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IGNORED

Als Jäger auf den Schießstand


Hickey

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Geschrieben

Ich hab schon intensiv die Threads in WO gewälzt und bin mir der personenbezogenen Bedürfnisregelung etc. bewusst. Dennoch habe ich noch keine klare Ansage zu folgender Frage gefunden:

Wenn man Jäger ist und Waffen per Jagdschein erworben und auf seiner grünen WBK eingetragen hat, darf man dann nach Lust und Laune auf Schießständen damit schießen? Und damit meine ich nicht nur jagdliche Schießstände, sondern auch solche von Schießsportvereinen. Oder muss man dazu Mitglied in einem Schützenverband oder gar Schützenverein sein?

Meine Frage rührt eben von diesem elendigen Bedürfnisprinzip :icon13: her, wonach man ja meinen könnte, dass ein Jäger seine Waffen nur und ausschließlich jagdlich (natürlich inkl. An- und Einschießen) nutzen dürfte.

(Ich sag's vorweg: Ich bin anderer Meinung und vermute, es ist egal, weil nur der Erwerb ein Bedürfnis erfordert und Schießstätten nahezu rechtsfreie Räume im Sinne des WaffG sind, aber ich würd's eben gern mal von den Experten hier bestätigt kriegen...)

Geschrieben
Wenn man Jäger ist und Waffen per Jagdschein erworben und auf seiner grünen WBK eingetragen hat, darf man dann nach Lust und Laune auf Schießständen damit schießen?

wieso ist doch normales Übungsschießen... Gerade als Jäger sollte man treffen!

Geschrieben

Ein jäger darf genau wie ein Sportschütze auf Schiessstätten schiessen. Egal mit 30 Schuss Magazin, Halbautomat.....oder wie auch immer.

Was hat das mit Bedürfnis zu tun? Nichts....

Ein Jäger darf einen Probeschuss im Revier absolvieren aber nicht die Waffe einschiessen.

Das gab es aber auch schon mehr als einmal....

Geschrieben
Ein Jäger darf einen Probeschuss im Revier absolvieren aber nicht die Waffe einschiessen.

Das gab es aber auch schon mehr als einmal....

War ja auch nicht meine Frage... Im Übrigen hast du Unrecht:

WaffG §13 (6) - Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen;[...]

Geschrieben
Ein jäger darf genau wie ein Sportschütze auf Schiessstätten schiessen. Egal mit 30 Schuss Magazin, Halbautomat.....oder wie auch immer.

Ein Jäger darf einen Probeschuss im Revier absolvieren aber nicht die Waffe einschiessen.

Falsch. Wir dürfen auch einschießen.

WMH Vincenzo

Geschrieben
Ein Jäger darf einen Probeschuss im Revier absolvieren aber nicht die Waffe einschiessen.

Falsch. Das Einschiessen (Kontrollschuß mit Verstellung der Visiereinrichtung) und Anschiessen (Kontrollschuß ohne Verstellung der Visiereinrichtung) im Revier sind erlaubt.

Edit: Vincenzo drängelt! <_<

:lol:

Geschrieben

Wo kommen solche voller Überzeugung vorgetragenen Unwahrheiten eigentlich immer her? Ich meine, in diesem speziellen Punkt gibt es ja noch nicht einmal eine Grauzone oder Argumentationsspielraum, da gibt das Gesetz einen klar verständlichen Fakt vor. Versteh ich manchmal einfach nicht...

Geschrieben

Da hat sich wohl was geändert und ist an mir Vorbeigegangen....ich habe den Schein ja nu auch schon was länger.....

Wobei unabhänig ob dürfen oder nicht würde ich das nicht tun.....aber jeder wie er mag....

@Hickey,

Halbwahrheiten und Änderungen sind nunmal so.....

Die Halbwahrheiten verbiete ich mir....auch wir wissen nicht alles. Ein Tipp wie von Vin.... ist so in Ordnung und dann wird geändert...

Aber dein Spruch war mehr als Überflüssig......

Geschrieben

Das Einschießen ist seit der Änderung 2003 nach § 13.6 erlaubt. Davor waren nur Kontrollschüsse erlaubt.

Damit ist Off Topic-Aspekt erledigt. Bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen.

Geschrieben

Ja, früher waren wenige (bis zu drei war wohl gängige Praxis) Anschieß-Schüsse erlaubt, zum Einschießen mußte man aber auf den Stand.

Wann sich das geändert hat weiß ich nicht, heute ist aber beides im Revier erlaubt.

Geschrieben

@Hickey

manche Dinge lernst du eben so und vergisst Sie nicht wieder...

Dafür sind aber Foren auch da, vorhandes Wissen aufzufrischen und zu ergänzen.

:rolleyes:

Geschrieben

also führen darfst Du die Waffe nur im Revier, aber zu jedem Schießstand verschlossen mitnehmen und dort mit Deiner eigenen Waffe schießen.

Bei uns im SV hat`s gerade genug Jäger zum regelmäßigen Training - Kipphase, laufender Keiler usw.. Du kannst Dir aber auch ne ganz normale Scheibe holen und Löcher stanzen...

Geschrieben

Irgendwo im Jagdgesetz steht sogar, dass man am Schießstand schießen muss ( oder eben im Revier ), denn sinngemäß ist da zu lesen, dass der Jäger und auch die Jägerin verpflichtet ist, den Umgang mit der Waffe zu üben/das Schießen zu trainieren!

Geschrieben
also führen darfst Du die Waffe nur im Revier, aber zu jedem Schießstand verschlossen mitnehmen und dort mit Deiner eigenen Waffe schießen.

Allerdings nur wenn der betreffende Stand für die Art der Waffe und die entsprechende Munition zugelassen ist :rolleyes:

Edit sagt ich sei ein Besserwessi :traurig_16:

Geschrieben

Grundsätzlich dürfen darf man das auch als Jäger, auch ohne Mitglied in einem Schützenverein zu sein. ;)

Natürlich muss der Betreiber/Eigentümer des Standes dem zustimmen. Und das ist häufig ja ein Verein. Wenn man sich dann auch noch öfter da blicken lässt steht es m.E. auch einem Jäger gut zu Gesicht, wenn er auch ohne jegliche schießsportliche Ambitionen dem Verein beitritt. Von nichts kommt nichts.

Stroepper

Geschrieben

Ist auch etwas OT, die Frage passt aber zum Verlauf:

Wie viele Schüsse dürfen denn zum "Einschießen" im Revier abgegeben werden? 5? 10? oder vielleicht auch 50?

Was haltet Ihr denn für "angemessen" und was ist zu viel?

Ich liebe unser WaffG, das ist so schwammig, das kann man mit in die Badewanne zum Rücken waschen nehmen. :peinlich:

Grüße

Max

PS: Das ist schon eine ernsthafte Frage.

Geschrieben

Soviele wie du benötigst, um deine Waffe/Visiereinrichtung/Optik entsprechend den jagdlichen Gepflogenheiten treffsicher zu justieren. Dazu sollte aber, wenn man schon nicht der Einfachheit halber auf einen Stand geht, die Sicherheit an erster Stelle stehen. Also einen entsprechend geeigneten Platz aussuche, der sowohl Kugelfang als auch Geländeeinsicht bietet.

Ich persönlich würde hierzu jedoch jedem zu einem Standbesuch raten, auch wenn man die Gastschützengebühr zahlen muss. Auf Dauer ist es billiger. Sei es nur, weil man Ärger mit irgendwelchen "Besserwissern" oder Hobby-Anzeigeerstattern vermeidet.

Geschrieben

@Max Braun:

Na, ein Schießsportwettbewerb soll es nicht gerade werden...

Ansonsten soviel wie für den Zweck nötig und die Umgebung ohne Beunruhigung tragbar erscheint.

Auf den üblichen 100m Ständen kann man z.B. nicht die GEE oder Treffpunktlage auf weitere Entfernungen überprüfen.

Geschrieben

Hallo Jäger,

OK, ich kenne mich mit der Jagd, den (deutschen) Gesetzen und den Kriterien für ein Bedürfnis nicht wirklich aus.

...Aber ist es nicht so, dass gerade von einem Jäger sogar ein überdurchschnittliches Können an der Waffe erwartet? (Falls nicht zutreffend, bitte weiteren Text als belanglos ignorieren)

Wenn ich hier lese, dass man zum Stand muss, nur um seine Büchse "einzuschiessen" (also festzustellen, ob die Einstellungen am Gewehr stimmen und ggfs. nachzujustieren), wundert mich nur eins:

Wo geht Ihr üben? Ist es nicht Berufsethos, mit *einem* Schuss einen sauberen Treffer anzutragen?

Und wo will man das denn üben, ausser auf dem Stand oder dem Schiesskino?

Mir kommt das hier so vor, dass man vor lauter Paragrafen(reiterei) die reine Logik ausblendet. Ein Jäger, der ein Bedürfnis nachweisen muss, um seine Jagdfertigkeiten auf dem Stand üben zu können :gaga:

Das kann einfach nicht so sein.

Viele Grüsse

Balmi

Geschrieben

Ist auch nicht so!

Er kann seine Waffe nehmen, sie Gesetzeskonform zu einem entsprechend zugelassenen Stand transportieren und schießen. WO ist denn da ein Problem - außer, dass es meist nur 100m Stände sind?

Editk merkt an, dass man bei den neueren RSA mit optischer Zieldarstellung durch die unterschiedlichen Programme trotz 25m Distanz die Trefferlage auf 200m problemlos prüfen kann.

Geschrieben
....

Was haltet Ihr denn für "angemessen" und was ist zu viel?

....

Es ist zwar erlaubt seine Waffe im Revier einzuschiessen und die Schusszahl m.W. auch nirgends limitiert, aber meine pers. Meinung dazu ist: jeder Schuss zum normalen Einschiessen ist ein Schuss zuviel, wenn es im Revier stattfindet.

Damit mag ich vllt. Unmut bei manch anderem Jäger hervorrufen, aber Einschiessen sollte man auf dem Schießstand und zwar unter Nutzung geeigneter Auflagen usw. Anders sieht das aus, wenn es darum geht, einen Kontrollschuss oder auch ein paar abzugeben. Z.B. wenn man irgendwo angeeckt ist oder um die GEE zu püfen, wie ein Vorposter richtig angemerkt hat. Dazu sollten aber wohl nicht mehr als vllt. 5 Schuss nötig sein. Wenn man merkt dass es nicht passt, sieht man sich auf dem Schießstand wieder. :gutidee:

Geschrieben

Ja, früher waren wenige (bis zu drei war wohl gängige Praxis) Anschieß-Schüsse erlaubt, zum Einschießen mußte man aber auf den Stand.

/quote]

Hallo,

wo stand denn das?

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Gibt es nicht jagdliches Übungsschießen? Als Bedürfnisbegründung doch o.k.

Unterdessen ist es bei Jagdeinladungen schon gängige Praxis, dass man mit einem Schießbuch regelmäßiges Schießtraining nachzuweisen hat.

Geschrieben
Unterdessen ist es bei Jagdeinladungen schon gängige Praxis, dass man mit einem Schießbuch regelmäßiges Schießtraining nachzuweisen hat.

Von einer "gängigen Praxis" habe ich gottseidank noch nichts bemerkt.

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