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IGNORED

Bedürfnisprüfung in Hessen


w.stoecker

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Dieses Schreiben wurde im Lahn-Dill-Kreis den Vereinen zugeschickt:

Lahn Dillkreis

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises . Postfach 19 40 . 35573 Wetzlar

Ordnungs- und Gewerberecht - Waffenwesen

15. April 2010

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

gez. Unterschrift

………. ………

Dieses Schreiben ist auf dem Mist der unterzeichnenden Sachbearbeiterin entstanden.

Sie war sich sicherlich nicht bewußt was Sie da lostritt. Dazu muß man wissen, daß die Frau noch nicht all zulange auf Ihrem Posten sitzt u. teilweise sehr eigenwillige Ansichten zum Waffengesetz hat u. durch Ihre etwas burschikose Art nicht gerade beliebt ist unter den Schützen im Kreis.

wolli2002

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....na ja, man kann es ja zunächst mit Zähneputzen versuchen.......wenn`s den KAries nicht vertreibt muss eben dr Mann mit der Zange ran.

Kann etwas dauern und macht keinen Spaß, aber es freut einen dann immer, wenn man in ein (auch wenn es etwas gequält erscheint) freundlich lächelndes Gesicht schaut........

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Gast solideogloria
Dieses Schreiben ist auf dem Mist der unterzeichnenden Sachbearbeiterin entstanden.

Sie war sich sicherlich nicht bewußt was Sie da lostritt. Dazu muß man wissen, daß die Frau noch nicht all zulange auf Ihrem Posten sitzt u. teilweise sehr eigenwillige Ansichten zum Waffengesetz hat u. durch Ihre etwas burschikose Art nicht gerade beliebt ist unter den Schützen im Kreis.

Habt Gnade mit ihr, sie ist keine schlechte. Hat vielleicht ne vermeintlich ne gute Idee gehabt. Aber man kann durchaus mit ihr reden. So zumindest meine Erfahrung. Deshalb gibts auch kein feste druff.

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Habt Gnade mit ihr, sie ist keine schlechte. Hat vielleicht ne vermeintlich ne gute Idee gehabt. Aber man kann durchaus mit ihr reden. So zumindest meine Erfahrung. Deshalb gibts auch kein feste druff.

Es gibt schlimmere, stimmt schon. Hab heute morgen mit Ihr telefoniert, die Idee war aber nur aus Ihrer Sicht gut.

Hat aber schon einiges auf die Ohren bekommen.

wolli2002

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Hallo,

ich habe auch so meine Probleme mit der lieben Waffenbehörde im LK Offenbach. Ich wohne hier seit 2006, bin aber im Schützenverein meines Heimatortes organisiert, der liegt in Thüringen und nicht in Hessen. Ich besitze seit 1996 eine grüne WBK mit 2 Waffen und bin seit 1993 im selben Schützenverein. Die Waffenbehörde im LK Offenbach wollte ein Nachweis meines Bedürfnisses, daraufhin hat mein Schützenverein meine regelmäßigen Aktivitäten mit einem Schreiben bestätigt. Der Behörde ist dies nich ausreichend, nun werde ich denen mein Schießbuch vorlegen.

Kann mir aber nochmal jemand erklären, warum ich dies tun soll, da ich ja bereits 17 Jahre im Verein bin? Nach meinem rechtlichen Verständnis müssen doch nur die ersten 3 Jahre nachgewiesen werden, oder?

Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

BBBB

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Nach meinem rechtlichen Verständnis müssen doch nur die ersten 3 Jahre nachgewiesen werden, oder?

seit der letzten waffenrechtverschärfung, darf auch nach den ersten drei jahren die behörde JEDERZEIT überprüfen, ob noch ein bedürfnis besteht.

also, wenn deiner behörde die bestätigung deines vereins nicht ausreicht, dann lass dir deine schießsportliche aktivität von deinem verband bestätigen (auf wettkämpfe und trainingsnachweise hinweisen). gibt da bestimmt ein formular für die bedürfniswiederholungsprüfung ( nach 3 jahren), das würde ich verwenden. und wenn dein verband dir das weiterbestehen deines bedürfnisses bescheinigt hat, gibts für deine behöärde nix mehr zu meckern!.... ausser sie mag nicht dass du ausserhalb ihres zuständigkeitsbereiches vereinsmitglied und schießsportlich aktiv bist..... was ihr aber garnicht zusteht!

gruß alzi

apropos......willkommen bei WO.....

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also, wenn deiner behörde die bestätigung deines vereins nicht ausreicht, dann lass dir ...

... das schriftlich von Deiner Behörde mitteilen mit einer Begründung, wieso sie die Bestätigung Deines Vereines anzweifelt. Weiterhin frag schriftlich an, was die Behörde sonst noch alles haben will und das ganze mit der Angabe der Rechtsgrundlage.

Erstmal den schwarzen Peter weitergeben und abwarten. Du bist von keinem Gesetz dazu verpflichtet, überhaupt ein Schießbuch zu führen.

Wenn Du willst, schreibe ich Dir auch gerne den Text dazu.

Edit sagt: erstmal herzlich willkommen im Forum.

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Der Mariner hat Recht! So geht es. Nicht anders. Wenn ein Rechtsmittelfähiger Bescheid (schreiben die dort bestimmt gerne :D ) vorliegt, direkt damit zum Anwalt. Alles andere hilft da nicht, dafür ist DA zu nahe............

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... zumal die Damen und Herren der Waffenbehörde im Kreis Offenbach auch echte Menschen sind, mit denen mal reden kann. (das ist nicht ironisch gemeint)

Wenn wir etwas besonderes wollen oder ein solches Schreiben erhalten hätten, würde ich zunächst mündlich in Erfahrung bringen, was sie genau wollen. Ist es im rechtlichen Rahmen würden sie es bekommen.

Wäre es nicht im Rahmen, würde wir es schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung anfordern und dann mal andere prüfen lassen, ob es haltbar ist.

Gruß

TD

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Was für eine Aufregung ...

Weist doch die anfragende Behörde einfach darauf hin, dass eine derartige Mitwirkung eines Vereins gem. § 15 Abs. 5 WaffG nicht vorgesehen ist.

Eben.

Das wäre auch mein Weg in diesem Fall. Pro angeschriebenen Verein jeweils ein

schlichtes, aber freundliches zweizeiliges Antwortschreiben mit diesem Inhalt.

Mal sehen, ob und wie das LRA/die Waffenbehörde dann gegenüber den Vereinen reagiert.

Ich vermute (auch nach dem Verlauf der Sache): gar nicht.

Klappe zu.

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Die Waffenbehörde im LK Offenbach wollte ein Nachweis meines Bedürfnisses, daraufhin hat mein Schützenverein meine regelmäßigen Aktivitäten mit einem Schreiben bestätigt. Der Behörde ist dies nich ausreichend, nun werde ich denen mein Schießbuch vorlegen.

Das steht genau im Gegensatz zu meinen Kenntnissen in Sachen erneuter Bedürfnisnachweis ggü. der Waffenbehörde des Landkreises Offenbach. Ein mir vorliegendes Schreiben der Kreises verlangt zum einen den Nachweis der sicheren Aufbewahrung und zum anderen den Nachweis der aktiven Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Der Nachweis soll in der Form erbracht werden, dass der Verein bestätigt, dass der Sportschütze regelmäßig und erfolgreich am Schießsport teilnimmt. Dies hat bei Vertretern verschiedener Vereine zu Irritationen geführt. Dabei ist erstens fraglich, was "erfolgreiche" Teilnahme sein soll und zweitens, warum ein Nachweis der Aktivitäten nicht über das Schießbuch des Schützen stattfinden soll. Zumindest von einem Verein habe ich gehört, dass dort die Bereitschaft irgendwelche Bescheinigungen auszustellen, nicht so groß war und den Mitgliedern der Nachweis über das persönliche Schießbuch nahe gelegt wurde. Dies soll aber zu Schwierigkeiten geführt haben, da die Behörde auf einer Vereinsbescheinigung bestanden habe.

Streicht man gedanklich das Wörtchen "erfolgreich" aus der angedachten Bescheinigung, ist die Ausstellung für die Vereine grds. keine große Sache. Problematisch wird es erst dann, wenn der fragliche Schütze seine Aktivitätseinheiten nicht alle in einem Verein zu verbuchen hat. Ich würde als Verein nur das bestätigen, was in meiner Schießkladde eingetragen ist.

Die Praxis, dass im vorgetragenen Fall die Bestätigung des Vereins nicht ausreicht, ist mir nicht bekannt. Meine persönlichen Erfahrungen bestätigen auch Tommy Dangers Einschätzung. In der Waffenbehörde im Kreis Offenbach arbeiten ganz vernünftige Leute, mit denen man reden kann. Die Spaßbremsen sitzen in Hessen eher woanders, wie hier der ein oder andere Thread in Sachen Bedürfnisbestätigung durch einen großen hessischen Fachverband bereits gezeigt haben.

Zum ursprünglichen Thema:

Das die Waffenbehörde des Lahn-Dill-Kreises hier rechtswidrig die Schützenvereine zur Mitwirkung bei der erneuten Bedürfnisprüfung aufgefordert hat, steht wohl außer Frage. Dies ist auch nicht mit der Unerfahrenheit der Sachbearbeiterin zu entschuldigen. Wenn eine solche groß angelegte erneute Bedürfnisprüfung im ganzen Landkreis stattfinden soll, dann muss ich mir doch mal ein paar Gedanken mehr machen, ob die geforderte Mitwirkung überhaupt zulässig ist. Es gibt ja auch Kollegen und Vorgesetzte, die man mal um Rat hätte fragen können. Das hätte nicht passieren dürfen und darauf sollte man den Verfasser des Schreibens auch freundlich aber bestimmt hinweisen.

Gruß aus dem Landkreis Offenbach

Lanfear

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Ich halte beide Dinge für nicht haltbar, weder das der Verein hier aufgefordert wird noch du als Schütze da ein Schießbuch vorlegen mußt.

Wo bitte steht im Waffengesetz das ich das nachweisen muß? Ich habe mein Bedürfnis bereits nachgewiesen als die WBK beantragt wurde.

Was mach ich wenn ich mir irgendwelche Knochen breche und vielleicht ein Jahr oder länger meinem Sport nicht nachgehen kann, verliere

ich das Bedürfnis? Was machen Schützen die in keinem Verein sind sondern auf verschiedenen Ständen trainieren?

Wo steht überhaupt geschrieben das ich ein Schießbuch führen muß???? Nirgends steht das und ich führe auch keines. Aprobos muß ein

Jäger dann nachweisen wieviele Tiere er erlegt hat damit er sein Bedürfnis erhält? Womöglich noch mit welcher Waffe und wieviel Kugeln

Schrot er für den Hasen gebraucht hat?

Für mich riecht das nicht mehr, sondern stinkt schon fast nach Behördenwillkür. Ich würde mir das erst mal sauber begründen lassen und

das können die meines Erachtens nicht weil das nirgendwo im Waffengesetz steht.

Gruß

Carsten

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Nach der jetzt in Diskussion befindlichen WaffDVO soll der Schütze

aufgefordert werden, seine schießsportlichen Aktivitäten nachzuweisen.

Diese soll dann der Vereinsvorsitzende attestieren, woraufhin der Schütze

den Nachweis wieder bei der Behörde abgibt.

Hast Du dafür eine Quelle???

Was meinst Du mit WaffDVO???

Pirol 2

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Mal eben ein Gedankengang:

Wäre es so verkehrt, wenn die Vereine nach Aufforderung das regelmäßige Schießen (Definition muss her) bestätigen könnte und damit im Gegenzug das private Schießbuch entbehrlich wird? Allerdings sollte dem Schützen immer die Möglichkeit gegeben werden, das Bedürfnis durch künftige Teilnahme aufrecht zu erhalten. So sinnvoll bei längerer Krankheit oder berufsbedingten Ausfall.

Das wäre für die Vereine einfacher, weil die dauernde Abstempelei und Unterschreiberrei nach jedem Schießen entfällt und nur vereinzelt ein Standardschreiben nach Aufforderung zur Behörde müsste. Für den Schützen entfiele die lästige Pflicht des Buches.

Tatsache ist uns nun mal die Pflicht des regelmäßigen Schießens auferlegt. Wie dieses belegt wird, könnte überlegt werden.

Korrigiert mich bitte, wenn mein Gedankengang falsch ist.

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Ich sehe bisher keinerlei Verpflichtung des Schützen, ein Schießbuch zu führen.

Das Bedürfnis wird durch den verband/Verein gegenüber der Behörde bestätigt, das war`s. Will die Behörde dann zusätzliche Nachweise, genügt ein formloses Schreiben des Vereins, dass der LWB Mitglied ist und am Übungsschießen teilnimmt.

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Stimmt schon. Das Schießbuch ist auch nur eine der Möglichkeiten das regelmäßige Training nachzuweisen. Würde für jeden Schützen und für jede Waffe einzeln eine Verbandsbestätigung nötig werden, wäre das ein immenser Aufwand für alle Seiten.

Daher darf man ja schon froh sein, wenn der Nachweis des regelmäßigen Training mit dem (freiwilligen) Schießbuch akzeptiert wird.

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So gesehen hast du Recht, aber ich hänge mich da an dem " für jede Waffe einzeln" etwas auf........das sehe ich absolut nicht in dieser Form.

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Vielen Dank für eure Anregungen.

Dann werde ich mal das Schießbuch persönlich vorlegen und mit den Beamten reden, mal sehen was dann passiert.

Ich werde meinen Erfahrungsbericht vorlegen.

BBBB

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Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang oder Seminar wird auch bescheinigt, wenn der Betreffende morgens mittags und nachmittags anwesend war.

Gebe gerade Unterricht an der IHK. Dort bekommst Du die erfolgreiche Teilnahme nur, wenn Du die vorgesehene Prüfung bestehst. Ohne Prüfung gibt es für die bloße Anwesenheit nur eine "einfache" Teilnahmebescheinigung.

Ich würde im Verein niemandem die erfolgreiche Ausübung des Schießsports bescheinigen. Dies, seitens der Waffenbehörde zu verlangen, ist Unfug. Jeder weiß das, alle ignorieren es, niemand bescheinigt es. Trotzdem ist die Behörde zufrieden, wenn Regelmäßigkeit bescheinigt wird.

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"Erfolgreich" ist, wenn mehr als 10 % der theoretisch möglichen Löcher tatsächlich auf dem Papier vorhanden sind.

"Erfolgreich" ist, wenn sich nach gekonntem LAden (schon mal Schritt 1 "erfolgreich" gemeistert!!), einem Unfallfreien Anheben der Waffe (Schritt 2 "erfolgreich") mit gleichzeitig krampflosem Schließen eines Auges oder bewußtem vollständigem Öffnen beider Augen, dem von "Erfolg" gekröntem (3. Schritt"erfolgreich) ertasten des Abzuges, "erfolgreicher" Koordination des Krümmens unter Beibehaltung einer nahezu gleichmäßigen Atmung (vermiedene Ohnmacht und Koordination "erfolgreicher Schritt 4), einem hypersensiblen herantasten an den Druckpunkt bei Aufrechterhaltung des Muskeltonus im Arm-/Schulterbereich ("erfolgreicher" Schritt 5) und verzweifeltem Zerren am Abzug bei gleichzeitiger Atemnot dem Sportgerät ein "Plopp" oder Ruuummms" entfährt ("erfolgreicher" Schritt 6).

Da man sich als Sportschütze den täglichen Erfolg also wirklich hart erkämpfen muss, ist es darüber hinaus auch als "Erfolg" der Konditionierungsversuche des Vereins zu werten, wenn der Betreffend erfolgreiche Sportler erneut zum Durchleben der Erfolgskette erscheint.

Von daher sollte es jedem Verein problemlos möglich sein, die erfolgreiche Teilnahme zu bescheinigen. Ist doch ganz klar.

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Für soviel Erfolge gibts doch bestimmt auch Urkunden in Fülle ? :D

Mann, das klingt ja reichlich sozialpädagogisch ("Super, Marjelchen, schon wieder ein Steinchen erfolgreich in den Korb gelegt").

Aber recht hast du natürlich, "erfolgreich" zu definieren ist (nicht?) schwierig. Und unsere Vereine wissen vielleicht nicht mal, was "erfolgreich" ist ?

Für mich ist

erfolgreich = der Einschlag ist auf der Scheibe

sehr erfolgreich

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