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IGNORED

Bedürfnisprüfung in Hessen


w.stoecker

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Komme zwar aus Niedersachsen, gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu.

Also erstmal würde unser Vorsitzender bestimmt nicht auf eine solche Aufforderung reagieren. (Da würde er ja min. 1/3 der Mitglieder verprellen) ;)

Nee, mal im Ernst, der Vorsitzende meines DSB-Vereins is schwer in Ordnung.

Aber mal abgesehen davon.... welcher Verein geht denn bitte am Ende des Jahres das "Schießbuch" durch und überprüft, wer wie oft geschossen hat??? :gaga:

Bei uns im Verein is das "Schießbuch" ein Abreisblock (ganz offiziell; mit Aufsichtsperson, Spalten für Waffenart u.ä.). Das Blatt (samt Durchschlag) wird dann am Ende des Schießtages abgerissen und abgelegt. Die Blätter, die älter als 4 Wochen sind, werden dann immer aus der Ablage genommen und irgendwo weggeheftet. (Den Ordner hab ich in knapp 12 Jahren aktiver Schützentätigkeit noch nie zu Gesicht bekommen) ;)

Das guckt sich kein Mensch mehr an!

Es gibt lediglich eine Extraliste für das Jeder-gegen-Jeden Schießen (Erlärung dauert mir jetz zu lange), welche am Ende ausgewertet wird, um besonders aktive Schützen zu würdigen.

Da stehen aber auch nur die aktiven Schützen drin!

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Nicht reagieren wäre unhöflich.

Ordnungsamt

Abteilung Waffenwesen

Betr.: Ihr Schreiben vom .. . .. 2010

Sehr geehrte Frau .........,

zu meinem größten Bedauern sehe ich mich veranlaßt, Ihnen mitzuteilen, daß unser Verein sich außerstande sieht, der in Ihrem Schreiben geäußerten unverbindlichen Bitte nachzukommen.

Unabhängig davon erscheint die Vorstellung, der Schützenverein solle die schießsportlichen Aktivivtäten seiner Mitglieder melden, wenig zweckdienlich, kann doch der Verein nicht wissen, wann und wo die einzelnen Mitglieder dem Schießsport auch außerhalb der vereinseigenen Veranstaltungen und Schießanlagen nachgeht. Eher scheint doch sinnvoll, sich unmittelbar an die einzelnen Sportschützen zu wenden, wenngleich dies leider mit Arbeit verbunden sein mag.

Darüber hinaus gestatte ich mir den Hinweis, daß die Behörde zwar jederzeit das Fortbestehen eines schießsportlichen Bedürfnisses beim Schützen prüfen kann, dies aber nur bei Bestehen eines konkreten Anlasses, also Kenntnis von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen können, daß das Bedürfnis womöglich in Fortfall geraten sein könnte. Die waffenrechtlichen Vorschriften dürfen dagegen nicht dem Zweck dienen, den Sportschützen durch anlaßlose und regelmäßige Kontrollen zu drangsalieren und zu entnerven. Dies läßt sich der bewährten Waffenrechtskommentierung von Steindorf entnehmen, die sich in Ihrer Behörde sicherlich auch befinden wird.

Vor diesem Hintergrund gestatte ich mir den Hinweis, daß die Vorstellung, der Verein solle regelmäßig über die schießsportlichen Bedürfnisse seiner Mitglieder rapportieren, genau auf diese unzulässige, anlaßlose Dauerprüfung mit drangsalierendem, entnervenden Charakter hinauslaufen könnte.

Ich bin mir sicher, daß dies nicht in Ihrer Absicht liegt und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

1 Vorsitzender/Präsident oder wie auch immer

################# freigegeben zur sinnvollen Verwendung #########################

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Wäre es so verkehrt, wenn die Vereine nach Aufforderung das regelmäßige Schießen (Definition muss her) bestätigen könnte und damit im Gegenzug das private Schießbuch entbehrlich wird? (...)

Das wäre für die Vereine einfacher, weil die dauernde Abstempelei und Unterschreiberrei nach jedem Schießen entfällt und nur vereinzelt ein Standardschreiben nach Aufforderung zur Behörde müsste. Für den Schützen entfiele die lästige Pflicht des Buches

Ich halte den Gedanken für falsch. Insbesondere wenn man in mehreren Vereinen aktiv ist. Die Vereine bekommen ja gar nicht mit wann und wo man noch aktiv ist. Außerdem führe ich nur ein Schießbuch...ich möchte nicht von einem Verein abhängig sein, um meine Aktivitäten nachzuweisen....

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Auch wieder wahr, zumal es großes Durcheinander gibt, wenn jemand nicht nur Bedürfnisse über einen Verein, bzw. zusätzlich außerhalb eines Sportschützen Bedürfnisse hat, oder verschiedene B. über zusätzliche Vereine mitbringt.

Irgendwie schreit das alles wieder einmal nach einer vernünfigen, hoffentlich einheitlichen und bindenden Regelung.

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Die sollte darin bestehen, das Bedürfnis (wenn denn überhaupt zu prüfen ist bei mündigen Menschen) vor dem Ersterwerb zu prüfen und dann ist gut. Der Rest geht vom normalen Verständnis her sowieso niemanden mehr etwas an.

Es muss auch niemand nachweisen, das er des Pilotenscheins oder des FS "bedürf" oder weiter bedürf.

Gerade in diesem Bereich sollten sich die vereine/Verbände mal langsam auf ihre ureigenen Aufgaben besinnen und diese auch den Behörden gegenüber klar herausstellen.

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Dem kann man nur uneingeschränkt zu stimmen. Nur leider wird das wohl in naher Zukunft nichts werden, weil man damit ja ein kleines Stückchen seiner "Verbandsmacht" gegenüber dem Schützen abgeben müßte. Außerdem würde dann auch eine Einnahmequelle versiegen...

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