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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

Empfohlene Beiträge

ich empfinde eine waffensteuer als verstoß gegen das antidiskrim. gesetz und das gesetz welches gleichbehandelung vorschreibt in der eu

wenn meine sportgreräte extra steuern kosten sollen dann bitte auch ALLE anderen dinge des lebens die zum sport gedacht oder geeignet sind

jeder ball jeder stock jeder schuh und auch jeder weg über den wer joggen koennte

des weiteren müssten hände füsse und koepfe ebenfalls verstuert werden da man mit denen fussball spielen koennte

Bearbeitet von ACB
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Da nicht alle dort einen Zugang haben, hier der Anhang.

Gruß Jägermeister

Warum muß in Deutschland alles so kompliziert sein?

Her mit Merz und dem Bierdeckel

Anscheinend ist das Steuerrecht so kompliziert, daß es selbst die Eggsbärde von Land und Stadt nicht so ganz verstehen.

Mit diesem Gutachten sollten Klagen schon erfolgversprechend sein

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Hab gerade diese Mail bekommen

Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich

- Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben - Sportschützen sind olympisch -

Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung -

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein - Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch dazu übergehen Tennisschläger oder Fußbälle zu besteuern.

Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.

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Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich

- Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben - Sportschützen sind olympisch -

Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung -

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein - Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch dazu übergehen Tennisschläger oder Fußbälle zu besteuern.

Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.

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Gut damit wären vorerst die Jäger und KK sowie Lupi und Flintenschützen vor der Steuer geschützt ABER was ist mit den GK Schützen?

Wenn ich das Gutachten richtig verstanden habe, gibt es überhaupt gar keine rechtliche Grundlage, nach der die Kommunen eine solche Abgabe einführen können - egal ob für Lupi, KK, GK oder einen privaten Leopard 2.

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So, hab mir alle 27 Seiten vom Gutachten durchgelesen.

Das Gutachten ist sehr gut und vor allem eindutig in allen Punkten! Es zerpflückt und widerlegt jedwede Aussage des Gut-äh Schlechtachtens vom Städtetag/OB Schuster und belegt alle Aussagen anständig mit Gesetzestexten und Gerichtsurteilen. Ausserdem werden viele gute Argumente genannt die hier auch angesprochen wurden(z.B: Datenschutz usw.)

Mit erfreuten Grüssen: Steam

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Um mal zum Thema zurückzukommen, weis jemand, wie lange es etwa dauern bis das Verfassungsgericht über die Annahme der Klage entscheidet?

Kleines Beispiel, wie lange das BVerfG für einen Satz braucht:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr036509.html

(OK, nicht ganz fair)

Oder:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr298306.html

Kann also dauern...

Bearbeitet von FraFe
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Um mal zum Thema zurückzukommen, weis jemand, wie lange es etwa dauern bis das Verfassungsgericht über die Annahme der Klage entscheidet?

Hallo,

über die Ablehnung wird relativ schnell entschieden werden.

Je länger es dauert, je besser werden die Aussichten.

Realistisch ist eine Zeit von 4 - 6 Monaten bis zum positiven Bescheid (Aussage unseres Verfassungsrechtlers).

Grüße, Reiner Assmann

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