Dan More Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1199414&kat=267 Prozess soll wachrüttelnUrsprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies im November 2009 dann jedoch eine Anklage an. Der erste Prozess seiner Art gegen den Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung solle wachrütteln, hatte er betont. [i]»So einen Fall hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Wir hatten noch nie einen Strafprozess, bei dem jemand Drittes in Bezug auf einen Amoklauf belangt worden ist.» Er hoffe auf ein »generalpräventives» Signal: »In künftigen Fällen werden die Waffenbesitzer nicht sagen können, wir hatten keine Ahnung.»[/i] http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...m-amoklauf.html Im Falle des Fahrlässigkeitsvorwurfs ist dies wichtig, weil das Landgericht ausschließen will, dass Tim K. den Amoklauf möglicherweise auch hätte verüben können, wenn sich der Vater ordnungsgemäß verhalten hätte. Dann wäre der Verstoß des Vaters gegen das Waffenrecht nicht ursächlich für den Amoklauf gewesen. Juristen nennen dies rechtmäßiges Alternativverhalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
colti Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Bin ja mal gespannt, ob das Landgericht irgendwas bezüglich andern Beschaffungsmöglichkeiten (illegale Waffe, etc.) oder anderen möglichen Tatwerkzeugen sagt, sprich dass das "Ereignis" auch ohne Zutun des Vaters möglich gewesen wäre oder ob das gar nicht/anders zur Sprache kommt. Mit allen (für uns) negativen Vorzeichen (Anstossen weiterer Forderungen, etc.). Ich hoffe auf darauf, dass meine erste Meinung thematisiert wird, gerade im Kontext von Bonn, Ansbach und anderen Ereignissen.... Grüssles, Colti Link to comment Share on other sites More sharing options...
A-9 Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Dieses wird wohl der erste Fall sein den ich mir freiwillig anschauen werde (zumindest in Auszügen), vorausgesetzt er wird tatsächlich im OLG Stuttgart verhandelt. Ich hoffe das einige Fragen geklärt werden. Bin jetzt schon gespannt auf S. und Maier.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Und wer ist dann zu verklagen, wenn ein Mörder mit illegalen Waffen mordet? Die Politiker, weil sie nicht für unsere Sicherheit garantieren? Igor am Bahnhof? Der Waffenhersteller? Oder gar der Täter? Fragen über Fragen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Oder gar der Täter?Fragen über Fragen... Jetzt verlangste aber ein bißchen viel. Der kann ja wohl als letzter was dafür. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Igor am Bahnhof? Das wäre schon mal ein Ansatz! In erster Linie muss natürlich der Täter verurteilt werden. Aber seine Helfer sollen auch nicht ungeschoren davonkommen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
colti Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Tja, Igor macht ja schon was illegales und verbotenes, den wirst Du nicht kriegen.......! Grüssles, Colt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Herr Holle Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Meiner Meinung nach scheitert das Ganze spätestens an der 'Voraussehbarkeit des Erfolges'. *mal schnell im Kommentar blätter*: "Der Erfolg ist nur dann voraussehbar wenn er nach der Erfahrung des täglichen Lebens eintreten konnte, was in der Regel auszuschließen ist, wenn der rechtswidrige Erfolg ohne das für den Täter nicht voraussehbare Verhalten eines Dritten oder des Ofers nicht eingetreten wäre." (BGH) Man müsste dem Vater also nachweisen, dass die Tat seines Sohnes für ihn voraussehbar war. Ich kenne die genauen Umstände natürlich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür konkrete Anhaltspunkte gab. Selbst wenn der Sohn in Behandlung war, konnte der Vater wohl kaum davon ausgehen, dass er bei der ersten Gelegenheit wahrlos auf Menschen schießt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Warum sollte es das tun ? Hier wird ein konkreter Fall verhandelt, keine Abhandlungen über Waffenrecht geschrieben. Mich wundert nur, warum die genannten tatsachen so ausschlaggebend sein sollen. Wenn Tim K. die Safekombination kannte, hat der Vater fahrlässig gehandelt, weil die Waffen eben auch einem Unberechtigten zugänglich gewesen wären. Ansonsten hat er ja sowieso fahrlässig gehandelt, als er die Tatwaffe herumliegen liess. Fraglich ist doch nur, ob das Ergebnis DIESER Fahrlässigkeit für ihn vorhersehbar war. Gruß, Coltfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dan More Posted March 31, 2010 Author Share Posted March 31, 2010 Und wer ist dann zu verklagen, wenn ein Mörder mit illegalen Waffen mordet?...... Fragen über Fragen... Wer ist zu verklagen, wenn heimlich der Autroschlüssel genommen jemand dadurch zu schaden kommt, weil der 16 Jährige Bub mit dem Auto ne Spritztour geamcht hat? Ich glaube ein Urteil könnte sehr weitreichende Folgen für nahezu alle Lebensbereiche haben..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Unser Staat passt schon auf uns auf. Wird jeden Schritt von uns überwachen und uns dadurch schützen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Perser Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Ihr macht Euch da viel zu viel Gedanken, bei den Prozess geht es ganz allein darum, das zwei uns bekannt Personen einen Medienwirksamen Auftritt bekommen, und das den Sportschützen per Gerichtsentscheid eine kollektive Mitschuld zugeschoben werden soll (sieh letzter Satz im Artikel). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 ..und das den Sportschützen per Gerichtsentscheid eine kollektive Mitschuld zugeschoben werden soll. Das würden einige der Nebenkläger sicher begrüssen, ist aber nicht Gegenstand der Verhandlung. Hier geht es allein um die Person die gegen einschlägige Gesetze verstossen hat, nicht um die moralisch/ethische Bewertung des Waffenbesitzes an sich. Ich will nur hoffen, daß der vorsitzende Richter das ebenso sieht. Pickett Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Wer ist zu verklagen, wenn heimlich der Autroschlüssel genommen jemand dadurch zu schaden kommt, weil der 16 Jährige Bub mit dem Auto ne Spritztour geamcht hat?Ich glaube ein Urteil könnte sehr weitreichende Folgen für nahezu alle Lebensbereiche haben..... Der Autoschlüssel unterliegt der gleichen Sorgfaltspflicht wie der Verschluß der Waffen. Durch Gerichtsentscheid sind beide Sache (Auto und Waffen) sogar in einem Satz genannt und sind diesbezüglich als potenzielle Gefahr gleichgestellt. Wer den Autoschlüssel sorglos liegen ließ, war dafür haftbar zu machen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hülsenstopfers Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Das der Vater wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung seiner Waffen richtig was auf die "Finger" bekommt, ist mehr als Recht. Wer sich dafür entscheidet wein legaler Waffenbesitzer zu werden, hat sich der Verantwortung welche er übernimmt im Klaren zu sein und entsprechend zu handeln. Durch das Fehlverhalten des Vaters hat unsere ganze Zunft mächtig zu leiden. Der Imageschaden ist emenz, es wird viele Jahre brauchen um den "Schandflecke" wieder gut zu machen - wenn überhaubt möglich in einem Staat voller "Gutmesschen". Was jedoch meiner Meinung und Rechtsempfinden nach nicht möglich sein kann, ist die Tatsache, das er für Beihilfe / Beteiligter , wie immer das im Rechtsdeutsch heisen mag zur Verantwortung gezogen wird. Das würde in Richtung "Sippenhaft" gehen - hatten wir schon mal - können wer nix mehr gebrauchen. Gruß Hülsenstopfer Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Das der Vater wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung seiner Waffen richtig was auf die "Finger" bekommt, ist mehr als Recht.Durch das Fehlverhalten des Vaters Täters hat unsere ganze Zunft mächtig zu leiden. Gruß Hülsenstopfer Der erste Part war damals ne OWI. Zum zweiten trägt er sicher eine moralische Schuld und ist in meinen Augen verantwortungslos im Umgang mit Waffen gewesen. DIe Tat beging aber immer noch sein Sohn. Eine herumliegende Waffe macht noch lange keinen Mörder. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holster Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Der Autoschlüssel unterliegt der gleichen Sorgfaltspflicht wie der Verschluß der Waffen. Durch Gerichtsentscheid sind beide Sache (Auto und Waffen) sogar in einem Satz genannt und sind diesbezüglich als potenzielle Gefahr gleichgestellt.Wer den Autoschlüssel sorglos liegen ließ, war dafür haftbar zu machen. Gruß Gibt es denn schon Aufbewahrungsvorschriften für Autoschlüssel innerhalb einer geschlossenen Wohnung, z.B. Stahlschrank, Tresor oder ähnliches? Innerhalb einer geschlossenen Wohnung meines Wissens nicht. Bei Schußwaffen war dieses jedenfalls schon vor dem Amoklauf Erfurt konkret mit Starfandrohung für Zuwiderhandlung der Fall und dennnoch hat der Vater des Winnender Amokschülers wohlwissend dieser Tatsache die Pistole unverschlossen im Schlafzimmer deponiert. Ungeachtet des Verlustes seines Sohnes muß den Vater daher die volle Wucht des Gesetzes treffen. Durch seine vorsätzliche Handlung wurde es möglich, daß 15 unschuldige Menschen starben. Und durch diese vorsätzliche Gesetzesmißachtung haben wir legalen Waffenbesitzer noch mehr unter weiteren Einschränkungen zu leiden..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Ungeachtet des Verlustes seines Sohnes muß den Vater daher die volle Wucht des Gesetzes treffen. Durch seine vorsätzliche Handlung wurde es möglich, daß 15 unschuldige Menschen starben. Und durch diese vorsätzliche Gesetzesmißachtung haben wir legalen Waffenbesitzer noch mehr unter weiteren Einschränkungen zu leiden..... Auch wenn man es ausblendet: zur Tatzeit war dies wohl - wie mehrfach geschrieben - eine OWI Und wieviele Menschen ohne "sein vorsätzliches Handeln" durch andere Tatmittel gestorben wären, weiß niemand. Warum warten wir nicht den Prozeß und das Urteil ab? Und danach wird es einige geben, die das Urteil als ausreichend empfinden, weil nach den bestehenden Gesetzen geurteilt wurde, andere werden es als ungercht zu hoch empfinden und die dritte Gruppe wird es als "schreiend ungerecht zu niedrig" empfinden - aber ändern werden wir am Urteil nix. Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Kahn Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Tja, Igor macht ja schon was illegales und verbotenes, den wirst Du nicht kriegen.......!Grüssles, Colt Muss ja nicht Igor sein kann auch Achmed,Nygan Jan oder Michael sein... Ausserdem wer würde zur verantwortung gezogen werden wenns ein Anschlag mit einer selbstgebastelten Bombe aus Baumarktteilen gewesen wäre? Obi und Co? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Harry Callahan Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Die Argumentation ist doch Käse. Man kann immer argumentieren, dass die Tat nie passiert wäre, wenn der Vater damals verhütet hätte und damit die Geburt seines Sohnes verhindert hätte. Mit der Logik kann man dann konsequenterweise immer ganze Familien in den Bau stecken. Übrigens: Wenn der erste Lehrer eine legale Schußwaffe bei sich getragen hätte, wäre womöglich 15 anderen das Leben gerettet worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Mit der Logik kann man dann konsequenterweise immer ganze Familien in den Bau stecken. Das kann doch von unserem Staat nicht gewollt sein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Luggi0365 Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Hallo, ich dachte wir hätten ein sogenanntes Willensstrafrecht - sprich ein Täter wird verurteilt, weil er was (verbotenes) gewollt hat. Den Tatausgang hat der Vater sicherlich nicht gewollt. Meine Meinung. Viele Grüße, Reinhard. Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Gibt es denn schon Aufbewahrungsvorschriften für Autoschlüssel innerhalb einer geschlossenen Wohnung, z.B. Stahlschrank, Tresor oder ähnliches? Innerhalb einer geschlossenen Wohnung meines Wissens nicht. Ja. Der Schlüssel ist sicher vor unbefugter Benutzung zu verwahren. Interessant ist dieses Urteil. Es könnte Parallelen zum vorliegenden Fall haben. "Sie habe davon ausgehen können, dass der Junge mittlerweile reifer sei. So habe der letzte Unfall des Sohns auch vier Jahre zurück gelegen, er habe sich zwischenzeitlich in einer betreuten Einrichtung für problematische Jungendliche aufgehalten und er habe kurz vor seiner Führerscheinprüfung gestanden." ABer warten wir es ab. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Herr Holle Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Hallo,ich dachte wir hätten ein sogenanntes Willensstrafrecht - sprich ein Täter wird verurteilt, weil er was (verbotenes) gewollt hat. ... Wenn es so wäre könnte ich besoffen Leute totfahren ohne dafür belangt zu werden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Ja. Der Schlüssel ist sicher vor unbefugter Benutzung zu verwahren. So ist es. Lernt man das denn heute im Fahrschulunterricht nicht mehr? Hier eine Meldung von gestern: Kinder auf Roller unterwegsZwei Kinder auf einem Roller kamen der Polizei am frühen Montagabend auf einer Staatsstraße in Altusried entgegen. Der 13-Jährige Fahrer des Rollers nahm einen erst 2-jährigen Nachbarsjungen auf dem Zweirad mit. Der 2-Jährige war zudem unbehelmt und stand zwischen den Beinen des jungen Fahrers auf dem Trittbrett. Als die Polizisten den Roller aufhielten, konnte der 13-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Vater des Rollerfahrers, da laut derzeitigem Ermittlungsstand der Roller leicht zugänglich in einer Scheune am Wohnhaus untergebracht war und der Zündschlüssel ungesichert aufbewahrt wurde. (30. März 2010, 17:30 Uhr) Quelle: http://www.rt1-suedschwaben.de/index.php?p...0128&puid=7 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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