w.stoecker Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Dieses Schreiben wurde im Lahn-Dill-Kreis den Vereinen zugeschickt: Lahn Dillkreis Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises . Postfach 19 40 . 35573 Wetzlar Ordnungs- und Gewerberecht - Waffenwesen 15. April 2010 Herrn …….. ……….. …….. ……………. 3570. ……… Durchführung des Waffengesetzes: Bedürfnisprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr ………, nach 5 4 Abs. 4 WaffG hat die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis zu überprüfen. Sollte ein Sportschütze über einen längeren Zeitraum nicht mehr aktiv schießsportlich tätig sein, kann davon ausgegangen werden, dass offensichtlich kein Bedürfnis mehr für eine waffenrechtliche Erlaubnis besteht. Bei einem Wegfall des Bedürfnisses ist die waffenrechtliche Erlaubnis gemäß 5 45 WaffG zu widerrufen. Von einem Widerruf kann aus besonderen Gründen gemäß Abs. 3 des 5 45 WaffG abgesehen werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Ich bitte daher um Mitteilung, wer in den letzten 12 Monaten oder länger nicht mehr regelmäßig schießsportlich aktiv war. Diese Meldung bitte ich mir künftig jährlich vorzulegen. Die Anzeigepflicht über ausgeschiedene Mitglieder gemäß 5 15 Abs. 5 WaffG bleibt hiervon unberührt. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag gez. Unterschrift ………. ……… Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Man kann nur hoffen, daß die Vereine diesem Aufruf NICHT folgen. Ich wüßte nicht, auf welcher Rechtsgrundlage er fußen sollte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 m.M.: schlicht und einfach rechtswidirig! Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Dieses Schreiben liegt uns im Original vor, Reiner hat bereits die Waffenbehörde in Wetzlar angeschrieben, nach Benennung der Rechtsgrundlage der Forderung und Stellungnahme gebeten. Auch sind die Rechtsanwälte involviert und prüfen, ob dieser Vorgang auch für die geplante Verfassungsbeschwerde relevant ist. Grüße Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Da gibt es bestimmt "Vereine" die gehorsams weitermelden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Da gibt es bestimmt "Vereine" die gehorsams weitermelden! Die wollen sich eben das "gute" Verhältnis zur Behörde erhalten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 deutschland auf dem weg zum überwachungsstaat.... und der verwaltungsapparat spielt schön mit....... sorry, aber ... der/die/das datenschutzbeauftragte hat (je nach parteibuch!) bestimmt gegen diese "maßnahme" auch nichts einzuwenden parteibuch landrat? wenn man sowas liest, IN EINEM RECHTSSTAAT?, dann kann einem nur noch schlecht werden. sind wir schon wieder so weit? nachdenkliche grüße................alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Auch sind die Rechtsanwälte involviert ... Das ist die einzige Sprache die diese Menschen verstehen. Man kann ihnen ihre eigenen, noch dazu schlecht gemachten Gesetze nicht oft genug um die Ohren hauen. Rein sachlich betrachtet sollen jetzt auch noch andere ihre Arbeit machen. Wenn Dummheit und Faulheit sich paaren, kommt nie was gutes dabei raus. Pickett Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pirol 2 Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Wenn Dummheit und Faulheit sich paaren, kommt nie was gutes dabei raus. Pickett Hallo Pickett, auch hier hast Du Recht. Losgelöst hiervon rege ich an, die (oder den) Landesdatenschutzbeauftragte (n) in der Sache anzuschreiben und darum zu bitten, den Sachverhalt aus ihrer (seiner) Sicht (datenschutzrechtlich) zu bewerten. MfG Pirol 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Für mich, als direkt Betroffenem stellt sich hier die Frage, ist der Mist auf dem Haufen des Lahn-Dill Kreises gewachsen oder betrifft es ganz Hessen. Der Hinweis auf den Datenschutz ist schon an die Behörde in Wetzlar ergangen. Angeblich durfte ein Verein bereits mit der Schießkladde antanzen und selbige zur Durcharbeitung vorlegen, ich weiß aber noch nicht welcher Verein. Weiterhin ist zu bemerken, dass der Leiter der Wetzlarer Waffenbehörde in sehr naher Zukunft in Ruhestand versetzt wird. Sollte es also nur Wetzlar (LDK) betreffen, so ist wohl davon auszugehen, dass der Nachfolger hier möglicherweise schon mal sein neues Revier zurechtpinkeln möchte. Sollte die FvLW noch nähere Information hierzu benötigen, so kann ich ggf. evtl. ein weiteres Schreiben im Original vorlegen und einen Kontakt herstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 mmh! RP Gießen .... sollten da das Wirken des RP Darmstadt unrühmliche Schule machen? Das passt genau in die Kerbe wie die Sammler-WBK`s bei einem Jahr Kaufs- und Verkaufsabstinenz versuchen zu widerrufen. Wenn die Betroffenen nicht mit allen Mitteln gegen solche Aktionen vorgehen, notfalls auch in die zweite oder dritte Instanz, dann muss es so sein. Haben jetzt erst wieder einen Fall, der eine Einstellung nicht hinnehmen sondern Freispruch haben wollte. Dauert schon 5 Jahre, sieht jetzt aber gut aus. Alle, die aus Gründen der Vernunft mit Einstellung einverstanden waren, haben immer noch Probleme mit ihrer Zuverlässigkeit (mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht), sind also keinen Schritt weiter als derjenige, der einfach weiter gemacht hat und nun evtl. seinen Freispruch bekommt. Was momentan in einigen Bereichen abgeht ist wirklich ohne Worte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AfH86 Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 mh also von Lauterbach hab ich sowas noch nicht mitbekommen.... wies der SB im LK Gießen hält weiß ich auch nicht aber sollte sowas in der Form da vor sich gehen hätte sich JuergenG schon zu wort gemeldet, da er ja nen ausgesprohen guten Draht zu dem SB hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Was für eine Aufregung ... @ Max Braun: Was dies mit der Verfassungsbeschwerde zu tun haben soll, ahne ich auch nicht ansatzweise ... ? Weist doch die anfragende Behörde einfach darauf hin, dass eine derartige Mitwirkung eines Vereins gem. § 15 Abs. 5 WaffG nicht vorgesehen ist. Im übrigen ist dieses Verfahren auch gar nicht sachgerecht. Denn ein Sportschütze muss nicht ausschließlich in seinem oder einem einzelnen Verein schiessen. Die Feststellung des weiterhin bestehenden Bedürfnisses kann also sachgerecht nur durch die Abfrage bzw. Nachweise des Schützen selbst erbracht werden. Im Übrigen habe ich hier schon vor einem dreiviertel Jahr im Rahmen der Waffenrechts-Diskussion darauf hingewiesen, dass derartige Verfahren nach der Gesetzesänderung mittelfristig kommen würden. Und da ist jeder gut beraten, eigene Schießnachweise zu führen, wobei dies nicht zwingend im eigenen Verein geschehen muss. Wenn ich in gewisser Regelmäßigkeit z.B. auf einen kommerziellen Stand gehe (und dies irgendwie nachweisen kann), müsste das auch gelten. Gruß, Coltfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Wenn ich in gewisser Regelmäßigkeit z.B. auf einen kommerziellen Stand gehe (und dies irgendwie nachweisen kann), müsste das auch gelten. Zumindest bei uns ist das so gängige Praxis. Einige im Verein gehen regelmässig auf einen "öffentlichen" Flintenstand. Die Nachweise (Stempel) vom Betreiber hat der hiesigen Behörde immer als Trainingsnachweis genügt. Godspeed, Pickett Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Die Nachweise (Stempel) vom Betreiber hat der hiesigen Behörde immer als Trainingsnachweis genügt. Ist hier in Osnabrück bzw. Borgholzhausen auch so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Scheint eine LDK-eigene Posse zu sein. Im Kreis GI habe ich davon noch nichts gehört. Ich höre kommende Woche mal beim zuständigen SB nach; muss eh' wieder mal hin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Sehr schön, gib hier dann mal Info. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 24, 2010 Share Posted April 24, 2010 Mach' ich doch glatt! Bin mir auch recht sicher, dass das nicht vom RP Gießen initiiert wurde. Sooo schwer erziehbar sind die nun auch wieder nicht - aber bedingt lernfähig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dan More Posted April 25, 2010 Share Posted April 25, 2010 Ich bin auch Mitglied in einer SLG, ohne eigenen Schießstand. Wir schießen immer als Gastschützen in verscheidenen Vereinen und lassen und das im Schießbuch abstempeln. Waffenbehörde HG hat dies noch nicht bemeckert. Ich hatte doch vor geraumer Zeit berichtet, dass ich LM Kreis (Limburg/Weilburg) die Waffenbesitzer angeschrieben und darauf hingewiesen wurden, dass zukünftig alle drei Jahre die Regelüberprüfung € 25,- Gebühren kostet. Und das ist ja auch in derselben Ecke wie LDK. Aus dem HG Kreis (also Waffenbehöre Bad Homburg) habe ich solche Schreiben noch nicht bekommen oder davon gehört dass sie verschickt wurden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted April 26, 2010 Share Posted April 26, 2010 ...Ich hatte doch vor geraumer Zeit berichtet, dass ich LM Kreis (Limburg/Weilburg) die Waffenbesitzer angeschrieben und darauf hingewiesen wurden, dass zukünftig alle drei Jahre die Regelüberprüfung € 25,- Gebühren kostet. ... Ich wohne im Kreis LM und habe kein solches Schreiben erhalten. Gruß Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted April 26, 2010 Share Posted April 26, 2010 Der Schützenkreis wird die erbetenen Auskünfte nicht erteilen. Die Verbände können sich nicht unbegrenzt zu Hilfeleistenden der Ordnungsämter machen. Nach der jetzt in Diskussion befindlichen WaffDVO soll der Schütze aufgefordert werden, seine schießsportlichen Aktivitäten nachzuweisen. Diese soll dann der Vereinsvorsitzende attestieren, woraufhin der Schütze den Nachweis wieder bei der Behörde abgibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 30, 2010 Share Posted April 30, 2010 Scheint eine LDK-eigene Posse zu sein. Im Kreis GI habe ich davon noch nichts gehört.Ich höre kommende Woche mal beim zuständigen SB nach; muss eh' wieder mal hin Also: Im Kreis Gießen ist die Geschichte unbekannt; eine Aktion dieser Art seitens des RP gibt es nicht. Scheint so, als habe sich im LDK jemand ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted April 30, 2010 Share Posted April 30, 2010 Ja und nun sehen wir mal was noch so kommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 30, 2010 Share Posted April 30, 2010 Immer feste druff ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted April 30, 2010 Share Posted April 30, 2010 Ich bitte daher um Mitteilung, wer in den letzten 12 Monaten oder länger nichtmehr regelmäßig schießsportlich aktiv war. Diese Meldung bitte ich mir künftig jährlich vorzulegen. Ist das zufällig ein Schreiben von Amtmann Gröberich ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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