. Eine Waffe funktioniert - oder eben nicht. Für den Rest gibt es Spezialisten, die auch daran schrauben dürfen!!

Geschrieben
Fakt ist, dass in der Ausbildung/Studium der Polizei die WSK vermittelt wird.

Quark.

(Schon alleine weil es "die Ausbildung der Polizei" gar nicht gibt!)

Geschrieben

Was bitte ist dann die bundeseinheitlich geltende PDV 211?? Lokuspapier? Ich sag`s ja- ich halte mich jetzt raus und lasse die Experten ran.

Geschrieben
Da die Diskussionen sich dazu immer im Kreis drehen, werde ich mich zurückziehen.

Besser wäre das, als mit gefährlichem Halbwissen andere versuchen zu beeinflussen...

Geschrieben

allsooooo - stelle fest : klar ist, dass nix klar ist :rolleyes:

(aber das ist ja nicht nur im waffenrecht so)

erst mal : danke ! ! ! - an alle die sich gedanken gemacht haben um mir weiter zu helfen ! ! !

ich wohne in hessen - RP giessen - landratsamt wetzlar (LDK) ! ! ! d.h. ich rechne mit den grössten aller möglichen schwierigkeiten !

verein ? - ok ! verband ? - ok ! ab und zu mal zum schiessen ? - auch ok ! (aber kein "dienst" beim schützenfest)

nur - welcher verein in welchem verband ist hier für mich richtig ? in unsrem dorf gibt es auch einen verein - da wirg ab und zu mal geschossen - und viel gefeiert !

auf eine sachkunde-prüfung vorbereiten und diese ablegen trau ich mir auch noch zu ! wo mach ich das ? ?

ob die ausbildung an der waffe bei der polizei gut oder schlecht ist, der einzelne beamte sachkundig oder nicht ist (gleiches gild für die BW) wollte ich eigentlich garnicht wissen - da hab ich mir selbst schon eine meinung gebildet ! mir geht`s nur darum meine waffen zu behalten und evtl drei neue LEGAL dazu zu erwerben !

sollte ich mich mal unverbindlich mit dem zuständigen sachbearbeiter unterhalten ? ?

grüsse aus dem westerwald

halbi

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