Hallo,
BMI Pressemitteilung:
1.Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schußwaffen von 18 auf 21. Bei KK und Einzellader-Flinten bleibt 18Jahre.
Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 auf 18 J. angehoben.(????)
2. Grund sätzlich werden Personen, die noch nicht 25 jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten Schusswaffe, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung zum Waffenbesitz vorlegen müssen.
Ausgenommen hierfür sind Jäger.??????????????
3. Betreuung minderjähriger Schützen nur mit qualifizierter Schießaufsicht.
4. Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen.
5. Definition des sportlichen Schießens zur Abgrenzung des sportlichen vom kampfmäßigen Schießen. Hier geht es um die grundsätzliche Grenzziehung, die bei der Genehmigung von Schießsportordnungen unter mitwirkung des Fachbeirats praktisch wird.Auf diese weise wird verhindert, dass unter dem Deckmantel des Sports Fertigkeiten antrainiert werden könnten, die mit Schießsport nichts zu tun haben.
6. Verbot von sog. Pump-guns.
Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische "Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff.
7. Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schußwaffen.
8.Aufsichtsmöglichkeiten der Schießsportverbände über Schießsportvereine die Ihnen angeschlossen sind.
9. Die Mindestaltersgrenze bleibt bei 12 Jahren.
10. Einrichtung einer Auskunftsmöglichkeit der Waffenbehörde aus dem Erziehungsregister.
Der restliche Schwachsinn, der teilweise vorgebracht wurde ist vom Tisch.
Gruß wolli2002