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IGNORED

Neue Fragen zum Amoklauf von Winnenden


Dan More

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Wenn es so wäre könnte ich besoffen Leute totfahren ohne dafür belangt zu werden!

Nein, denn der Zustand des "Besoffenseins" wurde vorsätzlich und mit dem Wissen um die möglichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt herbeigeführt.

Deshalb ist auch der Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (Blutalkoholgehalt > 1,3 0/00) kein Schuldminderungsgrund.

CM

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Nein, denn der Zustand des "Besoffenseins" wurde vorsätzlich und mit dem Wissen um die möglichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt herbeigeführt.

Deshalb ist auch der Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (Blutalkoholgehalt > 1,3 0/00) kein Schuldminderungsgrund.

CM

Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt schon einige Jahre bei 1,1 %o und die fahrlässige Trunkenheitsfahrt ist genauso strafbar § 316/II StGB.

Karl

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Nein, denn der Zustand des "Besoffenseins" wurde vorsätzlich und mit dem Wissen um die möglichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt herbeigeführt.

Deshalb ist auch der Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (Blutalkoholgehalt > 1,3 0/00) kein Schuldminderungsgrund.

CM

Den Fall habe ich nicht gemeint!

Ich meine den Fall in dem ich "ganz normal" besoffen Auto fahre und dabei fahrlässig einen Unfall baue, und meine Unfallgegner sterben!

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Statt das Thema "Trunkenheitsfahrt" zu vertiefen, empfehle ich mal einen Blick in den vorläufigen Abschlussbericht der Ermittlungsbehörden.

Auszug:

Bislang wurden ca. 400 Spuren und Hinweise bearbeitet und über 530 Vernehmungen durchgeführt. An der Tatwaffe und der Tatmunition wurden über 300 DNA-Spuren gesichert und ausgewertet. Es wurden 113 Patronenhülsen und 171 nicht abgefeuerte Patronen an den Tatorten aufgefunden. Die einzige bei der Tat verwendete Schusswaffe, eine Sportpistole Beretta, Kaliber 9 mm, stammt aus dem Besitz des Vaters des Täters. Die Waffe wurde nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit stammt auch die Tatmunition aus dem Besitz des Vaters. Wie der Täter letztlich in den Besitz der Munition gelangte, ließ sich bislang nicht nachvollziehen.

Wie wir mittlerweile zuverlässig wissen, stammte keine der aufgefundenen Patronen/Hülsen aus dem Munitionsbestand des Vaters, da es dem Täter offensichtlich nicht gelungen war, den vorschriftsmässigen Munitionsschrank des Vaters zu öffnen.

CM

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Wenn es so wäre könnte ich besoffen Leute totfahren ohne dafür belangt zu werden!

Wir reden / schreiben gerade von vorsätzlichen Straftaten - und da ist das so - der Wille muss vorhanden sein (ungeachtet dessen was die Rechtsprechung daraus im Einzelfall macht).

Für uns wichtig ist doch, ob ich als Falschhandelnder in puncto Aufbewahrung etc. neben meiner eigenen (dann verdienten) Strafe auch für das kriminelle Handeln Anderer mitverantwortlich bin (im Sinne von Beihilfe / Mittäterschaft).

Wenn dem zukünftig so sein sollte, dann wärst Du wohl verantwortlich, wenn ein Anderer mit Deinem Fahrzeug jemanden zu Tode bringt.

Viele Grüße, Reinhard

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Wir reden / schreiben gerade von vorsätzlichen Straftaten ...

Für uns wichtig ist doch, ob ich als Falschhandelnder in puncto Aufbewahrung etc. neben meiner eigenen (dann verdienten) Strafe auch für das kriminelle Handeln Anderer mitverantwortlich bin (im Sinne von Beihilfe / Mittäterschaft).

...

Wo steht den dass der Vater wegen Teilnahme bzw. gar wegen Mittäterschaft angeklagt ist?

Ich lese nur was von fahrlässiger Tötung!

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Ungeachtet des Verlustes seines Sohnes muß den Vater daher die volle Wucht des Gesetzes treffen. Durch seine vorsätzliche Handlung wurde es möglich, daß 15 unschuldige Menschen starben. Und durch diese vorsätzliche Gesetzesmißachtung haben wir legalen Waffenbesitzer noch mehr unter weiteren Einschränkungen zu leiden.....

Das nicht vorschriftmässige Aufbewahren einer Schusswaffe fällt meines Wissens doch noch in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten (selbst dann, wenn dadurch etwas durch Dritte passiert) ...Papa K. könnte theoretisch noch Glück haben, wenn da nicht die seibernde Meute der Betroffenen, Medien und Gutmenschen wäre, die so viel Hass in sich trägt und dringendst einen Sündenbock sucht...das Ganze ist so medienwirksam, dass sie ihn zerreissen MÜSSEN...

Es wäre erstaunlich, wenn ein mutiger Richter hier lediglich die Ordnungswidrigkeit ahnden würde...

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[...]

Wie wir mittlerweile zuverlässig wissen, stammte keine der aufgefundenen Patronen/Hülsen aus dem Munitionsbestand des Vaters, da es dem Täter offensichtlich nicht gelungen war, den vorschriftsmässigen Munitionsschrank des Vaters zu öffnen.

CM

Diese Tatsache höre ich jetzt zum ersten Mal und würde gerne eine Quelle dafür genannt bekommen.

Gruß, Jake C.

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Das der Vater wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung seiner Waffen richtig was auf die "Finger" bekommt, ist mehr als Recht.

Hallo

"mehr als Recht"? Wie wahr, bei jedem anderen wäre es eine Ordnungswidrigkeit aber hier, aufgrund der Umstände, ist es mehr als Recht.

Bekommt er, der Vater, nun mehr Recht oder werden ihm aufgrund des Druckes mehr Rechte abgesprochen?

Mehr als Recht ist Willkür!

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Kann eine strafverschärfende Gesetzesänderung rückwirkend angewendet werden?

Nein.

Aber darum geht es nicht. Der Tatvorwurf richtet sich nicht gegen den neu aufgenommenen § im Waffenrecht, sondern lautet auf fahrlässige Tötung.

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Es wurden 113 Patronenhülsen und 171 nicht abgefeuerte Patronen an den Tatorten aufgefunden.

Was wiederum die Behauptung widerlegt, er sei ein "ausgezeichneter Schütze" gewesen, "wie man es nur im Schützenverein lernen kann". Wer für 15 Morde 113 Schuß benötigt (wurden alle Hülsen gefunden?) muß immerhin mehr als 7 Schuß pro Opfer abgeben. Zumindest diese Behauptung, er hätte das Töten im Verein gelernt, dürfte damit widerlegt sein.

Wo finde ich eigentlich den Abschlußbericht?

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Wie wäre es, wenn der eine oder andere sich mit den Grundlagen der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vertraut macht (etwa hier, erster Link in der Suchergebnisliste ) bevor in rechtlicher Hinsicht wieder einmal Nonsens gepostet wird.

Und nein- es handelt sich bei dem o.g. Link bzw. Arbeitsblatt NICHT um eine Bewertung des konkreten Falles. Es dürfte aber exemplarisch deutlich werden, dass im Hinblick auf den Vater von Tim K sich eine strafrechtliche Prüfung auf fahrlässige Tötung geradezu aufdrängt und daher Qualifizierungen a`la "Willkür" o.ä. vollkommen neben der Sache liegen.

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Wie wir mittlerweile zuverlässig wissen, stammte keine der aufgefundenen Patronen/Hülsen aus dem Munitionsbestand des Vaters, da es dem Täter offensichtlich nicht gelungen war, den vorschriftsmässigen Munitionsschrank des Vaters zu öffnen.

CM

Aha! Wer ist denn WIR?

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